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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

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Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo,
ok, ich habe jetzt mal einen Antrag abgeschickt, aber ganz sicher, ob ich da jetzt das richtige reingeschrieben bin ich mir ehrlich gesagt noch nicht :cool:

Viele Grüße,
Jonas
 
Solange der Zeitwert nicht unter 50% des Neuwertes gerutscht ist, muß der aktuelle bzw. letzte bekannte Neuwert angegeben werden, liegt er darunter dann nur der Zeitwert, so das auch die Prämie nur für den Zeitwert bezahlt werden muß.

Gruß
Sven

Vielleicht eine schon oft gestellte Frage, ich habs aber jetzt auch mit
Querlesen vom Fred nicht gefunden... Wie kriege ich den zuletzt bekannten
Neuwert heraus?
z.b. Nikon D300, abgeloest von D300s. Zeitwert (ca. 800EUR) liegt da noch
ueber dem vermutlichen letzten Neuwert (vermutlich um die 1400 EUR).
 
Wenn Dir der letzte Neuwert nicht mehr bekannt ist kannst Du am besten beim Händler deines Vertrauens anfragen, bei der D300 liegt der Neuwert bei ca. 1.450 EUR

Gruß
Sven
 
Solange der Zeitwert nicht unter 50% des Neuwertes gerutscht ist, muß der aktuelle bzw. letzte bekannte Neuwert angegeben werden, liegt er darunter dann nur der Zeitwert, so das auch die Prämie nur für den Zeitwert bezahlt werden muß.
Ich melde mich dazu nochmals, meine diesbezügliche Nachfrage ist neulich untergegangen.

1. Kann ich nun meine alte 5D I nun mit dem Zeitwert von 1000.- versichern, weil der übliche Neuwert seinerzeit bei 2000.- lag? Auch wenn ich auf Grund eines äußerst günstigen Online-Angebots weniger als 2000.- zahlte.

2. Muss ich bei gebraucht gekauften Objektiven den Neuwert versichern, oder meinen Kaufpreis (sofern noch über 50% des Neupreises), den ich auch belegen kann?

Wenn man es logisch sieht, müssen entweder beide Fragen mit JA oder beide Fragen mit NEIN beantwortet werden. Ansonsten sucht sich die Versicherung das Beste aus beiden Welten aus.

Entweder es zählt als Grundlage für die 50%-Regel der übliche Fachhändlerverkaufspreis (Neuwert), also nicht der Niedrigstpreis bei billiger.de & Co., oder es zählt der effektiv gezahlte Preis, dann aber auch für Gebrauchtware.

Erwin
 
Ich melde mich dazu nochmals, meine diesbezügliche Nachfrage ist neulich untergegangen.

1. Kann ich nun meine alte 5D I nun mit dem Zeitwert von 1000.- versichern, weil der übliche Neuwert seinerzeit bei 2000.- lag? Auch wenn ich auf Grund eines äußerst günstigen Online-Angebots weniger als 2000.- zahlte.

2. Muss ich bei gebraucht gekauften Objektiven den Neuwert versichern, oder meinen Kaufpreis (sofern noch über 50% des Neupreises), den ich auch belegen kann?

Wenn man es logisch sieht, müssen entweder beide Fragen mit JA oder beide Fragen mit NEIN beantwortet werden. Ansonsten sucht sich die Versicherung das Beste aus beiden Welten aus.

Entweder es zählt als Grundlage für die 50%-Regel der übliche Fachhändlerverkaufspreis (Neuwert), also nicht der Niedrigstpreis bei billiger.de & Co., oder es zählt der effektiv gezahlte Preis, dann aber auch für Gebrauchtware.

Erwin

Ja und Ja :)
 

Hallo!

Habe ja schone eine umfangreiche Fotversicherung bei dir am laufen. Die versicherten Gegenstände kommen langsam in die Jahre und das eine oder andere Teil wird beim Zeitwert wohl die 50% vom Neuwert unterschreiten. Wie und wo kann ich denn erfahren, wie hoch der Zeitwert jeweils ist, damit ich die Versicherung anpassen kann?

Grüße, Walter
 
Hallo!

Habe ja schone eine umfangreiche Fotversicherung bei dir am laufen. Die versicherten Gegenstände kommen langsam in die Jahre und das eine oder andere Teil wird beim Zeitwert wohl die 50% vom Neuwert unterschreiten. Wie und wo kann ich denn erfahren, wie hoch der Zeitwert jeweils ist, damit ich die Versicherung anpassen kann?

Grüße, Walter

Zeitwert bzw. Gebrauchtpreisliste findest du auf der Homepage fotoversicherung.de

Viele Grüße
 
Hallo Niclas,

Du meinst bestimmt www.fotoversicherung.com mit dem .de Ende kommst Du nur auf eine Seite für Fotobücher :)

Hallo!

Habe ja schone eine umfangreiche Fotversicherung bei dir am laufen. Die versicherten Gegenstände kommen langsam in die Jahre und das eine oder andere Teil wird beim Zeitwert wohl die 50% vom Neuwert unterschreiten. Wie und wo kann ich denn erfahren, wie hoch der Zeitwert jeweils ist, damit ich die Versicherung anpassen kann?

Grüße, Walter

Hallo Walter,

wie Niclas schon schreibt haben wir eine Gebrauchtpreisliste für die Marken Canon, Sigma und Nikon auf unserer Internetseite hinterlegt, falls Du eine andere Marke verwendest hilft Dir vielleicht die nicht ganz so aktuelle Liste unter folgendem Link weiter:

http://www.fotomagazin.de/test_technik/gebrauchtmarkt/SecondHandGuide10-11/index.html

Gruß
Sven
 
Hallo,
das sind ja schon ein paar spezielle Fragen, schön das Ihr euch mit den Bedingungen auseinandersetzt......

