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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Ich bin jetzt auch kurz davor, eine Fotoversicherung abzuschließen, und hätte dazu noch drei Fragen:

1. Ich hatte gelesen dass evtl. auch Laptops und ähnliches mitversichert werden können, kann ich mein 2 Jahre altes MacBook mit in die Versicherung einschließen?

2. Ich werde bald für ein Jahr in Kanada leben, bin ich für den Zeitraum trotzdem abgesichert? Der Hauptwohnsitz bleibt in Deutschland.

3. Beim Antrag der Versicherung gibt es in der Anlage 1 (Liste der Gegenstände) eine Spalte "Neukaufdatum". Was ist wenn ich ein Objektiv o.ä. gebraucht gekauft habe und keine Rechnung habe? Was trage ich dann als Datum ein?

Hallo Clemens,

zunächst entschuldige bitte die etwas verspätete Antwort, ich hatte ein verlängertes Wochenende Urlaub :)

zu 1:
Laptops können leider nur bis zu einem Alter von einem Jahr in die Fotoversicherung eingeschlossen werde.

zu 2:
Wenn Du einen Wohnsitz und ein Konto innerhalb der EU beibehältst kannst Du die Versicherung bestehen lassen, der Versicherungsschutz gilt unverändert weiter.

zu 3:
Wenn Du bei gebrauchtgekauften Gegenständen kein Neukaufdatum weist, lass das Feld einfach frei, über die Serien Nr. können wir das alter im Bedarfsfall herausbekommen.


Hallo Guten Morgen
ich stehe ebenfalls auch kurz vor einem abschluss aber ich hab noch einige fragen.
wir wollen nächstes jahr mim wohnmobil nach norwegen und da dort wildcampen erlaubt ist werden wir wahrscheinlich keinen campingplatz ansteuern.
wie ist dieser fall abgesichert wenn was passiert ?
und wie muss die kamera dann gesichert sein ??
mfg Thomas

Hallo Thomas,

ein Wohnmobil gilt als Fahrzeug, es besteht also auch ausserhalb von offiziellen Campingplätzen Versicherungsschutz. Das Wohnmobil muss vollständige verschlossen sein und die Ausrüstung darf von aussen nicht zu erkennen sein, am besten packst Du Sie also in einen Schrank und verschliesst diesen.


Dann reihe ich mich auch mal in die Reihe der Fragenden ein, da ich meine Ausrüstung auch versichern möchte, sobald ich die 6D habe. :)

In der Produktinfo steht bzgl. dem Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen folgendes:

In der Zeit von 22 bis 6 Uhr beträgt die Selbstbeteiligung für die in Abs. 1 genannten Fälle 20% mindestens aber die beantragte SB.

Uns ist Anfang dieses Jahr folgendes in Los Angeles passiert: Da wir eine Rundreise gemacht haben und alle 1-2 Nächte in einem anderen Hotel waren haben wir natürlich nicht immer den kompletten Mietwagen ausgeräumt. Kameras und die häufig verwendeten Objektive haben wir natürlich immer mit aufs Zimmer genommen. Im Auto hatte ich dann im hinteren Fußraum einen Kamerarucksack mit dem nicht häufig benutzten Zeug stehen, unsere Jacken lagen darüber. Im Rucksack befanden sich zwei Objektive, Speicherkarten, Filter und ein Systemblitz, alles in allem war der Wert etwa 1000 Euro. Wir haben abends das Auto auf den Hotelparkplatz gestellt und morgens, als wir weiterfahren wollten war die hintere Seitenscheibe mit einem Ziegelstein eingeworfen und der Rucksack war weg.

Da wir erst kurz nach 8 Uhr morgens am Auto waren, hätte ich jetzt nicht nachvollziehen können ob der Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr oder davor/danach passiert ist. Wie wäre das hier dann zu handhaben (außer, dass man natürlich noch die Polizei rufen müsste - das haben wir damals nicht gemacht, hätte ja nichts gebracht)? Ist ja schon ein Unterschied ob man z. B. 100 Euro SB oder 200 Euro SB (20% von 1000 Euro) bezahlen muss.

