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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Kann ich bei der normalen Versicherung mit Liste auch einfach nur einen Teil versichern? Wenn man z.b. ein oder zwei alte Linsen hat die man entweder sowieso fast nie mitnimmt oder bei denen der Verlust nicht schlimm wäre?

Oder einen älteren Reservebody?
 
Kann ich bei der normalen Versicherung mit Liste auch einfach nur einen Teil versichern? Wenn man z.b. ein oder zwei alte Linsen hat die man entweder sowieso fast nie mitnimmt oder bei denen der Verlust nicht schlimm wäre?

Oder einen älteren Reservebody?

Wenn Du eine Liste führst kannst Du einfach nur die Teile eintragen die es Dir wert sind versichert zu werden. Alle anderen lässt Du raus und hast dafür halt kein Versicherungsschutz.

Gruß
Sven
 
Ok, eigentlich logisch aber ich wollte mal zur Sicherheit fragen.

Ich denke mal in den Bestimmungen gelesen zu haben das Laptops ab einem gewissen Alter ausgeschlossen sind oder erinnere ich mich da falsch? (habs jetzt auf die schnelle nicht mehr gefunden die Bestimmung)

EDIT: achja und wie ist das bei Diebstahl? Wie gut müssen die Sachen gesichert sein? Wohnwagen, Hotelzimmer, Hotellsafe, Versperrter Kofferraum (nicht direkt sichtbar) wäre das alles OK?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, eigentlich logisch aber ich wollte mal zur Sicherheit fragen.

Ich denke mal in den Bestimmungen gelesen zu haben das Laptops ab einem gewissen Alter ausgeschlossen sind oder erinnere ich mich da falsch? (habs jetzt auf die schnelle nicht mehr gefunden die Bestimmung)

EDIT: achja und wie ist das bei Diebstahl? Wie gut müssen die Sachen gesichert sein? Wohnwagen, Hotelzimmer, Hotellsafe, Versperrter Kofferraum (nicht direkt sichtbar) wäre das alles OK?

Hallo,

Laptops dürfen bei Einschluss in einen Vertrag mit Listenführung nicht älter als 1 Jahr sein. Wenn Sie einmal drin sind dürfen Sie beliebig alt werden. Bei TOP-Klauselverträgen sind Laptops bis zu einem alter von 3 Jahren automatisch mitversichert.

Diebstahlschutz in Fahrzeugen besteht soweit diese ordnungsgemäss verschlossen sind und das Equipment von aussen nicht zu erkennen ist. In Hotelzimmern besteht auch ausserhalb des Safes Versicherungsschutz, dass Zimmer muss nur ordnungsgemäss verschlossen sein.

Gruß
Sven
 
Wie ist es im Schadensfall? wird die versicherte Summe also z.B. der Neupreis erstattet? oder nur die Kosten der Wiederbeschaffung. Einige Versicherungen haben ja hier einen "Naturalersatz", beschrieben als "Gerät gleicher Art und Güte".

Warum die Frage: wenn ich ein gebraucht gekauftes Objektiv zum Neupreis versichere (weil Wert über 50% NP) 5 Jahre nutze und dann einen Totalschaden habe, könnte man mir ja dann wieder ein gebrauchtes als Naturalersatz stellen, obwohl ich in den Neupreis versichert habe.

Oder verstehe ich hier was falsch?
 
Wie ist es im Schadensfall? wird die versicherte Summe also z.B. der Neupreis erstattet? oder nur die Kosten der Wiederbeschaffung. Einige Versicherungen haben ja hier einen "Naturalersatz", beschrieben als "Gerät gleicher Art und Güte".

Warum die Frage: wenn ich ein gebraucht gekauftes Objektiv zum Neupreis versichere (weil Wert über 50% NP) 5 Jahre nutze und dann einen Totalschaden habe, könnte man mir ja dann wieder ein gebrauchtes als Naturalersatz stellen, obwohl ich in den Neupreis versichert habe.

Oder verstehe ich hier was falsch?

Hallo,

grundsätzlich bekommst Du den Neuwert erstattet, nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gefallen ist, wird Zeitwert erstattet und muss auch nur noch versichert werden, wodurch Du entsprechend Beitrag sparst.

Gern kannst Du uns bei weiteren Fragen auch unter 0251-789000 anrufen, in einem Gespräch kann man anfallende Rückfragen am besten beantworten.

Gruß
Sven
 
Die Änderung des Zeitwertes (sollte es während der Laufzeit meiner Versicherung unter 50% fallen) wäre dann zur Hauptfähigkeit der Versicherung alles davor wäre NP. Nachher würde dann die Prämie angepasst und nur der Zeitwert ersetzt, Verstehe ich das so richtig?
 
