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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

scorpio

Administrator
Teammitglied
Themenersteller
 
Ich habe erst mal nix zum diskutieren, sondern ich möchte Brummel danken für die Aufarbeitung. (y)

Ein komplexes Gebiet und mir war bisher nicht klar, welche Nachweispflichten ich habe, wenn ich mit neuem Gerät ins Ausland fahre, bzw. zurückkomme.

Danke nochmal.

Dirk
 
ja, danke an Brummel.

aber was die 5 minuten bei der ausreise angeht, habe ich andere erfahrungen gemacht.
ich bin im januar mit meiner ganzen ausrüstung in die USA geflogen. bei der ausreise am flughafen MUC dauerte das ganze geschlagene 30 min. bei der einreise sogar länger...
so richtig ausgekannt hat sich nicht wirklich einer von deinen kollegen.
ich werde es trotzdem wieder machen. sicher ist sicher.
 
Ich habe erst mal nix zum diskutieren, sondern ich möchte Brummel danken für die Aufarbeitung.
Ich auch. Ein wirklich umfassender Beitrag, der so ziemlich alle Aspekte des Themas abdeckt. Ich habe selber schon auf den Seiten des Zolls recherchiert, aber da ist die Informationsfülle schon etwas unübersichtlich.

2 Anmerkungen:

- In Beitrag Nr. 3 ist von der pauschalen Zollerhebung mit 13,5 % Zollsatz die Rede. Ich meine, daß es nur 3,5 % sind. (Sieht nach Tippfehler aus.)

- Schön wäre, wenn Du bei der Gelegenheit noch ein paar weitere Zollsätze aufführen würdest (vielleicht auch über Fotografie hinaus) oder eine kurze Anleitung geben würdest, wie man Zollsätze im Internet ermittelt. Ich bin da bisher nicht weit gekommen.
 
ein kleiner Hinweis bei Lieferungen aus dem Ausland.
Ich dürfte nämlich vor ein paar Tagen eine eBay-Bestellung vom Zoll abholen. :rolleyes: Dort mußte ich dann beweisen, daß der Warenwert unter den 22€ liegt. Da ich keine Rechung hatte, haben die mich hinter einen Computer gesetzt und ich mußte die eBay-Seite aufrufen.
Also wenn eine "Vorladung";) vom Zoll kommt, Rechnung mitbringen oder die eBay-Seite ausdrucken (soll laut Aussage der Zollbeamten reichen)

Edit: Auch von mir einen Dank an Brummel (hatte ich doch glatt vergessen :rolleyes:)
 
Ich auch. Ein wirklich umfassender Beitrag, der so ziemlich alle Aspekte des Themas abdeckt. Ich habe selber schon auf den Seiten des Zolls recherchiert, aber da ist die Informationsfülle schon etwas unübersichtlich.

2 Anmerkungen:

- In Beitrag Nr. 3 ist von der pauschalen Zollerhebung mit 13,5 % Zollsatz die Rede. Ich meine, daß es nur 3,5 % sind. (Sieht nach Tippfehler aus.)

- Schön wäre, wenn Du bei der Gelegenheit noch ein paar weitere Zollsätze aufführen würdest (vielleicht auch über Fotografie hinaus) oder eine kurze Anleitung geben würdest, wie man Zollsätze im Internet ermittelt. Ich bin da bisher nicht weit gekommen.


