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In eigener Sache!
Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
Bitte hier weiterlesen ...
Ein paar Fragen hab ich auch noch, hab die Antwort bisher zumindest hier nicht finden können:
1) beim Objektivwechsel fällt mir die Kamera oder ein Objektiv runter
Auch auf die Gefahr hin, daß es schon mal gefragt wurde (SuFu hat unter "Vater" und "Dritte" nichts ausgeworfen) und der Fred ist mir nach 18 Seiten dann doch zu mühselig zum Weiterlesen...
Was ist, wenn ich meine Kamera meinem Vater mit in den Urlaub gebe. Ist das dann ein Berechtigter i.S.d. Bedingungen und besteht Versicherungsschutz so, als sei ich selbst im Urlaub? Ich verstehe das so, dass Berechtigter grds. jeder (Dritte) ist, der Besitz an der Kamera mit meiner Zustimmung erlangt. Da gibt es aber offensichtlich Einschränkungen. Ganz vorne im Fred stand irgendwo sinngemäß, dass das bei "Wildfremden" nicht geht. Wie gut muß ich also denjenigen kennen, dass er Berechtigter sein kann?
Und was gilt dann wenn die Kamera neu nicht mehr erhältlich ist, aber noch nicht auf 50% des letzten Listenpreises gefallen ist, der glaube ich in irgendeinem post von @papagei für ausgelaufene Geräte als maßgeblich genannt wurde. Konkret, was passiert im Falle meiner 5D (MkI, 1,5 Jahre alt), wenn die Reste abverkauft sind, aber der Versicherungsfall eintritt?
Danke im Voraus für die Antwort.
Dein Vater ist natürlich Berechtigter i.S.d. Bedingungen. Da besteht ja sogar ein enges Verwandschaftsverhältnis.
Wenn das Gerät nicht mehr existiert, dann bekommst du die Kohle, zu der du deine 5D versichert hast. Schließlich ist das ja das tolle, du musst dir nicht die Sachen wiederkaufen, die dir gestohlen/kaputt/ect. worden/gegangen sind sondern kannst mit dem Geld machen, was du willst.
Allerdings musst du aufpassen, dass wenn du den Vertrag verlängerst und das Ding auf den Zeitwert fällt, dass du dann die Prämie entsprechend anpasst. Denn sonst zahlst du zu viel und am Ende wenn der Versicherungsfall eintritt bekommst du trozdem nicht das bei raus, zu dem du das Objekt versichert hast.
(Ich hoffe, das war jetzt verständlich. )
Liebe Grüße, Weishaupt.
PS: Wär gut, wenn Papagei selbst nochmal bestätigt, dass das alles so korrekt ist.
Hallo,
auch ich interessiere mich für die Versicherung, hätte gerne drei Sachen geklärt:
1. Segelboot: während eine segeltour fällt die Kamera ins Wasser. Versichert oder nicht?
2. Ich nutze die Kamera manchmal beruflich (Architekt) bin aber kein Berufsfotograf, was muss ich ankreuzen, bin ich immer versichert?
3. meine kleinen Töchter spielen mit der Kamera oder lassen sie fallen.
danke gruss pixxel
Doofe frage, aber ich habe so jetzt nichts gefunden: Muss ich 18 sein?
Dies wäre erst ab Mai der Fall, ich habe aber am 18. April ne Hochzeit vor mir und würde sie schon gern bis dahin versichert haben.
Und... Schäden die in der Vergangenheit liegen, werden wohl nichtmehr beachtet, oder?
wie sieht das aus mit solchen Sachen?
Wollte es reparieren lassen, wenn das wieder fit ist, wird das ja auch problemlos in die Versicherung gehen, auch dann mit Neuwert, oder?
€:
nochwas:
wie ist das mit Sachen (z.b 50mm 1.4D) die schon älter sind, aber atm noch neu zu kaufen sind?
Den Momentanen Neuwert angeben?
€²:
Und noch eine sache:
Wie ist es, wenn ich jetzt schon fest eingeplant habe, bis Juli meine Ausrüstung zu ändern, sprich eine Optik verkaufen, 2 neue dafür her, jetzt aber schon den Vertrag abschließen will?
€³:
Und noch eine Sache
zu allen Sachen, wo ich die Rechnung noch habe, den Wert angeben und nicht das, was man momentan im Internet findet?
Überall da, wo man keine Rechnung hat entweder Wertschätzung oder Internetpreis?
Nein, immer den aktuellen Neuwert angeben !!
danke für die Antworten!
Also, wenn ich - mal angenommen - für mein 16-85er vor nem Jahr 600€ bezahlt habe und Rechnung noch vorhanden ist, es jetzt aber nunrnoch nen Neuwert von 497€ hat, dann letzteres angeben?
