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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

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Naja, verkratzen von Linsen doch nur dann, wenn man einen Bildverschlechternden Einfluss nachweisen kann, oder? Zudem sind Schrammen bei euch nur generell auf den Objektivlinsen versichert, sonst nicht. Verkratzen vom Display ist also nicht inbegriffen? In den Bedingungen steht, dass Verschmutzungen ausgeschlossen sind, hätte gedacht dass Sand dazu zählt.
Warum kann mein GPS-Photo-Handy nicht mit versichert werden? Ist doch so gesehen auch ein Photoapparat!?
 
Warum kann mein GPS-Photo-Handy nicht mit versichert werden? Ist doch so gesehen auch ein Photoapparat!?

Wenn es die Versicherungsbedingungen nicht vorsehen, nutzt es auch nichts, Warum zu fragen. Es ist einfach so. Es ist nun mal eine Versicherung für Fotoapparate, nicht für Handys. Und nur weil man mit einem Handy knipsen kann, ist es immer noch kein Fotoapparat. Da musst Du schon auf das erste Handy mit Wechselobjektiven warten ;)
 
Also man kann ja auch seine Blitzanlage mit versichern. Das ist auch kein Photoapparat. Seit wann wird die Definition eines Photoapparates eigentlich an Wechselobjektiven festgemacht?
Das Handy wird sozusagen als zusätzliches Gerät zum fotografieren benutzt, vergleichbar mit jedem anderen Zubehör. Die Aktivas hat damit ja nun auch kein Problem, und nein, es ist in deren Bedinungen auch nicht extra aufgeführt.
Daher finde ich die Frage nach dem "Warum" an dieser Stelle schon angebracht. :rolleyes:
Ich möchte ja hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und möchte schon die richtige Entscheidung treffen. ;)
 
Als großen Vorteil neben anderen sehe ich bei unserer Bedingungen, das wir bei Einbruchdiebstahl auch nach 2 Stunden des verlassen des Fahrzeugs Nachts noch bis zu 10.000 EUR haften, beim Mitbewerber bekommst du dann gar nischt mehr. Wenn ich unsere Schadenststistiken sehe sind das die Schäden die wirklich auftreten.
iirc sind's dann 25% SB, aber eine Nachtklausel gibt's da auch net...

Ich will ebenfalls hier nix schlechtreden, sondern lediglich vergleichen :)

p.
 
Ich möchte auch nischt schlecht reden, aber das verstehe ich anders, in der Expose, (die tatsächlichen Bedingungen konnte ich auf der Seite noch nicht finden) heisst es wörtlich:

-----
"Was gilt bei Diebstahl aus dem KFZ?
In unserer KOMFORT-Versicherung genießen Sie unbegrenzten Versicherungsschutz bei Tag. In der Nacht gilt
dies auch für Fahrtunterbrechungen bis zu 2 Stunden. Bei Diebstahl aus dem unbeaufsichtigten KFZ gilt eine
Selbstbeteiligung von 25 %.
------

Demnach Versicherungsschutz nur innerhalb der ersten 2 Stunden nach verlassen des Fahrezeugs. Falls in den Bedingungen etwas anderes stehen sollte würde ich mich über einen Link per PN freuen. Mit Halbwissen sollten wir die Diskussion hier aber nicht weiterführen !! Gerne beantworte ich weitere Fragen zu Mitbewerberbedingungen (soweit ich Sie beantworten kann) per PN.

Zu unseren Bedingungen gilt aber folgendes:
Bei uns hast du Tagsüber unbegrenzten Versicherungsschutz und in der Zeit
von 22 - 6 Uhr immerhin noch 10.000 EUR, dass sollte für die meisten Ausrüstungen reichen !!

Ausserdem beträgt unsere Mindestprämie nur 50 EUR das ist 50% bzw. 80% günstiger wie dort (100 bzw. 250 EUR)

Bei der Entwicklung unserer Bedingungen habe ich darauf geachtet, dass sämtliche wesentlichen Risiken abgedeckt sind, Risiken die meines erachtens
für das Reallife unwichtig sind und nur potenzielen Betrugsfällen vorschub leisten habe ich im Sinne einer DAUERHAFT günstigen Prämiengestalltung raus gelassen !! Das ist meiner Meinung nach der beste Service für unsere ehrlichen Kunden !!

Wenn Ihr weiter über Fremdprodukte reden wollt solltet Ihr dafür aber besser einen anderen Tread aufmachen. Hier sollte es eigentlich nur um Fragen zu den Bedingungen der Forumsversicherung gehen !!

Gruß
Sven



Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich meine Kamera nun auf ein Segelboot (14m) mitnehme und sie bei nur aus der Kajüte hohle, wenn wir im Hafen sind, greift dann der versicherungsschutz, wenn z.b. das boot sinkt, umkippt, oder ich hinfliege weil grad ne welle kommt? danke im vorraus!
 
Hallo,

da habe ich auch mal eine Frage:
Wie sehen die Bedingungen aus, wenn ich die Kamera in einem Unterwassergehäuse habe. Beim Tauchen können für die Kamera (bzw. das ganze System) folgende Gefahren auftreten:
1. Auf dem Tauchboot - die Kamera poltert auf Grund von Wellengang umher
2. Unter Wasser: trotz aller Vorsicht ist am Gehäuse etwas undicht (O-Ring liegt nicht richtig...) und das Gehäuse läuft voll
3. Auch unter Wasser: ich komme in eine Gefahrensituation, in der die Kamera stört (z.B. extreme Strömungen) - deshalb trenne ich mich davon (bisher war ich einmal kurz davor)

Sind diese Sachen mitversichert?

Vielen Dank!

Thomas
 
Hallo,

da habe ich auch mal eine Frage:
Wie sehen die Bedingungen aus, wenn ich die Kamera in einem Unterwassergehäuse habe. Beim Tauchen können für die Kamera (bzw. das ganze System) folgende Gefahren auftreten:
1. Auf dem Tauchboot - die Kamera poltert auf Grund von Wellengang umher
2. Unter Wasser: trotz aller Vorsicht ist am Gehäuse etwas undicht (O-Ring liegt nicht richtig...) und das Gehäuse läuft voll
3. Auch unter Wasser: ich komme in eine Gefahrensituation, in der die Kamera stört (z.B. extreme Strömungen) - deshalb trenne ich mich davon (bisher war ich einmal kurz davor)

Sind diese Sachen mitversichert?

Vielen Dank!

Thomas

zu 1.) Wenn plötzlich eine Welle kommt und die Kamera anschlägt ist das versichert, wenn du Sie lustig durch das Boot rollen lässt bei dauerndem Wellengang wird sich der Versicherer auf grobe Fahrlässigkeit berufen.

zu2.) Wenn du die Dichtungen vor dem Tauchgang ordnungsgemäss geprüft hast und die Kamera unter Wasser durch einen Anschlag oder ähnliches
undicht wird ist das versichert.

zu 3.) Das ist leider nicht versichert.

Gruß
Sven
 
hoppla, da ging wohl was unter...

W:O:A ist zwar schon vorbei, ist auch alles heil geblieben, aber die Antwort wuerd' mich dennoch interessieren...
wie ist das eigentlich, wenn ich mit drr Cam 'auf Wacken' unterwegs waere, und 'ne Bierdusche bekomme... Oder 'nen Fuss vor'n Kopf (Crowdsurfer)?

jaaa, Fotogenehmigung waere vorhanden ;)
 
Ich hab ja jetzt die Versicherung, hab aber mal eine Frage, die alle interessieren dürfte.

Wenn die Kamera zu Hause bei mir gestohlen wird, ist sie ja versichert. Wie schaut es aus, wenn ich

a) keine Hausratversicherung habe
b) eine Hausratversicherung habe
c) eine Hausratversicherung habe, die die Kamera wegen der Versicherungssumme nicht mit abdeckt, da sonst Unterversicherung eintritt.

Wer zahlt dann? In a) denke ich, dass die Fotoversicherung auf jeden Fall greift, aber zahlt Ihr auch bei b) und c) ?
 
hoppla, da ging wohl was unter...

W:O:A ist zwar schon vorbei, ist auch alles heil geblieben, aber die Antwort wuerd' mich dennoch interessieren...

Ich kenn Wacken zwar nicht, aber solange dir der gesunde Menschenverstand nicht sagt das soetwas passieren muss, ist es versichert.

Ich hab ja jetzt die Versicherung, hab aber mal eine Frage, die alle interessieren dürfte.

Wenn die Kamera zu Hause bei mir gestohlen wird, ist sie ja versichert. Wie schaut es aus, wenn ich

a) keine Hausratversicherung habe
b) eine Hausratversicherung habe
c) eine Hausratversicherung habe, die die Kamera wegen der Versicherungssumme nicht mit abdeckt, da sonst Unterversicherung eintritt.

