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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Wie verhält sich das in so einen Fall? Ich fotografiere verschiedene Events, wo wir mehrere Kamera benötigen. Dafür leihe ich mir einen Kumpel eine Kamera aus. Ist diese dann versichert, da er ja nicht gewerblich ist.

Gruss Klaus


Naja, das hat Sven doch einen Beitrag über deinem beantwortet.

- max 5.000€
- max 20% der eigenen Versicherungssumme
- nur gewerbliche Händler/Verleiher
- nur wenn Rechnung auf den Namen des Versicherungsnehmers vorhanden ist

Kein gewerblicher Händler? Keine Rechnung auf deinen Namen? -> Kein Versicherungsschutz. Denn wie Sven schon schrieb: Sonst war ja immer dann, wenn ein Freund ohne Versicherung einen Schadensfall hat, das Gerät gerade "zufällig" an jemanden mit Versicherung verliehen...

Hallo Klaus,

cuco´s Ausführungen sind soweit richtig, die Gegenstände müssen von einem gewerblichen Verleiher geliehen sein, sonst besteht kein Versicherungsschutz
über die Mietgeräteklausel.

Gruß
Sven
 
Wie kann ich mich da absichern, wenn ich mir für unsere Events, noch private Kameras ausleihe und vor allem nicht selbst in der Hand halte, da ich an den Tagen 3 Mann habe die fotografieren? Wir machen das seit Jahren so. Bisher ist nichts passiert, aber wenn ja?
 
Wie kann ich mich da absichern, wenn ich mir für unsere Events, noch private Kameras ausleihe und vor allem nicht selbst in der Hand halte, da ich an den Tagen 3 Mann habe die fotografieren? Wir machen das seit Jahren so. Bisher ist nichts passiert, aber wenn ja?

Das geht nur indem die Eigentümer der Geräte selber eine Fotoversicherung abschließen, der entgeltlose Verleih ist in unseren Bedingungen versichert.

Gruß
Sven
 
Hallo ich überlege mir meine neu erworbene Kamera versichern zu lassen.
Wäre diese auch versichert, wenn diese runterfallen würde und defekt wäre? Würde dann der NP erstattet werden, der aktuelle Zeitwert oder ggf eine Reparatur?
 
Ja, das wäre versichert.

Erstattet wird die Reparatur. Wenn diese den Neupreis übersteigt, wird der Neupreis erstattet.

Ausnahme: Deine Kamera ist nur noch weniger als 50% des Neupreises wert. Dann wird die Reparatur erstattet bis zur Höhe des Wertes der Kamera. Ist die Reparatur höher, wird der Wert der Kamera erstattet.
Kommt für deine neue Kamera aber ja noch nicht in Frage.
 
Danke für die Antwort Sven!
Ein paar Fragen brennen mir noch unter den Nägeln:

  1. Kann ich zwischen Versicherungsmodellen (0€/100€/250€ SB) beliebig hin & her wechseln ohne "schadensfreien Jahre" zu verlieren
  2. Angenommen ich habe das 250€ SB Modell, bin 5 Jahre schadensfrei (dadurch 0€ SB). Nun tritt ein Schaden ein, dann bin ich wieder auf 250€ SB (zurückgesetzt). Kann ich jetzt das 100€ SB Modell wählen und fortan eine höhere Prämie zahlen
  3. Werden schadensfreien Jahre "zurückgesetzt" wenn ich meinen Versicherungswert ändere (also Dinge ein-/ausschließe)
  4. Kann ich den Versicherungswert jedes Jahr auf den dann aktuellen Neuwert der versicherten Dinge anpassen? Oder muss ich dazu die Versicherung jedes Jahr kündigen und gleich neu abschließen?
  5. Wenn ich ohne Kündigung anpassen kann, muss dies dann 3 Monate vor der neuen Jahreszahlung passieren oder geht dies auch kurzfristiger

Nach meiner Info würden die Antworten lauten:
  1. JA
  2. JA
  3. NEIN
  4. JA, kann ich ohne Kündigung
  5. JA, geht kurzfristig (aber min. 4 Wochen vor Prämienzahlung)

Freue mich über eine Bestätigung / Korrektur

Kai
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antwort Sven!
Ein paar Fragen brennen mir noch unter den Nägeln:

  1. Kann ich zwischen Versicherungsmodellen (0€/100€/250€ SB) beliebig hin & her wechseln ohne "schadensfreien Jahre" zu verlieren
  2. Angenommen ich habe das 250€ SB Modell, bin 5 Jahre schadensfrei (dadurch 0€ SB). Nun tritt ein Schaden ein, dann bin ich wieder auf 250€ SB (zurückgesetzt). Kann ich jetzt das 100€ SB Modell wählen und fortan eine höhere Prämie zahlen
  3. Werden schadensfreien Jahre "zurückgesetzt" wenn ich meinen Versicherungswert ändere (also Dinge ein-/ausschließe)
  4. Kann ich den Versicherungswert jedes Jahr auf den dann aktuellen Neuwert der versicherten Dinge anpassen? Oder muss ich dazu die Versicherung jedes Jahr kündigen und gleich neu abschließen?
  5. Wenn ich ohne Kündigung anpassen kann, muss dies dann 3 Monate vor der neuen Jahreszahlung passieren oder geht dies auch kurzfristiger