Zu dem Fall kann man ohne Einblick in die Polizeiakte wenig sagen, meist bleibt es bei solchen Fahrzeugeinbrüchen nicht bei einem, sondern in der Nähe werden oft weitere Fahrzeuge aufgebrochen und aus dem Zusammenhang ergibt sich meist eine ungefähre Tatzeit, liegt diese im Nachtzeitbereich wird die erhöhte SB angerechnet.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

kein Problem, ich hoffe du hast den Urlaub genossen. :) Vielen Dank für die Antworten, dann werde ich mich gleich mal daran machen den Antrag auszufüllen.
 
Da ich demnächst häufiger mit meiner Kameraausrüstung unterwegs bin (USA, Indien), denke ich über den Abschluss einer Versicherung nach, da sich im Laufe der Zeit einiges an Zeugs angesammelt hat.

Da ich neben der Ausrüstung noch ein Windows-Tablet (Toshiba Encore) als Laptopersatz mitnehmen möchte, ist meine Frage, ob ich dieses mitversichern kann.
 
Da ich neben der Ausrüstung noch ein Windows-Tablet (Toshiba Encore) als Laptopersatz mitnehmen möchte, ist meine Frage, ob ich dieses mitversichern kann.

Tablets können erst ab 10" versichert werden. Siehe auch hier: https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=11092522&postcount=988

Dein Toshiba Encore hat leider nur 8" und ist daher nicht versicherbar.
 
Tablets können erst ab 10" versichert werden. Siehe auch hier: https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=11092522&postcount=988

Dein Toshiba Encore hat leider nur 8" und ist daher nicht versicherbar.

Dia Aussage ist schon ein wenig älter.

Da immer mehr kleine Tabletts auf den Markt kommen und Smartphones zur Zeit nicht über eine Bildschirmgrösse von knapp 6" kommen, haben wir für Tabletts OHNE Telefonfunktion zur Zeit eine Mindestgröße von 7,8", dass Toshiba kann also über die Fotoversicherung versichert werden.

Gruß
Sven
 
hallo ich nochmal.
ich hab jetzt mal unterlagen rausgesucht.
nun hab ich aber keine rechnug wo die seriennummer draufsteht.
bzw hab teilweise nur kaufbelege.
soll ich dann die seriennummer per hand draufschreiben und ein foto mit tageszeitung machen ??
gruß Thomas

ps: muss man die kleinteile auf der liste trotzdem angeben, obwohl sie mitversichert sind oder ist das egal ?
muss man dann die "kleinteil pauschale" mit draufrechnen oder sind die so mit drin und nur der werd der anderen sachen bestimmen die versicherungssumme?
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo ich nochmal.
ich hab jetzt mal unterlagen rausgesucht.
nun hab ich aber keine rechnug wo die seriennummer draufsteht.
bzw hab teilweise nur kaufbelege.
soll ich dann die seriennummer per hand draufschreiben und ein foto mit tageszeitung machen ??
gruß Thomas

ps: muss man die kleinteile auf der liste trotzdem angeben, obwohl sie mitversichert sind oder ist das egal ?
muss man dann die "kleinteil pauschale" mit draufrechnen oder sind die so mit drin und nur der werd der anderen sachen bestimmen die versicherungssumme?

Hallo Thomas.

wenn Dir keine Rechnungen mit eingetragener Serien Nr. vorliegen, benötigen wir die im Antrag (Seite 3 unter der Geräteliste) näher beschriebenen Nachweisfotos.

Kleinteile die über die Kleinteileklausel kostenlos versichert gelten sollen dürfen nicht in der Geräteliste aufgeführt werden.

Gruß
Sven
 
Hi,

bin gerade dabei den Versicherungsantrag aus zu füllen.

