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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Frage an den Papagei: Wie lange dauert es, bis der Vertrag angenommen (oder auch nicht) wird?
 
So, wollte mich eben hinsetzen und alles ablichten, was ich so habe...

Leider aber stellt sich mir die Frage, wie soll ich manche Objekte vor einer Tageszeitung ablichten und vor allem, wie kann ich deren Funktion demonstrieren? Einen Gimbal abfotografieren kann ja wohl kaum reichen, oder von einer SD Karte auf einer Zeitung...

Wie viele Bilder brauche ich pro Objekt und wie genau sind diese abzulichten?
 
Leider aber stellt sich mir die Frage, wie soll ich manche Objekte vor einer Tageszeitung ablichten und vor allem, wie kann ich deren Funktion demonstrieren? Einen Gimbal abfotografieren kann ja wohl kaum reichen, oder von einer SD Karte auf einer Zeitung...

Diese Frage stellt sich mir auch, da ja hier die Aussage kam, dass auch Kleinteile für die TOP-Klausel fotografiert werden müssen.

Natürlich kann ich alle meine SD-Karten, Kameragurte, Stativköpfe, Schnellwechselplatten, L-Winkel usw. vor einer Tageszeitung fotografieren. Nur die Funktion ist damit halt nicht nachgewiesen.
 
So, wollte mich eben hinsetzen und alles ablichten, was ich so habe...

Leider aber stellt sich mir die Frage, wie soll ich manche Objekte vor einer Tageszeitung ablichten und vor allem, wie kann ich deren Funktion demonstrieren? Einen Gimbal abfotografieren kann ja wohl kaum reichen, oder von einer SD Karte auf einer Zeitung...

Wie viele Bilder brauche ich pro Objekt und wie genau sind diese abzulichten?

Hallo,

bitte entschuldigt die verspätete Antwort. Einen Funktionsnachweis benötigen wir nur bei elektronischen Geräten (Digitalkameras, Objektive, Laptops ect.) dies geschieht einfach in dem Ihr mit jeder Kamera und Objektiv einen Aktualitätsnachweis bei mittlerer Blende und bei Zoomobjektiven den jeweils maximalen Zoomstellungen abfotografiert. Monitore von Kameras und Laptops müssen beim Abfotografieren eingeschaltet sein. Von allen anderen Gegenständen benötigen wir nur Aufnahmen von allen Seiten auf einem Aktualitätsnachweis.

Gruß
Sven
 
Beim Wechsel in die TOP-Klausel bleibt der alte Vertrag bestehen, er wird nur geändert. Daher benötigst Du für Gegenstände die Du seit Vertragsbeginn gekauft hast nur die Anschaffungsrechnung als Nachweis.

Gruß
Sven

Bedeutet, sobald ich etwas mit Rechnung auf meinen Namen gekauft habe, ist bei laufendem Vertrag mit TOP-Klausel keinerlei Kommunikation mit euch nötig, um das Gerät/den Artikel mit in die Versicherung aufzunehmen – richtig? Ich muss also auch die Rechnung nicht einreichen, bin dann nur selbst dafür verantwortlich, sie im Schadensfall parat zu haben. Fotos/Funktionsnachweis benötigt ihr nur bei gebraucht gekauften Artikeln, für die es eben keine Rechnung auf meinen Namen gibt.

Ist das so alles korrekt? Wurde vermutlich auch alles bereits mehrfach hier beantwortet, sorry :)
 
Bedeutet, sobald ich etwas mit Rechnung auf meinen Namen gekauft habe, ist bei laufendem Vertrag mit TOP-Klausel keinerlei Kommunikation mit euch nötig, um das Gerät/den Artikel mit in die Versicherung aufzunehmen – richtig? Ich muss also auch die Rechnung nicht einreichen, bin dann nur selbst dafür verantwortlich, sie im Schadensfall parat zu haben. Fotos/Funktionsnachweis benötigt ihr nur bei gebraucht gekauften Artikeln, für die es eben keine Rechnung auf meinen Namen gibt.

