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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Kann ich Kleinteile - in meinem Fall Filter - die knapp über 100 € gekostet haben, über die Kleinteileregelung laufen lassen, wenn ich gewillt bin, mit einem ggf. geringerem Erstattungspreis leben zu müssen.

Danke für die schnelle Rückmeldung.
 
Hallo,
Entschuldung für die späte Antwort, ich bin die ganze Woche unterwegs gewesen.

Kleinteile mit einem Einzelwert von über 100 € fallen nicht unter die Kleinteileklausel und müssen einzeln angegeben werden !

Gruß
Sven
 
Eine Frage zu §5 Abs. 1

Wenn die Ausrüstung in einem Rucksack auf der Rückbank liegt, besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn der Rucksack nicht mitversichert wurde? Es heißt dort: "die versicherten Sachen dürfen von aussen nicht ohne weiteres erkennbar sein".
Der unversicherte Rucksack kann als Abdeckung der Fotoausrüstung gesehen werden, die von außen nicht sichtbar ist. Wenn aber der Rucksack ebenfalls versichert wurde, dann ist eine versicherte Sache von außen erkennbar und es besteht kein Versicherungsschutz. Richtig?
 
Eine Frage zu §5 Abs. 1

Wenn die Ausrüstung in einem Rucksack auf der Rückbank liegt, besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn der Rucksack nicht mitversichert wurde? Es heißt dort: "die versicherten Sachen dürfen von aussen nicht ohne weiteres erkennbar sein".
Der unversicherte Rucksack kann als Abdeckung der Fotoausrüstung gesehen werden, die von außen nicht sichtbar ist. Wenn aber der Rucksack ebenfalls versichert wurde, dann ist eine versicherte Sache von außen erkennbar und es besteht kein Versicherungsschutz. Richtig?

Dann lass uns mal überlegen welchen Sinn diese Regelung haben soll. Doch eigentlich klar Erkennbar den, dass ein potenzieller Dieb nicht sofort von aussen erkenn kann das im Auto eine Fotoausrüstung liegt. Die Antwort auf deine Frage ist also: Nein, natürlich sollst Du den Rucksack abdecken, so das dieser nicht von aussen sichtbar ist, egal ob Du diesen versichert hast oder nicht !

Gruß
Sven
 
Ich fürchte, meine Frage wurde übersehen :confused: Ich wiederhole sie noch mal :)
"Hallo, ich hätte auch eine Frage. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ich im strömenden Regen eine Hochzeit (Auftragsarbeit) fotografiere und die Kamera (trotz Schutz) Schaden nimmt. Wird ein solcher Schaden von der Versicherung übernommen?
Vielen Dank im Voraus!"
 
Ich fürchte, meine Frage wurde übersehen :confused: Ich wiederhole sie noch mal :)
"Hallo, ich hätte auch eine Frage. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ich im strömenden Regen eine Hochzeit (Auftragsarbeit) fotografiere und die Kamera (trotz Schutz) Schaden nimmt. Wird ein solcher Schaden von der Versicherung übernommen?
Vielen Dank im Voraus!"

Hallo,

bitte entschuldige das ich deine Fragen übersehen habe !

Versicherungsschutz für Schäden durch Witterungseinflüsse besteht nur wenn die Ausrüstung in einer entsprechenden Schutztasche aufbewahrt wird, bei Regen also in einer regendichten Tasche. Wenn Du die Kamera nur mit einem Kunststoffschutz im strömenden Regen nutzt, nimmst Du eine Beschädigung billigend in kauf und es besteht kein Versicherungsschutz, nutzt Du hingegen z.B. einen Wasserdichten Ewa-Marine Schutzbeutel wäre der Versicherungsschutz gegeben.

Gruß
Sven
 
Hallo,

ich hab eine Frage zum Ein-/Ausschließen von Versicherungsgegenständen:

Nehmen wir mal an ich kaufe mir ein neues Objektiv, bezahle es und schliesse es kurz nach dem Kauf in den bestehenden Versicherungsschutz mit ein.
Nach 1-2 Wochen merke ich, das Objektiv gefällt mir doch nicht so wie ich dachte und schicke es dem Händler zurück.

Kann ich das Objektiv dann direkt wieder aus der Versicherung rausnehmen oder muss ich dann bis zur nächsten Hauptfälligkeit warten?
 
Hallo,

ich hab eine Frage zum Ein-/Ausschließen von Versicherungsgegenständen:

Nehmen wir mal an ich kaufe mir ein neues Objektiv, bezahle es und schliesse es kurz nach dem Kauf in den bestehenden Versicherungsschutz mit ein.
Nach 1-2 Wochen merke ich, das Objektiv gefällt mir doch nicht so wie ich dachte und schicke es dem Händler zurück.

Kann ich das Objektiv dann direkt wieder aus der Versicherung rausnehmen oder muss ich dann bis zur nächsten Hauptfälligkeit warten?

Hallo Jato,

wenn Du das Objektiv wieder zurück gibst kannst Du es sofort wieder aus der Versicherung ausschließen lassen, dass ist kein Problem !

Gruß
Sven
 
Also die Ausrüstung ist in Zelten auf dem Campingplatz auch ohne besonderen Schutz versichert?

Auf offiziellen Campingplätzen besteht auch in Zelten Versicherungsschutz, diese müssen natürlich verschlossen und durch ein Schloss gesichert sein. Die Versicherungssumme ist in unbewachten Zelten auf 5.000 EUR maximiert, die Selbstbeteiligung beträgt hier 25%.

