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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo Sven,

habe dann auch mal einen Antrag losgeschickt. Antrag habe ich gefaxt an 02517890050 und 'ne Mail an info@fotoversicherung.com habe ich auch geschrieben. Rechnungskopien habe ich eingescannt und ebenso wie die Fotos per Mediencenter zur Verfügung gestellt. Link und Passwort dazu ist in der Mail, ich hoffe das ist auch ok, als E-Mail-Anhang war's mir zu groß...

Für eine schnelle Bearbeitung wäre ich dankbar, da es bald in den Urlaub gehen soll.

Gruß
Sascha
 
Hallo Sven,

beim Durchlesen der Allgemeinen Bedingungen und des Produktinformationsblatts komme ich an einer Stelle nicht weiter und dachte ich frage mal hier:

In § 11 der Allgemeinen Bedingungen ist sinngemäß geregelt, dass ich als Versicherungsnehmer Schäden durch strafbare Handlungen zusätzlich unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen habe.

In Punkt 7 des Produktinformationsblatts ist geregelt, dass ich als Versicherungsnehmer Schäden durch sonstige strafbare Handlungen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle – bei Schäden im Ausland zusätzlich im Inland bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle – zu melden habe.

Lese ich das nun richtig, dass ich Schadensfall im Ausland unverzüglich bei der dortigen Polizei und bei der heimischen Polizei Anzeige erstatten muss?

Damit ich das alles unverzüglich erledigen kann, wäre es ja sinnvoll neben der Anlage 1 des Versicherungsantrags (dann habe ich wenigstens gleich alle Seriennummern) auch die Telefonnummer/Mailanschrift meines Versicherungsmaklers und meiner heimischen Polizeistation mitzunehmen.

Über eine kurze Info, ob ich das richtig verstanden habe, würde ich mich freuen.

Grüße

Michael
 
Hallo Sven,

beim Durchlesen der Allgemeinen Bedingungen und des Produktinformationsblatts komme ich an einer Stelle nicht weiter und dachte ich frage mal hier:

In § 11 der Allgemeinen Bedingungen ist sinngemäß geregelt, dass ich als Versicherungsnehmer Schäden durch strafbare Handlungen zusätzlich unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen habe.

In Punkt 7 des Produktinformationsblatts ist geregelt, dass ich als Versicherungsnehmer Schäden durch sonstige strafbare Handlungen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle – bei Schäden im Ausland zusätzlich im Inland bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle – zu melden habe.

Lese ich das nun richtig, dass ich Schadensfall im Ausland unverzüglich bei der dortigen Polizei und bei der heimischen Polizei Anzeige erstatten muss?

Damit ich das alles unverzüglich erledigen kann, wäre es ja sinnvoll neben der Anlage 1 des Versicherungsantrags (dann habe ich wenigstens gleich alle Seriennummern) auch die Telefonnummer/Mailanschrift meines Versicherungsmaklers und meiner heimischen Polizeistation mitzunehmen.

Über eine kurze Info, ob ich das richtig verstanden habe, würde ich mich freuen.

Grüße

Michael

Hallo Michael,

bei Schäden durch strafbare Handlung musst Du umgehend bei der zuständigen Polizeistation Anzeige erstatten und Dir das schriftlich bestätigen lassen. Wichtig ist dabei das Du alle betroffenen Gegenstände mit Serien Nr. bei der Polizei zu Protokoll gibst damit diese für den Fall des Wiederauffindens Dir zugeordnet und wieder ausgehändigt werden können. Hast Du dies ordnungsgemäß gemacht kann auf eine zusätzliche Anzeige am Wohnort verzichtet werden.

Gruß
Sven
 
Hi Sven,
ich finde an meinem Rucksack keine Seriennummer. Was soll ich tun?
Dazu bin ich zu blöd es zu verstehen, braucht Ihr Rechnungen und Bilder oder nur Bilder oder Bilder für alles > 3 Monate und Rechnungen für < 3 Monate?


Bzw ich hab noch 2 Fragen ob das versichert ist:
-Was ist wenn ich von einem Regenschauer überrascht werde und die Kamera nicht schnell genug wegpacken kann.
- Mechanische oder Elektronische Defekte an Kamera/Objektiven nach Ablauf der Garantie.

Wenn das geklärt kommt morgen der Antrag zu euch :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Sven,
ich finde an meinem Rucksack keine Seriennummer. Was soll ich tun?
Dazu bin ich zu blöd es zu verstehen, braucht Ihr Rechnungen und Bilder oder nur Bilder oder Bilder für alles > 3 Monate und Rechnungen für < 3 Monate?


Bzw ich hab noch 2 Fragen ob das versichert ist:
-Was ist wenn ich von einem Regenschauer überrascht werde und die Kamera nicht schnell genug wegpacken kann.
- Mechanische oder Elektronische Defekte an Kamera/Objektiven nach Ablauf der Garantie.