Hallo beiti

Nein, die 13,5% sind kein Tippfehler, vielleicht aber schlecht erklärt von mir.
Man bezahlt bis zu einem Warenwert von 350,- Euro eine pauschale Steuer von 13,5% auf den Warenwert. Also nicht 13,5% + 16% EUSt, sondern insgesamt nur 13,5%. Man spart also auf jeden Fall Geld, da allein die Mehrwertsteuer schon 16% ausmachen würde.
Ich habe es mal geändert und anders beschrieben. Ich hoffe es ist nun eindeutiger :)

Zu den Zollsätzen:
Problem an denen ist, dass die sich oft ändern. Insofern sind Auskünfte hier mit Vorsicht zu geniessen, da sie schnell veraltet sein können.
Ich werde mich bemühen die Informationen im thread zu pflegen und zu korrigieren sofern sich etwas verändert.
Ich wollte bewusst die Sache auf Fotoausrüstung begrenzen, um den Text nicht unnötig aufzublähen (er ist jetzt schon zu lang). Es existieren zur Zeit etwa 50.000 (glaube ich ca.) verschiedene Steuersätze. Und nahezu täglich beschert uns Brüssel da was neues.
Ich bin aber gern bereit Auskünfte zu erteilen, wenn da Bedarf besteht. Im Übrigen macht das auch das Zoll Info-Center sehr schnell und kostenlos per email.
Zur Eintarifierung der Ware ist es mittlerweile auch möglich dies selbst auf www.zoll.de zu machen. Allerdings ist dies nicht ganz einfach. Über die Qualität des neuen Programms schweige ich lieber, auch ich muss mit diesem Konstrukt arbeiten...

Wenn jedoch mehrfach der Wunsch besteht, weitere Steuersätze zu nennen, werde ich das auch tun.

@jsc
Danke für den Hinweis, die Information ist richtig. Ich werde das im Text gleich einbauen, hab ich vergessen :)

Gruß
Brummel
 
Zuletzt bearbeitet:
WOW, was für ein Artikel! Aus der Schweiz nach Deutschland kommend, wollte ich eben genau mir die 5 Minuten nehmen, um meine damals nagelneue DSLR Ausrüstung aufnehmen zu lassen, um bei der Rückkehr problemlos zurückreisen zu können. Da meinten die am Zoll: keine Sorge, sei nicht nötig: auf Reisen dürfte man ne private Kameraausrüstung immer Zollfrei einführen (gilt quasi als "Reiseutensilien", wie auch 1 Notebook, Pflegemittel, Kleider...).
Ich denke Vorsicht ist geboten, wenn die Kamera wirklich neu ist - Originalverpackung also bitte vorher entsorgen :)
Apropos Notebook: da wurde mal meins kontrolliert, als dann die Zöllner die Schweizerdeutsche Tastatur sahen, liessen die mich wieder laufen.
Ein anderes Mal musste ich das Netzteil dazu zeigen -> CH Stromstecker, bei einem US-Stecker :eek: wären die bestimmt hellörig geworden.
Apropos "Apropos": das würde dann ja dem oben ("Reiseutensilien") wiedersprechen. Andererseits war das auch schon lange her, Regeln ändern sich mit der Zeit...

Gruss,
Psionic,
aus Düsseldorf,
sich wundernehmend, wie der Rückumzug in die Schweiz in ein paar Monaten wohl zolltechnisch abläuft.
 
Man bezahlt bis zu einem Warenwert von 350,- Euro eine pauschale Steuer von 13,5% auf den Warenwert.
Alles klar, aber eine Frage dazu fällt mir noch ein: Mal angenommen, ich kaufe in den USA ein Objektiv, das am Tag des Kaufs knapp unter den 350 € liegt, aber bis zur Rückreise steigt der Dollar. Auf Basis welches Wechselkurses wird dann diese 350-€-Grenze festgelegt?

Zur Eintarifierung der Ware ist es mittlerweile auch möglich dies selbst auf www.zoll.de zu machen. Allerdings ist dies nicht ganz einfach. Über die Qualität des neuen Programms schweige ich lieber, auch ich muss mit diesem Konstrukt arbeiten...
Ich habe vor zwei Wochen mal testhalber probiert, den Zollsatz für ein Objektiv zu ermitteln. Schauderhaft. Ich bin immer tiefer in so einer Baumstruktur von Unterscheidungen gelandet; diese Unterscheidungen sind z. T. sehr juristisch und unverständlich formuliert. Bei Objektiven gab es allerlei Brennweiten-Kategorien, deren Sinn mir schleierhaft ist. Am Ende war ich in einer "Andere Objektive"-Kategorie, von der ich immer noch nicht weiß, ob sie für das gesuchte Produkt korrekt war.

