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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
ich werde die Versicherung beantragen,schaden kann es nicht..und falls mal was passiert würde ich mich bei meiner ausrüstung in den A....beißen wenn ich nichts versichert hätte.........gruß Bentlay
 
Ein paar Fragen hab ich auch noch, hab die Antwort bisher zumindest hier nicht finden können:

Ich fotografiere fast ausschließlich bei Konzerten oder Musikfestivals. Für folgende Fälle würde mich interessieren, ob Versicherungsschutz besteht:

1) beim Objektivwechsel fällt mir die Kamera oder ein Objektiv runter

2) bei Festivals ist es "üblich", dass die Ausrüstung im Fotograben am Rand abgelegt wird und man sich mit Kamera im Graben selbst bewegt und nur zum Objektivwechsel zur Tasche zurück geht. Was ist, wenn jemand anderes die Kameratasche samt Inhalt (versehentlich?) mitnimmt oder dagegentritt? Das ganze ist jeweils auf 3 Lieder beschränkt, also ein überschaubarer Zeitraum.

3) Bei Konzerten ohne Foto- bzw. Sicherheitsgraben stelle ich die Tasche in meiner Nähe (z.B. zwischen den Beinen) auf bzw hänge mir den Rucksack um, was passiert dann, wenn jemand anderes dagegen tritt und die Gegenstände kaputt gehen? Ich spreche jetzt nicht von Situationen wo vor der Bühne extrem gepogt wird, sondern von "normalem Tanzen und Hüpfen" der anderen. Wenn es "zu extrem" wird, bring ich meine Ausrüstung eh in Sicherheit ;)

Danke im voraus ...
Micha
 
Es ging mir gerade um den Zusammenhang mit Konzerten, inwieweit hier eine "Ausnahme" gesehen wird.

Trotzdem schonmal danke für deine Antwort.
 
Auch auf die Gefahr hin, daß es schon mal gefragt wurde (SuFu hat unter "Vater" und "Dritte" nichts ausgeworfen) und der Fred ist mir nach 18 Seiten dann doch zu mühselig zum Weiterlesen...

Was ist, wenn ich meine Kamera meinem Vater mit in den Urlaub gebe. Ist das dann ein Berechtigter i.S.d. Bedingungen und besteht Versicherungsschutz so, als sei ich selbst im Urlaub? Ich verstehe das so, dass Berechtigter grds. jeder (Dritte) ist, der Besitz an der Kamera mit meiner Zustimmung erlangt. Da gibt es aber offensichtlich Einschränkungen. Ganz vorne im Fred stand irgendwo sinngemäß, dass das bei "Wildfremden" nicht geht. Wie gut muß ich also denjenigen kennen, dass er Berechtigter sein kann?

Und was gilt dann wenn die Kamera neu nicht mehr erhältlich ist, aber noch nicht auf 50% des letzten Listenpreises gefallen ist, der glaube ich in irgendeinem post von @papagei für ausgelaufene Geräte als maßgeblich genannt wurde. Konkret, was passiert im Falle meiner 5D (MkI, 1,5 Jahre alt), wenn die Reste abverkauft sind, aber der Versicherungsfall eintritt?

Danke im Voraus für die Antwort.
 
Auch auf die Gefahr hin, daß es schon mal gefragt wurde (SuFu hat unter "Vater" und "Dritte" nichts ausgeworfen) und der Fred ist mir nach 18 Seiten dann doch zu mühselig zum Weiterlesen...

Was ist, wenn ich meine Kamera meinem Vater mit in den Urlaub gebe. Ist das dann ein Berechtigter i.S.d. Bedingungen und besteht Versicherungsschutz so, als sei ich selbst im Urlaub? Ich verstehe das so, dass Berechtigter grds. jeder (Dritte) ist, der Besitz an der Kamera mit meiner Zustimmung erlangt. Da gibt es aber offensichtlich Einschränkungen. Ganz vorne im Fred stand irgendwo sinngemäß, dass das bei "Wildfremden" nicht geht. Wie gut muß ich also denjenigen kennen, dass er Berechtigter sein kann?