Ist das so alles korrekt? Wurde vermutlich auch alles bereits mehrfach hier beantwortet, sorry :)

Das ist Korrekt :)

Gruß
Sven
 
Bedeutet, sobald ich etwas mit Rechnung auf meinen Namen gekauft habe, ist bei laufendem Vertrag mit TOP-Klausel keinerlei Kommunikation mit euch nötig, um das Gerät/den Artikel mit in die Versicherung aufzunehmen – richtig? Ich muss also auch die Rechnung nicht einreichen, bin dann nur selbst dafür verantwortlich, sie im Schadensfall parat zu haben. Fotos/Funktionsnachweis benötigt ihr nur bei gebraucht gekauften Artikeln, für die es eben keine Rechnung auf meinen Namen gibt.

Ist das so alles korrekt? Wurde vermutlich auch alles bereits mehrfach hier beantwortet, sorry :)

Klarstellen sollte ich vielleicht noch das es sich um eine Händlerrechnung bei Neukauf handeln muss. Bei Käufen von Privat und/oder gebrauchten Gegenständen benötigen wir vor einem etwaigen Schadenfall Nachweisfotos.

Gruß
Sven
 
Ja, guter Punkt. Das hatte ich allerdings stillschweigend so vorausgesetzt.

Was mir nun aber noch so als Grenzfall einfällt: wie verhält es sich bei Rechnungen ohne Angabe eines Empfängers? Gerade beim Kauf im Laden mit direkter Bezahlung ist es ja durchaus üblich, eine Rechnung ohne Angabe des Empfängers ausgestellt zu bekommen.
 
Ja, guter Punkt. Das hatte ich allerdings stillschweigend so vorausgesetzt.

Was mir nun aber noch so als Grenzfall einfällt: wie verhält es sich bei Rechnungen ohne Angabe eines Empfängers? Gerade beim Kauf im Laden mit direkter Bezahlung ist es ja durchaus üblich, eine Rechnung ohne Angabe des Empfängers ausgestellt zu bekommen.

Bei Kleinteilen bis 100 € reicht eine Händlerrechnung auch ohne Namensnennung aus. Bei höherwertigen Gegenstände benötigen wir eine Händlerrechnung auf Namen des Versicherungsnehmers oder halt die entsprechenden Nachweisfotos.

Gruß
Sven
 
Coronaschutz-Buero-1200pix.jpg

Da sich die gemeinsame Arbeit im Büro unter Berücksichtigung der zur Zeit notwendigen Hygienemaßnahmen schwierig gestaltet, arbeitet unser Team bis auf weiteres aus dem Home Office. Wir hoffen auf euer Verständnis wenn es hierdurch zu leichten Verzögerungen bei der Bearbeitung eurer Anliegen kommen kann. Mit Rücksicht und Verständnis werden wir die Corona Krise gemeinsam überstehen! Bleibt gesund!

Gruß
Sven
 
Guten Abend,
ich hatte am Montag leider meinen ersten Schadenfall :(
Für die Meldung habe ich das Online-Schaden-Formular genutzt. Heute gab es noch keine Rückmeldung darauf. Fotos vom Schaden hatte ich zur Sicherheit schon am Montag erstellt.
Muss ich nun noch irgendetwas tun oder warte ich erst einmal auf weitere Instruktionen der Versicherung? :confused:

Vielen Dank.
 
Hallo Sven, Ende Februar hatte ich hier schon mal bzgl. TOP-Klausel und gebraucht gekaufter Gegenstände nachgefragt und sehr unkompliziert Rückmeldung bekommen, s.o. Nun habe ich eine Frage zu einer neuen Konstellation, die evtl. auch bei anderen Fotografen auftreten könnte, deshalb wieder auf diesem Weg hier:

Seit über acht Jahren habe ich nun meine Ausrüstung über euch versichert, mit Aufkommen der TOP-Klausel habe ich meinen Vertrag dahingehend angepasst, nachdem ich doch öfter mal Gegenstände kaufe und wieder verkaufe und mit der Klausel zumindest bei Neukauf nicht jedes Mal meine Bestandsliste aktualisieren muss. Außerdem trage ich nicht immer meine vollständige Ausrüstung gleichzeitig mit mir herum, wodurch ich mit der TOP-Klausel eine niedrigere Versicherungssumme wählen konnte. Soweit alles super.

