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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo Sven,

ich habe eine Frage zu den anzugebenden Werten, beide Male geht es um beschädigte (aber noch tadellos funktionierende) Geräte:

1. Eigentlicher Wert des Geräts über 50% des Neuwerts: gebe ich trotz Beschädigung den Neuwert an und bin im Ernstfall auch mit diesem versichert? Oder mache ich einen Abschlag?

2. Eigentlicher Wert gleich oder unter 50% des Neuwerts
: kann ich hier noch einen Abschlag vom Zeitwert machen und bin dann aber im Ernstfall auch maximal mit der angegebenen Summe versichert?

Danke Dir und Grüße
Harry

Hallo Harry,

beschädigte Gegenstände können eigentlich nicht versichert werden, am besten ruf uns mal unter 0251-789000 an damit wir die Sache klären können !

Gruß
Sven
 
Irgendwie bin ich gerade wieder auf die Überlegung gestoßen, meinen Laptop mit in die Versicherung einzuschließen. Dann wäre er endlich auch im Auto gegen Diebstahl versichert (und uns wurde schon mal vor längerer Zeit ein hochpreisiger und nicht versicherter Laptop aus dem Auto gestohlen, da ist man danach vorsichtiger...) oder auch gegen Runterfallen, Getränk umgekippt, ...

Mir lag aber in Erinnerung, dass es da eine Altersgrenze gibt/gab. Kann nun aber nichts mehr dazu finden. Gab es nicht mal die Grenze, dass man Laptops nur mit in die Versicherung aufnehmen kann, wenn sie bei Aufnahme in die Versicherung maximal 2 Jahre alt sind? Oder habe ich da irgendwie Murks im Kopf? :D
 
auch ich spiele schon lange mit dem Gedanken, meine Ausrüstung zu versichern.
Anlässlich eines in Kürze anstehenden Urlaubs, werde ich nun wohl die Versicherung mit TOP Klausel abschließen.

Da ich bisher meist neu und bei versch. Händlern oder im Internet gekauft habe, habe ich von allen relevanten Dingen Rechnungen.

Ich müsste daher zunächst nichts angeben und auch keine Fotos vor dem Urlaub einreichen.

Die Rechnungen sind jedoch nicht alle mit meinem Namen versehen. V.a. bei großen Elektronik Ketten habe ich einen "normale Rechnung" /Kassenbon, auf dem zwar mein Name nicht steht, jedoch die Zahlungsweise/EC Karte/Referenznummer, mit der über den Kontoauszug sich die Zahlung nachweisen/zuordnen lässt.

Ist das auch ausreichend, oder brauche ich für diese Fälle vorab zusätzlich noch Fotos?

Gruß
Peter
 
Irgendwie bin ich gerade wieder auf die Überlegung gestoßen, meinen Laptop mit in die Versicherung einzuschließen. Dann wäre er endlich auch im Auto gegen Diebstahl versichert (und uns wurde schon mal vor längerer Zeit ein hochpreisiger und nicht versicherter Laptop aus dem Auto gestohlen, da ist man danach vorsichtiger...) oder auch gegen Runterfallen, Getränk umgekippt, ...

Mir lag aber in Erinnerung, dass es da eine Altersgrenze gibt/gab. Kann nun aber nichts mehr dazu finden. Gab es nicht mal die Grenze, dass man Laptops nur mit in die Versicherung aufnehmen kann, wenn sie bei Aufnahme in die Versicherung maximal 2 Jahre alt sind? Oder habe ich da irgendwie Murks im Kopf? :D

Hallo,

bitte entschuldigt die späte Antwort, ich war ein paar Tage unterwegs.

Bei Standardverträgen darf das alter von Laptops bei Einschluss nicht höher als 1 Jahr sein. In der TOP-Klausel gelten Laptops bis zu einem alter von 3 Jahren versichert.

auch ich spiele schon lange mit dem Gedanken, meine Ausrüstung zu versichern.
Anlässlich eines in Kürze anstehenden Urlaubs, werde ich nun wohl die Versicherung mit TOP Klausel abschließen.

Da ich bisher meist neu und bei versch. Händlern oder im Internet gekauft habe, habe ich von allen relevanten Dingen Rechnungen.

Ich müsste daher zunächst nichts angeben und auch keine Fotos vor dem Urlaub einreichen.

Die Rechnungen sind jedoch nicht alle mit meinem Namen versehen. V.a. bei großen Elektronik Ketten habe ich einen "normale Rechnung" /Kassenbon, auf dem zwar mein Name nicht steht, jedoch die Zahlungsweise/EC Karte/Referenznummer, mit der über den Kontoauszug sich die Zahlung nachweisen/zuordnen lässt.