Und was gilt dann wenn die Kamera neu nicht mehr erhältlich ist, aber noch nicht auf 50% des letzten Listenpreises gefallen ist, der glaube ich in irgendeinem post von @papagei für ausgelaufene Geräte als maßgeblich genannt wurde. Konkret, was passiert im Falle meiner 5D (MkI, 1,5 Jahre alt), wenn die Reste abverkauft sind, aber der Versicherungsfall eintritt?

Danke im Voraus für die Antwort.

Dein Vater ist natürlich Berechtigter i.S.d. Bedingungen. Da besteht ja sogar ein enges Verwandschaftsverhältnis.

Wenn das Gerät nicht mehr existiert, dann bekommst du die Kohle, zu der du deine 5D versichert hast. Schließlich ist das ja das tolle, du musst dir nicht die Sachen wiederkaufen, die dir gestohlen/kaputt/ect. worden/gegangen sind sondern kannst mit dem Geld machen, was du willst.

Allerdings musst du aufpassen, dass wenn du den Vertrag verlängerst und das Ding auf den Zeitwert fällt, dass du dann die Prämie entsprechend anpasst. Denn sonst zahlst du zu viel und am Ende wenn der Versicherungsfall eintritt bekommst du trozdem nicht das bei raus, zu dem du das Objekt versichert hast.

(Ich hoffe, das war jetzt verständlich. :angel:)

Liebe Grüße, Weishaupt.

PS: Wär gut, wenn Papagei selbst nochmal bestätigt, dass das alles so korrekt ist.
 
Hallo,
auch ich interessiere mich für die Versicherung, hätte gerne drei Sachen geklärt:

1. Segelboot: während eine segeltour fällt die Kamera ins Wasser. Versichert oder nicht?

2. Ich nutze die Kamera manchmal beruflich (Architekt) bin aber kein Berufsfotograf, was muss ich ankreuzen, bin ich immer versichert?

3. meine kleinen Töchter spielen mit der Kamera oder lassen sie fallen.

danke gruss pixxel
 
Dein Vater ist natürlich Berechtigter i.S.d. Bedingungen. Da besteht ja sogar ein enges Verwandschaftsverhältnis.

Wenn das Gerät nicht mehr existiert, dann bekommst du die Kohle, zu der du deine 5D versichert hast. Schließlich ist das ja das tolle, du musst dir nicht die Sachen wiederkaufen, die dir gestohlen/kaputt/ect. worden/gegangen sind sondern kannst mit dem Geld machen, was du willst.

Allerdings musst du aufpassen, dass wenn du den Vertrag verlängerst und das Ding auf den Zeitwert fällt, dass du dann die Prämie entsprechend anpasst. Denn sonst zahlst du zu viel und am Ende wenn der Versicherungsfall eintritt bekommst du trozdem nicht das bei raus, zu dem du das Objekt versichert hast.

(Ich hoffe, das war jetzt verständlich. :angel:)

Liebe Grüße, Weishaupt.

PS: Wär gut, wenn Papagei selbst nochmal bestätigt, dass das alles so korrekt ist.

Ja, die Aussagen von Weishaupt kann ich so bestätigen :)

Hallo,
auch ich interessiere mich für die Versicherung, hätte gerne drei Sachen geklärt:

1. Segelboot: während eine segeltour fällt die Kamera ins Wasser. Versichert oder nicht?

2. Ich nutze die Kamera manchmal beruflich (Architekt) bin aber kein Berufsfotograf, was muss ich ankreuzen, bin ich immer versichert?

3. meine kleinen Töchter spielen mit der Kamera oder lassen sie fallen.

danke gruss pixxel

Nr. 1 ist versichert allerdings solltest du einen Schwimmgurt an die Kamera
anbringen, damit du das beschädigte Gerät vorlegen kannst.

Nr. 2 das gilt nicht als Berufsfotograf, du kannst also Nein ankreuzen.

Nr. 3 Auch Schäden durch Dritte sind versichert.

Gruß
Sven
 
Da mir am 27.12. meine Cam incl 16-85mm VR runtergefallen ist, und in der Optik ne Macke ist (zum Glück nur im Plastik) werde oder will ich wohl auch mal die Versicherung abschließen.