Die Änderung des Zeitwertes (sollte es während der Laufzeit meiner Versicherung unter 50% fallen) wäre dann zur Hauptfähigkeit der Versicherung alles davor wäre NP. Nachher würde dann die Prämie angepasst und nur der Zeitwert ersetzt, Verstehe ich das so richtig?

Hallo,
der Neuwert wird im Totalschadenfall solange erstattet wie der Zeitwert noch über 50% des Neuwertes liegt, ist diese Grenze unterschritten, erstattet der Versicherer den Zeitwert. Geprüft wird der Wert zum Zeitpunkt des Schadens.

Wie gesagt, wenn Dir das Prozedere nicht klar ist, ruf am besten mal an, wir erklären Dir Unklarheiten gern in einem Gespräch.

Gruß
Sven
 
Hallo papagei2000,
wenn ich mein System komplett wechsle, also alles verkaufe, was bei euch versichert ist, und neuen Kram kaufe - ist es dann einfacher, zu kündigen und eine neue Versicherung abzuschließen, oder soll das auch per Änderungsformular gemacht werden? Viele Grüße, fb-x
 
Hallo papagei2000,
wenn ich mein System komplett wechsle, also alles verkaufe, was bei euch versichert ist, und neuen Kram kaufe - ist es dann einfacher, zu kündigen und eine neue Versicherung abzuschließen, oder soll das auch per Änderungsformular gemacht werden? Viele Grüße, fb-x

Hallo fB-x,

damit Du deinen evtl. vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt nicht verlierst solltest Du deinen Vertrag nur ändern, nicht kündigen.

Am besten verwendest Du dazu das nachstehend verlinkte Formular:

http://www.fotoversicherung.com/download/Aenderungsantrag-FORMULAR-Fotoversicherung-2012.pdf

Gruß
Sven
 
Stimmt, da hatte ich gar nicht dran gedacht.
Ja, dann ändere ich das. Mache ich dann sobald alles weg ist, eine Änderung in einem Rutsch.
 
Moin,

ich möchte die Versicherung inkl. Top-Klausel abschließen. In den AVB steht: Als Besitznachweis müssen im Schadenfall Händlerrechnungen auf Namen des Versicherungsnehmers vorgelegt werden.

Wie verhält es sich mit Gebrauchtware, für die sicherlich Rechnungen vorhanden sind aber nicht auf Namen des Versicherungsnehmers?

Gruß
Ronald
 
Moin,

ich möchte die Versicherung inkl. Top-Klausel abschließen. In den AVB steht: Als Besitznachweis müssen im Schadenfall Händlerrechnungen auf Namen des Versicherungsnehmers vorgelegt werden.

Wie verhält es sich mit Gebrauchtware, für die sicherlich Rechnungen vorhanden sind aber nicht auf Namen des Versicherungsnehmers?

Gruß
Ronald

Hallo Ronald,

wenn Dir keine ordnungsgemässen Rechnungen vorliegen, kannst Du Nachweisfotos der Gegenstände einsenden, diese müssen auf einen aktuellen Tageszeitung aufgenommen werden.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

die Frage wurde hier bestimmt schon mal irgendwo gestellt - aber bei so vielen Seiten kaum eine Chance, das zu finden...

Ich habe seit zwei Jahren eine Versicherung bei euch. Nun hat zum einen meine bisherige Ausrüstung vermutlich langsam etwas Wert verloren und zum anderen kam das ein oder andere dazu, es wäre also ggf. an der Zeit, die Versicherungssumme und die Liste anzupassen.

Frage: Wie ermittle ich den Zeitwert meiner Objektive und Kameras? Woran kann ich mich orientieren, um herauszufinden, ob der Zeitwert unter die 50% des Neuwertes gefallen ist?

Habe ich das richtig verstanden, dass eine solche Änderung auch unterjährig möglich ist?

Beste Grüße!
 
Hallo Sven,

die Frage wurde hier bestimmt schon mal irgendwo gestellt - aber bei so vielen Seiten kaum eine Chance, das zu finden...

Ich habe seit zwei Jahren eine Versicherung bei euch. Nun hat zum einen meine bisherige Ausrüstung vermutlich langsam etwas Wert verloren und zum anderen kam das ein oder andere dazu, es wäre also ggf. an der Zeit, die Versicherungssumme und die Liste anzupassen.

Frage: Wie ermittle ich den Zeitwert meiner Objektive und Kameras? Woran kann ich mich orientieren, um herauszufinden, ob der Zeitwert unter die 50% des Neuwertes gefallen ist?

Habe ich das richtig verstanden, dass eine solche Änderung auch unterjährig möglich ist?

Beste Grüße!


