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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

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Hallo !

An Papagei mal ein "DICKES LOB" !
Deine Arbeit und Betreuung der Anfragen ist top !

Ich lese den Thread nun schon seit Anfang an mit, weil ich mich auch mit dem Gedanken an eine Versicherung auseinander setze. Der Wert der Ausrüstung steigt doch regelmäßig. Da ich aber auch ab und an mal auf Schnäppchen-jagd bin und das eine oder andere Teil bei Ebay kaufe, stellen sich mir hier noch Fragen.

1. Ein Super Schnäppchen ist mir in die Finger gekommen, ein Fisheye von Sigma was im Laden für ca. 500 Euro den Besitzer wechselt, habe ich bei Ebay NEU von einem Sigma Großhändler für 276 Euro per Auktion erhascht, ein super Schnäppchen. Der Wiederbeschaffungswert liegt deutlich höher. Wie würden wir das Objektiv versichern ? Was würde im Schadensfall passieren ?

2. Die Frage meines Vorredners, der Wertnachweis eines bei Ebay ersteigerten gebrauchten Objektivs, ist somit auch für mich interessant. Der Weg zu einem Händler, der dann alles schätzt, ist doch sehr mühsam, vor allem, wenn man seine Geräte bei keinem Ortsansässigem Händler kauft und somit auch keinen Kontakt zu sojemand hat. Die Fomag Liste, scheint es ja tatsächlich nur im Magazin zu geben, ich finde sie jedenfalls online nicht.

Vielen Dank und beste Grüße,
Carsten
 
Hallo,

klingt alles sehr interessant bisher!

Ich habe aber auch noch ein paar Fragen:

1. Ist die Fotoausrüstung auch versichert, wenn ich sie tagsüber für einige Zeit im Zelt aufbewahre? Das Zelt ist mit einem Schloß gesichert (natürlich kann das Zelt aufgeschnitten werden). Gibt es Unterschiede bzgl. Wild Zelten und Zelten auf einem Camping Platz.

2. Wann muss ich einen evtl. Schadensfall, der sich im Urlaub ereignet hat, melden? Direkt wenns passiert ist, oder reicht es auch aus, sofort nachdem man wieder zuhause in Deutschland angekommen ist? Es kann ja mal sein, dass man schlecht nach Deutschland kommunizieren kann.

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Michael

Ok, die Frage mit dem Zelten hat sich geklärt... hätte vorher genauer die Bedingungen lesen sollen :)

Noch eine andere Frage:

Reicht für ein Objektiv, welches ich gebraucht gekauft habe, und ich keine Rechnung habe, für den Wertnachweis zusätzlich zu dem aktuellem Foto mit der Tageszeitung auch ein aktuelles Online-Angebot von z.B. amazon? Bei Pergande&Pöthe reicht dies aus.

Danke!

Hallo Michael,

wenn du einen normal langen Urlaub machst (14-21 Tage) reicht es natürlich aus wenn du den Schaden meldest sobald du wieder in Deutschland bist.

Es reicht aus wenn du uns von gebraucht gekauften Objektiven die Fotos sendest, den Gebrauchtpreis können wir aus der FOMAG-Liste ermitteln.

Hallo !

An Papagei mal ein "DICKES LOB" !
Deine Arbeit und Betreuung der Anfragen ist top !

Ich lese den Thread nun schon seit Anfang an mit, weil ich mich auch mit dem Gedanken an eine Versicherung auseinander setze. Der Wert der Ausrüstung steigt doch regelmäßig. Da ich aber auch ab und an mal auf Schnäppchen-jagd bin und das eine oder andere Teil bei Ebay kaufe, stellen sich mir hier noch Fragen.

1. Ein Super Schnäppchen ist mir in die Finger gekommen, ein Fisheye von Sigma was im Laden für ca. 500 Euro den Besitzer wechselt, habe ich bei Ebay NEU von einem Sigma Großhändler für 276 Euro per Auktion erhascht, ein super Schnäppchen. Der Wiederbeschaffungswert liegt deutlich höher. Wie würden wir das Objektiv versichern ? Was würde im Schadensfall passieren ?

2. Die Frage meines Vorredners, der Wertnachweis eines bei Ebay ersteigerten gebrauchten Objektivs, ist somit auch für mich interessant. Der Weg zu einem Händler, der dann alles schätzt, ist doch sehr mühsam, vor allem, wenn man seine Geräte bei keinem Ortsansässigem Händler kauft und somit auch keinen Kontakt zu sojemand hat. Die Fomag Liste, scheint es ja tatsächlich nur im Magazin zu geben, ich finde sie jedenfalls online nicht.