Doofe frage, aber ich habe so jetzt nichts gefunden: Muss ich 18 sein?
Dies wäre erst ab Mai der Fall, ich habe aber am 18. April ne Hochzeit vor mir und würde sie schon gern bis dahin versichert haben.

Und... Schäden die in der Vergangenheit liegen, werden wohl nichtmehr beachtet, oder?
wie sieht das aus mit solchen Sachen?
Wollte es reparieren lassen, wenn das wieder fit ist, wird das ja auch problemlos in die Versicherung gehen, auch dann mit Neuwert, oder?

€:
nochwas:

wie ist das mit Sachen (z.b 50mm 1.4D) die schon älter sind, aber atm noch neu zu kaufen sind?
Den Momentanen Neuwert angeben?

€²:
Und noch eine sache:

Wie ist es, wenn ich jetzt schon fest eingeplant habe, bis Juli meine Ausrüstung zu ändern, sprich eine Optik verkaufen, 2 neue dafür her, jetzt aber schon den Vertrag abschließen will?

€³:
Und noch eine Sache :D

zu allen Sachen, wo ich die Rechnung noch habe, den Wert angeben und nicht das, was man momentan im Internet findet?
Überall da, wo man keine Rechnung hat entweder Wertschätzung oder Internetpreis?
 
Zuletzt bearbeitet:
Doofe frage, aber ich habe so jetzt nichts gefunden: Muss ich 18 sein?
Dies wäre erst ab Mai der Fall, ich habe aber am 18. April ne Hochzeit vor mir und würde sie schon gern bis dahin versichert haben.

Ja, 18 muss man schon sein, du kannst aber auch einen deiner Eltern als Versicherungsnehmer einsetzen, dass ist kein Problem.

Und... Schäden die in der Vergangenheit liegen, werden wohl nichtmehr beachtet, oder?
wie sieht das aus mit solchen Sachen?
Wollte es reparieren lassen, wenn das wieder fit ist, wird das ja auch problemlos in die Versicherung gehen, auch dann mit Neuwert, oder?

Natürlich können auch Schäden aus der Vergangenheit bezahlt werden, der Versicherer nimmt gern nen kapputes Objektiv für 20 EUR Prämie in Deckung und bezahlt dann die 500 EUR für ein Neues !!! :lol::lol: Neee, im Ernst, natürlich werden keine im nachhinein versicherten Schäden bezahlt, sonst könnte man sich die Versicherung vorher abzuschließen ja sparen.
Wenn das Objektiv aber repariert ist und du die entsprechenden Belege
vorlegen kannst ist ein Einschluss des 16-85 aber kein Problem.

€:
nochwas:

wie ist das mit Sachen (z.b 50mm 1.4D) die schon älter sind, aber atm noch neu zu kaufen sind?
Den Momentanen Neuwert angeben?

Ja

€²:
Und noch eine sache:

Wie ist es, wenn ich jetzt schon fest eingeplant habe, bis Juli meine Ausrüstung zu ändern, sprich eine Optik verkaufen, 2 neue dafür her, jetzt aber schon den Vertrag abschließen will?

Du kannst jederzeit neugekaufte Gegenstände an- und verkaufte abmelden.


€³:
Und noch eine Sache :D

zu allen Sachen, wo ich die Rechnung noch habe, den Wert angeben und nicht das, was man momentan im Internet findet?
Überall da, wo man keine Rechnung hat entweder Wertschätzung oder Internetpreis?

Nein, immer den aktuellen Neuwert angeben !!

Gruß
Sven
 
danke für die Antworten!



Nein, immer den aktuellen Neuwert angeben !!

Also, wenn ich - mal angenommen - für mein 16-85er vor nem Jahr 600€ bezahlt habe und Rechnung noch vorhanden ist, es jetzt aber nunrnoch nen Neuwert von 497€ hat, dann letzteres angeben?

Wenn das dann geklärt ist werde ich mich mal an den Vertrag machen, bzw mich mit meinem dad zusammensetzen.
 
danke für die Antworten!





Also, wenn ich - mal angenommen - für mein 16-85er vor nem Jahr 600€ bezahlt habe und Rechnung noch vorhanden ist, es jetzt aber nunrnoch nen Neuwert von 497€ hat, dann letzteres angeben?