Hallo,

sende uns für Vertrags- und Wertänderungen einfach einen entsprechenden Änderungsantrag, diesen findest Du unter folgendem Link:

https://www.fotoversicherung.com/downloads/

Die aktuellen Zeitwerte kannst Du am einfachsten hier Kleinanzeigenmarkt oder bei eBay herausfinden (Erweiterte Suche - Nur verkaufte Artikel anzeigen lassen).

Die Werte kannst zur Hauptfälligkeit oder im Rahmen des Einschlusses weiterer Gegenstände ändern.

Gruß
Sven
 
Hallo Zusammen,

erschrecken musste ich soeben erfahren dass die Fotoversicherung TOP Klausel bis 10.000 einschl. Flugdrohnenklausel (versichert über Fotoversicherung Pöpping) ab sofort eine Vertragssanierung wünscht. Ich hatte im ersten Jahr drei kleinere Schäden (ca. 1000 Euro) an meinem Equipment.
Ist das tatsächlich schon zuviel verlangt von einer Versicherung?

Vorher:
- Beitragssatz : unverändert
- Selbstbeteiligung : 0 € je Schadenfall
- Zeitpunkt : ab sofort

Ab sofort:
- Beitragssatz : unverändert
- Selbstbeteiligung : 250 € je Schadenfall
- Zeitpunkt : ab sofort

Ist diese Handhabe normal? Werden diese Schadensinformationen an andere Versicherer weitergereicht (Vorschadensituation) wenn ich kündigen möchte?
Ist diesbezüglich eine Kündigungsumkehr sinnvoll (Kündigung wird selbst ausgesprochen)? Verjähren diese Schadensinformationen?
Welche Alternativen Fotoversicherungen gibt es?

Vielen Dank und herzliche Grüße,
schlumerkeck
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zusammen,

erschrecken musste ich soeben erfahren dass die Fotoversicherung TOP Klausel bis 10.000 einschl. Flugdrohnenklausel (versichert über Fotoversicherung Pöpping) ab sofort eine Vertragssanierung wünscht. Ich hatte im ersten Jahr drei kleinere Schäden (ca. 800 Euro) an meinem Equipment.
Ist das tatsächlich schon zuviel verlangt von einer Versicherung?

Vorher:
- Beitragssatz : unverändert
- Selbstbeteiligung : 0 € je Schadenfall
- Zeitpunkt : ab sofort

Ab sofort:
- Beitragssatz : unverändert
- Selbstbeteiligung : 250 € je Schadenfall
- Zeitpunkt : ab sofort

Ist diese Handhabe normal? Werden diese Schadensinformationen an andere Versicherer weitergereicht (Vorschadensituation) wenn ich kündigen möchte?
Ist diesbezüglich eine Kündigungsumkehr sinnvoll (Kündigung wird selbst ausgesprochen)? Verjähren diese Schadensinformationen?
Welche Alternativen Fotoversicherungen gibt es?

Vielen Dank und herzliche Grüße,
schlumerkeck

Hallo,

wir hatten diesbezüglich ja schon intensiven Mailverkehr, daher verstehe ich jetzt nicht unbedingt warum Sie das ganze öffentlich hier im Forum posten. Dies verbessert die Situation nicht, da wir stets versuchen das beste für unsere Kunden rauszuholen, dafür benötigen wir keine öffentliche Plattform als Druckmittel.

Zum Thema:
Bei 3 Schäden (die insgesamt übrigens bei knapp 1.000 € lagen und anstandslos bezahlt wurden) innerhalb von nur 2 Monaten kommt ein Versicherer schon mal die Idee in einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung, eine solche einzubauen damit zumindest die kleineren Schäden wegfallen, die ja erhebliche Verwaltungskosten verursachen. Ich denke das ist legitim. Von anderen Mitbewerbern bekomme ich viele Anträge auf den Tisch die schon nach nur einem Schaden gekündigt wurden.
Ich denke da ist das Verhalten der Nürnberger äusserst fair.

Dies nur zur Klarstellung, alle anderen Frage sollten wir im direkten Mailverkehr klären, ich denke das ist Datenschutzrechtlich sinnvoller.

Gruß
Sven
 
Hallo,

wir hatten diesbezüglich ja schon intensiven Mailverkehr, daher verstehe ich jetzt nicht unbedingt warum Sie das ganze öffentlich hier im Forum posten. Dies verbessert die Situation nicht, da wir stets versuchen das beste für unsere Kunden rauszuholen, dafür benötigen wir keine öffentliche Plattform als Druckmittel.

Zum Thema:
Bei 3 Schäden (die insgesamt übrigens bei knapp 1.000 € lagen und anstandslos bezahlt wurden) innerhalb von nur 2 Monaten kommt ein Versicherer schon mal die Idee in einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung, eine solche einzubauen damit zumindest die kleineren Schäden wegfallen, die ja erhebliche Verwaltungskosten verursachen. Ich denke das ist legitim. Von anderen Mitbewerbern bekomme ich viele Anträge auf den Tisch die schon nach nur einem Schaden gekündigt wurden.
Ich denke da ist das Verhalten der Nürnberger äusserst fair.

