• Herzlich willkommen im "neuen" DSLR-Forum!

    Wir hoffen, dass Euch das neue Design und die neuen Features gefallen und Ihr Euch schnell zurechtfindet.
    Wir werden wohl alle etwas Zeit brauchen, um uns in die neue Umgebung einzuleben. Auch für uns ist das alles neu.

    Euer DSLR-Forum-Team

  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • DSLR-Forum Fotowettbewerb neu erfunden!
    Nach wochenlanger intensiver Arbeit an der Erneuerung des Formates unseres internen Fotowettbewerbes ist es Frosty als Moderator
    und au lait als Programmierer gelungen, unseren Wettbewerb auf ein völlig neues Level zu heben!
    Lest hier alle Infos zum DSLR-Forum Fotowettbewerb 2.0
    Einen voll funktionsfähigen Demowettbewerb kannst du dir hier ansehen.
  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2024
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien der Eigenmarken "Upscreen", "Brotec", "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2024.
    Thema: "Sprichwörtlich"

    Nur noch bis zum 30.04.2024 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
WERBUNG

Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Ich fange bald ein 6 Monatiges Praktikum in China :D an und möchte meine komplette Ausrüstung versichern lassen.
Dazu habe ich noch eine Frage:
Ich habe fast alles gebraucht gekauft und habe nicht von allem die Rechnungen. Ist eine Versicherung dennoch möglich? Ebenfalls beim "Kleinkram"?
Reicht es dann, wenn ich alles (wie bei den FAQ's auf der Homepage beschrieben) genau abfotografiere?

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann müsste ich bei einem Schadensfall einmal zur Chinesischen Polizei und zusätzlich noch zur deutschen Polizei in meinem Wohnort. Gibt es da Erfahrungswerte wie man das mit der Polizei zu Hause vom Ausland aus abklärt? Oder geht es auch, dass ein Versicherungsfall bereits abgeklärt werden kann, auch wenn ich erst nach meiner Rückkehr zur deutschen Polizei gehe?

Vielen dank im Voraus :)

Hallo,

ja unsere FAQ meinen wir ernst :D;), eine Meldung bei der Polizei vor Ort ist notwendig.


Hallo Sven,

ich habe leider trotz mehrfacher Nachfrage noch keine Antwort von Euch per Email erhalten. Ich versuche es mal hier:

In den Hinweisen steht, dass die EXIF-Daten bei den vorzulegenden Bildern enthalten sein müssen. Bei Leica Objektiven werden solche aber nicht übertragen, es sei denn sie sind 6-Bit codiert (meine Objektive sind es nicht). Wie gehe ich in so einem Fall vor, da ich dann ja nicht beweisen kann, dass ich Bilder mit einem bestimmten Objektiv geschossen habe? Brauchen Sie auch einen Scan eines Bilder, das ich mit meiner M3 geschossen habe (auch da ist natürlich der Nachweis schwer, dass ich es mit dieser Kamera geschossen habe).

Danke im Voraus,
GWG

Wenn Die Objektive keine Daten übermitteln, reichen Fotos mit EXIF-Daten der Kamera. Bei Analogen Kameras reichen Nachweisfotos des Zustands. Bitte gib mir per PN deinen kompletten Namen damit ich ergründen kann warum Du bisher keine Antwort erhalten hast.



Das wollte ich auch danach Fragen. Gibt es da eine Höchstschadensgrenze?

Die Schadenhöchstgrenze ist der Versicherungswert.

Gruß
Sven
 
um nicht nur positives zu berichten :lol:

habe seit einigen wochen probleme mit rechnungen und mahnungen der ergo von bereits bezahlten forderungen aus der fotografenversicherung.
angeblich wollte man das nach der ersten mahnung gleich klären und mir wurde auch versichert, dass alles nur ein versehen und bereits mit der ergo geklärt wäre.

lustigerweise erhielt ich nun eine - auf einige tage nach der angeblich erfolgten "klärung" datierte - weitere "letzte mahnung" der ergo androhung des vollen programms (gerichtskosten, verzugszinsen, kosten des inkassounternehmens,...), wenn ich nicht innerhalb von 5 tagen bezahlen würde.
darauf angesprochen, meinte man bei pöpping sinngemäß nur, es würde sich wohl um ein missverständnis beim klären des missverständnises wäre und ich noch einige tage auf das schreiben der ergo diesbezüglich warten solle.

