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Urhberrechtlich geschützte Gebäude? Aua!

kaics

Themenersteller
Es geht um die "Panoramafreiheit" oder eben auch "Panoramadochnichtsofreiheit", die Beleuchtung des Eifelturms ist wohl geschützt (oder auch nicht?):

... weiter aus dem Thread https://www.dslr-forum.de/showthread.php?p=4797719#post4797719

Die Rechte sind nicht fiktiv sondern sehr real. Der Hinweiß kommt auch nicht um den TO zu ärgern sondern um ihn vor teuren Abmahnungen zu schützen. Der TO ist sich aber scheinbar sicher, dass es hier in Ordnung geht. Muss er selbst wissen. Ich würde aber keine mehrer tausend Euro teure Abmahnung riskieren.

Der "Illuminati" hat sein Kunstwerk - nämlich die Beleuchtung, nicht den Turm selbst - nunmal geschützt. Was würdest du sagen, wenn ich von dir hier eingestellte Bilder nehme und sie ungefragt verkaufe? Da hilft mir dann auch die Antwort "dann stell eben keine Bilder ein" oder "häng die Bilder virtuell zu und mach alles schwarz" nicht mehr weiter.
Und das das mit dem Straßenbaumeister und dem Elektriker Blödsinn ist weißt du hoffentlich selbst.

Im übrigen gehen immer mehr Architekten dazu über ihr Werk Urheberrechtlich schützen zu lassen. Da wir es dann selbst mit der Panoramafreiheit schwierig (die übrigens nicht automatisch weitweit gilt).

Jochen

Wenn ich meine Bilder draußen an meine Hauswand hefte, und die fotografiert jemand mit dem Haus ab, hab ich gelitten, ist was anderes, ob ich ein Haus hinstelle oder Bilder ins Web. Wer in D Häuser baut, hat sich damit abzufinden, dass das Gebäude fotografiert und veröffentlicht werden darf, ohne Angabe von irgendwelchen Rechteinhaber, wäre ja noch schöner, wenn ich für ein Bild mit 20 Gebäuden erstmal recherchieren muss, ob da irgendjemand Urheberrechte geltend macht.

Also, soweit ich recherchiert habe, gilt dies wohl nur in Frankreich, die Panoramafreiheit in D sieht vor, dass alle von öffentlichen wegen und Plätzen einsehbare auch urheberrechtlich Geschützte Gebäude oder Gegenstände bildlich festgehalten und wiedergegeben werden dürfen.
Jetzt ist natürlich die Frage, ob die Stadt Paris mich in D überhaupt belangen darf, wenn meine Homepage oder mein Bilderhoster in D steht?

Gruß

Kai
 
Zur Beleuchtung des Eiffelturms kann ich folgendes aus eigener Erfahrung sagen: Ich habe bei der FC auch ein Bild des beleuchteten Turms eingestellt. Dieses wurde dann entfernt, mit dem Vermerk, dass die Beleuchtung des Eiffelturms urheberrechtlich geschützt sei. Ich nehme an, dass die FC das Bild deshalb gelöscht haben, um eben NICHT dafür belangt werden zu können (und ich könnte mir sogar vorstellen, dass nicht nur der Fotograf, sondern auch der, der die Möglichkeit zum Veröffentlichen gibt, dafür belangt werden kann).

Wie auch immer, es kann nur eine Vorsichtsmaßnahme gewesen sein, aber einfach so zum Spaß haben die das Bild bestimmt auch nicht von der Webseite genommen. Ich denke da ist auf jeden Fall was dran und ich meine mich erinnern zu können, dass es sogar eine Einrichtung gibt, bei der man Gebühren zahlen muss, damit man ein Bild von der Beleuchtung des Eiffelturms veröffentlichen darf.

Ob es wirklich zu einer Klage kommen würde, sei mal dahin gestellt, denn auf der Webseite meiner Schule wurde genau das selbe Bild veröffentlicht, das die FC rausgenommen hat und es hat sich bis heute keiner beschwert (mittlerweile ist das Bild gut zwei Jahre dort zu sehen).

Mich würde mal interessieren, ob es wirklich schon Fälle gegeben hat, in denen ein veröffentlichtes Bild abgemahnt wurde...
 
Beispiel Deutscher Reichstag,wer in fotografiert,so das er als Hauptmotiv erkennbar ist und dann Gewerblich nutzt und veröffentlicht,macht sich ebenfalls Strafbar.
So mir vom LKA bei ner Fotosession gegenüber freundlich vermittelt worden.
Auch der ganze Komplex ist laut dem LKA Trupp geschützt.
Na wenns schön macht....Hauptsache mit solch einem Irsinn kann Geld gemacht werden....:rolleyes:
 
die Panoramafreiheit in D sieht vor, dass alle von öffentlichen wegen und Plätzen einsehbare auch urheberrechtlich Geschützte Gebäude oder Gegenstände bildlich festgehalten und wiedergegeben werden dürfen.