Wer zahlt dann? In a) denke ich, dass die Fotoversicherung auf jeden Fall greift, aber zahlt Ihr auch bei b) und c) ?


Hallo Elmar,
als Spezialversicherung, geht die Fotoversicherung immer vor einer allgemeinen Versicherung wie einer Hausrat., also bei a), b) und c) zahlen wir, so das du den Wert deiner versicherten Fotoausrüstung von der Versicherungssumme der Hausrat abziehen kannst ohne eine Unterversicherung zu riskieren.

Gruß
Sven
 
Hallo,

[...] der Fahrradunfall ist aber gedeckt, es sei denn
du machst mit deinem Montainbike ne wilde Downhillfahrt und legst dich dabei lang, dass könnte der Versicherer als grobe Fahrlässigkeit interpretieren :D;)

Gruß
Sven

Hallo!

Könntest du das genauer erläutern? Ich würde meine Cam gerne auf Mountainbiketouren mitnehmen. KEIN Downhill, aber über Stock und Stein geht es natürlich... und wo man hochfährt geht es meist auch runter. Und da kann es ja passieren, dass man doch mal stürzt, logischer Weise ungewollt! Mit der Cam im Rucksack passiert was, ist das versichert?

Ab wann definiert denn die Versicherung die Downhill-Variante (also die grobe Fahrlässigkeit) und verweigert den Ersatz?


Noch eine Frage [ich lese momentan noch den Thread, daher nicht schimpfen wenn schon gestellt]
Was ist wenn man sich gebraucht ein Objektiv (oder andere Sachen) kauft (also ein einwandfreies!). Wie wird dann der zu versichernde Wert bestimmt? Was ist wenn man keine (original?) Rechnung vom Verkäufer mitbekommt?

UPDATE: Neuwert suchen und dann Foto mit Tageszeitung und (falls vorhanden) Seriennummer machen? Richtig!?

Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Papagei 2000,....

32 Seiten Forum.... Boaa... das kostet Zeit und Nerven.. Also ich hatte jetzt nach 17 gelesenen Seiten die Schnauze voll.... Aber es war sehr informativ.

Ich bin interessiert und werde wahrscheinlich bei Ihnen die Versicherung abschließen.:) Jedoch habe ich noch kleine Fragen und hoffe dass diese nicht bereits in den Seiten ab 17 beantwortet wurden, ab wo ich aufgehört habe....

A) Mir wird meine Kamera ca. 1000€ gestohlen. Anzeige bei Polizei. Eure Versicherung bezahlt & ich kaufe eine neue Kamera... 2-3 Monate später findet die Polizei den Dieb und ich bekomme die Kamera (unbeschädigt) zurück. Was passiert dann?

B) Es war ja bereits jede Menge mit Zelten, Autos, usw.. abgefragt.... Wie sieht es mit Wohnwagen aus. Diebstahl aus Wohnwagen (na klar WW abgeschlossen).

C) Ihr seid der Versicherungsmakler. Welche Verschierung steht hinter dem Paket? Allianz? Huk?

D) Ich verleihe die Kamera (unendgeldlich also privat nicht Kommerziell) an z. B. meinen Bruder für den Urlaub oder an einen Freund übers Wochenende => Schadensfall => Versichert?

E) Jemand zerstört mir die Kamera mutwillig. Er wird von Polizei gefasst. Zahlt die Versicherung an mich und holt sich das Geld bei dem Verursacher? Oder wird Regulierung abgelehnt und auf eine Schadensforderung von mir an den Verurschacher verwiesen...?

F) Wie schnell geht der Schriftverkehr & Abschluss? Gehe in kürze in Urlaub.

G) Rein interessehalber. Meine Kamera ist 3-4 Wochen alt. Ich habe von meinem Händler einen Schutzbrief für 1 Jahr gekauft. Beinahe die gleiche Listungen wie Euer Angebot.... Das ist mir aber egal, wenn es für 1 Jahr doppelt abgeschlossen ist... Was würde den aber passieren, wenn die Kamera jetzt wirklich geklaut wird. Müssen dann beide Versicherungen zahlen? Ich habe ja auch beide Prämien bezahlt. Oder kommt es im schlimmsten Fall dazu, dass keine bezahlt und sich streiten....

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen und wünsche eine gute Zeit.

MfG A. Langjahr
 
Zu F kann ich Dir meine Erfahrung berichten: Ich habe die E-Mail mit unterschriebenem Vertrag und Bildern/Seriennummern morgens abgeschickt und noch am selben Tag eine Deckungszusage erhalten.
 