Wenn das dann geklärt ist werde ich mich mal an den Vertrag machen, bzw mich mit meinem dad zusammensetzen.

Ja, so ist das Richtig !! Schön das du dich über uns versichern möchtest !!

Gruß
Sven
 
Hallo,

mir ist ein kleiner Fehler in den "Allgemeinen Bedingungen" aufgefallen.
Seite 2, §4, Abs. 3 "länger wie 4 Wochen" sollte besser "länger als 4 Wochen" heißen.

Eine Frage habe ich dennoch: Wie errechnet sich der Zeitwert der versicherten Gegenstände? Werden da durchschnittliche Gebrauchtpreise herangezogen?

Grüße
Luke
 
Eine Frage habe ich dennoch: Wie errechnet sich der Zeitwert der versicherten Gegenstände? Werden da durchschnittliche Gebrauchtpreise herangezogen?

Stand auch schon hier im Thema. Nach irgentso einer Liste, die in einer Fachzeitschrift ein mal im Jahr veröffentlicht wird, allerdings anscheinend sehr Lückenhaft und zum Teil schlicht Falsch ist.

Such mal danach, dürfte recht einfach zu finden sein. Ich bin gerade zu faul.

Falls du einen Zeitwert in Erfahrung bringen willst, kannst du bei einzelnen werten auch den Papagei fragen. Hat er auch vor ein paar Seiten geschrieben. ;)
 
Hallo liebe Forumler und Forumlerinnen,

als Versicherungsmakler der hinter dem Konzept der Forumsversicherung steht,
möchte ich uns und unsere Bedingungen kurz vorstellen.

Wir sind ein Mittelständisches Maklerunternehmen mit fast 40jähriger Firmengeschichte und Sitz in Münster (Westf.). Alle näheren Einzelheiten zu
uns sowie unsere Registrierungsinfomationen findet Ihr auf der Seite für
die Fotoapparteversicherung unter

www.fotoversicherung.com

Da ich selber aktiver Hobbyfotograf bin, weiss ich um die Belange meiner
Hobbykollegen und habe versucht einen wirklich umfangreichen Versicherungsschutz zu günstigen Prämien zu entwickeln. Diese Bedingungen
haben wir bei der Generali Vers. AG eingedeckt, die Genraligruppe ist eine der Weltweit größten Versicherungsunternehmen (www.generali.de).

Highligths unserer Bedingungen sind sicherlich folgende:

- Versicherungsschutz gegen Verschrammen & Verkratzen von Linsen

- Versicherungsschutz in PKW, Booten, Luftfahrzeugen, Campingwagen und
Cabrios. Über Tag uneingeschränkt und von 22-6 Uhr auch in unbewachten
Fahrzeugen bis 10.000 EUR !! (Die meisten Mitbewerber haben hier nur
1.500 EUR versichert und das auch nur für 2 Stunden nach verlassen des
Fahrzeugs !!)

- Neuwertersatz in bar (Kein Naturalersatz wie bei einigen Mitbewerbern)

Sowie Versicherungsschutz gegen Witterungseinflüsse und Flugsand, wobei die
Ausrüstung für diese beiden Punkte in einer geeigneten Fototasche verstaut sein muß (Also nicht durch den Sandsturm mit der Kamera in der Hand laufen und sich dann beschweren ;) ) Aber immerhin habe ich diese beiden Punkte schon mal in die Bedingungen reinbekommen, dass ist sonst am Markt
kaum unter zu bekommen, genauso wie das verkratzen und verschrammen von Linsen.

So das soll es erstmal gewesen sein, bei Fragen stehe ich hier oder per Mail gerne zur Verfügung !

