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Sylt - Gewerblich genutzte Fotos am Strand ohne Genehmigung Verboten

Wir leben in Deutschland und nicht in einer Bananenrepublik.

LOL, aber zu denken, dass man damit durchkommt, tagsüber 'privat' zu fotografieren und erst am Abend die Ergebnisse auf den Stockserver hochzuladen - das klingt nach Schelmenbananenrepublik:)

C.
 
Ich würde das abhaken und denen ihre blöde Insel einfach überlassen. Irgendwann ist der Meeresspiegel genug gestiegen...

Genau so. Bei all dem Theater, das man in D bezüglich fotografieren macht, ziehe ich es inzwischen vor, für Foto Urlaube nach Asien zu fliegen. Viel entkrampfter dort.
Es gibt schlicht und einfach genug schöne Plätze auf unserem Planeten, warum soll ich mich mit denen abgeben, die mich nerven? Und da womöglich noch Geld lassen für eine Übernachtung oder Essen? Ich gehe z.B. auch nur noch in Musen, wo fotografieren verboten ist, wenn der Eintritt nur wenige Euro kostet. Ein Museum mit Fotografierverbot ist mir keine 15 oder 20 Euro Eintritt wert. Und oft klappt es eh nicht mit solchen Museen. Wenn man neben dem Museumsbesuch auch sont fotografiert in der Stadt, hat man die Kameratasche mit. Die darf dann nicht mit rein, ist in den Schliessfächer vorne aber auch nicht über den Neuwert der Ausrüstung versichert ==> geht eh nicht.
 
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LOL, aber zu denken, dass man damit durchkommt...

Wenn ich es richtig verstehe, wird hier die vollkommen fehlende Differenzierung seitens der Verantwortlichen als ungerecht empfunden, augenscheinlich, wie so oft, weil es an Sachverstand mangelt. Ich verkneife mir jetzt mal die verschiedenen Szenarien die aufzeigen, wie absurd solche Pauschalregelungen sind.
 
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Das freche ist ja auch noch, dass der Küstenschutz/-erhalt mit 37% Bundesmitteln und 13% EU-Mitteln von der Allgemeinheit mit finanziert wird und dann vor Ort Kasse gemacht werden soll.
Ich empfinde 300€ für die gewerbliche Nutzung der von mir mitfinanzierten Küste als noch deutlich zu wenig.
 
Das freche ist ja auch noch, dass der Küstenschutz/-erhalt mit 37% Bundesmitteln und 13% EU-Mitteln von der Allgemeinheit mit finanziert wird und dann vor Ort Kasse gemacht werden soll. Soll die nächste Sturmflut den Sandhaufen weg spülen und gut. Dann muss man auch nicht mehr über Millionen aus unseren Steuergeldern für den Hindenburgdamm nachdenken.:devilish:

Naja, ein Unglück muss man denen nun auch nicht wünschen.
Einfach nicht hingehn und gut. Die haben unseren Umsatz nicht nötig, in anderen Orten sind wir willkommen, auch wenn wir dort Landschaftsbilder machen und diese Bilder später verkaufen. Ist ja nicht so, dass die auf Sylt was Böses gemacht haben. Die haben nur gesagt: Wir brauchen den Umsatz von euch Besuchern, die gewerblich fotografieren nicht mehr und schrecken euch daher mit einer hohen Gebühr für gewerbliche Fotos ab. Wenn ich einen Auftrag habe, Sylt zu fotografieren, dann verrechne ich die halt weiter. Und wenn ich ohne Auftrag fotografiere und via Stockagentur verkaufe, dann lasse ich eben Sylt links liegen. Sollten meine Fotos gut sein, mache ich damit dann sogar indirekt Werbung für andere Lokationen, eine Lokation, von der es viele gute Fotos gibt, wird mit der Zeit auch für Touristen attraktiver. Natürlich trägt der einzelne Fotograf nur wenig dazu bei, aber steter Tropfen....

Verlangen die in Sylt eigentlich auch Kohle wenn ich mich mit Staffelei und Ölfarbe an den Strand setze? Gemälde kann man auch verkaufen.
 
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Ganz ehrlich?
Mir egal!

Einerseits bin ich ein Mensch, der sich an kafkaesken Situation erfreut, und die Unterscheidung zwischen Gewerbe, Kunstgewerbe und Kunst ist kafkaesk und so wunderbar 19. Jahrhundert, andererseits wäre die Schlagzeile "Gemeinde verhängt Bußgeld gegen mittellosen Künstler" Werbung, die ich gar nicht bezahlen könnte. Die laut Satzung "bis zu 1.000 Euro" Bußgeld wären da schon ein echtes Schnäppchen.

PS:
Die zunehmende Privatisierung des öffentlichen Raums ist auch noch eines meiner Themen: Passt!
 