Gruß
Sven
 
Auf offiziellen Campingplätzen besteht auch in Zelten Versicherungsschutz, diese müssen natürlich verschlossen und durch ein Schloss gesichert sein. Die Versicherungssumme ist in unbewachten Zelten auf 5.000 EUR maximiert, die Selbstbeteiligung beträgt hier 25%.

Gruß
Sven

Hallo Sven,

da muss ich mich kurz einklinken bzgl. des offiziellen Campingplatzes. Ich bin demnächst auf einem Zeltlager. Der Platz ist ein offiziell anmietbarer Lagerplatz, welcher auch von uns gegen Bezahlung gemietet wird.

Ist meine Ausrüstung dann in meinem Zelt versichert, wenn ich es mit einem Schloss abschließe?

Grüße
Christoph
 
Hallo Sven,

da muss ich mich kurz einklinken bzgl. des offiziellen Campingplatzes. Ich bin demnächst auf einem Zeltlager. Der Platz ist ein offiziell anmietbarer Lagerplatz, welcher auch von uns gegen Bezahlung gemietet wird.

Ist meine Ausrüstung dann in meinem Zelt versichert, wenn ich es mit einem Schloss abschließe?

Grüße
Christoph

Hallo,

in den Bedingungen heisst es wörtlich:

"Beim Camping auf offiziellen(von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen eingerichteten) Campingplätzen, besteht Versicherungsschutz ...."

Wenn dem bei deinem Platz so ist, besteht also Versicherungsschutz.

Bei weiteren Fragen hierzu kannst Du uns gerne auch unter 0251-789000 anrufen.

Gruß
Sven
 
Wenn ich mein Stativ in der dafür vorgesehenen Halterung außen am Kamerarucksack befestige und dieses dann geklaut wird (Rucksack am Mann), gehe ich davon aus, dass dies unter die Diebstahl-Klausel fällt und auch versichert ist, oder?
 
Versicherungsschutz auch wenn das ganze Kfz gestohlen wird ?

Hallo und Guten Tag,

nach querlesen nicht gefunden, also :

Besteht Versicherungsschutz auch wenn das gesamte Kfz gestohlen wird ?
Die Ausrüstung befindet sich dabei wie in den Bedingungen verschlossenem Zustand im Kfz ?
 
Die Versicherung ist fuer mich vor allem die Sportfotografie interessant. Ist direkte Beschaedigung durch eine unbeabsichtigte Kollision, z.B. mit einem Sportler oder Sportgeraet (Baseball), oder durch das Fallenlassen aufgrund der Kollision von der Versicherung abgedeckt.
 
Wenn ich mein Stativ in der dafür vorgesehenen Halterung außen am Kamerarucksack befestige und dieses dann geklaut wird (Rucksack am Mann), gehe ich davon aus, dass dies unter die Diebstahl-Klausel fällt und auch versichert ist, oder?

Ich kann mir zwar kaum vorstellen wie das jemand unbemerkt schaffen sollte, versichert wäre das aber :)


Die Versicherung ist fuer mich vor allem die Sportfotografie interessant. Ist direkte Beschaedigung durch eine unbeabsichtigte Kollision, z.B. mit einem Sportler oder Sportgeraet (Baseball), oder durch das Fallenlassen aufgrund der Kollision von der Versicherung abgedeckt.

Ja, die genannten Punkte gelten versichert. Sogar Schäden durch versehentliches fallen lassen in Dihydrogenmonoxid sind versichert :D ;)

Gruß
Sven
 
ich würde die versicherung auch gerne abschließen, hätte aber auch noch ein paar fragen.

1. ich wohne in österreich, d.h. der mindestbeitrag beträgt 75.- auch wenn das 3,25% des versicherungswertes übersteigt, oder?
aus diesem grund werde ich wohl auch die versicherung ohne selbstbeteiligung wählen, obgleich ich eigentlich lieber die geringeren % nutzen würde. kann ich im nachhinein (etwa nach aufstockung der ausrüstung und damit eines höheren versicherungswertes auf ein modell mit selbstbeteiligung und geringerem %-satz wechseln?

2. ich benutze meine kamera viel in den bergen, sind beschädigungen beim bergwandern, bergsteigen oder auf expeditionen versichert?

vielen dank!
 
ich würde die versicherung auch gerne abschließen, hätte aber auch noch ein paar fragen.

1. ich wohne in österreich, d.h. der mindestbeitrag beträgt 75.- auch wenn das 3,25% des versicherungswertes übersteigt, oder?
aus diesem grund werde ich wohl auch die versicherung ohne selbstbeteiligung wählen, obgleich ich eigentlich lieber die geringeren % nutzen würde. kann ich im nachhinein (etwa nach aufstockung der ausrüstung und damit eines höheren versicherungswertes auf ein modell mit selbstbeteiligung und geringerem %-satz wechseln?

2. ich benutze meine kamera viel in den bergen, sind beschädigungen beim bergwandern, bergsteigen oder auf expeditionen versichert?

vielen dank!

Die Selbstbeteiligung kannst Du einmal im Jahr zur Hauptfälligkeit ändern. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, also auch beim Bergwandern, beim Bergsteigen ist immer die Frage in welcher extremen Form Du dies betreibst, am besten ruf uns mal unter 0049-251-789000 an damit wir das klären können.

Gruß
Sven
 
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