Interessant wird es nun eben bei Gebrauchtkauf, nachdem hier ja – aus nachvollziehbaren Gründen – doch wieder jeweils das Einreichen eines Besitznachweises nötig wird. Das habe ich nun auch bereits mehrfach so gehandhabt, bei den letzten beiden Malen jedoch leider keine Bestätigung mehr von euch erhalten. Das ist nat. insofern nicht so ganz optimal, weil ich darauf hoffen muss, dass ihr die jeweiligen Besitznachweise stillschweigend abgelegt habt und meine Gegenstände somit versichert sind. Sollten meine Mails aber beispielsweise gar nicht erst angekommen oder im Corona-Durcheinander untergegangen sein, hätte ich im Schadensfall ein Problem.

Hinzu kommt jetzt noch die oben bereits erwähnte neue Konstellation: ich bin gerade dabei, meine Ausrüstung sehr stark zu verkleinern und möchte dementsprechend zukünftig nur noch eine (vor Kurzem gebraucht gekaufte) Kamera sowie mein mit Rechnung auf meinen Namen neu gekauftes MacBook und mein iPad versichern (beides laut Bedingungen ja kein Problem).

Wie soll ich dafür nun vorgehen? Aus oben genannten Gründen weiß ich im Moment nicht, welche Gegenstände meiner bisherigen Ausrüstung auch tatsächlich versichert sind. Laut den Versicherungsbedingungen ist zudem ein Verkaufsnachweis nötig, um Gegenstände vorzeitig aus dem Vertrag nehmen zu können. Ist das auch bei der TOP-Klausel nötig? Von neu gekauften Gegenständen mit Rechnung auf meinen Namen – in meinem Fall das MacBook, das iPad und eine mittlerweile schon wieder verkaufte Kamera – wisst ihr ja beispielsweise gar nichts, da ich hierfür keinen Besitznachweis einreichen musste. Zudem ändert sich ja auch nichts an der Versicherungssumme, insofern ich diese nicht erhöhen oder verringern möchte. Dementsprechend wäre es ja auch mein Problem, wenn ich nun mit TOP-Klausel meinetwegen eine Versicherungssumme von 5.000,- wähle, mir dann aber meine 10.000,- Ausrüstung am Rand des Grand Caynon aus der Hand rutscht. Bei aktiver TOP-Klausel ist es also so lange nicht nötig, Gegenstände mit entsprechendem Verkaufsnachweis vorzeitig aus dem Vertrag zu nehmen, so lange nicht gleichzeitig auch die Versicherungssumme reduziert werden soll. Sehe ich das so richtig?

Du merkst, ich bin gerade etwas am schwimmen. Mein Ziel: ich möchte gerne meinen aktuellen Vertrag inkl. TOP-Klausel mit unveränderter Versicherungssumme wie gehabt weiterführen, allerdings mit der verbindlichen Bestätigung, dass meine gebraucht gekaufte Kamera (für die ich nat. gerne den entsprechenden Besitznachweis liefere, ist schon auf der Tageszeitung fotografiert) sowie ein MacBook und ein iPad mit Rechnung auf meinen Namen von der Versicherung abgedeckt sind.

Wenn du mir dabei helfen könntest, wie ich möglichst unkompliziert zu genau diesem Ergebnis komme, wäre ich dir sehr dankbar :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven, Ende Februar hatte ich hier schon mal bzgl. TOP-Klausel und gebraucht gekaufter Gegenstände nachgefragt und sehr unkompliziert Rückmeldung bekommen, s.o. Nun habe ich eine Frage zu einer neuen Konstellation, die evtl. auch bei anderen Fotografen auftreten könnte, deshalb wieder auf diesem Weg hier:

Seit über acht Jahren habe ich nun meine Ausrüstung über euch versichert, mit Aufkommen der TOP-Klausel habe ich meinen Vertrag dahingehend angepasst, nachdem ich doch öfter mal Gegenstände kaufe und wieder verkaufe und mit der Klausel zumindest bei Neukauf nicht jedes Mal meine Bestandsliste aktualisieren muss. Außerdem trage ich nicht immer meine vollständige Ausrüstung gleichzeitig mit mir herum, wodurch ich mit der TOP-Klausel eine niedrigere Versicherungssumme wählen konnte. Soweit alles super.

