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"He! Du musst mein Bild löschen!" - Hilfe gegen Idioten gesucht..

Status
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Ein Typ der Umfragen in einem Bus gemacht hat, will, das ich ein Bild von meiner Freundin lösche, weil er ja eventl. 5m weiter hinter im Bus mit drauf gekommen sein könnte.. Der Busfahrer hält daraufhin den Bus an und will erst weiterfahren, wenn ich das Bild lösche..

Ich hoffe Du bist dem Wunschg des Busfahrers nicht nachgegangen.
Ich hätte das Bild nicht gelöscht, ganz egal was er gemacht hätte.


PS: Rechtlich gesehen hättest Du kein Bild löschen müssen. Und ich an Deiner Stelle hätte es auch nicht gemacht. Ganz einfach wegen des Dickkopfs :lol:
 
Ich hoffe Du bist dem Wunschg des Busfahrers nicht nachgegangen.
Ich hätte das Bild nicht gelöscht, ganz egal was er gemacht hätte.


PS: Rechtlich gesehen hättest Du kein Bild löschen müssen. Und ich an Deiner Stelle hätte es auch nicht gemacht. Ganz einfach wegen des Dickkopfs :lol:

Wenn du zu solchen schlauen Aussagen noch die rechtlichen Grundlagen dafür überzeugend darlegen kannst, könnte man dir zumindest attestieren, dass du kein gefährliches Halbwissen verbreiten möchtest.

Um überhaupt hier die einzelnen Situationen im Bezug auf eine rechtliche Tendenz zu würdigen, fehlen die Hintergrundinformationen. Was hier zum Teil betrieben wird, ist schlicht das Lesen in einer imaginären Glaskugel.
 
das Lesen in einer imaginären Glaskugel.
Wie? Was heißt hier imaginär?:eek: Ich dachte, sowas gehört zur absolut unentbehrlichen Grundausstattung eines Foren-Users!? Woher soll ich sonst meine ganzen Spekulationen bekommen, ohne die ein halbwegs bunter Forenalltag überhaupt nicht möglich wäre!? Was? Ob sich dass nur auf das Thema hier bezieht? Nein. Das ist in praktisch allen Unterforen ein unentbehrliches Hilfsmittel. Da wäre das wegschließen der Tastatur noch eher zu verkraften. Zur Not würde ich meine Beiträge mit Copy&Paste zusammenbasteln. Aber ohne Kristallkugel wäre ich praktisch blind!

Sorry, Thorsten;)
 
Ha, Herr Godwin würde jetzt wahrscheinlich Purzelbäume vor Freude schlagen.

„Mit zunehmender Länge einer [deutschsprachigen] Online-Diskussion nähert sich die Wahrscheinlichkeit für ... [den Ausspruch "das ist typisch deutsch"] dem Wert Eins an.“


Hatte letztens einen ähnlichen Artikel.....
Soweit ich das letztens gelesen hatte, ging es nicht um Typisch Deutsch, sondern um die etwas im RECHTEN Bereich angesiedelte Gesinnungsgruppe mit dem Anfangsbuchstaben N...

Soweit das Wort N.... fällt, verliert jede Onlinediskussion ihren Ursprung....

Gruß
Frank
 
Man kann das "Problem" auch einfach menschlich lösen: wenn einer nicht fotografiert werden will, lässt man es halt und fertig. Das Gegröhle nach Gesetzen, Verboten und Geboten ist beidseitig Bullshit. Der, der sich auf
Pseudo-Paragraphen (oder echte) bezieht, weil er nicht geknipst werden will, macht nichts anderes als der Fotograf, der versucht andere Gesetze zu finden, die es ihm erlauben.
Lasst es doch einfach! ****** einen auf diesen Gesetz-Müll! Kann man nicht mehr normal miteinander umgehen in Deutschland?! Spießerland.