bin schon gespannt, was dann beim nächsten schreiben rauskommt :lol:

sollte wirklich der mahnbescheid kommen, wird die versicherung jedenfalls gekünidgt und ich gebe ich das ganze meiner rechtsschutzversicherung weiter, habe weder lust noch zeit mich noch länger persönlich um den mist zu kümmern.
 
um nicht nur positives zu berichten :lol:

habe seit einigen wochen probleme mit rechnungen und mahnungen der ergo von bereits bezahlten forderungen aus der fotografenversicherung.
angeblich wollte man das nach der ersten mahnung gleich klären und mir wurde auch versichert, dass alles nur ein versehen und bereits mit der ergo geklärt wäre.

lustigerweise erhielt ich nun eine - auf einige tage nach der angeblich erfolgten "klärung" datierte - weitere "letzte mahnung" der ergo androhung des vollen programms (gerichtskosten, verzugszinsen, kosten des inkassounternehmens,...), wenn ich nicht innerhalb von 5 tagen bezahlen würde.
darauf angesprochen, meinte man bei pöpping sinngemäß nur, es würde sich wohl um ein missverständnis beim klären des missverständnises wäre und ich noch einige tage auf das schreiben der ergo diesbezüglich warten solle.

bin schon gespannt, was dann beim nächsten schreiben rauskommt :lol:

sollte wirklich der mahnbescheid kommen, wird die versicherung jedenfalls gekünidgt und ich gebe ich das ganze meiner rechtsschutzversicherung weiter, habe weder lust noch zeit mich noch länger persönlich um den mist zu kümmern.

Hallo,

wenn Du zu den wenigen Kunden gehörst die aufgrund eines fehlerhaften Datensatzes von der ERGO gemahnt wurden und tatsächlich schon bezahlt hast, brauchst Du keine Sorgen haben, dass Entschuldigungsschreiben wurde von Der ERGO bereits versandt.

Interessant finde ich aber das Du trotz der scheinbar telefonisch bereits erfolgten Klärung so versessen darauf bist hier endlich mal etwas negatives zu posten, ich glaube das musste nicht unbedingt sein, oder ? :(

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
naja, an einem objektiven bericht wenn mal was gröberes schief läuft sehe ich nichts verwerfliches. im gegenteil...
zumal auch ich mich aufgrund der informationen in diesem forum für die von euch angebotene versicherung entschieden habe.

telefonisch geklärt war es angeblich auch schon vor zwei wochen, was nichts an den mahnungen änderte... im gegenteil, die wurden höher. und bis jetzt habe ich auch noch nichts gegenteiliges von der ergo gesehen oder gehört.

beim ersten mal hab ich ja auch nichts gesagt, kann passieren. aber dass man nach hinweis auf den fehler diesen nicht beseitigt, sondern man es bis kurz vor den gerichtlichen mahnbescheid kommen lässt, sollte dann eigentlich nicht mehr passieren.

es versteht sich natürlich von selbst und gehört sich auch, dass - sollte die sache auch seitens der ergo geklärt werden - dies auch eine erwähnung hier im thread finden wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mache ich, wenn ich etwas aus der Versicherung ausschließen möchte, aber den Verkauf nicht belegen kann?

Du hast ja viele Möglichkeiten den Verkauf zu belegen, Kopie des Kaufvertrags, ebay-Abrechnung, Geldeingang auf deinem Konto. Einen dieser Nachweise benötigen wir allerdings ansonsten ist ein Ausschluss nur zur nächsten Hauptfälligkeit möglich oder wenn Du etwas gleichwertiges gleichzeitig einschließt.

