Super, Danke für die Info. Warten wir mal auf den Rest von "Papagei".... Wer ist eigentlich auf den Namen gekommen?
Ich
weil ich auch Hobbymäßig Papageien züchte
Hallo Papagei 2000,....
32 Seiten Forum.... Boaa... das kostet Zeit und Nerven.. Also ich hatte jetzt nach 17 gelesenen Seiten die Schnauze voll.... Aber es war sehr informativ.
Ich bin interessiert und werde wahrscheinlich bei Ihnen die Versicherung abschließen.
Jedoch habe ich noch kleine Fragen und hoffe dass diese nicht bereits in den Seiten ab 17 beantwortet wurden, ab wo ich aufgehört habe....
A) Mir wird meine Kamera ca. 1000€ gestohlen. Anzeige bei Polizei. Eure Versicherung bezahlt & ich kaufe eine neue Kamera... 2-3 Monate später findet die Polizei den Dieb und ich bekomme die Kamera (unbeschädigt) zurück. Was passiert dann?
B) Es war ja bereits jede Menge mit Zelten, Autos, usw.. abgefragt.... Wie sieht es mit Wohnwagen aus. Diebstahl aus Wohnwagen (na klar WW abgeschlossen).
C) Ihr seid der Versicherungsmakler. Welche Verschierung steht hinter dem Paket? Allianz? Huk?
D) Ich verleihe die Kamera (unendgeldlich also privat nicht Kommerziell) an z. B. meinen Bruder für den Urlaub oder an einen Freund übers Wochenende => Schadensfall => Versichert?
E) Jemand zerstört mir die Kamera mutwillig. Er wird von Polizei gefasst. Zahlt die Versicherung an mich und holt sich das Geld bei dem Verursacher? Oder wird Regulierung abgelehnt und auf eine Schadensforderung von mir an den Verurschacher verwiesen...?
F) Wie schnell geht der Schriftverkehr & Abschluss? Gehe in kürze in Urlaub.
G) Rein interessehalber. Meine Kamera ist 3-4 Wochen alt. Ich habe von meinem Händler einen Schutzbrief für 1 Jahr gekauft. Beinahe die gleiche Listungen wie Euer Angebot.... Das ist mir aber egal, wenn es für 1 Jahr doppelt abgeschlossen ist... Was würde den aber passieren, wenn die Kamera jetzt wirklich geklaut wird. Müssen dann beide Versicherungen zahlen? Ich habe ja auch beide Prämien bezahlt. Oder kommt es im schlimmsten Fall dazu, dass keine bezahlt und sich streiten....
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen und wünsche eine gute Zeit.
MfG A. Langjahr
Zu A)
Wenn du bereits eine Entschädigung erhalten hast, kannst du diese natürlich auch behalten du musst nur den wieder aufgetauchten Body dem Versicherer
überlassen.
zu B)
Im Wohnwagen besteht Versicherungsschutz wie im PKW, ich zitiere da mal die Bedingungen:
1. Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigten Kraft-, Luft-,
Wasser- und Campingfahrzeugen (auch Wohnwagen) besteht nur, solange sich die versicherten
Sachen in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten und von außen nicht
einsehbaren Innen- oder Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs befinden. In Cabrios
besteht Versicherungsschutz nur im durch Verschluss gesicherten und von außen nicht
einsehbaren Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs.
2. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr beträgt die Selbstbeteiligung für die in Abs. 1 genannten Fälle 20% ,
die Versicherungssumme ist in dieser Zeit auf 10.000 € maximiert. Ist das Fahrzeug länger als 72h
ungenutzt, ist die Versicherungssumme auf 2.500 € maximiert, die Selbstbeteiligung beträgt 20%.
In Packboxen oder Beiwagen von Krafträdern sowie in Anhängern, ausgenommen Wohnwagen,
besteht kein Versicherungsschutz in Fällen von Diebstahl oder Einbruchdiebstahl.
zu C)
Bei der Generali Vers. einer der größten Versicherer der Welt (
www.generali.de)
zu D)
Ja unentgeldliches Verleihen ist versichert.
zu E)
Der Versicherer ersetzt dir den versicherten Schaden und nimmt dann den
Verursacher in Regress.
zu F)
Für gewöhnlich können wir die Deckung umgehend bestätigen.
zu G)
Es zahlt nur ein Versicherer, du kannst also die Kamera zunächst aus deiner
Versicherung bei uns raus lassen und Sie nach einem Jahr wenn der Schutzbrief ausgelaufen ist in den Vertrag aufnehmen, von einer Doppelversicherung hast du nichts ausser das du unnütz viel Prämie bezahlst.
Du solltest aber Prüfen ob der Schutzbrief wirklich alle Risiken deckt.
Hallo!
Könntest du das genauer erläutern? Ich würde meine Cam gerne auf Mountainbiketouren mitnehmen. KEIN Downhill, aber über Stock und Stein geht es natürlich... und wo man hochfährt geht es meist auch runter. Und da kann es ja passieren, dass man doch mal stürzt, logischer Weise ungewollt! Mit der Cam im Rucksack passiert was, ist das versichert?
Ab wann definiert denn die Versicherung die Downhill-Variante (also die grobe Fahrlässigkeit) und verweigert den Ersatz?
Noch eine Frage [ich lese momentan noch den Thread, daher nicht schimpfen wenn schon gestellt]
Was ist wenn man sich gebraucht ein Objektiv (oder andere Sachen) kauft (also ein einwandfreies!). Wie wird dann der zu versichernde Wert bestimmt? Was ist wenn man keine (original?) Rechnung vom Verkäufer mitbekommt?
UPDATE: Neuwert suchen und dann Foto mit Tageszeitung und (falls vorhanden) Seriennummer machen? Richtig!?
Danke!
Grobe Fahrlässigkeit kommt dann zum tragen, wenn dir der gesunde Menschenverstand sagt das bei einer Aktion ein Schaden mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit passieren wird und du es trotzdem tust, dass hat jetzt nichts mit dem Montainbiken an sich zu tun.
Die andere Fragen hast du schon richtig selber beantwortet-
Gruß
Sven