Tja das vermisse ich auch zu oft, im Großen und Kleinen :( Sozialkompetenz und Kommunikationsbereitschaft sind der Gesellschaft Fremdwörter. Das gilt dann für beide Seiten. Unsere Bevölkerungsdichte sorgt zwar für eine gewisse Anonymität, es sind aber immernoch Menschen und keine Objekte (Motive?), also behandelt sie so. Ich bin mir sicher, ihr seid manchmal auch in einer Lage, in der ihr nicht fotografiert werden möchtet. Falls ihr dann mal eine Person fotografiert, die nicht fotografiert werden möchte und das auch zum Ausdruck bringt - warum nicht darüber reden? Der Fotograf kann ebenfalls seinen Standpunkt darlegen, seine Intention. Setzt allerdings eine Kommunikationsbereitschaft beider Seiten voraus.

Spießer ist vielleicht nicht ganz passend, aber man braucht keine Gesetzbücher um mit Mitmenschen umgehen zu können. Benehmt euch mal wie Vorbilder, nicht wie Erwachsene.
 
wer fotografiert wird - und den fotografen nicht kennt - weiß nicht, was mit seinem bild geschieht. natürlich darf es nicht ohne seine erlaubnis veröffentlicht werden. aber kann er das überprüfen? was, wenn das bild ins internet gestellt wird? einmal im internet, kriegt man ein bild evtl. nicht wieder raus.
 
Wenn du zu solchen schlauen Aussagen noch die rechtlichen Grundlagen dafür überzeugend darlegen kannst, könnte man dir zumindest attestieren, dass du kein gefährliches Halbwissen verbreiten möchtest.

Gefährliches Halbswissen ist das ganz und gar nicht, im Gegenteil.
Es wurden nur Fotos gemacht, es war nicht die Rede davon das diese veröffentlich werden.

Und das reine "machen" des Fotos ist erlaubt, auch wenn Personen mit ins Bild rutschen die das vielleicht nicht wollen.

Ob der Fotograf das Bild dann löscht ist allein seine Sache.

Was anderes wäre es wenn ein Passant ein eindeutiges Bild von sich im Netz entdeckt. Das kann er dann unterbinden lassen! Wenn er allerdings nur ganz klein im Hintergrund irgendwo zu sehen ist und somit nicht mehr der Zentrale Blickpunkt des Bildes ist kann er nichts dagegen machen!
 
Erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung.
Schade das sich gleich Leute finden die auf mir rumhacken, bloß weil sie selbst das Glück hatten noch nie derart ungerecht behandelt worden zu sein.
Leider scheint sich heraus zu kristallisieren, daß es in der Tat noch kein "TaschenKompendium" in der von mir gewünschten Art gibt.

Schon merkwürdig, das immer die gleichen Leute Ärger mit der Polizei haben. Liegt bestimmt an der Polizei.
ddrulez schrieb:
Die Polizei kann da machen was sie will.
Ganz und gar nicht. Sie hat sich an Recht und Gesetz zu halten...:rolleyes:

Stimmt. Muss an mir liegen, daß ich Beamte, die sich an Recht und Gesetz halten müssen zu Aussagen bringe wie: "Wir können dich auch mit auf die Wache nehmen und dabei kann uns deine Kamera dann runterfallen. Und aus Versehen trete ich noch 2-3x drauf..."
(Wie ich unten noch erwähne, hab ich solches Verhalten keinesfalls provoziert, sondern war freundlich-sachlich.)


Sehr schön. :top:
Deine Wortwahl zeigt deutlich, dass Du Dich immer höflich, unaufdringlich, gesprächs- und kompromissbereit in der Welt dort draußen bewegst. .... Was sind das doch alles für idiotische, gemeine, hohlköpfige Pappnasen, vor allem auch unsere Ordnungshüter.
.... Jetzt würde ich noch gerne schreiben, wen ich für eine Pappnase halte, aber ich lasse es lieber, da ich keine Verwarnung haben möchte. Ich gehöre eben nur zum
Würdest du mich persönlich kennen, würdest du dich niemals so äußern.
Im Gegenteil. Du würdest Leute, die so über mich urteilen in die Schranken weisen.
Denn ich bin ein sehr ruhiger, hilfsbereiter und allgemein sympathischer Mensch. Und bei allen Konfrontationen bleibe ich eher ruhig, sachlich und höflich und versuche eher de-eskalierend zu sein als aufbrausend-rechthaberisch. Also eher Peter Zwegat statt SuperNanny Kandidat. Auch in jedem der genannten drei Fälle war das so.

Wozu gibts Recovery-Programme.
Immerhin ein sinnvoller Tip.
Stimmt. Das ist auch mittlerweile ein Ausweg den ich nutze. Foto löschen, Karte raus und zuhause recovern. In der Zwischenzeit mit zweiter Karte weitermachen.
"Lustig" an der Sachlage ist jedoch: In der BUS-Situation habe ich das sogar angekündigt: "Ok, ich lösch es jetzt und hols zuhause mit nem Recovery-Programm zurück." .. Ja, und da waren plötzlich alle zufrieden..
 
@ Rumpel-Bumpel

Du versuchst also allen Ernstes einem Vater zu erklären, wie er ein Kind zu zeugen hat?

Kannst du dir vorstellen, dass bereits das Fotografieren einer Person, den Tatbestand der Belästigung auslösen kann? Wie bereits geschrieben: Was der Gesetzgeber nicht bereits geregelt hat, regelt auch ein Richter für dich. Recht und Gesetz wird interpretiert und nicht wortgenau wie im § formuliert angewandt.

Darüber solltest du dir mal Gedanken machen, bevor du hier so leichtfertig über Recht und Gesetz pauschale Behauptungen in die Welt setzt, die du nicht annähernd untermauern kannst.
 
Die Polizei kann da machen was sie will. Wenn du ihnen krum kommst hängen die dir evtl. noch was an...

Tja so ist das und in Deutschland nimmt man das halt einfach so hin.

Schon merkwürdig, das immer die gleichen Leute Ärger mit der Polizei haben. Liegt bestimmt an der Polizei.

Schon merkwürdig dass man sich immer das gleiche Geschwätz anhören muss wenn man die Exekutive kritisiert.

Ganz und gar nicht. Sie hat sich an Recht und Gesetz zu halten...:rolleyes:

Und Recht und Gesetz ist bei vielen von denen offenbar eigene Auslegungssache.

Ich denke allerdings nicht dass dir so ein Zettelchen in irgendeiner Weise nützen würde.. weder bei der Polizei, noch bei irgendwelchen Busfahrern. Ich hätte nichts gelöscht, mal sehen wie lang der Busfahrer gestanden hätte.
 
Tja das vermisse ich auch zu oft, im Großen und Kleinen :( Sozialkompetenz und Kommunikationsbereitschaft sind der Gesellschaft Fremdwörter. Das gilt dann für beide Seiten.
...
warum nicht darüber reden? Der Fotograf kann ebenfalls seinen Standpunkt darlegen, seine Intention. Setzt allerdings eine Kommunikationsbereitschaft beider Seiten voraus.
Drüber reden hab ich versucht.
Ist aber in allen Fällen bislang ein sehr einseitiges Gespräch gewesen:
Mapan sagt in der Regel 2-3 Sätze, weißt auf die Rechtslage hin, versucht Verständnis für den Gegner aufzubringen.. Der Gegner gibt sich weniger mitteilsam und sagt meist wenig, und auch nicht so höflich: "Löschen, sonst Beule" trifft es in etwa..

wer fotografiert wird - und den fotografen nicht kennt - weiß nicht, was mit seinem bild geschieht. natürlich darf es nicht ohne seine erlaubnis veröffentlicht werden. aber kann er das überprüfen? was, wenn das bild ins internet gestellt wird? einmal im internet, kriegt man ein bild evtl. nicht wieder raus.
Korrekt. Aber erst die Veröffentlichung ist verboten - und wenn der Fotograf so doof war, dies unerlaubt zu tun, kann der Fotografierte nun klagen und viel Geld verdienen.

Gefährliches Halbswissen ist das ganz und gar nicht, im Gegenteil.
Es wurden nur Fotos gemacht, es war nicht die Rede davon das diese veröffentlich werden.

Und das reine "machen" des Fotos ist erlaubt, auch wenn Personen mit ins Bild rutschen die das vielleicht nicht wollen.

Ob der Fotograf das Bild dann löscht ist allein seine Sache.

Was anderes wäre es wenn ein Passant ein eindeutiges Bild von sich im Netz entdeckt. Das kann er dann unterbinden lassen! Wenn er allerdings nur ganz klein im Hintergrund irgendwo zu sehen ist und somit nicht mehr der Zentrale Blickpunkt des Bildes ist kann er nichts dagegen machen!
/signed
Danke. Das deckt sich 100%ig mit meinem Rechtsverständnis.
 