Gruß
Sven
 
um nicht nur positives zu berichten :lol:

habe seit einigen wochen probleme mit rechnungen und mahnungen der ergo von bereits bezahlten forderungen aus der fotografenversicherung.
angeblich wollte man das nach der ersten mahnung gleich klären und mir wurde auch versichert, dass alles nur ein versehen und bereits mit der ergo geklärt wäre.

lustigerweise erhielt ich nun eine - auf einige tage nach der angeblich erfolgten "klärung" datierte - weitere "letzte mahnung" der ergo androhung des vollen programms (gerichtskosten, verzugszinsen, kosten des inkassounternehmens,...), wenn ich nicht innerhalb von 5 tagen bezahlen würde.
darauf angesprochen, meinte man bei pöpping sinngemäß nur, es würde sich wohl um ein missverständnis beim klären des missverständnises wäre und ich noch einige tage auf das schreiben der ergo diesbezüglich warten solle.

bin schon gespannt, was dann beim nächsten schreiben rauskommt :lol:

sollte wirklich der mahnbescheid kommen, wird die versicherung jedenfalls gekünidgt und ich gebe ich das ganze meiner rechtsschutzversicherung weiter, habe weder lust noch zeit mich noch länger persönlich um den mist zu kümmern.

Genau das gleiche bei mir!
Meine Frau kümmert sich darum, hat auch schon öfter mit mehrerer Leuten gesprochen.
Mit der Kündigung ist es evtl. etwas übertrieben, aber merkwürdig, dass das Problem nicht in kürzester Zeit bewältigt werden kann!
Schon gerechtfertig, dies dann auch mal hier kund zu tun.
 
Ich hatte neulich meinen ersten Schadensfall.
Irgendwie habe ich es geschafft, einen Kratzer auf die Rücklinse meines Objektivs zu machen. Obwohl der Kratzer erst zwischen f/22-32 sichtbar wurde, wurden die Reperaturkosten übernommen (y)
 
Hallo Allerseits,

Hab gerade diese Versicherung abgeschlossen, da Angebot und Bedingungen sehr gut klingen.

Bin aber auf Anhieb unzufrieden, da man nach Abschluss ein Email bekommt das zu umfangreicherer Dokumentation der Ausrüstung auffordert als das Antragsformular. Warum mich das stört: ich habe die Dokumentation vor dem Antrag vorbereitet und müsste jetzt nochmal nachliefern.

Zum Beispiel: laut Antragsformular gilt die Kaufquittung, im nachträglichen Email steht diese gilt nur für Ausrüstung jünger als drei Monate und es muss der eigene Name auf der Quittung vermerkt sein. Sonst müssen Fotos der Gegenstände geliefert werden, und auch hier sind die Anforderungen aus dem Email höher als die am Antragsformular vermerkten.

Im Zweifelsfall kann man vielleicht Rechtsschutz einschalten und auf die am Antragsformular vermerkten Bedingungen bestehen, wäre aber auch nicht das angenehmste ...

Am schlimmsten: auch auf Anfrage wird explizit vor einem Schadensfall nicht bestätigt ob die Dokumentation ausreichend ist. Bei einem meiner älteren Objektive ist es mir schlicht nicht gelungen ein Foto mit lesbarer Seriennummer zu machen. Diese Anforderung steht schon im Formular, trotzdem wollte ich wissen ob die von mir gemachten Fotos nicht doch reichen. Aber vermutlich ist das Objektiv jetzt aus Sicht der Versicherung nicht gedeckt, obwohl ich dafür bezahle. Wissen tu ich es nicht, und kann auch nicht einschätzen wie kulant hier agiert wird.

Schöne Grüße, Robert
 
Hallo Robert,

schreibe Sven (papagei2000) einfach eine PN mit deinem Namen und der Antragsnummer. Habe ich auch so gemacht und dann eine Bestätigung bekommen, dass der Nachweis meiner Gegenstände so in Ordnung sei. ;)


LG
 
Hallo Allerseits,

Hab gerade diese Versicherung abgeschlossen, da Angebot und Bedingungen sehr gut klingen.

Bin aber auf Anhieb unzufrieden, da man nach Abschluss ein Email bekommt das zu umfangreicherer Dokumentation der Ausrüstung auffordert als das Antragsformular. Warum mich das stört: ich habe die Dokumentation vor dem Antrag vorbereitet und müsste jetzt nochmal nachliefern.

