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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Was passiert eigentlich, wenn man bei einem bereits versicherten Gegenstand nicht mitbekommt, dass der Zeitwert unter 50% des Neupreises gesunken ist, und daher keine entsprechende Wertanpassung vornimmt?

Dann zahlst Du zuviel Beitrag und solltest den Wert schnellstmöglich ändern !!

Gruß
Sven
 
Das ist ja beruhigend, danke für die schnelle Aufklärung :)
 
Hallo,

kurze Frage zur Versicherung mit TOP-Klausel bis 2500€

wenn ich die Top-Klausel nehme, dann muss ich nicht weiter aufschlüsseln was alles dabei ist. Z.B EOS80d und EF-70-100L sind dann bei Schaden versichert, aber auch die Kombination 80d EF-S15-85. Natürlich nur bezogen auf Scahden durch z.B Kratzer oder Sturz.

Wenn die gesamte Ausrüstung gestohlen wird, dann wir die Summe von 2500€ erstattet?

Sehe ich das richtig?

Beste Grüße
Jens
 
Hallo,

ich habe auch noch ein paar Fragen:
Entschuldigung wenn die Frage schon mal war

1. Wenn mir mein Fotorucksack im Ausland gestohlen oder geraubt wird, muss ich dann vor Ort eine Anzeige machen? oder genügt dies hier in Deutschland?

2. Gibt es eine Wartezeit? Ich fahre kurzfristig in den Urlaub und wollte meine Kamera Ausrüstung vorher Versichern.

3. Ich habe meine Ausrüstung hier gebraucht gekauft. Habe aber keine Rechnungen. Habe ich das Richtig verstanden, dass ich Fotos mit aktueller Tageszeitung und Seriennummer mache? Wenn dann ein Schaden Eintritt, kann ich auch schnell beim Händler Ersatz kaufen? Damit ich weiterarbeiten kann. Und nicht lange nach gebrauchter Ausrüstung suchen muss.

4. Die Fragen meiner beiden Vorredner interessieren mich auch.

Vielen Dank
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe ich das richtig,das man nicht den Zeitwert erstattet bekommt,sondern den aktuellen Neuwert ?

Hallo,
für gewöhnlich wird der Neuwert erstattet nur bei sehr alten Gegenstände bei denen der Zeitwert unter 50% des Markteinführungspreises gefallen ist muss nur der Zeitwert versichert werden und wird auch nur erstattet.


Hallo,

kurze Frage zur Versicherung mit TOP-Klausel bis 2500€

wenn ich die Top-Klausel nehme, dann muss ich nicht weiter aufschlüsseln was alles dabei ist. Z.B EOS80d und EF-70-100L sind dann bei Schaden versichert, aber auch die Kombination 80d EF-S15-85. Natürlich nur bezogen auf Scahden durch z.B Kratzer oder Sturz.

Wenn die gesamte Ausrüstung gestohlen wird, dann wir die Summe von 2500€ erstattet?

Sehe ich das richtig?

Beste Grüße
Jens

Hallo Jens,

wenn Du die Fotoversicherung mit TOP-Klasuel abschließt ist deine gesamte Ausrüstung bis zum gewählten Wert versichert, der tatsächliche Wert der gesamten Ausrüstung ist nicht von belang.


Hallo,

ich habe auch noch ein paar Fragen:
Entschuldigung wenn die Frage schon mal war

1. Wenn mir mein Fotorucksack im Ausland gestohlen oder geraubt wird, muss ich dann vor Ort eine Anzeige machen? oder genügt dies hier in Deutschland?

2. Gibt es eine Wartezeit? Ich fahre kurzfristig in den Urlaub und wollte meine Kamera Ausrüstung vorher Versichern.

3. Ich habe meine Ausrüstung hier gebraucht gekauft. Habe aber keine Rechnungen. Habe ich das Richtig verstanden, dass ich Fotos mit aktueller Tageszeitung und Seriennummer mache? Wenn dann ein Schaden Eintritt, kann ich auch schnell beim Händler Ersatz kaufen? Damit ich weiterarbeiten kann. Und nicht lange nach gebrauchter Ausrüstung suchen muss.

4. Die Fragen meiner beiden Vorredner interessieren mich auch.

Vielen Dank

Hallo,

zu 1:
Die Anzeige muss vor Ort erfolgen.

zu2:
Wir haben keine Wartezeit.

zu 3:
Fotos auf aktueller Tageszeitung reichen als Nachweis aus. Entschädigung s. oben

Gruß
Sven
 
OK, dann ist im Schadenfall Sturz-Defekt aber auch egal was an der Kamera hing.

Gruß
Jens

Ja, solange es über die TOP-Klausel abgedeckt ist. Folgende Gegenstände sind über die TOP-Klausel gedeckt:

"Fotoapparate "
"Videokameras"
"Objektive "
"Blitzgeräte und Dauerleuchten "
"maximal 2 Laptop´s bis zu einem Alter von 3 Jahren "
"maximal 2 Tablett PC ´s (KEINE Mobiltelefone/Smartphones) bis zu einem Alter von 3 Jahren "
"maximal 2 Ferngläser "
"Stative und Stativköpfe und deren Zubehör "
"zu den im Besitz befindlichen fotografischen/videotechnischen Geräten passende Speicherkarten, Filter, "
"Gegenlichtblenden, Generatoren, Mikrofone, Kabel und Akkus "
"Kamerarucksäcke, ‐koffer und ‐taschen, ‐gurte "
"fotografische/videotechnische Reflektoren und Softboxen "

Gruß
Sven
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gestatte mir noch ein Nachfrage.