Super, Danke für die Info. Warten wir mal auf den Rest von "Papagei".... Wer ist eigentlich auf den Namen gekommen?:eek:

Ich :D weil ich auch Hobbymäßig Papageien züchte :)

Hallo Papagei 2000,....

32 Seiten Forum.... Boaa... das kostet Zeit und Nerven.. Also ich hatte jetzt nach 17 gelesenen Seiten die Schnauze voll.... Aber es war sehr informativ.

Ich bin interessiert und werde wahrscheinlich bei Ihnen die Versicherung abschließen.:) Jedoch habe ich noch kleine Fragen und hoffe dass diese nicht bereits in den Seiten ab 17 beantwortet wurden, ab wo ich aufgehört habe....

A) Mir wird meine Kamera ca. 1000€ gestohlen. Anzeige bei Polizei. Eure Versicherung bezahlt & ich kaufe eine neue Kamera... 2-3 Monate später findet die Polizei den Dieb und ich bekomme die Kamera (unbeschädigt) zurück. Was passiert dann?

B) Es war ja bereits jede Menge mit Zelten, Autos, usw.. abgefragt.... Wie sieht es mit Wohnwagen aus. Diebstahl aus Wohnwagen (na klar WW abgeschlossen).

C) Ihr seid der Versicherungsmakler. Welche Verschierung steht hinter dem Paket? Allianz? Huk?

D) Ich verleihe die Kamera (unendgeldlich also privat nicht Kommerziell) an z. B. meinen Bruder für den Urlaub oder an einen Freund übers Wochenende => Schadensfall => Versichert?

E) Jemand zerstört mir die Kamera mutwillig. Er wird von Polizei gefasst. Zahlt die Versicherung an mich und holt sich das Geld bei dem Verursacher? Oder wird Regulierung abgelehnt und auf eine Schadensforderung von mir an den Verurschacher verwiesen...?

F) Wie schnell geht der Schriftverkehr & Abschluss? Gehe in kürze in Urlaub.

G) Rein interessehalber. Meine Kamera ist 3-4 Wochen alt. Ich habe von meinem Händler einen Schutzbrief für 1 Jahr gekauft. Beinahe die gleiche Listungen wie Euer Angebot.... Das ist mir aber egal, wenn es für 1 Jahr doppelt abgeschlossen ist... Was würde den aber passieren, wenn die Kamera jetzt wirklich geklaut wird. Müssen dann beide Versicherungen zahlen? Ich habe ja auch beide Prämien bezahlt. Oder kommt es im schlimmsten Fall dazu, dass keine bezahlt und sich streiten....

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen und wünsche eine gute Zeit.

MfG A. Langjahr

Zu A)
Wenn du bereits eine Entschädigung erhalten hast, kannst du diese natürlich auch behalten du musst nur den wieder aufgetauchten Body dem Versicherer
überlassen.

zu B)
Im Wohnwagen besteht Versicherungsschutz wie im PKW, ich zitiere da mal die Bedingungen:

1. Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigten Kraft-, Luft-,
Wasser- und Campingfahrzeugen (auch Wohnwagen) besteht nur, solange sich die versicherten
Sachen in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten und von außen nicht
einsehbaren Innen- oder Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs befinden. In Cabrios
besteht Versicherungsschutz nur im durch Verschluss gesicherten und von außen nicht
einsehbaren Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs.


2. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr beträgt die Selbstbeteiligung für die in Abs. 1 genannten Fälle 20% ,
die Versicherungssumme ist in dieser Zeit auf 10.000 € maximiert. Ist das Fahrzeug länger als 72h
ungenutzt, ist die Versicherungssumme auf 2.500 € maximiert, die Selbstbeteiligung beträgt 20%.
In Packboxen oder Beiwagen von Krafträdern sowie in Anhängern, ausgenommen Wohnwagen,
besteht kein Versicherungsschutz in Fällen von Diebstahl oder Einbruchdiebstahl.

zu C)
Bei der Generali Vers. einer der größten Versicherer der Welt (www.generali.de)


zu D)
Ja unentgeldliches Verleihen ist versichert.

zu E)
Der Versicherer ersetzt dir den versicherten Schaden und nimmt dann den
Verursacher in Regress.

zu F)
Für gewöhnlich können wir die Deckung umgehend bestätigen.

zu G)
Es zahlt nur ein Versicherer, du kannst also die Kamera zunächst aus deiner
Versicherung bei uns raus lassen und Sie nach einem Jahr wenn der Schutzbrief ausgelaufen ist in den Vertrag aufnehmen, von einer Doppelversicherung hast du nichts ausser das du unnütz viel Prämie bezahlst.
Du solltest aber Prüfen ob der Schutzbrief wirklich alle Risiken deckt.