Zum Beispiel: laut Antragsformular gilt die Kaufquittung, im nachträglichen Email steht diese gilt nur für Ausrüstung jünger als drei Monate und es muss der eigene Name auf der Quittung vermerkt sein. Sonst müssen Fotos der Gegenstände geliefert werden, und auch hier sind die Anforderungen aus dem Email höher als die am Antragsformular vermerkten.

Im Zweifelsfall kann man vielleicht Rechtsschutz einschalten und auf die am Antragsformular vermerkten Bedingungen bestehen, wäre aber auch nicht das angenehmste ...

Am schlimmsten: auch auf Anfrage wird explizit vor einem Schadensfall nicht bestätigt ob die Dokumentation ausreichend ist. Bei einem meiner älteren Objektive ist es mir schlicht nicht gelungen ein Foto mit lesbarer Seriennummer zu machen. Diese Anforderung steht schon im Formular, trotzdem wollte ich wissen ob die von mir gemachten Fotos nicht doch reichen. Aber vermutlich ist das Objektiv jetzt aus Sicht der Versicherung nicht gedeckt, obwohl ich dafür bezahle. Wissen tu ich es nicht, und kann auch nicht einschätzen wie kulant hier agiert wird.

Schöne Grüße, Robert

Lieber Robert,

hättest Du explizit nachgefragt oder einfach angerufen, hättest Du zu besagtem Objektiv auch eine Antwort bekommen. Wir können allerdings nicht jeden einzelnen Nachweis prüfen, dass sind täglich hunderte oder gar tausende, darum schreiben wir in die Deckungsbestätigung ja auch in dicken roten Lettern ganz genau wie die Nachweise aussehen müssen, so das dies jeder einfach nachvollziehen kann. Wie Du aus den verschiedenen Schadenberichten ersehen kannst verhalten wir uns auch im Schadenfall äusserst Kulant !

Das der Versicherer bei älteren Gegenständen einen Nachweis des Zustandes benötigt sollte doch nachvollziehbar sein, was sagt eine 1 Jahr alte Rechnung über den Zustand der gestern runtergefallenen Kamera aus ? Du glaubst ja gar nicht wie oft versucht wird bereits beschädigte Gegenstände nachträglich zu versichern !

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

hättest Du explizit nachgefragt oder einfach angerufen, hättest Du zu besagtem Objektiv auch eine Antwort bekommen.

Danke für den Tipp, werde ich noch machen.


Das der Versicherer bei älteren Gegenständen einen Nachweis des Zustandes benötigt sollte doch nachvollziehbar sein,

Ja, ich verstehe eure Anforderungen schon. War eben nur ein wenig verärgert weil ich alles so wie am Antragsformular beschrieben vorbereitet hatte und jetzt nochmal was tun muss. Bin aber nicht immer so schlecht gelaunt. ;)

Wäre vielleicht schön das am Formular vollständig zu beschreiben. Knackpunkt war für mich das die Rechnung den Namen haben muss und nur bis zu drei Monate nach Kaufdatum gilt, und das ansonsten auch Bilder notwendig sind die mit dem Equipment aufgenommen wurden.

Schöne Grüße, Robert
 
Hallo,

ich werde im August zwei mal ins Ausland verreisen (Frankreich und Holland) und wollte fragen, ob man speziell für diesen Zweck die Ausrüstung (1000-1500€), auch gegen Diebstahl, versichern kann.

Grüße

Morbus
 
Meinst du mit "spezieller Zweck" gegen Diebstahl, oder nur für den Zeitraum August? Ersteres Ja, zweiteres Nein (1 Jahr Mindestlaufzeit)
 
Zum Diebstahl hätte ich auch ein paar Fragen.
Wann ist die Ausrüstung versichert?
Wenn sie in einem verschlossenen Haus oder Auto ist weiß ich. Was, wenn das Auto offen ist, ich aber in der Nähe bin und nur kurz nicht aufpasse? Oder wenn ich gerade ein Foto mache, den Rucksack mit den anderen Objektiven 5m entfernt liegen habe und den jemand wegnimmt?
 
Das mit den ungerechtfertigten Mahnungen scheint sich nun nach Wochen endlich geklärt zu haben - inkl. Entschuldigungsbrief der ERGO, das sollte nun also hoffentlich endlich passen (y)
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten