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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo Sven,

Ich erhielt am 20.9 die E-Mailbestätigung, dass mein Änderungsantrag eingegangen ist. Der Nachtrag soll mir kurzfristig zu gehen.
Bis heute erhielt ich aber noch keine Post.

Soll ich mich bei euch melden bzgl. erneuter Versendung oder ist das noch alles im Rahmen?

Gruß,
Gordon
 
Hallo Sven,

Ich erhielt am 20.9 die E-Mailbestätigung, dass mein Änderungsantrag eingegangen ist. Der Nachtrag soll mir kurzfristig zu gehen.
Bis heute erhielt ich aber noch keine Post.

Soll ich mich bei euch melden bzgl. erneuter Versendung oder ist das noch alles im Rahmen?

Gruß,
Gordon

Die Dokumentierung nimmt etwa 2-3 Wochen in Anspruch, ist also alles noch im Rahmen.

Gruss
Sven
 
So liebe Forumler ich melde mich jetzt bis zum 17.10.2013 in den Urlaub ab.

In diese Zeit schließe ich diesen Tread.

Bei Fragen wendet euch bitte direkt an unser Büro:

Mail: info@fotoversicherung.com

oder

Telefon: 0251-789000

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Frisch gestärkt aus dem Urlaub zurück, stehe ich hier ab sofort wieder zur Verfügung ! :)

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

da ich nun auch über den Abschluss einer Versicherung nachdenke, habe ich mir mal eine Liste der AUsrüstung "gebastelt", in der ich auch die Kleinteile mit aufgeführt habe.
Für die Kleinteile (und ich habe bestimmt noch einige vergessen!) komme ich dann auf einen Wert von 700-800 Euro. Dieser Wert kommt hauptsächlich durch eine größere Anzahl hochwertiger Speicherkarten zustande. Jede einzelne davon ist klein und unter der Wertgrenze, in Summe ist es dann halt doch deutlich mehr.
Wie gehe ich dann damit um, wenn die Grenze bei 500€ liegt?

Viele Grüße
Michael
 
Ich hatte kürzlich die Versicherung geändert. Habe einige Teile übers Jahr verkauft (u.a. hier im Forum), welche aus der Versicherung genommen und paar Neuanschaffungen welche inkludiert werden sollten.
Hatte beides zusammen eingereicht, bzw. zwei gesonderte Änderungsvordrucke.

Letzteres hat funktioniert, ersteres nicht. Woran lags?
 
Hallo Sven,

da ich nun auch über den Abschluss einer Versicherung nachdenke, habe ich mir mal eine Liste der AUsrüstung "gebastelt", in der ich auch die Kleinteile mit aufgeführt habe.
Für die Kleinteile (und ich habe bestimmt noch einige vergessen!) komme ich dann auf einen Wert von 700-800 Euro. Dieser Wert kommt hauptsächlich durch eine größere Anzahl hochwertiger Speicherkarten zustande. Jede einzelne davon ist klein und unter der Wertgrenze, in Summe ist es dann halt doch deutlich mehr.
Wie gehe ich dann damit um, wenn die Grenze bei 500€ liegt?

Viele Grüße
Michael

Moin Michael,

dann gib bitte die über den Wert von 500 EUR gehenden Kleinteile einfach in der Geräteliste mit an.

Ich hatte kürzlich die Versicherung geändert. Habe einige Teile übers Jahr verkauft (u.a. hier im Forum), welche aus der Versicherung genommen und paar Neuanschaffungen welche inkludiert werden sollten.
Hatte beides zusammen eingereicht, bzw. zwei gesonderte Änderungsvordrucke.

Letzteres hat funktioniert, ersteres nicht. Woran lags?

Damit ich Dir dazu etwas sagen kann sende mir bitte unter info@fotoversicherung.com eine Mail mit deiner Vertragsnummer oder ruf uns unter 0251-789000 an.

Gruß
Sven
 
Hallo,
ich stehe kurz davor den Antrag auszufüllen und habe jetzt noch die Frage, ob bei neu gekauften Teilen die Rechnung reicht oder auch hier Fotos auf einer Zeitung nötig sind?