Da ich beim Kauf teilweise relativ günstige Angebote wahrnehmen konnte, sind die auf den Rechnungen vermerkten Preise teilweise niedriger wie die aktuellen Neukaufpreise. Muss ich trotzdem die aktuellen Neukaufpreise angeben?

Viele Grüße

Tobias
 
Hallo an alle,
ob das hier erlaubt (geduldet) wird, weiß ich
nicht...an dieser Stelle aber mal ein großes
Dankeschön an Sven und co. (y)
Mir ist ein Objektiv aus der Kameratasche
gefallen und nach Einreichung der Rechnung
vom Reparaturservice habe ich die Kosten
dank der Versicherung umgehend erstattet
bekommen. Klasse !!!
 
Hi,

bin gerade dabei den Versicherungsantrag aus zu füllen.

Da ich beim Kauf teilweise relativ günstige Angebote wahrnehmen konnte, sind die auf den Rechnungen vermerkten Preise teilweise niedriger wie die aktuellen Neukaufpreise. Muss ich trotzdem die aktuellen Neukaufpreise angeben?

Viele Grüße

Tobias

Hallo Tobias,

bitte gib solange der Zeitwert nicht unter 50% des Neuwert gefallen ist immer den aktuellen Neukaufpreis an.


Hallo an alle,
ob das hier erlaubt (geduldet) wird, weiß ich
nicht...an dieser Stelle aber mal ein großes
Dankeschön an Sven und co. (y)
Mir ist ein Objektiv aus der Kameratasche
gefallen und nach Einreichung der Rechnung
vom Reparaturservice habe ich die Kosten
dank der Versicherung umgehend erstattet
bekommen. Klasse !!!

Hallo René,

Danke für´s Lob, schön wenn Du mit unserer Arbeit so gut zufrieden bist :)

Gruß
Sven
 
Hallo Sven.

Ich bin mir sicher, dass meine Frage bereits im Thread beantwortet wurde, habe auf die Schnelle jedoch keine exakte Antwort gefunden.

Ich habe mir letzten Monat gebraucht bei ebay ein EF500/4L IS, EF70-200/4L IS und eine 7D + BG gekauft.
Im Februar plane ich einen Fotourlaub in Florida.

a) Gebe ich im Antrag den Kaufpreis von ebay an, den Neuwert oder den Preis aus eurer Gebrauchtpreisliste?
Reiche ich als Nachweis die Auktionsdaten ein?

b) Gilt die Versicherung auch für Diebstahl in USA?

Vielen Dank.
 
Hallo Tobias,

bitte gib solange der Zeitwert nicht unter 50% des Neuwert gefallen ist immer den aktuellen Neukaufpreis an.


Hallo Sven,

danke für deine Antwort!

Mein Antrag ist dann so weit fertig. Bei dem Gehäuse und einem Objektiv kann ich die Rechnung in Verbindung mit der Seriennummer und meinem Namen nicht darstellen. Das werde ich die Tage dann sinnvoll abfotografieren. Kann ich die Bilder dann per Mail einreichen? Wenn ja an welche Mailadresse bitte?

Viele Grüße
 
Hallo Sven,

danke für deine Antwort!

Mein Antrag ist dann so weit fertig. Bei dem Gehäuse und einem Objektiv kann ich die Rechnung in Verbindung mit der Seriennummer und meinem Namen nicht darstellen. Das werde ich die Tage dann sinnvoll abfotografieren. Kann ich die Bilder dann per Mail einreichen? Wenn ja an welche Mailadresse bitte?

Viele Grüße

Du kannst uns die Bilder gerne per Mail unter info@fotoversicherung.com zuschicken.

