-rabu-
Themenersteller
Für beispielsweise Hochzeit Fotografen soll die Meisterpflicht eingeführt werden.
https://youtu.be/NqCovXoKwws
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Schestag schrieb:Der Bundesrat hat beschlossen die Meisterpflicht für einige Berufe (darunter auch die Fotografie) wieder einzuführen.
Bei "sicherheitsrelevanten" Handwerksjobs (z.B. Elektriker usw.), ok, da muss es eine Qualitätssicherung geben. Aber bei kreativen Jobs?
Würde man in anderen Berufen auch so verfahren, müsste zB schon bald die Hälfte aller Schulen dicht machen, weil dann endgültig die Lehrer fehlen (ungeachtet, ob ein Quereinstieg dort sinnvoll ist oder nicht).
Verfassungsrechtlich IMHO nicht haltbar. Falls so eine Regelung kommen und man betroffen sein sollte, juristisch dagegen angehen.
Was spricht nun dagegen wenn Fotograf eine geschützte Berufsbezeichnung ist und sich nicht jeder einfach Fotograf nennen darf ,sondern vielleicht Fotodesigner, Fotokünstler oder dergl.
Na, auf die (verfassungsrechtliche) Begründung bin ich nun mal gespannt.Verfassungsrechtlich IMHO nicht haltbar
Ich bin (Industrie)Meister, darf ausbilden und einen Betrieb eröffnen. Primär hat mich die Ausbildung jedoch im betriebswirtschaftliche Zweig gebildet.
Ich kaufe mir eine Kamera und nenne mich Fotograf.
Ich kaufe mir einen karierten Block und nenne mich Lehrer? Ach nee, da war ja noch was: Link
Natürlich nicht, aber im besten Fall bekommen Quereinsteiger eine "Ausbildung light" im Schnelldurchgang verpasst.
Es gibt da einen deutlichen Unterschied zwischen Industrie- und Handwerksmeister. Zumindest im Bereich Maschinenbau. Während letzterer tatsächlich zur Fachkraft für Bürotätigkeiten weitergebildet wird, und die Ausbildereignungsprüfung nicht Prüfungsrelevant ist, liegen beim Handwerksmeister die Schwerpunkte im praktischen Bereich sowie bei Allem was zur eigenständigen Betriebsführung notwendig ist. Buchführung ist mir da noch sehr unangenehm in Erinnerung.
Warum nicht bei kreativen Berufen?
Auch hier ist doch eine Qualitätssicherung sinnvoll.
Architekt - Architektenkammer - geschützte Berufsbezeichnung, die man nur führen darf wenn fachliche Grundvoraussetzungen erfüllt sind.
Was spricht nun dagegen wenn Fotograf eine geschützte Berufsbezeichnung ist und sich nicht jeder einfach Fotograf nennen darf ,sondern vielleicht Fotodesigner, Fotokünstler oder dergl.