LG Mr. Tofi
 
Hallo Sven,
sag mal ich denke über eine Fotoversicherung nach. Jetzt habe ich es erfolgreich bis zu dem Thread geschafft, jedoch stellt sich mir die Frage gibt es auf den 117 Seiten hier Antworten/Hilfen etc. die man gelesen haben muss bzw die bei Neuabschluss relevant sind ?
Gibt es die Möglichkeit, dass Equipment gegen Witterungseinflüsse (vor allem Regen :)) mitzuversichern ?
Entschuldigt meine Faulheit, aber ich wollte nicht alles Seite für Seite nachlesen ;)
Gruß und schönen Sonntag,
Lukas
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich stehe kurz davor den Antrag auszufüllen und habe jetzt noch die Frage, ob bei neu gekauften Teilen die Rechnung reicht oder auch hier Fotos auf einer Zeitung nötig sind?

LG Mr. Tofi

Hallo Tofi,

solange die Teile nicht älter als 3 Monate sind, reicht eine Rechnung auf deinen Namen mit eingetragener Serien Nr. als Nachweis aus.

Hallo Sven,
sag mal ich denke über eine Fotoversicherung nach. Jetzt habe ich es erfolgreich bis zu dem Thread geschafft, jedoch stellt sich mir die Frage gibt es auf den 117 Seiten hier Antworten/Hilfen etc. die man gelesen haben muss bzw die bei Neuabschluss relevant sind ?
Gibt es die Möglichkeit, dass Equipment gegen Witterungseinflüsse (vor allem Regen :)) mitzuversichern ?
Entschuldigt meine Faulheit, aber ich wollte nicht alles Seite für Seite nachlesen ;)
Gruß und schönen Sonntag,
Lukas

Hallo Lukas,

alle notwendigen Infos erhältst komprimiert direkt auf unserer Internetseite unter www.fotoversicherung.com

Versicherungsschutz gegen Witterungseinflüsse besteht solange die Sachen in einer Wetterfesten Tasche verstaut sind.

Gruß
Sven
 
Hallo,

auf der ersten Seite des Threads und auf der Webseite fotoversicherung.com steht:
- Versicherungsschutz in PKW, Booten, Luftfahrzeugen und Campingwagen, ohne Summeneinschränkung auch während der Nachtzeit auch in einsehbaren Innenräumen
- Versicherungsschutz auch in unbewachten Zelten

In den Versicherungsbedingungen finde ich diese Ausage nicht. Dort steht:
§4
4. Beim Camping auf offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen eingerichteten) Campingplätzen, besteht Versicherungsschutz auch in den in §5 näher bezeichneten Fällen oder wenn die versicherten Sachen der Aufsicht des offiziellen Campingplatzes zur Aufbewahrung übergeben sind. Während der Aufbewahrung in Zelten besteht kein Versicherungsschutz, es sei denn, dies wurde durch besondere Vereinbarung (Klausel) eingeschlossen.

§ 5
1. Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigten Kraft‐, Luft‐, Wasser- und Campingfahrzeugen (auch Wohnwagen) besteht nur, solange sich die versicherten Sachen in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs befinden, die versicherten Sachen dürfen von aussen nicht ohne weiteres erkennbar sein (Abdeckung durch eine Decke oder ähnliches).

2. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr beträgt die Selbstbeteiligung für die in Abs. 1 genannten Fälle 20%, mindestens aber die beantragte Selbstbeteiligung.

Zeltklausel: Abweichend von §4 Abs. 4 gilt der Versicherungsschutz auch in unbeaufsichtigten Zelten. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 25%, mindestens die beantragte Selbstbeteiligung. Die Ersatzleistung ist mit 5.000 EUR pro Versicherungsjahr begrenzt.

Kannst Du mal bitte erläutern, wie das zusammenpasst (erster Spiegelstrich Webseite und §5 Abs. 1.)? Was ist ein "fest umschlossener und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs"? Muss ich einen Tresor in das Wohnmobil einbauen, oder reicht es, wenn sich das Equipment in einem unverschlossenen Schrank befindet, der im verschlossenen Wohnmobil eingebaut ist?

Ist ein unverschlossenes Zelt besser gestellt als ein verschlossenes Wohnmobil?

Danke,
Alex
 
Hallo,

auf der ersten Seite des Threads und auf der Webseite fotoversicherung.com steht:


In den Versicherungsbedingungen finde ich diese Ausage nicht. Dort steht:


Kannst Du mal bitte erläutern, wie das zusammenpasst (erster Spiegelstrich Webseite und §5 Abs. 1.)? Was ist ein "fest umschlossener und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs"? Muss ich einen Tresor in das Wohnmobil einbauen, oder reicht es, wenn sich das Equipment in einem unverschlossenen Schrank befindet, der im verschlossenen Wohnmobil eingebaut ist?