Gruß
Sven

Hallo Sven,

gilt der Betrag in diesem Rechenbeispiel als Monats- oder Jahresbeitrag:

Bei einem Ausrüstungswert von 5.000 EUR kostet die Versicherung bei einer SB von 100 EUR nur 125,00 EUR (2,50%) zzgl. 19%
Versicherungssteuer (23,75 EUR) = 148,75 EUR

Gruß Erich
 
Hallo Sven,

gilt der Betrag in diesem Rechenbeispiel als Monats- oder Jahresbeitrag:

Bei einem Ausrüstungswert von 5.000 EUR kostet die Versicherung bei einer SB von 100 EUR nur 125,00 EUR (2,50%) zzgl. 19%
Versicherungssteuer (23,75 EUR) = 148,75 EUR

Gruß Erich

Ja das ist der Jahresbeitrag !!

Gruß
Sven
 
Hallo,

mir ist ein kleiner Fehler in den "Allgemeinen Bedingungen" aufgefallen.
Seite 2, §4, Abs. 3 "länger wie 4 Wochen" sollte besser "länger als 4 Wochen" heißen.

Eine Frage habe ich dennoch: Wie errechnet sich der Zeitwert der versicherten Gegenstände? Werden da durchschnittliche Gebrauchtpreise herangezogen?

Grüße
Luke

Wir richten uns da nach der FOMAG-Liste, wie Weishaupt schon schreibt kannst du mich aber auch gerne anrufen um einen Wert raus zu bekommen.

Gruß
Sven
 
Hallo,

ich hätte da auch mal eine Frage, die laut Suche noch nicht beantwortet wurde hier im Thread.

Wie sieht es z.B. aus, wenn ich auf einer Veranstaltung wie einem Handballbundesligaspiel meine Ausrüstung im Pressebereich ablegen und nicht die ganze Zeit mit mir rumschleppen will? Der Pressebereich ist nicht-öffentlich, es kommen vermutlich nur akkreditierte Personen und Mitarbeiter des Veranstalters in diesen Bereich.

"Schwund" kann man natürlich nicht ausschließen und deshalb die Frage: Wie sieht es mit Versicherungsschutz aus, wenn aus dem Pressebereich Teile der Ausrüstung geklaut werden?

Andere Frage: Wie schnell kann mein Equipment versichert sein, wenn ich z.B. morgen den Antrag faxe? Dauert das Tage, Wochen, Monate bis der Versicherungsschutz beginnt? Ich möchte z.B. gerne nächste Woche die Versicherung abschließen und es soll bereits der Samstag nächste Woche im Versicherungszeitraum liegen.

Fotos der zu versichernden Objekte mit aktueller Tageszeitung kann man einige Tage später noch nachreichen, oder?

Gruß,
Marcel.
 
Hallo,

ich hätte da auch mal eine Frage, die laut Suche noch nicht beantwortet wurde hier im Thread.

Wie sieht es z.B. aus, wenn ich auf einer Veranstaltung wie einem Handballbundesligaspiel meine Ausrüstung im Pressebereich ablegen und nicht die ganze Zeit mit mir rumschleppen will? Der Pressebereich ist nicht-öffentlich, es kommen vermutlich nur akkreditierte Personen und Mitarbeiter des Veranstalters in diesen Bereich.

"Schwund" kann man natürlich nicht ausschließen und deshalb die Frage: Wie sieht es mit Versicherungsschutz aus, wenn aus dem Pressebereich Teile der Ausrüstung geklaut werden?

Andere Frage: Wie schnell kann mein Equipment versichert sein, wenn ich z.B. morgen den Antrag faxe? Dauert das Tage, Wochen, Monate bis der Versicherungsschutz beginnt? Ich möchte z.B. gerne nächste Woche die Versicherung abschließen und es soll bereits der Samstag nächste Woche im Versicherungszeitraum liegen.

Fotos der zu versichernden Objekte mit aktueller Tageszeitung kann man einige Tage später noch nachreichen, oder?

Gruß,
Marcel.

Hallo,

da auch Fotografen nicht zu 100% über jeden Zweifel erhaben sind :D ;), sollte man seine Ausrüstung nicht unbewacht irgendwo stehen lassen, da beruft sich der Versicherer zurecht auf grobe Fahrlässigkeit und bezahlt nur einen Teil oder gar nicht.

Die Deckung können wir für gewöhnlich innerhalb von 48 h bestätigen, die Besitznachweise kannst du auch nachreichen, pass nur auf das du diese auch hast falls die Sachen gestohlen werden !!

Gruß
Sven
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
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