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Hier ist eine Präzisierung durch die Gemeinde Sylt:
https://www.sylt1.tv/2017/03/14/gewerbliche-fotoaufnahmen/

Demnach sind professionelle Werbeaufnahmen für Drittprodukte (wo ja häufig eine Crew mitkommt) genehmigungspflichtig, während von einzelnen Fotografen gemachte Landschaftsfotos genehmigungsfrei bleiben, auch denn, wenn die Bilder anschließend doch kommerziell genutzt werden.

Wenn das so praktiziert wird, wäre das mMn. akzeptabel.

Nach der Meinung eines Gemeinderatmitglieds ist das eh nur Tüddelüüt.
 
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Hier ist eine Präzisierung durch die Gemeinde Sylt:

Wichtige Info und eine Lösung mit Augenmaß, oder?
Wäre halt schön, wenn die entsprechenden Mitarbeiter es anwenden können - siehe Schilderung des TO.

Fällt mir auch immer wieder vor die Füße: Es gibt eine Haus- bzw. Nutzungsordnung, die eine faire Regelung darstellt, die Mitarbeiter kennen sie aber nicht. Im Zweifelsfall habe ich das Teil dann ausgedruckt in der Tasche. Fühlt sich der Mitarbeiter dadurch auf die Füße getreten, hilft das natürlich auch nichts.
 
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Na, dann lag ich mit meiner Interpretation der Satzung und dem dazugehörigen (Fehl-) Verhalten der "Doris Darfstdunicht" ja ziemlich goldrichtig... ;)
 
Wenn ich ein Gewerbe betreibe, zahle ich Steuern. Die kommen dem Staat zu gute. Was der damit dann macht ist eine andere Sache. So zahlt er davon Beamten ein Gehalt, die dann in den wenigen wachen Momenten die Idee bekommen, die Nutzung öffentlichen Raums gebührenpflichtig zu machen.

Diese Dinge haben die verschiedensten Gesichter. So ist die Gebührenforderung lt diesem Fred nur eine Facette davon.

Her mit der Kohle.

Der öffentliche Raum gehört den Bürgern der Bundesrepublik.

Wenn nun die Verwaltung/Regierung etc bestimmen, der öffentliche Raum ist für die öffentliche Nutzung nur gegen Ticket zu benutzen, dann ist das ein Zeichen dafür, dass dies zumindest der falsche Urlaubsort ist.

Was das ganze damit zu tun haben soll, ob das privat oder gewerblich genutzt wird, entzieht sich meinem Verständnis.

Raubrittertum nach Gutsherrenart.

Auf Amrum hab ich sowas übrigens noch nie erlebt, unabhängig davon, ob es dort solche Bestimmungen gibt oder nicht. Hat mich trotz erheblicher Fototätigkeit noch nie jemand angesprochen.

Ich kann aber bestätigen, dass es solche Diskussionen eher in Deutschland gibt.
Im Ausland diskutiert man eher nicht darüber. Unabhängig davon, ob es Gesetz ist, oder nicht. Solange man keinem auf den Sack geht, kräht höchstens mal ein deutscher Urlaubsnachbar rum.

Die Sylter Verwaltung macht also genau das, was man eh erwartet.
Die zahlen schon, egal, schreib das mal in die Satzung.
 
Was das ganze damit zu tun haben soll, ob das privat oder gewerblich genutzt wird, entzieht sich meinem Verständnis.

Raubrittertum nach Gutsherrenart.

Kein Raubrittertum, sondern ein Prinzip, das sich durch die gesamte Gesellschaftsordnung zieht: Ankucken und sich als Bürger daran erfreuen ist (eher) frei, damit Kohle machen (eher) nicht. Mit gutem Händchen geregelt gibt's das schon ewig: Lizenzen, Urheberrecht, Geschmacksmuster etc.

...dass es solche Diskussionen eher in Deutschland gibt. Im Ausland diskutiert man eher nicht darüber.

In Frankreich darfst Du selbst als Privatmensch den beleuchteten Eiffelturm nicht fotografieren (bzw. das Bild im Blog veröffentlichen); 'Fair Use' in den USA hat als Voraussetzung, dass die Nutzung nicht kommerziell erfolgt. Ist also nicht 'eher Deutschland'

C.
 
Die Sylter Verwaltung macht also genau das, was man eh erwartet.
Die zahlen schon, egal, schreib das mal in die Satzung.

Dass sich Verbot und Gebühr nicht an Urlaubsgäste richten, sollte aber inzwischen klar sein. Es geht um KOMMERZIELLE Fotografie im Sinne von (z.B.) Werbeagentur X produziert Fotos für Marke Y. DAFÜR - und für nichts anderes - wird hier eine Gebühr erhoben. In der Praxis wird das keine Agentur jucken. Die preisen die 300,- Euro mit ein, und gut is'.