Im Übrigen macht das auch das Zoll Info-Center sehr schnell und kostenlos per email.
Sehr guter Tip!
 
Alles klar, aber eine Frage dazu fällt mir noch ein: Mal angenommen, ich kaufe in den USA ein Objektiv, das am Tag des Kaufs knapp unter den 350 ? liegt, aber bis zur Rückreise steigt der Dollar. Auf Basis welches Wechselkurses wird dann diese 350-?-Grenze festgelegt?
Es gilt der Tag der Einfuhr. Der amtliche Kurs, der an diesem Tag gültig ist, wird zur Umrechnung herangezogen. Den gültigen amtlichen Wechselkurs findest du auch auf www.zoll.de . Dieser wird monatlich festgelegt, wenn eine starke Kurschwankung eintritt auch mal täglich.

Ich habe vor zwei Wochen mal testhalber probiert, den Zollsatz für ein Objektiv zu ermitteln. Schauderhaft. Ich bin immer tiefer in so einer Baumstruktur von Unterscheidungen gelandet; diese Unterscheidungen sind z. T. sehr juristisch und unverständlich formuliert. Bei Objektiven gab es allerlei Brennweiten-Kategorien, deren Sinn mir schleierhaft ist. Am Ende war ich in einer "Andere Objektive"-Kategorie, von der ich immer noch nicht weiß, ob sie für das gesuchte Produkt korrekt war.
Das Eintarifieren ist eine Wissenschaft für sich.
Wenn man nicht täglich mit dem System arbeitet, erscheint es unlogisch und die Bedienung des Programms ist zum Haare raufen.
Das Programm ist auch eher für Speditionen und Zollbeamte gedacht.
In der Zeit wo du einen Zollsatz suchst, hast du auch ne email ans Zollinfocenter geschrieben. Sofern es sich nicht um eine sehr ungewöhnliche Ware handelt hast du da schneller ne Antwort, als wenn du selber suchst :D

Gruß
Brummel
 
sag mal Brummel, brauche ich wie in dem nachfolgenden Absatz beschrieben, immer eine Rechnung ?
Brummel schrieb:
Für eine Privatausfuhr gibt es dort eine Bescheinigung, welche 'Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung' heißt. Die kostet nichts und ist in 5 Minuten ausgestellt. Auf der Bescheinigung wird dann die Warenbeschreibung und eine Nämlichkeit festgehalten (zB die Seriennummer). Bei der Wiedereinreise zeigt man im Falle einer Kontrolle dann einfach diese Nämlichkeitsbescheinigung vor, die Ware wird evtl. kurz verglichen und man kann schnell seine Heimreise fortsetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde.
Ich dachte dazu stellt man sich diese "vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" aus?!
 
sag mal Brummel, brauche ich wie in dem nachfolgenden Absatz beschrieben, immer eine Rechnung ?

Ich dachte dazu stellt man sich diese "vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" aus?!

er meint wahrscheinlich "als voraussetzung zur ausstellung der nämlichkeitsbescheinigung" ist eine rechnung notwendig.
 
Nun wirds schwierig :D

Ich versuchs mal zu erklären.

Wenn du mit einer Rechnung ins Ausland fliegst, auf der keine Seriennummer vermerkt ist, könntest du ja im Prinzip im Ausland die gleiche Ware noch einmal kaufen. Somit ist eine Rechnung ohne Seriennummer kein richtiger Nachweis, dass die Ware aus der EU stammt.

Lässt du dir allerdings mit der o. g. Rechnung bei der Ausreise eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen, so wird auf dieser Bescheinigung die Seriennummer notiert. Die Rechnung brauchst du, damit du nicht eine Ware vorlegen kannst, die du zuvor in die EU geschmuggelt hast (was die Ware auf diesen Weg 'waschen' könnte).