- Muss ich bei einem Schaden in Vorleistung gehen und dann die Rechnung einreichen?

- Oder erhalte ich erst das Geld damit ich mir Ersatz beschaffen kann?

Schließlich handelt es sich ja meist um sehr veil. Da ist es mit der Vorleistung oft schwierig.

- Und könnte ich auch Ersatz im Ausland kaufen?

- Und angenommen mal, die Kamera und objektiv ist teuer als ich bei Vertragsabshcluss angegeben habe? Welcher Betrag wird Erstattet?


Danke
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gestatte mir noch ein Nachfrage.

- Muss ich bei einem Schaden in Vorleistung gehen und dann die Rechnung einreichen?

- Oder erhalte ich erst das Geld damit ich mir Ersatz beschaffen kann?

Schließlich handelt es sich ja meist um sehr veil. Da ist es mit der Vorleistung oft schwierig.

- Und könnte ich auch Ersatz im Ausland kaufen?

- Und angenommen mal, die Kamera und objektiv ist teuer als ich bei Vertragsabshcluss angegeben habe? Welcher Betrag wird Erstattet?


Danke

Hallo,

bei Diebstahl- und Totalschäden wird der Wert erstattet ohne das Du einen Neukaufnachweiss erbringen musst. Bei Reparaturschäden musst Du die Rechnung einreichen, je nach gewählter Werkstatt kann es sein das diese vorab eine Bezahlung von Dir verlangen. Das liegt aber nicht in unserem Machtbereich :) Maximal wird die vereinbarte Versicherungssumme erstattet.

Bei weiteren Fragen kannst Du uns auch gern unter 0251-789000 anrufen, so können entstehende Rückfragen immer gleich beantwortet werden :)

Gruß
Sven
 
Vielen dank,

ich fülle gerade das Formular aus.

Wenn die Gegenstände gebracht sind, was muss ich in der List unter "Neukaufdatum" eintragen?

noch mal Dank
 
Frage zu Topklausel.

Ich habe überlegt, ob ich auf die Topklausel mit 2500T€ umstelle, obwohl meine Ausrüstung ca. 4500€ Wert hat.

Ich nehme nie die komplette Ausrüstung mit, so dass ich einen Schaden über 4500€ quasi ausschließen kann, sofern mir nicht die Wohnung abbrennt oder eingebrochen wird. Dafür hätte ich dann ja noch meine Hausratversicherung.

Funktioniert dies, wenn ich mit immer mal wechselnder Ausrüstung unterwegs bin?
 
Die Selbstbeteiligung kann vermutlich nur zur Hauptfälligkeit geändert werden, oder? Hintergrund: Ich bin demnächst seit 4 Jahren versichert und bisher schadensfrei. Idee wäre, auf eine höhere Selbstbeteiligung zu wechseln (da dank der 4 Jahre ja eh gerade kostenlos). Könnte man dann z.B. nach dem ersten Schaden direkt wieder zurückwechseln in einen Vertrag mit geringerer Selbstbeteiligung oder erst zur nächsten Hauptfälligkeit wieder?
 
Frage zu Topklausel.

Ich habe überlegt, ob ich auf die Topklausel mit 2500T€ umstelle, obwohl meine Ausrüstung ca. 4500€ Wert hat.

Ich nehme nie die komplette Ausrüstung mit, so dass ich einen Schaden über 4500€ quasi ausschließen kann, sofern mir nicht die Wohnung abbrennt oder eingebrochen wird. Dafür hätte ich dann ja noch meine Hausratversicherung.

Funktioniert dies, wenn ich mit immer mal wechselnder Ausrüstung unterwegs bin?

Klar, dass geht !


Die Selbstbeteiligung kann vermutlich nur zur Hauptfälligkeit geändert werden, oder? Hintergrund: Ich bin demnächst seit 4 Jahren versichert und bisher schadensfrei. Idee wäre, auf eine höhere Selbstbeteiligung zu wechseln (da dank der 4 Jahre ja eh gerade kostenlos). Könnte man dann z.B. nach dem ersten Schaden direkt wieder zurückwechseln in einen Vertrag mit geringerer Selbstbeteiligung oder erst zur nächsten Hauptfälligkeit wieder?

Ja die SB ist jeweils zur Hauptfälligkeit änderbar, wenn Du sie also jetzt änderst musst Du ein Jahr damit leben :) Am besten also moderat anheben und nicht gleich auf 1.000 € :rolleyes:

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

ich habe eine Frage zu den anzugebenden Werten, beide Male geht es um beschädigte (aber noch tadellos funktionierende) Geräte:

1. Eigentlicher Wert des Geräts über 50% des Neuwerts: gebe ich trotz Beschädigung den Neuwert an und bin im Ernstfall auch mit diesem versichert? Oder mache ich einen Abschlag?

2. Eigentlicher Wert gleich oder unter 50% des Neuwerts
: kann ich hier noch einen Abschlag vom Zeitwert machen und bin dann aber im Ernstfall auch maximal mit der angegebenen Summe versichert?

Danke Dir und Grüße
Harry
 
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