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ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
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Kann ich bei der normalen Versicherung mit Liste auch einfach nur einen Teil versichern? Wenn man z.b. ein oder zwei alte Linsen hat die man entweder sowieso fast nie mitnimmt oder bei denen der Verlust nicht schlimm wäre?
Oder einen älteren Reservebody?
Ok, eigentlich logisch aber ich wollte mal zur Sicherheit fragen.
Ich denke mal in den Bestimmungen gelesen zu haben das Laptops ab einem gewissen Alter ausgeschlossen sind oder erinnere ich mich da falsch? (habs jetzt auf die schnelle nicht mehr gefunden die Bestimmung)
EDIT: achja und wie ist das bei Diebstahl? Wie gut müssen die Sachen gesichert sein? Wohnwagen, Hotelzimmer, Hotellsafe, Versperrter Kofferraum (nicht direkt sichtbar) wäre das alles OK?
Wie ist es im Schadensfall? wird die versicherte Summe also z.B. der Neupreis erstattet? oder nur die Kosten der Wiederbeschaffung. Einige Versicherungen haben ja hier einen "Naturalersatz", beschrieben als "Gerät gleicher Art und Güte".
Warum die Frage: wenn ich ein gebraucht gekauftes Objektiv zum Neupreis versichere (weil Wert über 50% NP) 5 Jahre nutze und dann einen Totalschaden habe, könnte man mir ja dann wieder ein gebrauchtes als Naturalersatz stellen, obwohl ich in den Neupreis versichert habe.
Oder verstehe ich hier was falsch?
Die Änderung des Zeitwertes (sollte es während der Laufzeit meiner Versicherung unter 50% fallen) wäre dann zur Hauptfähigkeit der Versicherung alles davor wäre NP. Nachher würde dann die Prämie angepasst und nur der Zeitwert ersetzt, Verstehe ich das so richtig?
Hallo papagei2000,
wenn ich mein System komplett wechsle, also alles verkaufe, was bei euch versichert ist, und neuen Kram kaufe - ist es dann einfacher, zu kündigen und eine neue Versicherung abzuschließen, oder soll das auch per Änderungsformular gemacht werden? Viele Grüße, fb-x
Moin,
ich möchte die Versicherung inkl. Top-Klausel abschließen. In den AVB steht: Als Besitznachweis müssen im Schadenfall Händlerrechnungen auf Namen des Versicherungsnehmers vorgelegt werden.
Wie verhält es sich mit Gebrauchtware, für die sicherlich Rechnungen vorhanden sind aber nicht auf Namen des Versicherungsnehmers?
Gruß
Ronald
Hallo Sven,
die Frage wurde hier bestimmt schon mal irgendwo gestellt - aber bei so vielen Seiten kaum eine Chance, das zu finden...
Ich habe seit zwei Jahren eine Versicherung bei euch. Nun hat zum einen meine bisherige Ausrüstung vermutlich langsam etwas Wert verloren und zum anderen kam das ein oder andere dazu, es wäre also ggf. an der Zeit, die Versicherungssumme und die Liste anzupassen.
Frage: Wie ermittle ich den Zeitwert meiner Objektive und Kameras? Woran kann ich mich orientieren, um herauszufinden, ob der Zeitwert unter die 50% des Neuwertes gefallen ist?
Habe ich das richtig verstanden, dass eine solche Änderung auch unterjährig möglich ist?
Beste Grüße!
Hallo Zusammen,
erschrecken musste ich soeben erfahren dass die Fotoversicherung TOP Klausel bis 10.000 einschl. Flugdrohnenklausel (versichert über Fotoversicherung Pöpping) ab sofort eine Vertragssanierung wünscht. Ich hatte im ersten Jahr drei kleinere Schäden (ca. 800 Euro) an meinem Equipment.
Ist das tatsächlich schon zuviel verlangt von einer Versicherung?
Vorher:
- Beitragssatz : unverändert
- Selbstbeteiligung : 0 € je Schadenfall
- Zeitpunkt : ab sofort
Ab sofort:
- Beitragssatz : unverändert
- Selbstbeteiligung : 250 € je Schadenfall
- Zeitpunkt : ab sofort
Ist diese Handhabe normal? Werden diese Schadensinformationen an andere Versicherer weitergereicht (Vorschadensituation) wenn ich kündigen möchte?
Ist diesbezüglich eine Kündigungsumkehr sinnvoll (Kündigung wird selbst ausgesprochen)? Verjähren diese Schadensinformationen?
Welche Alternativen Fotoversicherungen gibt es?
Vielen Dank und herzliche Grüße,
schlumerkeck
Hallo,
wir hatten diesbezüglich ja schon intensiven Mailverkehr, daher verstehe ich jetzt nicht unbedingt warum Sie das ganze öffentlich hier im Forum posten. Dies verbessert die Situation nicht, da wir stets versuchen das beste für unsere Kunden rauszuholen, dafür benötigen wir keine öffentliche Plattform als Druckmittel.
Zum Thema:
Bei 3 Schäden (die insgesamt übrigens bei knapp 1.000 € lagen und anstandslos bezahlt wurden) innerhalb von nur 2 Monaten kommt ein Versicherer schon mal die Idee in einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung, eine solche einzubauen damit zumindest die kleineren Schäden wegfallen, die ja erhebliche Verwaltungskosten verursachen. Ich denke das ist legitim. Von anderen Mitbewerbern bekomme ich viele Anträge auf den Tisch die schon nach nur einem Schaden gekündigt wurden.
Ich denke da ist das Verhalten der Nürnberger äusserst fair.
Dies nur zur Klarstellung, alle anderen Frage sollten wir im direkten Mailverkehr klären, ich denke das ist Datenschutzrechtlich sinnvoller.
Gruß
Sven
Hallo Zusammen,
erschrecken musste ich soeben erfahren dass die Fotoversicherung TOP Klausel bis 10.000 einschl. Flugdrohnenklausel (versichert über Fotoversicherung Pöpping) ab sofort eine Vertragssanierung wünscht. Ich hatte im ersten Jahr drei kleinere Schäden (ca. 1000 Euro) an meinem Equipment.
Ist das tatsächlich schon zuviel verlangt von einer Versicherung?
Vorher:
- Beitragssatz : unverändert
- Selbstbeteiligung : 0 € je Schadenfall
- Zeitpunkt : ab sofort
Ab sofort:
- Beitragssatz : unverändert
- Selbstbeteiligung : 250 € je Schadenfall
- Zeitpunkt : ab sofort
Ist diese Handhabe normal? Werden diese Schadensinformationen an andere Versicherer weitergereicht (Vorschadensituation) wenn ich kündigen möchte?
Ist diesbezüglich eine Kündigungsumkehr sinnvoll (Kündigung wird selbst ausgesprochen)? Verjähren diese Schadensinformationen?
Welche Alternativen Fotoversicherungen gibt es?
Vielen Dank und herzliche Grüße,
schlumerkeck
Hallo,
sende uns für Vertrags- und Wertänderungen einfach einen entsprechenden Änderungsantrag, diesen findest Du unter folgendem Link:
https://www.fotoversicherung.com/downloads/
Die aktuellen Zeitwerte kannst Du am einfachsten hier Kleinanzeigenmarkt oder bei eBay herausfinden (Erweiterte Suche - Nur verkaufte Artikel anzeigen lassen).
Die Werte kannst zur Hauptfälligkeit oder im Rahmen des Einschlusses weiterer Gegenstände ändern.
Gruß
Sven