Dies nur zur Klarstellung, alle anderen Frage sollten wir im direkten Mailverkehr klären, ich denke das ist Datenschutzrechtlich sinnvoller.

Gruß
Sven

Hallo Sven, hallo Forum

vielen Dank für die Informationen.
Gerne nutze ich dieses Forum ganz im Sinne des Erfinders,
um einen öffentlichen Dialog mit Interessierten/Gleichgesinnten anzuregen und weitere Leidensgenossen anzusprechen.
Dies braucht keine Rechtfertigung und hat rein überhaupt nichts mit "Druckmittel" zutun.

Ich freue mich auf unser Telefonat morgen, sowie eine rege Diskussion hier im Forum.

Herzliche Grüße,
schlumerkeck
 
Hallo Zusammen,

erschrecken musste ich soeben erfahren dass die Fotoversicherung TOP Klausel bis 10.000 einschl. Flugdrohnenklausel (versichert über Fotoversicherung Pöpping) ab sofort eine Vertragssanierung wünscht. Ich hatte im ersten Jahr drei kleinere Schäden (ca. 1000 Euro) an meinem Equipment.
Ist das tatsächlich schon zuviel verlangt von einer Versicherung?

Vorher:
- Beitragssatz : unverändert
- Selbstbeteiligung : 0 € je Schadenfall
- Zeitpunkt : ab sofort

Ab sofort:
- Beitragssatz : unverändert
- Selbstbeteiligung : 250 € je Schadenfall
- Zeitpunkt : ab sofort

Ist diese Handhabe normal? Werden diese Schadensinformationen an andere Versicherer weitergereicht (Vorschadensituation) wenn ich kündigen möchte?
Ist diesbezüglich eine Kündigungsumkehr sinnvoll (Kündigung wird selbst ausgesprochen)? Verjähren diese Schadensinformationen?
Welche Alternativen Fotoversicherungen gibt es?

Vielen Dank und herzliche Grüße,
schlumerkeck



Hi schlumerkeck,

ich hatte bei Pöppings mittlerweile auch schon 3 Schäden, allerdings mit einer größeren Laufzeit von insgesamt 5 Jahren. Wurde alles anstandslos bezahlt und war kein Problem.
Mit der Sanierung kann ich dir also bei der Fotoversicherung auch nicht weiterhelfen, allerdings kenne ich das bei meinem Hausratversicherer. Ich bin da bei der LVM versichert und nach einem 2. größeren Schaden innerhalb von 2 1/2 Jahren wurde ich auch zu einem Selbstbehalt von 500 Euro verdonnert.:eek:

3 Schäden in einem Jahr sind denke ich auch keine Wunschvorstellung von einem Versicherer, bei meinem Vater wurde die Kfz-Versicherung bei seinem alten Polo nach 2 Kasko-Schäden gekündigt und er hatte echt Schwierigkeiten eine neue Versicherung zu finden, weil einfach alle nach Vorschäden fragen. Hoffe ich konnte ein bisschen mit meiner Erfahrung helfen. :angel:


Liebe Grüße Schnappschuss14 (y)
 
Hallo,

sende uns für Vertrags- und Wertänderungen einfach einen entsprechenden Änderungsantrag, diesen findest Du unter folgendem Link:

https://www.fotoversicherung.com/downloads/

Die aktuellen Zeitwerte kannst Du am einfachsten hier Kleinanzeigenmarkt oder bei eBay herausfinden (Erweiterte Suche - Nur verkaufte Artikel anzeigen lassen).

Die Werte kannst zur Hauptfälligkeit oder im Rahmen des Einschlusses weiterer Gegenstände ändern.

Gruß
Sven

Hallo Sven,

klar, auf die Idee mit Ebay etc. bin ich auch schon gekommen. Allerdings müsste ich, um Vergleichbarkeit herzustellen, ja Artikel mit genau demselben Zustand und Abnutzungsgrad (insbesondere bei Kameras) finden, was nicht ganz trivial ist. Woher weiß ich, dass meine Recherche dem entspricht, was auch von Seiten der Versicherung angesetzt würde? Meine Angabe des Zeitwertes wird ja sicher nicht ohne Prüfung übernommen. Merke ich dann erst im Schadensfall, ob ich ungefähr richtig lag?
Wenn man bspw. mit mehreren Gegenständen nahe der 50%-Grenze liegt, macht das hinsichtlich der gesamten Versicherungssumme und entsprechend für den Jahresbeitrag ja schon einen massiven Unterschied.
 
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