Nicht alle. Es gibt da so eine Stiftung nahe der großen Stadt Berlin, die gerichtlich ein Verbot durchgesetzt hat. :rolleyes:

Jetzt ist natürlich die Frage, ob die Stadt Paris mich in D überhaupt belangen darf, wenn meine Homepage oder mein Bilderhoster in D steht?

Jap. Theoretisch kann auch ein rechtskräftiges, französisches Urteil wie eine Geldstrafe z.B., recht problemlos in D vollstreckt werden.
 
Beispiel Deutscher Reichstag,wer in fotografiert,so das er als Hauptmotiv erkennbar ist und dann Gewerblich nutzt und veröffentlicht,macht sich ebenfalls Strafbar.
So mir vom LKA bei ner Fotosession gegenüber freundlich vermittelt worden.
Auch der ganze Komplex ist laut dem LKA Trupp geschützt.
Na wenns schön macht....Hauptsache mit solch einem Irsinn kann Geld gemacht werden....:rolleyes:

Bist du sicher, dass der Reichstag allgemein urheberrechtlich geschützt ist? Ich kann mich nur an den "Verhüllten Reichstag" erinnern: der war mit Sicherheit geschützt, aber so generell?! Kann ich mir ja fast nicht vorstellen, aber auf Webseiten von Fotografen habe ich ihn auch noch nicht gefunden.
 
Steht da nicht 'Dem deutschen Volke' drauf? Und dann soll ichs nicht fotografieren und veröffentlichen dürfen, obwohl mein Geld darin verbraten wird? :ugly:
Zudem gibts davon ja einige gut zugängliche Bilder im Netz, die als CC veröffentlicht wurden.
 
Wir mussten den drei LKA Leuten klarmachen das die Bilder ne Portraitserie werden,wo der Reichstag gegenüber nur unscharfer Hintergrund werden sollte,siehe Beispiel.
https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=3561380&postcount=161

Wir durften dann Bilder in diesem Areal machen,andere Uferseite gegenüber Reichstag und mussten Papiere zeigen und versprechen die Bilder nicht Gewerblich zu nutzen.
Für private Zwecke wären sie ok aber nicht öffentlich wenn markante,typische Elemente zu erkennen sind.
Schon komisch das ganze.
Ich fragte ob es mit dem Antiterrorgesetz zusammen hängt,wurde aber verneint,sondern es gälte das Urheberrecht:eek:
Hätten wir kleine Knipskameras dabei gehabt,hätten sie uns auch nicht angesprochen....
 
@Zackspeed:

Sehr interessante Story, das hätte ich ja so nicht erwartet, dass es gleich so streng abläuft, aber man lernt eben nie aus :top:

Edit: hab mir jetzt noch die Bilderserie angeschaut: da sieht man ja garnichts vom Reichstag :D... und dann so einen Aufstand. Naja, man geht eben auf Nummer sicher...
 
Zuletzt bearbeitet:
na ja,streng wars weniger...die drei lka leute waren supercool drauf....mussten selbst grinsen als sie uns das erklärten und wir nur noch staunten was unserer volksnahen regierung so alles an volksnähe einfällt.....sie kamen auf ihrer runde dann nochmal vorbei und grinsten blos noch...
glaube so ganz ernst nehmen konnten die drei den quatsch auch nicht.....nur ändern könnten sie es nicht und mussten uns eben drauf hinweisen....aber verbieten werden sie das fotografieren dort nicht.
is doch auch was.
 
@zackspeed
An die Storys von Dir kann ich mich noch erninnern.
Allerdings habe ich immer noch sehr große Zweifel daran, dass diese Typen Dir die Wahrheit gesagt haben.
Für mich klingt das, als hätten die mächtigen Stuss erzählt. Ich wüßte zu gerne mal, ob man diese angebliche Rechtslage mal ausrecherchieren kann. Das müßte doch den Journalisten unter uns möglich sein..oder?
 
Ich musste mich mal mit dem Thema - nicht als Fotograf, sondern als Rechteverwalter eines Objektes - beschäftigen.

Halten wir mal fest:

In D darf von öffentlich zugänglichen Gelände aus prinzipiell erstmal jedes Gebäude fotografiert werden, aber nur zu privaten Zwecken.