.....Wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes rutscht gilt dieser als Versicherungswert und auch nur dafür muß eine Prämie entrichtet
werden, es ist also nicht so, dass man die Prämie für den Neuwert bezahlt und nur den Zeitwert ersetzt bekommt. Darum sollte man die Versicherungswerte 1x im Jahr anpassen........

Gruß
Sven

Hallo Sven!

Dazu noch eine Frage mit einem praktischen Beispiel, um zu sehen, ob ich das richtig verstanden habe: Ein Objektiv ist mit dem Neuwert von € 1000 versichert, der Zeitwert beträgt € 510, ich würde im Schadensfall den Neuwert von bis zu € 1000 ersetzt bekommen. Würde im gleichen Fall der Zeitwert nur noch € 490 betragen, bekäme ich im Schadensfall auch nur diese € 490 ersetzt.:confused: Richtig? :rolleyes:

Grüße, Walter
 
wobei für mich noch interessant ist: zählt bei der 50%-Regelung der Neuwert bei Markteinführung oder der jetzige bzw. letzte?
 
Hallo Sven!

Dazu noch eine Frage mit einem praktischen Beispiel, um zu sehen, ob ich das richtig verstanden habe: Ein Objektiv ist mit dem Neuwert von € 1000 versichert, der Zeitwert beträgt € 510, ich würde im Schadensfall den Neuwert von bis zu € 1000 ersetzt bekommen. Würde im gleichen Fall der Zeitwert nur noch € 490 betragen, bekäme ich im Schadensfall auch nur diese € 490 ersetzt.:confused: Richtig? :rolleyes:

Grüße, Walter

wobei für mich noch interessant ist: zählt bei der 50%-Regelung der Neuwert bei Markteinführung oder der jetzige bzw. letzte?

Hallo Walter, Hallo Andy,

ein sehr extremes Beispiel aber so wäre es Bedingungsgemäss, wobei als Neuwert der mittelere Preis während des Produktzyklus angenommen wird.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

ich bin nun kurz davor, meine Versicherung zu beantragen... da kam mir noch eine Frage auf:

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz im Flugzeug aus wenn die Fotoausrüstung...
a) im Fotorucksack als Handgepäck mitgeführt wird
b) z.B. ein Objektiv (zusätzlich geschützt verpackt) im normalen Reisekoffer als normales Gepäckstück aufgegeben wird
c) in einem Peli-Case als gesondertes Gepäckstück aufgegeben wird

und dabei etwas kaputt geht oder gestohlen wird?


Danke & schöne Grüße
Daniel
 
Hallo Sven,

ich bin nun kurz davor, meine Versicherung zu beantragen... da kam mir noch eine Frage auf:

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz im Flugzeug aus wenn die Fotoausrüstung...
a) im Fotorucksack als Handgepäck mitgeführt wird
b) z.B. ein Objektiv (zusätzlich geschützt verpackt) im normalen Reisekoffer als normales Gepäckstück aufgegeben wird
c) in einem Peli-Case als gesondertes Gepäckstück aufgegeben wird

und dabei etwas kaputt geht oder gestohlen wird?


Danke & schöne Grüße
Daniel

Hallo Daniel,

solange alles sicher verpackt ist besteht auch in diesen Fällen Versicherungsschutz.

Gruß
Sven
 
... kann man schreiben "länger wie 4 wochen"? .. ja kann man,
ist es aber korrekt in einer agb .. :D lol und das bei meinem satz bau und meiner rechtschreibung,

aber in §4 3absatz "Der Versicherungsschutz entnfällt,wenn die Zweitwohnung länger wie 4 Wochen unbewohnt ist."

nagut, ich will nun auch nicht nörgeln, sondern eine Versicherung abschließen, bin aber trotz lesens mehrerer seiten nicht in der lage das formular korrekt auszufüllen.
Reicht es die fotos zu schießen (von den gegenständen die versicher werden sollen [so wie beschrieben]), in eine email zu packen und dann per mail die erforderliche beratung und hilfe beim ausfüllen des antrages zu bekommen, oder muss ich jetzt 122 Seiten lesen bis ich weiß was z.b. eintragen muss bei neukaufdatum wenn ich gebrauchte ware eintragen will...

vielen dank schonmal :)
 
Na ich würde sagen ein NEUkaufdatum ist bei Gebrauchtware eher nicht von Belang ;)
Schreibe einfach die genaue Bezeichnung hin, den Wert den du recherchiert hast
und schieße ordentliche Fotos von den Dingern.
(ich hab immer 3 Photos gemacht: 1 für die Bezeichnung vorne, 1 für die
Seriennummer auf der Rückseite und 1 auf einer Tageszeitung).

Dann pack alles in ne Mail und schicks ab ;)
 
Hallo Papagei2000,


habe schon vor Weihnachten per Post die Versicherung
mit Hilfe der kompletten Papiere beantragt und
noch keinerlei Rückmeldung.

Würde mich über eine Pn freuen,

Max
 
Hallo Papagei2000,


habe schon vor Weihnachten per Post die Versicherung
mit Hilfe der kompletten Papiere beantragt und
noch keinerlei Rückmeldung.

Würde mich über eine Pn freuen,

Max

Hallo Max,

da hilft es mal ne Mail zu schreiben, für gewöhnlich können wir die Deckung innerhalb von 1-2 Tagen bestätigen, wenn es Eilt sogar schneller. Gib mir mal deinen kompletten Namen dann kann ich die Sache prüfen. Wenn Du die Sachen allerdings schon vor Weihnachten per Post losgeschickt und noch keine Antwort hast, gehe ich stark davon aus das der Brief irgendwo im Schnee stecken geblieben ist :)

Gruß
Sven
 
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