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Gummibären ablichten? (+Antwort von Haribo)

AW: Gummibären ablichten?

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht vom jedem

Weiß jemand zufällig, wer diesen Satz geprägt hat?

Genau von der Problematik mit kleinem Beiwerk oder wichtigem Bildbestandteil hab ich doch schon in Beitrag 16 geschrieben.
 
AW: Gummibären ablichten?

"WMF-Messer beim guten Abendessen mit im Bild - sicher kein Problem."

Wenn das WMF-Logo erkennbar ist und wenn es sich um ein Werbefoto für ein Produkt handelt, schon!

[...]

Alles klar, da scheint jemand zu sein, der mehr Ahnung hat als ich ;).

..... aaaber es kommt doch sicher auch darauf an, in welchem Stil und in welcher Groessenordnung ich das mache, oder? Soll heissen: Wenn ich WMF-Messer auf einem Bild drauf hab, mit dem ich fuer meine kleine 1-Mann-Gaststaette werbe, kann mich WMF zwar vielleicht gerichtlich belangen, wird davon aber vielleicht einfach absehen? Anders als, wenn z.B. eine grosse Hotelkette mit einem aehnlichen Bild wirbt...
 
AW: Gummibären ablichten?

Also bei Bildagenturen wird peinlichst drauf geachtet das kein aber auch kein so kleines Logo zu sehen ist sonst nur redaktionell. Wenn das design der Gummibärchen geschützt ist genau dasselbe.
 
AW: Gummibären ablichten?

Alles klar, da scheint jemand zu sein, der mehr Ahnung hat als ich ;).

..... aaaber es kommt doch sicher auch darauf an, in welchem Stil und in welcher Groessenordnung ich das mache, oder? Soll heissen: Wenn ich WMF-Messer auf einem Bild drauf hab, mit dem ich fuer meine kleine 1-Mann-Gaststaette werbe, kann mich WMF zwar vielleicht gerichtlich belangen, wird davon aber vielleicht einfach absehen? Anders als, wenn z.B. eine grosse Hotelkette mit einem aehnlichen Bild wirbt...

Da man ja heute nicht mehr weiß, wer sich da alles einschaltet - das kann ja auch eine windige Kanzlei sein, die nichts Beseres zu tun hat als rumzusuchen - wäre ich da immer ssehr vorsichtig. Die können das auch völlig unabhängig vom Markenrechte-Inhaber machen - wie weit sie damit kommen ist ´ne andere Sache, aber Stress ist es auf jeden Fall.
Man könnte z. B. ja ein Logo auch verdecken usw. (wegmachen darf man es nicht!). Keiner wird sich die Mühe machen anhand genauester Nachmessungen rauszufinden, ob das Besteck das Modell xyz von WMF ist oder nicht. Bloß, wenn´s draufsteht . . ;)
 
AW: Gummibären ablichten?

Und klar gelten in der Werbebranche harte Regeln. Wir sprechen hier aber über eine Ferienwohnung, die vermutlich als Anbau an irgend einem Einfamilienhaus auf dem Land steht und die für 70 Euro die Woche im Jahr 10x vermietet wird.

Auch das ist eine Form von Werbung: sie dient dem "Verkaufen" des Mietangebots der Ferienwohnung!
Die Summe dabei ist erstmal irrelevant.
 
AW: Gummibären ablichten?

Das vom TO beigefügte Foto zeigt zwar Gummibärchen (sogar in "anstößiger" Pose...) - hat aber rein gar nichts mit Ferienwohnungen zu tun. Ich denke auch nicht, dass es um eben dieses Foto geht.
Und wenn ich eine WOHNUNG fotografiere und mir die winzigen Gummibärchen vorstelle - die können dann ja nur Beiwerk sein und keinesfalls bildgestaltend.
ich möchte nicht deine kreativität anzweifeln, aber das es hier nicht um eine schüssel voller gummibären die auf einem tisch steht geht welche dann nur deinem "Pixelpeeper" auffällt sollte dir bewusst sein. in meinem ersten post habe ich deutlich darauf hingewiesen, dass die goldbären unverkennbar zu sehen sind.

Da das vom TO eingefügte Bild ja nichts mit "Ferienwohnung" zu tun hat - vielleicht könntest du die Bilder mal einstellen, um die es im Endeffekt bei der Diskussion hier geht.
der kenner sieht, dass die gummibären auf einem strandkorb sitzen. dieser ist teil der ferienwohnung/ferienhaus. es hat also eindeutig etwas mit dem thema zu tun und im übrigen ist dies genau eins der bilder welches mit auf den flyer soll. selbst wenn man den strandkorb nicht erkannt hat, hier geht es um gestalterische elemente (kunst), ich hätte auch rosinen und weintrauben nehmen können, die haben genauso wenig mit dem ferienhaus zu tun.

"Poppende Gummibärchen" in Großaufnahme als Werbeträger für eine Ferienwohnung - nö - da wird Haribo (macht Kinder froh) ganz sicher etwas dagegen haben.
die bären knuddeln, dies als poppen zu bezeichnen entfernt sich doch meiner vorstellung. und selbst wenn... für ganz phantatievolle: "Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso"


um mal köpfe mit nägeln zu machen, ich hab die presse/rechtsabteilung von haribo mit eben dem bild aus meinem ersten post angeschrieben. morgen gibt es antwort auf alle fragen :)
 
AW: Gummibären ablichten?

post von haribo:
(die direkte adresse und telnr der netten frau die mir zurück geschrieben hat hab ich mal rausgenommen)

Sehr geehrter xxx,

vielen lieben Dank für Ihre freundliche Email sowie Ihr Interesse an unserem
Unternehmen und unseren Produkten.

Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung können wir Ihnen heute
mitteilen, dass Sie die HARIBO-Fruchtgummi-Goldbären für Ihren
beschriebenen Zweck (Werbefotos/Ferienhaus) abfotografieren dürfen.

Die HARIBO-Goldbär-Illustration (Goldbär mit roter Schleife) dürfen Sie
allerdings nicht verwenden, da diese Abbildung patentiert und rechtlich
geschützt ist.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und
wünschen Ihnen viel Erfolg sowie alles erdenklich Gute für Ihre weitere
Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen
HARIBO GmbH & Co. KG
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit



---------------------------------------------------------------------
http://www.haribo.com
---------------------------------------------------------------------
HARIBO GmbH & Co. KG
Sitz der Kommanditgesellschaft: Bonn
Registereintragung: Amtsgericht Bonn HRA 593
Persönlich haftende Gesellschafterin: HARIBO Verwaltungs GmbH
Sitz der Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Bonn
Registereintragung: Amtsgericht Bonn HRB 2927
Geschäftsführer: Dr. Hans Riegel, Paul Riegel
---------------------------------------------------------------------
 
Na siehste war doch ganz einfach und hat garnicht weh getan.

Und jetzt schicktst du ihnen dann noch den Link zur Seite, wenn sie fertig ist und fragst nochmal nach ob sie mit den Bildern Probelme haben und du bist auf der ganz sicheren Seite mit den Antworten.
 
Hey klasse, Haribo direkt anzuschreiben.

Wenn ich es nun noch schaffe, an die richtige Stelle bei Peyo (Schlümpfe) zu kontaktieren, ist alles gut :-)
 
AW: Gummibären ablichten?

"dann wäre aber immernoch zu klären, ob es sich bei Gummibärchen um eine Marke handelt"

Welcher Name fällt Dir denn so ganz spontan ein, wenn Du "Gummibärchen" hörst? Außer vielleicht der Name "Thomas Gottschalk"? :D

"Abgesehen davon, ob es überhaupt möglich wäre dieses als Marke einzutragen, glaube ich auch nicht, dass es so ist."

:lol: Nun ist aber "Harribo" und z. B. "Goldbärchen" einer der bekanntesten Markennahmen überhaupt in Deutschland . . . :rolleyes:
Gewöhne Dir mal an, auf die kleinen ® oder © zu achten, die bei den Markennahmen stehen.
Weder Harribo (falsche Schreibweise) noch Goldbärchen (gibt es nicht) ist geschützt ;)
 
AW: Gummibären ablichten?

Also bei Bildagenturen wird peinlichst drauf geachtet das kein aber auch kein so kleines Logo zu sehen ist sonst nur redaktionell. Wenn das design der Gummibärchen geschützt ist genau dasselbe.

Das hat unter anderem die Ursache, dass diese Agenturen ihre Fotos nicht nur in Deutschland verkaufen wollen, sondern international. In Deutschland ist das Markenrecht nach dem Kauf erschöpft und ich darf ein T-Shirt mit einem geschützten Markenlogo (nachdem ich es gekauft habe ) so oft fotografieren wie ich dies möchte. Die Einbindung in eine Werbung für ein anderes Produkt ist in diesem Fall ein anderer rechtlicher Kontext.

mfg

grave
 
AW: Gummibären ablichten?