Gruß
Brummel
 
Das heißt also, ich kann für Geraffel auch ohne Rechnung eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausfüllen lasse, wenn ich eine Liste zum Zoll mitnehme, wo alles mit Seriennummer aufgeführt ist?

Dann könnte ich es mir sparen alle Rechnungen zusammen zu suchen, oder muss ich die doch alle mitnehmen?

Gruß mrlavazza
 
Das heißt also, ich kann für Geraffel auch ohne Rechnung eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausfüllen lasse, wenn ich eine Liste zum Zoll mitnehme, wo alles mit Seriennummer aufgeführt ist?
Nein, eben nicht.
Dann könnte ich es mir sparen alle Rechnungen zusammen zu suchen, oder muss ich die doch alle mitnehmen?

Gruß mrlavazza

Du musst die leider dabei haben.

Nochmal: zur Ausstellung einer vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung musst du die Rechnungen dabei haben damit du einen Nachweis hast, dass du die Ware in der EU gekauft hast.

Wenn deine Ausrüstung zu umfangreich ist empfielt sich der Gang zum nächsten Zollamt ein paar Tage vor der Reise. Oder halt ein wenig mehr Zeit mitbringen bei der Ausreise. Bei einer Flugreise ist das in der Regel ja nicht so ein Problem, da man 90 Minuten vorm Abflug einchecken muss und dann noch genug Zeit hat.

Gruß
Brummel
 
Du musst die leider dabei haben.

Nochmal: zur Ausstellung einer vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung musst du die Rechnungen dabei haben damit du einen Nachweis hast, dass du die Ware in der EU gekauft hast.

Wenn deine Ausrüstung zu umfangreich ist empfielt sich der Gang zum nächsten Zollamt ein paar Tage vor der Reise. Oder halt ein wenig mehr Zeit mitbringen bei der Ausreise. Bei einer Flugreise ist das in der Regel ja nicht so ein Problem, da man 90 Minuten vorm Abflug einchecken muss und dann noch genug Zeit hat.

Gruß
Brummel

Brummel, ich danke Dir. (y)

So ein Bullshit, jetzt kann ich mich hinsetzten und alles zusammensuchen. :mad:
Das letzte Mal hat das auch ganz schön gedauert, mit 5 Minuten war da nichts erledigt. Das hat schon so ca. 30 Minuten gedauert und die Beamten waren zu zweit!
Werde morgen mal zum Flughafen dackeln und den Wisch machen lassen und Deine Kollegen vom Kaffee abhalten!! :devilish:

Gruß mrlavazza
 
Brummel, ich danke Dir. (y)


Werde morgen mal zum Flughafen dackeln und den Wisch machen lassen und Deine Kollegen vom Kaffee abhalten!! :devilish:

Gruß mrlavazza

:D


Nur noch ein Hinweis:

wenn du nicht vorhast, in den nächsten Tagen zu reisen, spar dir den Weg zum Flughafen.

Die Bescheinigung ist nur für eine bevorstehende Reise gedacht und es wird ein begrenzter Zeitraum festgelegt. Leider kann man sich sowas nicht pauschal für ein Jahr ausstellen lassen :(
Warum nicht? Das weiss nur Brüssel...

Gruß
Brummel
 
@Brummel

erst mal danke für deine Ausführungen, kennst du dich nur mit Zoll aus oder auch mit Sicherheitsbestimmungen ?

Sicherheitsstufe 1 , besagt das wirklich kein Benzinfeuerzeug ? nur Gasfeuerzeug zum persönlichen Gebrauch ?

weil mir haben sie das Zippo abgenommen das Gasfeuerzeug durfte ich behalten und unterwegs traf ich Leute die hatten ihr Zippo und mussten das Gasfeuerzeug abgeben, konfuse Welt
 
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