Ist das auch ausreichend, oder brauche ich für diese Fälle vorab zusätzlich noch Fotos?

Gruß
Peter

Wenn Du nachweisen kannst das Du die Rechnungen mit deiner EC oder Kreditkarte bezahlt hast reicht dies als Nachweis aus, Sie dürfen aber nicht auf einen fremden Namen ausgestellt sein.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

ich hätte bitte ein paar Fragen zu meiner BESTEHENDEN Fotoversicherung. Da ich davon ausgehe, dass diese evtl. auf allgemeines Interesse stoßen, stelle ich sie hier im Forum. Ich hoffe das ist ok!?

1. Frage
Ich habe meine komplette Ausrüstung verkauft und mich neu ausgestattet. Hierzu habe ich nun folgende Fotos gemacht:

Mit Handy fotografiert:
- Kamera mit Tageszeitung im Hintergrund
- Seriennummer Objektiv 1 mit TZ im Hintergrund
- Seriennummer Objektiv 2 mit TZ im Hintergrund
- Seriennummer Kamera
- Rechnung Kamera (keine Seriennummer vermerkt)
- Rechnung Objektiv 1 (keine Seriennummer vermerkt)
- Rechnung Objektiv 2 (keine Seriennummer vermerkt)
- Foto von der eingeschalteten Kamera mit Obj 1 und TZ im Hintergrund
- Foto von der eingeschalteten Kamera mit Obj 2 und TZ im Hintergrund

Mit Kamera fotografiert:
- TZ mit Obj 1
- TZ mit Obj 2

Wie hättet Ihr gerne diese Fotos? CD, Stick, Ausdruck, email (mehrere)

2. Frage
Gibt es Haftungsausschlüsse irgendwo in Europa?

3. Frage
Ist die Ausrüstung (in Fototasche/Rucksack) im verschlossenen Auto auf einem Campingplatz, im Kofferraum liegend, gegen Diebstahl versichert?

Vielen Dank für die Mühe und schöne Grüße
Thomas
 
Hallo Thomas,

hier die Antworten:

zu 1:
Am besten per dropbox oder als Mailanhang.

zu 2:
Die Fotoversicherung gilt weltweit ausser in Krieg- und Krisengebieten. Wir halten uns diesbezüglich an die Warnungen des Auswärtigen Amtes. Wenn Du Unsicher bist schau auf deren Seiten nach ob es eine entsprechende Reisewarnung gibt.

zu 3:
Ja, die Ausrüstung darf nur nicht von aussen zu erkennen sein.

Gruß
Sven

Hallo Sven,

ich hätte bitte ein paar Fragen zu meiner BESTEHENDEN Fotoversicherung. Da ich davon ausgehe, dass diese evtl. auf allgemeines Interesse stoßen, stelle ich sie hier im Forum. Ich hoffe das ist ok!?

1. Frage
Ich habe meine komplette Ausrüstung verkauft und mich neu ausgestattet. Hierzu habe ich nun folgende Fotos gemacht:

Mit Handy fotografiert:
- Kamera mit Tageszeitung im Hintergrund
- Seriennummer Objektiv 1 mit TZ im Hintergrund
- Seriennummer Objektiv 2 mit TZ im Hintergrund
- Seriennummer Kamera
- Rechnung Kamera (keine Seriennummer vermerkt)
- Rechnung Objektiv 1 (keine Seriennummer vermerkt)
- Rechnung Objektiv 2 (keine Seriennummer vermerkt)
- Foto von der eingeschalteten Kamera mit Obj 1 und TZ im Hintergrund
- Foto von der eingeschalteten Kamera mit Obj 2 und TZ im Hintergrund

Mit Kamera fotografiert:
- TZ mit Obj 1
- TZ mit Obj 2

Wie hättet Ihr gerne diese Fotos? CD, Stick, Ausdruck, email (mehrere)

2. Frage
Gibt es Haftungsausschlüsse irgendwo in Europa?

3. Frage
Ist die Ausrüstung (in Fototasche/Rucksack) im verschlossenen Auto auf einem Campingplatz, im Kofferraum liegend, gegen Diebstahl versichert?

Vielen Dank für die Mühe und schöne Grüße
Thomas
 
Hallo,
Ich habe mir vor 3 Wochen ein nagelneues EF 500/4 II zugelegt und benutze es an einer 7D II.
Im September geht es wieder nach Afrika.
Ist die Kombi während einer Mokorofahrt (Einbaum) im Falle eines kentern versichert oder ist das grob fahrlässig.
Ich habe mir das Objektiv extra für die Vogelfotografie im Schilf angeschafft.

Holger
 
Hallo Thomas,

hier die Antworten:

zu 1:
Am besten per dropbox oder als Mailanhang.

zu 2:
Die Fotoversicherung gilt weltweit ausser in Krieg- und Krisengebieten. Wir halten uns diesbezüglich an die Warnungen des Auswärtigen Amtes. Wenn Du Unsicher bist schau auf deren Seiten nach ob es eine entsprechende Reisewarnung gibt.

zu 3:
Ja, die Ausrüstung darf nur nicht von aussen zu erkennen sein.

Gruß
Sven

Hallo Sven,

vielen Dank für die rasche Antwort. Ich werde mich noch in dieser Woche darum kümmern.

Schöne Grüße
Thomas
 
Hallo,
Ich habe mir vor 3 Wochen ein nagelneues EF 500/4 II zugelegt und benutze es an einer 7D II.
Im September geht es wieder nach Afrika.
Ist die Kombi während einer Mokorofahrt (Einbaum) im Falle eines kentern versichert oder ist das grob fahrlässig.
Ich habe mir das Objektiv extra für die Vogelfotografie im Schilf angeschafft.

Holger

Hallo Holger,

grundsätzlich besteht auch Versicherungsschutz auf Booten, wenn Du Dir allerdings so ein kippelieges Ding aussuchst bei dem Dir der gesunde
Menschenverstand sagt das, dass Ding gern mal nach rechts und Links
kippt kann natürlich grobe Fahrlässigkeit vermutet werden. :)

Gruß
Sven
 
Ich habe die Versicheung gerade für meine neue D7200 abgeschossen und zwar MIT TOP-Klausel.

Von Amazon habe ich eine Rechnunge bekommen, allerdings ohne Seriennummer der Kamera. Soll ich dann noch ein Foto der Kamera inkl. SNr. und/oder Zeitung machen?

Einreichen muss ich das ja wohl erst im Schadensfalle, richtig?
 
Ich habe die Versicheung gerade für meine neue D7200 abgeschossen und zwar MIT TOP-Klausel.

Von Amazon habe ich eine Rechnunge bekommen, allerdings ohne Seriennummer der Kamera. Soll ich dann noch ein Foto der Kamera inkl. SNr. und/oder Zeitung machen?

Einreichen muss ich das ja wohl erst im Schadensfalle, richtig?

Bei der TOP-Klausel müssen die Fotos vor Schadenfall eingereicht werden, bei Listenführung können diese auch nachgereicht werden.

Gruß
Sven
 
OK, soweit klar, jetzt benötige ich nur noch die Aussage, ob ich zwingend bei fehlender Seriennummer auf der Rechnung dann doch die Fotos mit Zeitung einreichen muss.

Ist halt ein bisschen aufwändig.
 
Wie funktioniert das wenn ich eine Kamera die versichert ist privat verkauft habe? Kann ich die Kamera jederzeit austragen lassen?

Für Verkaufte Gegenstände benötigen wir zum Ausschluss währende des Versicherungsjahres einen Änderungsantrag und einen Nachweis für den Verkauf (Kaufvertrag, Geldeingang auf deinem Konto, ebay-Abrechnung ect.). Zur Hauptfälligkeit ist ein Ausschluss ohne Nachweise möglich.

Gruß
Sven
 
Hallo,

Welchen Unterschied machen die darunterliegenden Versicherungsgesellschaften? Warum kann man sich das aussuchen, habe ich einen bestimmten Vorteil eine auszuwählen, evtl mit Kombination mit anderen Versicherungen bei der gleichen Gesellschaft?

Grüße,
Leonidas
 
Hallo,

Welchen Unterschied machen die darunterliegenden Versicherungsgesellschaften? Warum kann man sich das aussuchen, habe ich einen bestimmten Vorteil eine auszuwählen, evtl mit Kombination mit anderen Versicherungen bei der gleichen Gesellschaft?

Grüße,
Leonidas

Hallo Leonidas,

es gibt zwischen den Versicherern keine Unterschiede, alle decken die von uns entwickelten Bedingungen ein. Wir verteilen die Fotoversicherung auf 3 Versicherer damit wir uns als Versicherungsmakler von keinem Versicherer abhängig machen. Wir wollen die Interessen unserer Kunden vertreten nicht die der Versicherer !

Gruß
Sven
 
Guten Tag,

ich muss hier auch noch eine Frage zum Thema Versicherung loswerden. Ich hatte bis letztes Jahr die Versicherung, hatte die dann aber gekündigt, weil ich meine Canon EOS 60D bereits 5 Jahre hatte und die Versicherung für mich kein Thema mehr war.

Nun hatte ich mir vor einem Jahr die EOS 750D gekauft (über das Otto Versandhaus Familienkonto, allerdings läuft das auf den Namen des Vaters, die Adresse und natürlich der Nachname ist identisch und die Kamera wird ausschliesslich nur von mir genutzt) und bekomme jetzt die Canon EOS 7D Mark II mit Batteriegriff (Neukauf). Wert der Kamera 1.545 Euro. Die 750D kaufte ich für ca. 800 Euro plus den Canon Batteriegriff für 140 Euro. Dann habe ich mir noch das Objektiv von Canon 18-135mm für 370 Euro dazugekauft.

Seit 2012 habe ich dann noch das Canon Objektiv 100-400L und dann noch das 55-250mm. Beide sind ca. 4 Jahre alt. Nun stellt sich die Frage, ob es hier reicht, wenn ich die Versicherung bis 2.500 Euro abschliesse. Denn die beiden Objektive sind ja nun schon 4 Jahre. Ich würde dann gerne die Versicherung incl. TOP Klausel abschliessen. Macht das für die älteren Objektive überhaupt noch Sinn, diese in die Versicherung einzuschliessen. Ohne diese beiden Objektive sollte ich ja fast mit den 2.500 Euro hinkommen. Wäre dann zwar etwas unterversichert, aber die nächste Stufe wäre dann die Versicherung mit den 5.000 Euro. Oder kann man hier auch die Ausrüstung mit 3.200 Euro versichern? Wie hoch wäre dann hier die Jahresprämie?

Gibt es nur die Staffelung 2.500 und 5.000 Euro oder kann man auch individuelle Versicherungssummen nehmen? Vielleicht wären es, wenn ich selbst die älteren Objektive einschließe um die 4.000 Euro.

Ist es dann ratsam, so wie damals, alle Gegenstände zu dokumentieren und sie Euch per Bild zukommen zu lassen? Ich hatte damals eine Liste mit allen Angaben ausgefüllt.

Da ich nun gerne Urlaub in den USA mache, ist ja ein weltweiter Schutz sichergestellt. Ohne Einschränkungen auf die Dauer eines Trips?

Könnt Ihr mir hier bitte mal Hinweise geben, was hier ratsam wäre?

Vielen Dank im voraus.

Gruß Boris
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Tag,

ich muss hier auch noch eine Frage zum Thema Versicherung loswerden. Ich hatte bis letztes Jahr die Versicherung, hatte die dann aber gekündigt, weil ich meine Canon EOS 60D bereits 5 Jahre hatte und die Versicherung für mich kein Thema mehr war.

Nun hatte ich mir vor einem Jahr die EOS 750D gekauft (über das Otto Versandhaus Familienkonto, allerdings läuft das auf den Namen des Vaters, die Adresse und natürlich der Nachname ist identisch und die Kamera wird ausschliesslich nur von mir genutzt) und bekomme jetzt die Canon EOS 7D Mark II mit Batteriegriff (Neukauf). Wert der Kamera 1.545 Euro. Die 750D kaufte ich für ca. 800 Euro plus den Canon Batteriegriff für 140 Euro. Dann habe ich mir noch das Objektiv von Canon 18-135mm für 370 Euro dazugekauft.

Seit 2012 habe ich dann noch das Canon Objektiv 100-400L und dann noch das 55-250mm. Beide sind ca. 4 Jahre alt. Nun stellt sich die Frage, ob es hier reicht, wenn ich die Versicherung bis 2.500 Euro abschliesse. Denn die beiden Objektive sind ja nun schon 4 Jahre. Ich würde dann gerne die Versicherung incl. TOP Klausel abschliessen. Macht das für die älteren Objektive überhaupt noch Sinn, diese in die Versicherung einzuschliessen. Ohne diese beiden Objektive sollte ich ja fast mit den 2.500 Euro hinkommen. Wäre dann zwar etwas unterversichert, aber die nächste Stufe wäre dann die Versicherung mit den 5.000 Euro. Oder kann man hier auch die Ausrüstung mit 3.200 Euro versichern? Wie hoch wäre dann hier die Jahresprämie?

Gibt es nur die Staffelung 2.500 und 5.000 Euro oder kann man auch individuelle Versicherungssummen nehmen? Vielleicht wären es, wenn ich selbst die älteren Objektive einschließe um die 4.000 Euro.

Ist es dann ratsam, so wie damals, alle Gegenstände zu dokumentieren und sie Euch per Bild zukommen zu lassen? Ich hatte damals eine Liste mit allen Angaben ausgefüllt.

Da ich nun gerne Urlaub in den USA mache, ist ja ein weltweiter Schutz sichergestellt. Ohne Einschränkungen auf die Dauer eines Trips?

Könnt Ihr mir hier bitte mal Hinweise geben, was hier ratsam wäre?

Vielen Dank im voraus.

Gruß Boris

Hallo Boris,

ich denke da brauchst Du eine telefonische Beratung, ruf doch mal unter 0251-789000 bei uns an.

Gruß
Sven
 
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