kaics
Themenersteller
Es geht um die "Panoramafreiheit" oder eben auch "Panoramadochnichtsofreiheit", die Beleuchtung des Eifelturms ist wohl geschützt (oder auch nicht?):
... weiter aus dem Thread https://www.dslr-forum.de/showthread.php?p=4797719#post4797719
Wenn ich meine Bilder draußen an meine Hauswand hefte, und die fotografiert jemand mit dem Haus ab, hab ich gelitten, ist was anderes, ob ich ein Haus hinstelle oder Bilder ins Web. Wer in D Häuser baut, hat sich damit abzufinden, dass das Gebäude fotografiert und veröffentlicht werden darf, ohne Angabe von irgendwelchen Rechteinhaber, wäre ja noch schöner, wenn ich für ein Bild mit 20 Gebäuden erstmal recherchieren muss, ob da irgendjemand Urheberrechte geltend macht.
Also, soweit ich recherchiert habe, gilt dies wohl nur in Frankreich, die Panoramafreiheit in D sieht vor, dass alle von öffentlichen wegen und Plätzen einsehbare auch urheberrechtlich Geschützte Gebäude oder Gegenstände bildlich festgehalten und wiedergegeben werden dürfen.
Jetzt ist natürlich die Frage, ob die Stadt Paris mich in D überhaupt belangen darf, wenn meine Homepage oder mein Bilderhoster in D steht?
Gruß
Kai
... weiter aus dem Thread https://www.dslr-forum.de/showthread.php?p=4797719#post4797719
Die Rechte sind nicht fiktiv sondern sehr real. Der Hinweiß kommt auch nicht um den TO zu ärgern sondern um ihn vor teuren Abmahnungen zu schützen. Der TO ist sich aber scheinbar sicher, dass es hier in Ordnung geht. Muss er selbst wissen. Ich würde aber keine mehrer tausend Euro teure Abmahnung riskieren.
Der "Illuminati" hat sein Kunstwerk - nämlich die Beleuchtung, nicht den Turm selbst - nunmal geschützt. Was würdest du sagen, wenn ich von dir hier eingestellte Bilder nehme und sie ungefragt verkaufe? Da hilft mir dann auch die Antwort "dann stell eben keine Bilder ein" oder "häng die Bilder virtuell zu und mach alles schwarz" nicht mehr weiter.
Und das das mit dem Straßenbaumeister und dem Elektriker Blödsinn ist weißt du hoffentlich selbst.
Im übrigen gehen immer mehr Architekten dazu über ihr Werk Urheberrechtlich schützen zu lassen. Da wir es dann selbst mit der Panoramafreiheit schwierig (die übrigens nicht automatisch weitweit gilt).
Jochen
Wenn ich meine Bilder draußen an meine Hauswand hefte, und die fotografiert jemand mit dem Haus ab, hab ich gelitten, ist was anderes, ob ich ein Haus hinstelle oder Bilder ins Web. Wer in D Häuser baut, hat sich damit abzufinden, dass das Gebäude fotografiert und veröffentlicht werden darf, ohne Angabe von irgendwelchen Rechteinhaber, wäre ja noch schöner, wenn ich für ein Bild mit 20 Gebäuden erstmal recherchieren muss, ob da irgendjemand Urheberrechte geltend macht.
Also, soweit ich recherchiert habe, gilt dies wohl nur in Frankreich, die Panoramafreiheit in D sieht vor, dass alle von öffentlichen wegen und Plätzen einsehbare auch urheberrechtlich Geschützte Gebäude oder Gegenstände bildlich festgehalten und wiedergegeben werden dürfen.
Jetzt ist natürlich die Frage, ob die Stadt Paris mich in D überhaupt belangen darf, wenn meine Homepage oder mein Bilderhoster in D steht?
Gruß
Kai