Wenn das geklärt kommt morgen der Antrag zu euch :)

Hallo Fabian,

für gewöhnlich hat ein Rucksack auch keine Serien Nr., für diesen musst Du also auch keine angeben. Versicherungsschäden durch Witterungseinflüsse sind nur gedeckt wenn die Kamera in einer entsprechenden Schutztasche verpackt ist. Wenn die mechanischen und elektronischen Defekte durch ein versichertes Schadenereignis eintreten sind diese versichert, reiner Verschleiß ist allerdings nicht gedeckt.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

vielleicht bin ich jetzt zu doof, aber ich konnte zwischen dem Antrag der hier verlinkt ist und dem Antrag auf Eurer Webseite keinen Unterschied feststellen...

Gibt es für mich als noch-nicht-aber-bald Versicherten einen Unterschied welche Version des Antrags ich benutze?

Mit freundlichen Grüßen
Dmitri
 
vielleicht bin ich jetzt zu doof, aber ich konnte zwischen dem Antrag der hier verlinkt ist und dem Antrag auf Eurer Webseite keinen Unterschied feststellen...
Doch, der hier verlinkte enthält den Hinweis "DSLR-Forum", der auf der Homepage nicht.

Gibt es für mich als noch-nicht-aber-bald Versicherten einen Unterschied welche Version des Antrags ich benutze?
Für dich gibt es keinen Unterschied - aber für das DSLR-Forum. Das bekommt nämlich eine kleine Provision, wenn der Hinweis "DSLR-Forum" auf dem Antrag steht :)
 
Wie lange dauert denn üblicherweise die Schadenabwicklung bei einem Diebstahl?

Bei Schäden durch kriminelle Handlungen hängt die Bearbeitungszeit sehr stark von der Geschwindigkeit der Ermittlungsbehörden ab. Erst nachdem der Versicherer Einsicht in die Ermittlungsakten der Polizei/Staatsanwaltschaft erhalten hat kann eine Regulierung erfolgen. Mal sind es 2 Wochen mal 6 oder mehr bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Wenn es all zu lange dauert können wir in Härtefälle auch schon mal eine Abschlagszahlung beim Versicherer erwirken.


Hallo Sven,

vielleicht bin ich jetzt zu doof, aber ich konnte zwischen dem Antrag der hier verlinkt ist und dem Antrag auf Eurer Webseite keinen Unterschied feststellen...

Gibt es für mich als noch-nicht-aber-bald Versicherten einen Unterschied welche Version des Antrags ich benutze?

Mit freundlichen Grüßen
Dmitri

Wenn Du den Antrag hier aus dem Forum nutzt unterstützt das Forum ein wenig, ansonsten gibt es für Dich keinen Unterschied.

Gruß
Sven
 
Hallo,
ich fliege am Freitag in den Urlaub und überlege nun noch eine Versicherung abzuschließen. - Ich war vormals bei der Assekuranz versichert, ohne Schäden über zwei Jahre.

Nun geht es mir aber primär auch um den Bereich, wenn ich die Kamera mal im Hotelzimmer liegen lasse.

Sie liegt z.B im Schrank (in der Tasche) und während der täglichen Reinigung kommt die Kamera weg. Ich hatte das Zimmer natürlich abgeschlossen.

Bin ich abgesichert oder wie hätte ich handeln müssen?

LG
 
Hallo,
ich fliege am Freitag in den Urlaub und überlege nun noch eine Versicherung abzuschließen. - Ich war vormals bei der Assekuranz versichert, ohne Schäden über zwei Jahre.

Nun geht es mir aber primär auch um den Bereich, wenn ich die Kamera mal im Hotelzimmer liegen lasse.

Sie liegt z.B im Schrank (in der Tasche) und während der täglichen Reinigung kommt die Kamera weg. Ich hatte das Zimmer natürlich abgeschlossen.

Bin ich abgesichert oder wie hätte ich handeln müssen?

LG

Hallo,

im geschilderten Fall besteht Versicherungsschutz, wichtig ist dabei das Du sofort die Polizei verständigst und den Hotelier haftbar machst. Wir haben die Erfahrung gemacht das bei dieser Vorgehensweise die gestohlenen Sachen sehr häufig wieder auftauchen :)

Gruß
Sven
 
So noch ein paar gezielte Fragen zur Versicherung:

1. Vorsorgeklausel: wenn ich ein Objektiv kaufe und es versäume, es nachzumelden - dann ist es bis 10% der VS trotzdem versichert, korrekt? Allerdings muss ich es spätestens zur nächsten Hauptfälligkeit (also z.B. nach einem Jahr Versicherungsschutz) nachmelden. Muss ich dann für ein komplettes Jahr nachzahlen oder nur anteilig für die Monate in denen es in meinem Besitz war?

2. Wechsel eines Objektives: nehmen wir an, nach einem Monat stelle ich fest, das (versicherte) Objektiv im Wert von 400 EUR ist nichts für mich und ich kaufe ein anderes für 500 EUR und verkaufe das alte. Wie wäre hier zu verfahren, damit das neue Objektiv mitversichert ist und ich nicht für das alte zahle, das gar nicht mehr in meinem Besitz ist?