Das hat unter anderem die Ursache, dass diese Agenturen ihre Fotos nicht nur in Deutschland verkaufen wollen, sondern international. In Deutschland ist das Markenrecht nach dem Kauf erschöpft und ich darf ein T-Shirt mit einem geschützten Markenlogo (nachdem ich es gekauft habe ) so oft fotografieren wie ich dies möchte. Die Einbindung in eine Werbung für ein anderes Produkt ist in diesem Fall ein anderer rechtlicher Kontext.

mfg

grave

Aber darum get es ja bei der Problematik: um Fotos für werbliche Verwendungen. Und da ist de ganze Markenproblematik ein heißes Thema - natürlich auch bei Bildverwendungen in Deutschland.
Da gibt es reichlich Beispiele aus der Praxis .......
Z.B. kennt wahrscheinlich jeder solche Fotos, wo eine Hand eine oder mehrere Spielkarten symbolisch hält (Herz-Ass oder Joker oder was immer).
Sollen solche Fotos für jede Art der Verwendung verkauft werden (wird ja oft gerne als Symbolbild für Werbezwecke verwendet), muss eine entsprechende Lizenz dafür bei der Spielkartenfirma (bei uns meist die Fa. Altenburger) eingeholt werden. Ansonsten kann man mal einen netten Brief des Anwalts der Firma bekommen ......... :D
Anderes Beispiel: die Form ener Klebstoffflasche eines bekannten Klebstoffherstellers mit drei Buchstaben. Ist trotz entfernten Logos geschützt und eine Abbildung davon darf nicht ungefragt eingestzt werden ..... :D
Sind nur zwei kleine Beispiele aus der realen Bildagentur-Praxis (selbst erlebt). :rolleyes:

Andreas
 
AW: Gummibären ablichten?

Interessant wäre in dem Zusammenhang ob es da auch etwas gerichtsfestes wie Panoramafreiheit bzw Nicht-Hauptbestandteil des Bildes gibt, an dem man sich orientieren kann.

Im Bildvordergrund Tüte Gummibärchen vor dem Bett auf dem Nachkästchen -> Sicherlich Hauptbestandteil des Bildes und "genehmigungspflichtig".

Hotelzimmer in der Totalen mit offener Minibar, wo auch ein Harbio-Tütchen mehr erahnbar den markant erkennbar ist -> m.M. keine Genehmigungspflicht


Gibt es - wobei das oben angetackerte Beispielbild wohl kaum in diese Rubrik fällt.
Wenn ich aber ein Model fotografiere, das ein Adidas-Shirt trägt oder Chucks von Converse oder sonst einen erkennbaren Markenartikel, dann brauche ich dafür auch nicht die Einwilligung des jeweiligen Herstellers. Wenn ich ein Werbefoto eines Alpenhotels mache und davor gerade ein Mercedes oder ein BMW seht, dann muss ich die auch nicht fragen.
 
Hi @all,

sorry, wenn ich diesen Thread noch einmal aus der Versenkung hole, aber ich hatte jetzt genau das gleich "Problem"...im Anhang seht ihr das Foto, um das es geht (ja, auch ein Gummibärchen :) ).
Da dieses Foto auch an einem Fotowettbewerb teilnehmen sollte, wollte ich auf der rechtssicheren Seite sein. Ebenfalls ist geplant, dieses Foto als Postkartenmotiv zu drucken und zu verteilen.

Meine Anfrage an HARIBO lautete (auszugsweise) folgendermaßen:

"Darf ich das Foto, welches ich als Anhang beigefügt habe,

1. Auf meiner privaten Homepage zeigen
2. Auf einer (evtl. später geplanten) Homepage zeigen, auf der auch Abzüge von meinen Fotos bestellt werden können
3. Mit diesem Foto als Hobbyfotograf an öffentlichen Fotowettbewerben teilnehmen?"

Antwort von HARIBO (Namen wurden entfernt):

Sehr geehrter Herr Xxxxxxxxxx,

vielen lieben Dank für Ihre freundliche Email sowie die Informationen zu Ihrer Tätigkeit als Hobbyfotograf.

Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung können wir Ihnen heute mitteilen, dass Sie das übersandte Foto „piano_baer_rot_neu_klein“ gerne verwenden dürfen, da es sich um einen Goldbären aus Fruchtgummi (Einzelproduktstück) handelt.

Aus rechtlichen Gründen darf man nur nicht das original HARIBO-Logo, die HARIBO-Schriftart sowie die HARIBO-Goldbären-Illustration verwenden, da diese patentiert und somit rechtskräftig geschützt sind!

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
HARIBO GmbH & Co. KG
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
xxxxxxxx xxxxxxx
Hans-Riegel-Straße 1
53129 Bonn
Tel.: 02 28 - 537 - xxx
Fax: 02 28 - 537 - xxx

Wenn DAS mal keine nette und beruhigende Auskunft ist! :)

Grüße
arCpiXx
 
Warum lest Ihr eigentlich nicht????

