loge01
Themenersteller
Vor so drei oder vier Jahren gabs hier mal ne heftige Diskussion über ein neues Gesetz (bzw dessen Erweiterung), das darauf abzielte, kompromittierende und allzu persönliche Fotos zu veröffentlichen. Viele lasen aus dem Gesetzentwurf sogar heraus, dass man heute (Zitat) „draußen fast nichts mehr fotografieren dürfe, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen“.
Es ging um die Erweiterung des §201s StGB (mehr: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html )
Über weite Strecken wurde wie folgt argumentiert:
„Was man auch bedenken muss ist, dass dieses Gesetz mit der Vorverlagerung der Strafbarkeit zur Aufnahme dazu führen wird, dass jeder Fotograf mit Kamera als potentieller Straftäter angesehen werden wird, denn er könnte ja jederzeit ein eine Straftat darstellendes Bild aufnehmen oder schon aufgenommen haben.“
„Der zukünftige § 201a stellt nicht auf die Veröffentlichung, sondern auf die Bildaufnahme ab.“
„Dieses Gesetzesvorhaben ist eine massive Bedrohung für die Fotografie in Deutschland.“
„Das doofe ist halt, dass der neue § 201a auf völlig harmloses Verhalten und Dinge die man als Fotograf nicht verhindern kann unter Strafe stellt, da kann man noch so ein netter Kerl sein.“
„Wer ein Bild aufnimmt, das geeignet ist das Ansehen eines anderen erheblich zu schädigen oder auf dem der andere nackt ist, ohne dazu befugt zu sein, der hat den Straftatbestand des neuen § 201a verwirklicht.“
Hm, ist ja, wie gesagt, n Zeitl her. Was hat sich in dieser Zeit verändert? Ist jemand im Sinne des Gesetztes „betroffen“? Hat sich Euer fotografisches Arbeiten verändert? Vielleicht sogar einschränkend verändert? Oder war es seinerzeit nen Sturm im Wasserglas?
Bin neugierig auf Eure Erfahrungen
Es ging um die Erweiterung des §201s StGB (mehr: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html )
Über weite Strecken wurde wie folgt argumentiert:
„Was man auch bedenken muss ist, dass dieses Gesetz mit der Vorverlagerung der Strafbarkeit zur Aufnahme dazu führen wird, dass jeder Fotograf mit Kamera als potentieller Straftäter angesehen werden wird, denn er könnte ja jederzeit ein eine Straftat darstellendes Bild aufnehmen oder schon aufgenommen haben.“
„Der zukünftige § 201a stellt nicht auf die Veröffentlichung, sondern auf die Bildaufnahme ab.“
„Dieses Gesetzesvorhaben ist eine massive Bedrohung für die Fotografie in Deutschland.“
„Das doofe ist halt, dass der neue § 201a auf völlig harmloses Verhalten und Dinge die man als Fotograf nicht verhindern kann unter Strafe stellt, da kann man noch so ein netter Kerl sein.“
„Wer ein Bild aufnimmt, das geeignet ist das Ansehen eines anderen erheblich zu schädigen oder auf dem der andere nackt ist, ohne dazu befugt zu sein, der hat den Straftatbestand des neuen § 201a verwirklicht.“
Hm, ist ja, wie gesagt, n Zeitl her. Was hat sich in dieser Zeit verändert? Ist jemand im Sinne des Gesetztes „betroffen“? Hat sich Euer fotografisches Arbeiten verändert? Vielleicht sogar einschränkend verändert? Oder war es seinerzeit nen Sturm im Wasserglas?
Bin neugierig auf Eure Erfahrungen