Ist ein unverschlossenes Zelt besser gestellt als ein verschlossenes Wohnmobil?

Danke,
Alex

Hallo Alex,

schau mal in die in deinem Zitat genannten Klauseln am Ende des Teil 1 der Bedingungen, dort findest Du u.a. die gewünschten Antworten zum Zelt:

----------
Klausel PF2010-020 - Zeltklausel
Abweichend von §4 Abs. 4 gilt der Versicherungsschutz auch in unbeaufsichtigten Zelten. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 25%, mindestens die beantragte Selbstbeteiligung. Die Ersatzleistung ist mit 5.000 EUR pro Versicherungsjahr begrenzt.
----------

In Fahrzeugen reicht es aus, wenn diesen vollständige verschlossen sind, eine zusätzliche Sicherung ist nicht notwendig.

Gruß
Sven
 
Also als Schweizer ist die Versicherung nichts für mich in diesem Fall?

Leider ist es uns aufgrund der Schweizer Gesetzgebung nicht möglich Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz zu versichern, wenn Du mich anrufst kann ich Dir aber evtl. einen Tip geben wo Du
eine entsprechende Versicherung in der Schweiz abschließen kannst.

Gruß
Sven
 
Hallo,

ich habe eine Frage:
Nehmen wir an, dass ich mein Equipment in höhe von ca. 7000Euro versichere.

Da bei mir meine 2. Kamera (aktuell 600D) gerne einmal auf 650D und vielleicht in absehbarer zeit auch auf eine 700D gewechselt wird, wie muss ich dies dann der Versicherung melden?
Und muss ich dann eine Nachzahlung machen oder wird diese dann einfach mitversichert?

Wie verhält es sich Prinzipiell wenn ich ein neues Objektiv kaufen und dies während eines Laufenden Jahres hinzufügen will?
Ist hier dann eine Nachzahlung notwendig?

Danke schon mal im voraus für die Antwort.

Gruß Martin
 
Hallo,

ich habe eine Frage:
Nehmen wir an, dass ich mein Equipment in höhe von ca. 7000Euro versichere.

Da bei mir meine 2. Kamera (aktuell 600D) gerne einmal auf 650D und vielleicht in absehbarer zeit auch auf eine 700D gewechselt wird, wie muss ich dies dann der Versicherung melden?
Und muss ich dann eine Nachzahlung machen oder wird diese dann einfach mitversichert?

Wie verhält es sich Prinzipiell wenn ich ein neues Objektiv kaufen und dies während eines Laufenden Jahres hinzufügen will?
Ist hier dann eine Nachzahlung notwendig?

Danke schon mal im voraus für die Antwort.

Gruß Martin

Hallo Martin,

dazu zitiere ich mal aus der FAQ von der ersten Seite:

Können während der Vertragslaufzeit Gegenstände ein- oder ausgeschlossen werden ?

Ja, Sie können jederzeit Gegenstände einschließen oder abgegebene Gegenstände ausschließen,übersenden Sie uns dazu bitte das unten downloadbare Formular ausgefüllt und unterschrieben zu.
Wir werden Ihnen die Deckung dann schnellstmöglich bestätigen.

Die Prämie wird dann Tagesgenau bis zur nächsten Hauptfälligkeit abgerechnet.

Hier der Link zum Änderungsantrag:
http://www.poepping.de/fotoversicherung/Aenderungsantrag-FORMULAR-Fotoversicherung-2010-GE.pdf

Gruß
Sven
 
Aus berechtigten Grund eine einfache Frage - ist "einfacher Diebstahl" versichert? Oder nur bei Einbruchdiebstahl?

Hallo,

ja, einfacher Diebstahl ist ebenfalls versichert, z.B. wenn Dir die Kamera aus der Hand gerissen wird.

Aber bitte nicht mit grober Fahrlässigkeit verwechseln, z.B. wenn Du in einer belebten Kneipe den Rucksack in einer Ecke stehen lässt und dich wunderst das er hinterher nicht mehr da ist, dass ist nicht versichert :)

Gruß
Sven
 
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