Hallo!

Könntest du das genauer erläutern? Ich würde meine Cam gerne auf Mountainbiketouren mitnehmen. KEIN Downhill, aber über Stock und Stein geht es natürlich... und wo man hochfährt geht es meist auch runter. Und da kann es ja passieren, dass man doch mal stürzt, logischer Weise ungewollt! Mit der Cam im Rucksack passiert was, ist das versichert?

Ab wann definiert denn die Versicherung die Downhill-Variante (also die grobe Fahrlässigkeit) und verweigert den Ersatz?


Noch eine Frage [ich lese momentan noch den Thread, daher nicht schimpfen wenn schon gestellt]
Was ist wenn man sich gebraucht ein Objektiv (oder andere Sachen) kauft (also ein einwandfreies!). Wie wird dann der zu versichernde Wert bestimmt? Was ist wenn man keine (original?) Rechnung vom Verkäufer mitbekommt?

UPDATE: Neuwert suchen und dann Foto mit Tageszeitung und (falls vorhanden) Seriennummer machen? Richtig!?

Danke!

Grobe Fahrlässigkeit kommt dann zum tragen, wenn dir der gesunde Menschenverstand sagt das bei einer Aktion ein Schaden mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit passieren wird und du es trotzdem tust, dass hat jetzt nichts mit dem Montainbiken an sich zu tun.

Die andere Fragen hast du schon richtig selber beantwortet-

Gruß
Sven
 
Verlieren oder stehen lassen einer wertvollen Ausrüstung wird einem gesunden Menschen wohl kaum ohne Vorsatz passieren, dass wäre mir eine Mehrprämie nicht wert !!

Diese Aussage halte ich für nicht besonders fair! Wer schon mal was Wertvolles hat liegen lassen (z.B. im ICE während einer hektischen und überfüllten Situation), weiß, dass das sehr wohl ohne Vorsatz geht, obwohl man völlig gesund und bei Verstand ist!

Warum sollte es nicht möglich sein, dieses Risiko mit einzuschließen? Die Prämie bei der Activas ist doch schließlich nicht exorbitant hoch. Anscheinend sind die Leute dort ehrlicher, als papagei2000 annimmt...

Ich finde, dass die hier angebotene Versicherung sehr gut ist (apropo: Hat schon jemand einen Schaden abgewickelt?). Aber das Fehlen dieser Risikoabsicherung macht mir das Angebot madig.

Wenn ich einmal aus Versehen (!) meine Ausrüstung liegenlasse, stünde ich vor sehr großen finanziellen Schwierigkeiten. Zumal ich die Kamera auch beruflich benötige.

Könnte man nicht dieses Risiko mit einer Zusatzprämie abdecken?

Viele Grüße, farn
 
Diese Aussage halte ich für nicht besonders fair! Wer schon mal was Wertvolles hat liegen lassen (z.B. im ICE während einer hektischen und überfüllten Situation), weiß, dass das sehr wohl ohne Vorsatz geht, obwohl man völlig gesund und bei Verstand ist!

Warum sollte es nicht möglich sein, dieses Risiko mit einzuschließen? Die Prämie bei der Activas ist doch schließlich nicht exorbitant hoch. Anscheinend sind die Leute dort ehrlicher, als papagei2000 annimmt...

Ich finde, dass die hier angebotene Versicherung sehr gut ist (apropo: Hat schon jemand einen Schaden abgewickelt?). Aber das Fehlen dieser Risikoabsicherung macht mir das Angebot madig.

Wenn ich einmal aus Versehen (!) meine Ausrüstung liegenlasse, stünde ich vor sehr großen finanziellen Schwierigkeiten. Zumal ich die Kamera auch beruflich benötige.

Könnte man nicht dieses Risiko mit einer Zusatzprämie abdecken?

Viele Grüße, farn

Als Zusatzoption wäre die Deckung wohl denkbar, dann kann jeder für sich entscheiden ob es Ihm die Mehrprämie wert ist. Ich werde mal mit dem
Versicherer verhandeln und berichten.

Gruß
Sven
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
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