Gruß
Sven
 
Hallo,

ich möchte nun auch auf Nummer Sicher gehen und ein Teil meines Equipments versichern. Ich habe noch ein paar Fragen und würde mich sehr über eine Antwort freuen :)

Habe mich noch nicht ausführlich mit dem Versicherungsvertrag beschäftigt und entschuldige mich hiermit schon mal für eventuelle dumme Fragen :eek:

- Wie wird der Jährliche Beitrag angepasst wenn ich z.B ein Objektiv verkaufen möchte und/oder ein neues dazu kommt und sich dadurch der Wert der Vesicherungssumme verändert?

- Meine Kamera und einige Objektiv sind gebraucht gekauft. Muss ich sie dann trotzdem mit dem aktuellen Neupreis versichern?

- Wie sieht es bei Neuware aus? Der Preis den ich bezahlt habe? oder UVP?

- Gibt es Komplikationen wenn ich bereits eine Kamera über eine Zusatzverischerung von Mediamarkt versichert habe und dort auch schon einen Versicherungsfall hatte oder tut das nichts zur Sache?

- Kann ich mein Macbook Pro mitversichern? Gibt es dabei irgendetwas spezielles zu beachten?

- Was bedeutet "Sehr günstige Prämien ab 1,6 % der Versicherungssumme" ?

- Folgender Fall: Mein Fotorucksack liegt 1 Meter neben mir, ich bin mit der Kamera beschäftigt und jemand klaut mir den Rucksack. Deckt die Versicherung diesen Fall oder muss ich den Rucksack am Körper tragen?

- Was bedeutet: " (Mindestzahlbeitrag , auch für Teilzahlungen: 50 €**)" ?

- Bedeutet die "Deklarationsverzichtsklausel" einfach nur, dass ich Liste der versicherten Gegenstände in "Anlage 1" nicht ausfüllen muss?



Vielen Dank :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich bin bis kommenden Dienstag leider nicht im Büro und unterwegs vom Smartphone kann ich Dir nur sehr schwierig alle Fragen beantworten, ruf doch bitte unter 0251-789000 im Büro an oder sende unter info@fotoversicherung.de eine Mail mit dein Fragen.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven.

Ich bin mir sicher, dass meine Frage bereits im Thread beantwortet wurde, habe auf die Schnelle jedoch keine exakte Antwort gefunden.

Ich habe mir letzten Monat gebraucht bei ebay ein EF500/4L IS, EF70-200/4L IS und eine 7D + BG gekauft.
Im Februar plane ich einen Fotourlaub in Florida.

a) Gebe ich im Antrag den Kaufpreis von ebay an, den Neuwert oder den Preis aus eurer Gebrauchtpreisliste?
Reiche ich als Nachweis die Auktionsdaten ein?

b) Gilt die Versicherung auch für Diebstahl in USA?

Vielen Dank.

Hallo Wolfram,

als Wert gib bitte solange der Zeitwert nicht unter 50% des Neuwertes gerutscht ist den aktuellen Neuwert an, bei den genannten Geräten dürfte die 50% Grenze noch nicht unterschritten sein.

Der gesamte Versicherungsschutz gilt weltweit.

Gruß
Sven
 
nochmal zum Thema zeitwert:
ich habe hier ein altes leica summicron Bj. ca 1971! Ich weiß nichts über den ehemaligen Neuwert, daher meine Frage: was soll ich angeben? einen ungefähren Wert, für den diese Gläser aktuell so gehandelt werden?

Danke und Grüße

Martin
 
nochmal zum Thema zeitwert:
ich habe hier ein altes leica summicron Bj. ca 1971! Ich weiß nichts über den ehemaligen Neuwert, daher meine Frage: was soll ich angeben? einen ungefähren Wert, für den diese Gläser aktuell so gehandelt werden?

Danke und Grüße

Martin

Hallo Martin,

da das gute Stück das gleich Baujahr hat wie ich, vermute ich das, genauso wie bei mir, die Ersatzteilversorgung nicht mehr gewährt ist :D;) und das Objektiv daher leider nicht mehr über die Fotoversicherung versicherbar ist.

Gruß
Sven
 
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