Aber: Jede Veröffentlichung, egal in welcher Form, muss prinzipiell genehmigt werden. Dem steht bei öffentlichen Gebäuden in der Regel niemand im Wege, bei privaten durchaus.

Und: Eine gewerbliche Verwendung bedarf sowieso immer ebenfalls einer speziellen Genehmigung, die keinesfalls erteilt werden muss. Oft steht dem ein eigenes, exklusives Verwertungsinteresse des Eigentümers entgegen. Andererseits können Pressemitarbeiter ein eigenes Recht (im öffentlichen Interesse) auf Veröffentlichung wahnehmen, vor dem nur wenige Ausnahmen gelten.

Übergeordnete Rechtsbedürfnisse - zum Beispiel Sicherheitsfragen, egal ob bei privaten oder öffentlichen Gebäuden - können und dürfen zu einem generellen Fotografierverbot führen.

Andererseits kann u.U. auch ein übergeordnetes Interesse an den Fotos geltend gemacht werden. Wenn Google oder Teleatlas seine Straßenaufnahmen macht, so kann dies z.B. durch den Einsatz der Fotos in Feuerwehr-Zentralen begründet werden. Bei dem ganzen Thema gibt es aber noch erheblichen Klärungsbedarf. Satellitenaufnahmen sind übrigens rechtlich zulässig, ebenfalls Luftaufnahmen, die früher strengen Auflagen unterlagen.

Rechtlich umstritten sind Objekte, die mit einer künstlerischen Gestaltung in Zusammmenhang stehen. Hier gibt es Urteile, dass Kunst im öffentlichen Raum (dazu kann auch Architektur wie auch die künstlerische Beleuchtung derselben gehören), durch eine verfremdende, die Kunst anders als der Künstler betrachtende, Sichtweise verletzt werden kann. Dies kann auch geltend gemacht werden, wenn das Bild nicht veröffentlicht wird.

Ich denke, letztlich sind diese Spielregeln in Deutschland in der Praxis durchaus akzeptabel. Und notwendig, natürlich gehen Eigentumsrechte über Rechte des Fotografen, das kann mam letztlich auch so aus dem Grundgesetz interpretieren.

Im Ausland kann man fast immer von den gleichen Regeln ausgehen. Gelegentlich gibt es aber Unterschiede oder Ergänzungen. Außerdem variiert das Ausmaß der Reaktion durchaus. Militärische Anlagen zu fotografieren ist bei uns auch verboten, führt aber meist zu keinen ernsteren Reaktionen. In Ländern wie der Türkei oder den USA kann das aber üble Folgen haben.

Fazit: Vor allem so ein Forum (und seine Teilnehmer) wie unseres hier steht prinzipiell immer in Gefahr, durch einen Rechtebesitzer belangt zu werden. Schließlich stellt potenziell jede hier vorgenomme Veröffentlichung ohne Genehmigung des Eigentümers eine Rechtsverletzung dar. Dünnes Eis!
 
Fazit: Vor allem so ein Forum (und seine Teilnehmer) wie unseres hier steht prinzipiell immer in Gefahr, durch einen Rechtebesitzer belangt zu werden. Schließlich stellt potenziell jede hier vorgenomme Veröffentlichung ohne Genehmigung des Eigentümers eine Rechtsverletzung dar. Dünnes Eis!

Generell haben wir in Deutschland noch immer die Panoramafreiheit! Und selbst geschützte Kunstwerke (verhüllter Reichstag) darf ich zur Berichterstattung mittels statischem oder bewegtem Lichtbild verbreiten.

Urherberrechtlicher Schutz spielt in der Architektur auch eine große Rolle, die gleichzeitig auch die gewerbliche Nutzung von Bildern erlaubt, die von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Denn regelmäßig streiten Architekten mit Bauherren im Nachhinein ob eine Veränderung am eigenen(!) Haus des Bauherren nicht den urheberrechtlichen Anspruch des Architekten in der Gesamtgestaltung verletzt. Dies wird von den Gerichten mit der Begründung dass die notwendige Schöpfungshöhe auch bei komplexeren Bauwerken selten erreicht wird, regelmäßig verneint.
 
Beispiel Deutscher Reichstag,wer in fotografiert,so das er als Hauptmotiv erkennbar ist und dann Gewerblich nutzt und veröffentlicht,macht sich ebenfalls Strafbar.
So mir vom LKA ...

Also die Veröffentlichung von Bildern des Reichstages ist sicherlich nicht strafbar. Oder welchen Paragraphen des Strafgesetzbuches würdest du da anwenden wollen ...?

Die hier im Thread benannte "Stiftung nahe der großen Stadt Berlin" macht ihre Rechte, so weit ich mich an die Threads noch erinnere, gegen die gewerblichen Verwendung von Fotos geltend, die vom Schloßgelände aus gemacht werden.