Vielen Dank und beste Grüße,
Carsten

Hallo Carsten,

zu 1., da muß der aktuelle Neuwert versichert werden, diesen würdest du Schadenfall auch ersetzt bekommen.

zu 2.), die FOMAG-Liste kannst du beim Verlag gegen eine Schutzgebühr bestellen, einzelne Werte teilen wir dir aber gern auf Anfrage mit.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
habe mal den ganzen Thread durchgelesen und das mit dem Zeitwert noch nicht so ganz verstanden; der Zeitwert ermittelt sich ja nach der Fomag-Liste. Dazu zwei Beispiele:

Die Fomag-Liste ist extrem unvollständig (von den falschen Zahlenwerten sehen wir mal ab -- das Minolta 35/2,0 für 160,- will ich mal sehen, das ist gut erhalten das Doppelte wert. Dafür ist das 50/1,7 mit 100,- angegeben, das bekommt man eher für 60,-) -- keine Sony Bodys oder Objektive, keine aktuellen Tamron Objektive (z.B. 90/2,8 oder 11-18), keine Stative, kein Zubehör. Wie wird hier der Wert ermittelt, z.B. wenn ich das Photo mit der Ausrüstung (auf der Tageszeitung ;-) ) schicke?

Zweites Beispiel: Tamron 28-200 3,8-5,6. Neupreis bei amazon: 286,-. Zeitwert in der Fomag-Liste: 80,-. also deutlich weniger als 50%. Wenn ich das Objektiv neu kaufen täte, wie lange würde ein höherer Zeitwert angesetzt und der volle Neupreis ersetzt? Wie wird dieser Zeitwert ermittelt? Oder würde direkt nach dem Kauf schon die <50%-Bestimmung gelten und nur noch 80,- versichert werden?
 
Und wie ist hier der Nachweis zu erbringen? Stelle ich mir schwierig vor, wenn mir in irgendeinem Dorf in Bolivien oder Indien die Ausrüstung abgenommen wird. Wie sieht's denn dann aus mit der Versicherung?
Habe es gerade selber erlebt - mitten auf einer Tour quer durch Mexiko ist die Kamera aus der Ablage im Bus über mir geklaut worden :( Mit ein paar Brocken spanisch aus dem LonelyPlanet sowie einer von mir erstellten Liste hat das dann aber ganz gut geklappt mit der Bestätigung von der Behörde. Jetzt bin ich gespannt auf die Erstattung meiner Reisegepäckversicherung, die maximal 50% von 1500€ minus 100€ Selbstbehalt, also 650€, erstattet - der Schaden beträgt circa 2000€ :grumble: Die nächste Kamera ist definitiv besser versichert ...
 
habe mal den ganzen Thread durchgelesen und das mit dem Zeitwert noch nicht so ganz verstanden; der Zeitwert ermittelt sich ja nach der Fomag-Liste. Dazu zwei Beispiele:

Die Fomag-Liste ist extrem unvollständig (von den falschen Zahlenwerten sehen wir mal ab -- das Minolta 35/2,0 für 160,- will ich mal sehen, das ist gut erhalten das Doppelte wert. Dafür ist das 50/1,7 mit 100,- angegeben, das bekommt man eher für 60,-) -- keine Sony Bodys oder Objektive, keine aktuellen Tamron Objektive (z.B. 90/2,8 oder 11-18), keine Stative, kein Zubehör. Wie wird hier der Wert ermittelt, z.B. wenn ich das Photo mit der Ausrüstung (auf der Tageszeitung ;-) ) schicke?

Zweites Beispiel: Tamron 28-200 3,8-5,6. Neupreis bei amazon: 286,-. Zeitwert in der Fomag-Liste: 80,-. also deutlich weniger als 50%. Wenn ich das Objektiv neu kaufen täte, wie lange würde ein höherer Zeitwert angesetzt und der volle Neupreis ersetzt? Wie wird dieser Zeitwert ermittelt? Oder würde direkt nach dem Kauf schon die <50%-Bestimmung gelten und nur noch 80,- versichert werden?

Wir brauchen nunmal eine neutrale Grundlage zur Ermittlung der Zeitwerte, leider gibt es in Deutschland keine andere Möglichkeit wie die, zweifellos nicht
Fehlerlose FOMAG-Liste.

Bei unbeschädigten, vollfunktionsfähigen Objektiven gehen wir in den ersten 4 Jahren für gewöhnlich davon aus, dass der Zeitwert über 50% des Neuwertes liegt und somit der Neuwert versichert ist.