Interessant wird es nun eben bei Gebrauchtkauf, nachdem hier ja – aus nachvollziehbaren Gründen – doch wieder jeweils das Einreichen eines Besitznachweises nötig wird. Das habe ich nun auch bereits mehrfach so gehandhabt, bei den letzten beiden Malen jedoch leider keine Bestätigung mehr von euch erhalten. Das ist nat. insofern nicht so ganz optimal, weil ich darauf hoffen muss, dass ihr die jeweiligen Besitznachweise stillschweigend abgelegt habt und meine Gegenstände somit versichert sind. Sollten meine Mails aber beispielsweise gar nicht erst angekommen oder im Corona-Durcheinander untergegangen sein, hätte ich im Schadensfall ein Problem.

Hinzu kommt jetzt noch die oben bereits erwähnte neue Konstellation: ich bin gerade dabei, meine Ausrüstung sehr stark zu verkleinern und möchte dementsprechend zukünftig nur noch eine (vor Kurzem gebraucht gekaufte) Kamera sowie mein mit Rechnung auf meinen Namen neu gekauftes MacBook und mein iPad versichern (beides laut Bedingungen ja kein Problem).

Wie soll ich dafür nun vorgehen? Aus oben genannten Gründen weiß ich im Moment nicht, welche Gegenstände meiner bisherigen Ausrüstung auch tatsächlich versichert sind. Laut den Versicherungsbedingungen ist zudem ein Verkaufsnachweis nötig, um Gegenstände vorzeitig aus dem Vertrag nehmen zu können. Ist das auch bei der TOP-Klausel nötig? Von neu gekauften Gegenständen mit Rechnung auf meinen Namen – in meinem Fall das MacBook, das iPad und eine mittlerweile schon wieder verkaufte Kamera – wisst ihr ja beispielsweise gar nichts, da ich hierfür keinen Besitznachweis einreichen musste. Zudem ändert sich ja auch nichts an der Versicherungssumme, insofern ich diese nicht erhöhen oder verringern möchte. Dementsprechend wäre es ja auch mein Problem, wenn ich nun mit TOP-Klausel meinetwegen eine Versicherungssumme von 5.000,- wähle, mir dann aber meine 10.000,- Ausrüstung am Rand des Grand Caynon aus der Hand rutscht. Bei aktiver TOP-Klausel ist es also so lange nicht nötig, Gegenstände mit entsprechendem Verkaufsnachweis vorzeitig aus dem Vertrag zu nehmen, so lange nicht gleichzeitig auch die Versicherungssumme reduziert werden soll. Sehe ich das so richtig?

Du merkst, ich bin gerade etwas am schwimmen. Mein Ziel: ich möchte gerne meinen aktuellen Vertrag inkl. TOP-Klausel mit unveränderter Versicherungssumme wie gehabt weiterführen, allerdings mit der verbindlichen Bestätigung, dass meine gebraucht gekaufte Kamera (für die ich nat. gerne den entsprechenden Besitznachweis liefere, ist schon auf der Tageszeitung fotografiert) sowie ein MacBook und ein iPad mit Rechnung auf meinen Namen von der Versicherung abgedeckt sind.

Wenn du mir dabei helfen könntest, wie ich möglichst unkompliziert zu genau diesem Ergebnis komme, wäre ich dir sehr dankbar :)

Hallo ?? :),

wenn Du die Versicherungssumme nicht ändern möchtest, sende uns einfach eine Mail mit den Nachweisen der neugekauften Gegenstände und bitte in der Mail um eine explizite Bestätigung das diese Nachweise für diese Gegenstände
ausreichend sind.

Ausschließen musst Du bei der TOP-Klausel nichts, da es ja keine Geräteliste gibt.

Einen Wunsch auf Summenveränderung kannst Du uns ebenfalls per Mail übersenden.

Bei weiteren Fragen ruf uns am besten unter 0251-789000 an.

Gruß
Sven
 
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