Ansonsten gilt immer noch die Panoramafreiheit. Oder warum sind wohl alle gegen Google-Streetview, haben aber festgestellt, daß sie leider nichts dagegen machen können ? ;)
 
Halten wir mal fest:

In D darf von öffentlich zugänglichen Gelände aus prinzipiell erstmal jedes Gebäude fotografiert werden, aber nur zu privaten Zwecken.

Aber: Jede Veröffentlichung, egal in welcher Form, muss prinzipiell genehmigt werden. Dem steht bei öffentlichen Gebäuden in der Regel niemand im Wege, bei privaten durchaus.
[....]
Schließlich stellt potenziell jede hier vorgenomme Veröffentlichung ohne Genehmigung des Eigentümers eine Rechtsverletzung dar. Dünnes Eis!

Das ist schlicht und ergreifend Unsinn, der sich bereits mit einem einzigen Blick ins UhrG eindeutig widerlegen lässt, da ist kein Platz für zwei Meinungen:

UhrG
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

Ich habe keine Ahnung was Du da recherechiert hast, aber es gibt auch schon genügend Gerichtsurteile gegen Gebäudeeigentümer und deren -verwalter, die sich das UhrG gerne so hingebogen hätten wie Du es schilderst. Solange es nicht um temporäre Kunstinstallationen ging und die Aufnahmen vom öffentlichen Grund aufgenommen waren, haben sie m. W. ausnahmslos verloren und mussten selbst kommerzielle Vermarktung von Abbildern ihrer Gebäude gemäß des geltenden Rechts hinnehmen (sofern das Markenrecht nicht betroffen ist).

Auf dünnem Eis bewegt sich hier bei der völlig legitimen und legalen Widergabe von Abbildungen öffentlich sichtbarer Gebäude ganz sicher niemand. Hinsichtlich der Panoramafreiheit könnte das Eis gar nicht dicker sein, wenn einem nicht ständig irgendwelche Leute mit einer obskuren Rechtsauffassung Steine in den Weg legen würden oder ihnen das geltende Recht schlichtweg unbekannt ist und es auch nicht in ihr Weltbild passt. Es gibt in Deutschland und den meisten EU-Ländern kein Persönlichkeitsrecht der Sache, deshalb ist Veröffentlichung kein Problem. Länder wie Frankreich und Belgien sind die Ausnahme und haben sich dem EU-Vorschlag zur Regelung der Panoramafreiheit bedauerlicherweise nicht angeschlossen. Selbst in Osteuropa, wo bis vor gar nicht so langer Zeit noch teilweise Fotografierverbote herrschten, ist man da schon weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die Veröffentlichung von Bildern des Reichstages ist sicherlich nicht strafbar. Oder welchen Paragraphen des Strafgesetzbuches würdest du da anwenden wollen ...?

Die hier im Thread benannte "Stiftung nahe der großen Stadt Berlin" macht ihre Rechte, so weit ich mich an die Threads noch erinnere, gegen die gewerblichen Verwendung von Fotos geltend, die vom Schloßgelände aus gemacht werden.

Ansonsten gilt immer noch die Panoramafreiheit. Oder warum sind wohl alle gegen Google-Streetview, haben aber festgestellt, daß sie leider nichts dagegen machen können ? ;)

Alles gelesen?
Das war die Aussage der 3 LKAler,die den ganzen Tag im Reichstagsumfeld patrouliieren!
:rolleyes:
 
@zackspeed
An die Storys von Dir kann ich mich noch erninnern.
Allerdings habe ich immer noch sehr große Zweifel daran, dass diese Typen Dir die Wahrheit gesagt haben.
Für mich klingt das, als hätten die mächtigen Stuss erzählt. Ich wüßte zu gerne mal, ob man diese angebliche Rechtslage mal ausrecherchieren kann. Das müßte doch den Journalisten unter uns möglich sein..oder?

Jut,werd nen Link zu dieser Diskussion und meiner Begegnung an die Pressestelle des Vereins schicken,meine beiden Zeugen benennen und um Stellungnahme bitten.
Diese im positiven Ausgang ausdrucken und dann mit all meinen Objektiven und Kameras wieder dort an der selben Stelle auftauchen und warten bis da wieder ein paar Kontrolletties kommen:D
Email geht raus sobald mein Kumpel und unser Model zugestimmt haben.
;)
 
Laut Aussage sollte der Reichstagskomplex Urheberrechtlich geschützt sein,kann mir nicht denken das als Schutzbehauptung zu nehmen.
Da gäbe es sicher bessere.
 
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