Dann meinst du, hat es keinen Sinn für mich gemacht, mich in harten 7 Jahren zum Juristen ausbilden zu lassen, der mich für das Richteramt befähigt? Sollte ich etwa meine Exmamina wieder meinem zuständigen Prüfungsamt zurückgeben? Was schlägst du vor?

Edit:

Aber noch ein kleiner bescheidener Tip um die sinnlose Diskussion mit dir zu beenden: Pass auf, dass deine Ratschläge und Hinweise nicht vielleicht mal unangenehm teuer für dich werden.
 
Danke. Das deckt sich 100%ig mit meinem Rechtsverständnis.

Welches dann irrt - sicher nicht in allen Punkten. Aber hier geht es ja nicht um Details (die eben zur zuverlässigen Würdigung des Sachverhaltes gehören) sondern um Pauschale Behauptungen. Vieles kann zutreffend sein, muss es aber nicht (siehe "Details").

Edit: Zieh doch einfach mal so ein "Ding" komplett durch mit allen Konsequenzen, dann weißt du es ganz genau und kannst den Glaskugellesern wertvolle Tips liefern.
 
Ich denke allerdings nicht dass dir so ein Zettelchen in irgendeiner Weise nützen würde.. weder bei der Polizei, noch bei irgendwelchen Busfahrern. Ich hätte nichts gelöscht, mal sehen wie lang der Busfahrer gestanden hätte.

Doch ich denke es könnte helfen.
Die meisten Leute sind weder Juristen noch Fotografen. Ist ja klar. Und da selbst ein Jurist nicht alle Paragraphen in BRD kennen (und somit befolgen) kann, kann es Otto-Normalbürger erst recht nicht.
Deshalb haben sich ja nun viele Eselsbrücken und Kurzbegriffe gebildet.
"Das RECHT am eigenen Bild" .. kennt jeder, kann jeder dahersagen - Das es aber lediglich die Veröffentlichung betrifft, wissen 99% nicht..


Genauso wie jeder sich bei einem Polizisten lächerlich macht, wenn er dessen "Dienstnummer" haben will. Sowas haben deutsche Polizisten nämlich gar nicht. Wer die also verlangt um zu zeigen, wie gebildet er ist und wie gut er seine Rechte kennt - hat grad genau das Gegenteil erreicht. Ich erkenne solche Momente mittlerweile daran, das sich der Polizist dann meist 1-2sec das Lächeln nicht verkneifen kann...

Wenn ich nun aber schwarz-auf-weiß zeigen kann, was Sache ist, hoffe ich das eine Situation schnell friedlich geklärt ist und von der Gegenseite nur noch ein: "Ok. Also du tust das nisch veröffendlichä tun, ja?"* kommt.
*(Man möge mir verzeihen, aber bitte zugestehen, das ich die Pappnasen in ihrem tatsächlichem Slang zitiere..)

Mein vorläufiges Fazit:
Leider scheints hier bei uns echt schwer zu sein, sein Recht zu kriegen.
Vielleicht frag ich auch einfach mal RALF HÖCKER ob er das Thema mal in seine Rechtsirrtümer-Fibel mit aufnimmt.
 

Du kennst also die Bilder und die Situation im Detail um die es hier geht? Was machst du, wenn ein Richter das nicht so sehen will wie du und im Zuge seiner freien Beweiswürdigung zu einer gänzlich anderen Überzeugung kommt? Zeigst du ihm dann Videos oder erklärst ihm, dass alles falsch sieht?

Ich wünsche ja keinem etwas Schlechtes, aber so mancher Ungläubige braucht einfach eine Lektion am eigenen Leib um zu verstehen, wie Juristerei, Recht und Gesetz funktionieren.
 
Das ist falsch. (In Bussen gibt es überhaupt kein Hausrecht, weil "Hausrecht" immer ein "befriedetes Grundstück" voraussetzt.)

Es gilt in Bussen und Bahnen die Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO) bzw. Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 und das fällt in §8/2.

EVO schrieb:
(2) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht.

Das Fotografieren kann - und wird, wegen "Terrorgefahr" :rolleyes: - als "Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden" angesehen.
 
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