Gummibärchen dürfen abgebildet werden, das Bärchen-Logo nicht, ist doch eigentlich ganz einfach ... oder?
 
Warum lest Ihr eigentlich nicht????

Gummibärchen dürfen abgebildet werden, das Bärchen-Logo nicht, ist doch eigentlich ganz einfach ... oder?
??? Ja, und ??? Dafür ist dieser Thread ja da, um das zweifelsfrei zu klären...verstehe Deine Anmerkung nicht!

Sollte das Thema für alle erschöpfend behandelt sein und niemanden mehr interessieren, kann er ja von einem Mod. geschlossen werden.
 
Hi @all,
"Darf ich das Foto, welches ich als Anhang beigefügt habe,

1. Auf meiner privaten Homepage zeigen
2. Auf einer (evtl. später geplanten) Homepage zeigen, auf der auch Abzüge von meinen Fotos bestellt werden können
3. Mit diesem Foto als Hobbyfotograf an öffentlichen Fotowettbewerben teilnehmen?"

M.E. ist das gar kein Problem.

Markenschutz kann Haribo nur geltend machen, sofern Du "im geschäftlichen Verkehr" handelst (§ 14 MarkenG). Das ist bei Veröffentlichung auf einer privaten Homepage oder Teilnahme an einem Fotowettbewerb ohne kommerzielle Absichten nicht der Fall. Verkauf der Fotos wäre zwar wohl dem geschäftlichen Verkehr zuzurechen, und könnte bei einer bekannten Marke (um die es sich bei den Goldbären wohl handelt) nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG beanstandet werden - aber nur, wenn "die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt". Davon kann bei Deinem Bild wohl auch keine Rede sein.

Geschmacksmusterschutz für die Bärchen dürfte (falls er bestanden hat) abgelaufen sein, da Geschmacksmuster (anders als Marken) höchstens 25 Jahre lang laufen. (Dass das Foto ein bestehendes Geschmacksmuster verletzen würde, erscheint ohnehin fraglich.)

Ansprüche aus anderen Rechtsgrundlagen sind nicht ersichtlich. (Die Behauptung, das Logo sei "patentiert" ist übrigens sicher falsch, da ästhetische Schöpfungen nicht durch Patente geschützt werden können.)

Die Aussage
Gummibärchen dürfen abgebildet werden, das Bärchen-Logo nicht [...]
dürfte so allgemein übrigens auch nicht zutreffen. Möglicherweise sind die Bärchen auch als Formmarke geschützt. (Die "Milchschnitte" von Ferrero - nicht (nur) Ihre Aufmachung, sondern die braun-weiße Schnitte als solche - ist jedenfalls auch als Formmarke geschützt; was aber nicht heißt, dass man sie nicht in einem ähnlichen Kontext wie das Bärchen fotografieren und zeigen darf.) Will sagen, sofern das Bärchen auch als Formmarke geschützt ist, gilt dafür im Grund nichts anderes als für das Logo (das als Wort-Bild-Marke geschützt ist). M.E. sind auch Bilder, die das Logo enthalten nicht von vornherein "verboten", wenn das Logo nicht markenmäßig (d.h. zur Kennzeichnung der betrieblichen Herkunft eines Produkts oder einer Dienstleistung) verwendet wird und die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke nicht ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise augenutzt oder beeinträchtigt wird. Auslegung dieser Begriffe im Einzelfall kann natürlich fraglich sein.

Sicher muss man deshalb auch noch dazu sagen, dass es immer sehr auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Nicht selten werden auch Rechte behauptet, die sich vor Gericht (in letzter Instanz) nicht als begründet erweisen würden. -- Und: Das war jetzt aber keine Rechtsberatung ;)
 
Warum lest Ihr eigentlich nicht????

Gummibärchen dürfen abgebildet werden, das Bärchen-Logo nicht, ist doch eigentlich ganz einfach ... oder?

Grundsätzlich haben die Jungs, die Haribo mit angehängtem Bild angemailt haben richtig gehandelt !
Sie habens jetzt schriftlich von Haribo was sie dürfen und was nicht. Bei der heutigen Gewohnheit der Abmahnwellen im Internet, haben sich Anwälte auf solche Sachen spezialisiert. Müssen ja noch nicht mal von Haribo beauftragt sein.
Von daher, lieber mit dem Ar... an der Wand arbeiten, als ihn versohlt bekommen. Gilt auch für andere Bereiche heutzutage. :D
 
"da diese Abbildung patentiert und rechtlich
geschützt ist."

so ein quatsch. markenrecht hat ja mal gar nichts mit patentrecht zutun. die sollten bei haribo marketing mal ne schulung machen...
 
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