Danke vorab für eine Antwort! Machst einen guten Job hier!
 
So noch ein paar gezielte Fragen zur Versicherung:

1. Vorsorgeklausel: wenn ich ein Objektiv kaufe und es versäume, es nachzumelden - dann ist es bis 10% der VS trotzdem versichert, korrekt? Allerdings muss ich es spätestens zur nächsten Hauptfälligkeit (also z.B. nach einem Jahr Versicherungsschutz) nachmelden. Muss ich dann für ein komplettes Jahr nachzahlen oder nur anteilig für die Monate in denen es in meinem Besitz war?

2. Wechsel eines Objektives: nehmen wir an, nach einem Monat stelle ich fest, das (versicherte) Objektiv im Wert von 400 EUR ist nichts für mich und ich kaufe ein anderes für 500 EUR und verkaufe das alte. Wie wäre hier zu verfahren, damit das neue Objektiv mitversichert ist und ich nicht für das alte zahle, das gar nicht mehr in meinem Besitz ist?

Danke vorab für eine Antwort! Machst einen guten Job hier!

Hallo Unipac,

über die Vorsorgeklausel sind neugekaufte Gegenstände bis 10% der Versicherungssumme, maximal 3.000 EUR kostenlos bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert. Der Beitrag wird erst nach Anmeldung der neuen
Gegenstände berechnet, also nicht rückwirkend.

Zu deiner 2. Frage, Du kannst jederzeit neugekaufte Gegenstände in deinen Vertrag einschließen und verkaufte wieder ausschließen. Hierzu musst Du uns nur einen entsprechenden Änderungsantrag übersenden.

Gruß
Sven
 
Danke für die schnelle Antwort!
Zu 2. wundere ich mich nur über das Änderungensformular, da hier steht:

Ausschlüsse und Versicherungswertänderungen sind nur zur Hauptfälligkeit oder bei Risikofortfall möglich

Darum meine Frage ob das wirklich jederzeit geht :confused:
 
Ich bin jetzt auch kurz davor, eine Fotoversicherung abzuschließen, und hätte dazu noch drei Fragen:

1. Ich hatte gelesen dass evtl. auch Laptops und ähnliches mitversichert werden können, kann ich mein 2 Jahre altes MacBook mit in die Versicherung einschließen?

2. Ich werde bald für ein Jahr in Kanada leben, bin ich für den Zeitraum trotzdem abgesichert? Der Hauptwohnsitz bleibt in Deutschland.

3. Beim Antrag der Versicherung gibt es in der Anlage 1 (Liste der Gegenstände) eine Spalte "Neukaufdatum". Was ist wenn ich ein Objektiv o.ä. gebraucht gekauft habe und keine Rechnung habe? Was trage ich dann als Datum ein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Guten Morgen
ich stehe ebenfalls auch kurz vor einem abschluss aber ich hab noch einige fragen.
wir wollen nächstes jahr mim wohnmobil nach norwegen und da dort wildcampen erlaubt ist werden wir wahrscheinlich keinen campingplatz ansteuern.
wie ist dieser fall abgesichert wenn was passiert ?
und wie muss die kamera dann gesichert sein ??
mfg Thomas
 
Dann reihe ich mich auch mal in die Reihe der Fragenden ein, da ich meine Ausrüstung auch versichern möchte, sobald ich die 6D habe. :)

In der Produktinfo steht bzgl. dem Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen folgendes:

In der Zeit von 22 bis 6 Uhr beträgt die Selbstbeteiligung für die in Abs. 1 genannten Fälle 20% mindestens aber die beantragte SB.

Uns ist Anfang dieses Jahr folgendes in Los Angeles passiert: Da wir eine Rundreise gemacht haben und alle 1-2 Nächte in einem anderen Hotel waren haben wir natürlich nicht immer den kompletten Mietwagen ausgeräumt. Kameras und die häufig verwendeten Objektive haben wir natürlich immer mit aufs Zimmer genommen. Im Auto hatte ich dann im hinteren Fußraum einen Kamerarucksack mit dem nicht häufig benutzten Zeug stehen, unsere Jacken lagen darüber. Im Rucksack befanden sich zwei Objektive, Speicherkarten, Filter und ein Systemblitz, alles in allem war der Wert etwa 1000 Euro. Wir haben abends das Auto auf den Hotelparkplatz gestellt und morgens, als wir weiterfahren wollten war die hintere Seitenscheibe mit einem Ziegelstein eingeworfen und der Rucksack war weg.

Da wir erst kurz nach 8 Uhr morgens am Auto waren, hätte ich jetzt nicht nachvollziehen können ob der Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr oder davor/danach passiert ist. Wie wäre das hier dann zu handhaben (außer, dass man natürlich noch die Polizei rufen müsste - das haben wir damals nicht gemacht, hätte ja nichts gebracht)? Ist ja schon ein Unterschied ob man z. B. 100 Euro SB oder 200 Euro SB (20% von 1000 Euro) bezahlen muss.
 
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