Und was sonstige Strand- etc. Gebühren angeht. Ja, dann bleibt halt weg. Ich zahle gerne die drei Euro, habe als Quasi-Anwohner (Lübecker Bucht) meine Ruhe vor den Touris und einen sauberen Strand mit einigermaßen sauberen WCs.
 
In Frankreich darfst Du selbst als Privatmensch den beleuchteten Eiffelturm nicht fotografieren (bzw. das Bild im Blog veröffentlichen)

C.

Och man, immer diese Halbwahrheiten! Natürlich darf ich, sowohl als Privatmensch als auch als Gewerblicher den beleuchteten Eiffelturm fotografieren! Ich darf die Bilder nur nicht kommerziell veröffentlichen. Das ist ein Riesenunterschied.
Auf einem privaten Blog ohne Gewinnabsicht/Gewinn/Werbung darf ich natürlich dieses Bild zeigen. Selbst auf Facebook darf ich es. Auf der offiziellen Paris-Seite dort wurde sogar aufgerufen, dass man dort seine schönsten Eiffelturm-Bilder zeigt und auch auf der Homepage gibt es FAQ, die es genau erklären, was ich darf und was nicht.
 
Och man, immer diese Halbwahrheiten! Natürlich darf ich,

... nicht natürlich, sondern erst seit einer Gesetzesänderung in 2016, die ich in der Tat übersehen hatte. Davor galt das Verbot auch für private ungenehmigte Veröffentlichungen (beleuchteter Turm).

Jedenfalls aber sind diese Probleme nicht 'eher Deutsch'...

C.
 
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So jetzt mal Hand aufs Herz, eventuell bin ich auch naiv, dann möge man es mir bitte sagen:

Wenn ich jetzt den Eifelturm fotografiere, mich dann ein halbes Jahr später dazu entschliese das Bild gewerblich zu nutzen usw.... Was soll passieren?

Mein ihr einen französiche Abmahnanwalt schreibt mir denn einen Brief und verlangt das ich das lassen bzw will Geld sehen? Ich bin Deutscher in Deutschland und da gelten doch unsere Gesetzte.

Wüsste nicht das es eines gibt das es verbieten den Eifelturm zu fotografieren und das dann gewerblich zu nutzen?

Oder hat das wiederum was mit der Panoramafreiheit zu tun? Kann sich der Franzose auf eine deutsches Gesetz berufen?

Ebenso von dem Strand in Sylt. Da isses vermutlich etwas anders, da es ja in Deutschland ist und von einem Deutschen gewerblich genutzt wird. Vermutlich isses wohl so, falls es jemand merkt, der Anwalt ein Schreiben schickt und dan der ganze Rattenschwanz hinterherkommt.

Oder noch kurioser: Ich knips jetzt irgendwo in Indien einen Tempel und ein indische Anwalt schreibt mir, das ich jetzt 100€ Strafe zu zahlen hätte, da das verboten wäre Bilder eines Tempels gewerblich zu nutzen.
Muss ich sicherlich nicht nachkommen, oder?

Meine Fresse; so langsam weis ich schon warum ich rechtschutzversichert bin....

Soory wenn ich hier alles durcheinanderwerfe, aber das ganze ist ja auch mehr als kompliziert zu verstehen.
 
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Mein ihr einen französiche Abmahnanwalt schreibt mir denn einen Brief und verlangt das ich das lassen bzw will Geld sehen? Ich bin Deutscher in Deutschland und da gelten doch unsere Gesetzte.
[...]
Oder noch kurioser: Ich knips jetzt irgendwo in Indien einen Tempel und ein indische Anwalt schreibt mir, das ich jetzt 100€ Strafe zu zahlen hätte, da das verboten wäre Bilder eines Tempels gewerblich zu nutzen.
Muss ich sicherlich nicht nachkommen, oder?

Doch, musst du nachkommen. Theoretisch. Im ersten Fall könnte ich mir vorstellen, dass irgendein europäisches Abkommen greift (wie das häufig auch gilt, wenn man dich im Ausland blitzt). Im zweiten Fall wirst du es spätestens merken, wenn du ein zweites Mal nach Indien reisen möchtest...

Du hast natürlich recht, dass in der Praxis sich viele Ausländer sparen werden, dich zu verklagen.

Es ist aber deine Einstellung, die dazu führt, dass es für Fotografen immer schwieriger wird. Bevor sich dann zB die Verwaltung in Sylt damit rumärgern muss, wer nun gewerblich fotografiert hat und wer nicht, wird es dann eben ganz verboten. Leute mit Einstellungen wie du sind es, die uns alle mit rein reissen.
 
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