Wenn das dann geklärt ist werde ich mich mal an den Vertrag machen, bzw mich mit meinem dad zusammensetzen.
Eine Frage habe ich dennoch: Wie errechnet sich der Zeitwert der versicherten Gegenstände? Werden da durchschnittliche Gebrauchtpreise herangezogen?
Hallo liebe Forumler und Forumlerinnen,
als Versicherungsmakler der hinter dem Konzept der Forumsversicherung steht,
möchte ich uns und unsere Bedingungen kurz vorstellen.
Wir sind ein Mittelständisches Maklerunternehmen mit fast 40jähriger Firmengeschichte und Sitz in Münster (Westf.). Alle näheren Einzelheiten zu
uns sowie unsere Registrierungsinfomationen findet Ihr auf der Seite für
die Fotoapparteversicherung unter
www.fotoversicherung.com
Da ich selber aktiver Hobbyfotograf bin, weiss ich um die Belange meiner
Hobbykollegen und habe versucht einen wirklich umfangreichen Versicherungsschutz zu günstigen Prämien zu entwickeln. Diese Bedingungen
haben wir bei der Generali Vers. AG eingedeckt, die Genraligruppe ist eine der Weltweit größten Versicherungsunternehmen (www.generali.de).
Highligths unserer Bedingungen sind sicherlich folgende:
- Versicherungsschutz gegen Verschrammen & Verkratzen von Linsen
- Versicherungsschutz in PKW, Booten, Luftfahrzeugen, Campingwagen und
Cabrios. Über Tag uneingeschränkt und von 22-6 Uhr auch in unbewachten
Fahrzeugen bis 10.000 EUR !! (Die meisten Mitbewerber haben hier nur
1.500 EUR versichert und das auch nur für 2 Stunden nach verlassen des
Fahrzeugs !!)
- Neuwertersatz in bar (Kein Naturalersatz wie bei einigen Mitbewerbern)
Sowie Versicherungsschutz gegen Witterungseinflüsse und Flugsand, wobei die
Ausrüstung für diese beiden Punkte in einer geeigneten Fototasche verstaut sein muß (Also nicht durch den Sandsturm mit der Kamera in der Hand laufen und sich dann beschweren ) Aber immerhin habe ich diese beiden Punkte schon mal in die Bedingungen reinbekommen, dass ist sonst am Markt
kaum unter zu bekommen, genauso wie das verkratzen und verschrammen von Linsen.
So das soll es erstmal gewesen sein, bei Fragen stehe ich hier oder per Mail gerne zur Verfügung !
Gruß
Sven
Hallo Sven,
gilt der Betrag in diesem Rechenbeispiel als Monats- oder Jahresbeitrag:
Bei einem Ausrüstungswert von 5.000 EUR kostet die Versicherung bei einer SB von 100 EUR nur 125,00 EUR (2,50%) zzgl. 19%
Versicherungssteuer (23,75 EUR) = 148,75 EUR
Gruß Erich
Hallo,
mir ist ein kleiner Fehler in den "Allgemeinen Bedingungen" aufgefallen.
Seite 2, §4, Abs. 3 "länger wie 4 Wochen" sollte besser "länger als 4 Wochen" heißen.
Eine Frage habe ich dennoch: Wie errechnet sich der Zeitwert der versicherten Gegenstände? Werden da durchschnittliche Gebrauchtpreise herangezogen?
Grüße
Luke
Hallo,
ich hätte da auch mal eine Frage, die laut Suche noch nicht beantwortet wurde hier im Thread.
Wie sieht es z.B. aus, wenn ich auf einer Veranstaltung wie einem Handballbundesligaspiel meine Ausrüstung im Pressebereich ablegen und nicht die ganze Zeit mit mir rumschleppen will? Der Pressebereich ist nicht-öffentlich, es kommen vermutlich nur akkreditierte Personen und Mitarbeiter des Veranstalters in diesen Bereich.
"Schwund" kann man natürlich nicht ausschließen und deshalb die Frage: Wie sieht es mit Versicherungsschutz aus, wenn aus dem Pressebereich Teile der Ausrüstung geklaut werden?
Andere Frage: Wie schnell kann mein Equipment versichert sein, wenn ich z.B. morgen den Antrag faxe? Dauert das Tage, Wochen, Monate bis der Versicherungsschutz beginnt? Ich möchte z.B. gerne nächste Woche die Versicherung abschließen und es soll bereits der Samstag nächste Woche im Versicherungszeitraum liegen.
Fotos der zu versichernden Objekte mit aktueller Tageszeitung kann man einige Tage später noch nachreichen, oder?
Gruß,
Marcel.