Nach meiner Info würden die Antworten lauten:
  1. JA
  2. JA
  3. NEIN
  4. JA, kann ich ohne Kündigung
  5. JA, geht kurzfristig (aber min. 4 Wochen vor Prämienzahlung)

Freue mich über eine Bestätigung / Korrektur

Kai

Es ist schön wenn Ihr euch die Fragen selbst beantwortet, ist soweit alles richtig :D Bei Frage 2 liegt es allerdings in der Entscheidungsgewalt des Versicherers ob er einen Antrag auf Verringerung der SB nach einem Schadenfall zustimmt.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

Seit einiger Zeit spiele ich mit dem Gedanken meine Ausrüstung zu versichern...

Nächste Woche gehts für ein paar Tage nach Mallorca und da würde ich meine Ausrüstung gerne mitnehmen und evtl. doch versichern. Ich habe mich in einem Hotel einquartiert.
Würde hier die Ausrüstung mit versichert sein? Im vollen Umfang?
Außerdem habe ich noch eine zweite Frage zum Thema Berufsfotograf!
Gilt das nur wenn man Hauptberuflich Fotograf ist oder auch, wenn man das als Kleingewerbe betreibt?

Danke schon mal im Voraus :)
 
Hallo Sven,

Seit einiger Zeit spiele ich mit dem Gedanken meine Ausrüstung zu versichern...

Nächste Woche gehts für ein paar Tage nach Mallorca und da würde ich meine Ausrüstung gerne mitnehmen und evtl. doch versichern. Ich habe mich in einem Hotel einquartiert.
Würde hier die Ausrüstung mit versichert sein? Im vollen Umfang?
Außerdem habe ich noch eine zweite Frage zum Thema Berufsfotograf!
Gilt das nur wenn man Hauptberuflich Fotograf ist oder auch, wenn man das als Kleingewerbe betreibt?

Danke schon mal im Voraus :)

Hallo Alex,

in ordnungsgemäss verschlossenen Hotelzimmern beseht Versicherungsschutz auch wenn die Ausrüstung nicht im Safe liegt. Es reicht aus, wenn Du die Sachen in einen Schrank legst.

Wenn Du bezüglich deines Berufsfotografenstatus nicht sicher bis, kreuz im Zweifelsfall JA an und beschreib deine Tätigkeit kurz. Die Bedingungen und Prämien unterscheiden sich nicht.

Gruß
Sven
 
Ja, das muss über die Zeltklausel vereinbart werden - die ist aber, wenn du deinen Vertrag über Sven abschließt, immer schon in deinem Vertrag drin. Dafür sorgt Sven :)
 
Also wenn ich die Bedingungen richtig gelesen habe besteht Versicherungsschutz nur dann in einem Zelt, wenn dieses besonders vereinbart wurde. Ein Zelt ist ja kein Gebäude, daher muss die Deckung über die Klausel vereinbart werden. Oder hab ich die AVB falsch gelesen?

Moin,
wie Cuco schon schrieb, ist die Zeltklausel kostenlos in die Bedingungen eingeschlossen. Alle Klauseln (die eine erhebliche Deckungsverbesserung enthalten) findest Du am Ende des Teil 1 der Bedingungen.

Gruß
Sven
 
Ich hab da auch nochmal ne doofe Frage...

Ich möchte gerne mein Equi versichern. Nun ist mir bei Durchsicht der Rechnungen aufgefallen, dass einige auf mich und einige auf meinen Mann lauten (ist bei uns ja eh eine Grütze ;-))

Geht das überhaupt, dass ich dann Versicherungsschutz für bestimmte Dinge beantragen kann, bei denen die Rechnung auf meinen Mann adressiert ist?
 
Ich hab da auch nochmal ne doofe Frage...

Ich möchte gerne mein Equi versichern. Nun ist mir bei Durchsicht der Rechnungen aufgefallen, dass einige auf mich und einige auf meinen Mann lauten (ist bei uns ja eh eine Grütze ;-))

Geht das überhaupt, dass ich dann Versicherungsschutz für bestimmte Dinge beantragen kann, bei denen die Rechnung auf meinen Mann adressiert ist?

Das ist kein Problem.

Gruß
Sven
 
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Gruß
Sven


 
Hallo Sven,

kann ich euch die Bilder (291mb Größe) auch via Link zu meinen Dropbox Konto zum herunterladen zukommen lassen?

LG David
 
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