Gruß
Sven
 
Wir brauchen nunmal eine neutrale Grundlage zur Ermittlung der Zeitwerte, leider gibt es in Deutschland keine andere Möglichkeit wie die, zweifellos nicht Fehlerlose FOMAG-Liste.
wie waere es denn zB. mit der (auch hier im Forum vertretenen) Nikon-Gebrauchtpreisuebersicht? Oder ist die zu 'klein', weil nicht sooo verbreitet wie dieses Fomag-Teil?

Haette u.a. den Vorteil, dass sich ein Interessent (ioder auch Kunde) seinen
'Wert' selber raussuchen kann und nicht erst bei Euch anfragen (oder die Liste kostenpflichtig bestellen) muss...
p.
 
Lieber Papagei, auch ich bewundere deine Geduld ... was ist, wenn eine Sternschuppe auf mein Auto fällt, das Auto brennt und der Feuerlöscher auf die Kamera fällt ...
Also, du hast mich überzeugt, werde mich über dich versichern.
Gruß, K.

(Übrigens, dein Bild von der runden Wasserstelle ist mir schon mal irgenwo aufgefallen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank Sven,

das Einzige was mir noch etwas schwer im Magen liegt, ist die Tasache, dass ein Nikon Objektiv nach ca. 4 Jahren auf 50% den Neuwertes gesunken sein soll. Die Nikon Gebrauchtpreisliste, die einen sehr guten Querschnitt darstellt, beweist eigentlich eine bessere Preisstabilität, was dem Versicherungsnehmer dann zum Nachteil wird. Selbst das Normalobjektiv wird als 3 Jahre oder 4 jahre altes Teil noch für 90-100 Euro gehandelt, obwohl man es vielerorts für 119,- Neu bekommt.

Eine Frage noch, wie ist es mit Objektiven die ich gebraucht per Ebay oder hier im Forum gekauft habe, mit dem original Rechnungsbeleg, der aber auf eine andere Person (den Forums-Verkäufer) ausgestellt ist. Alter der Objektive 0-2 Jahre ?

Viele Grüße,
Carsten
 
Hallo
Wie versichere ich denn meine Sachen ?
Bei den neuen Sachen gebe ich ja immer den Neuwert des z.B. Objektives oder der Kamera an
Wenn ich nun sehe das der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist und somit auch nur noch der Zeitwert erstattet wird, dann kann ich den Wert des Teils senken ?

Wenn das so ist muss ich also immer selber nachsehen was meine Teile noch Wert sind um meine Beiträge anzupassen, richtig ?

Gruss
 
wie waere es denn zB. mit der (auch hier im Forum vertretenen) Nikon-Gebrauchtpreisuebersicht? Oder ist die zu 'klein', weil nicht sooo verbreitet wie dieses Fomag-Teil?

Haette u.a. den Vorteil, dass sich ein Interessent (ioder auch Kunde) seinen
'Wert' selber raussuchen kann und nicht erst bei Euch anfragen (oder die Liste kostenpflichtig bestellen) muss...
p.


Wie gesagt wir brauchen eine neutrale, einheitliche Liste, wenn wir für jedes Forum eigene Gebrauchtpreislisten beachten sollten wäre das ein riesiges durcheinander.


Lieber Papagei, auch ich bewundere deine Geduld ... was ist, wenn eine Sternschuppe auf mein Auto fällt, das Auto brennt und der Feuerlöscher auf die Kamera fällt ...

Tja, dann must du den zugehörigen Himmelskörper haftbar machen :D:D ;)


Vielen Dank Sven,

das Einzige was mir noch etwas schwer im Magen liegt, ist die Tasache, dass ein Nikon Objektiv nach ca. 4 Jahren auf 50% den Neuwertes gesunken sein soll. Die Nikon Gebrauchtpreisliste, die einen sehr guten Querschnitt darstellt, beweist eigentlich eine bessere Preisstabilität, was dem Versicherungsnehmer dann zum Nachteil wird. Selbst das Normalobjektiv wird als 3 Jahre oder 4 jahre altes Teil noch für 90-100 Euro gehandelt, obwohl man es vielerorts für 119,- Neu bekommt.

In der Antwort oben ging es um ein Superzoom von Tamron, Canon- oder Nikonobjektive kommen nur ganz selten unter 50% des Neuwertes. Das trifft bei diesen Marken meist nur die günstigen Kitobjektive oder wenn Sie wirklich schon ein paar Jahrzente auf dem Rücken haben.

Eine Frage noch, wie ist es mit Objektiven die ich gebraucht per Ebay oder hier im Forum gekauft habe, mit dem original Rechnungsbeleg, der aber auf eine andere Person (den Forums-Verkäufer) ausgestellt ist. Alter der Objektive 0-2 Jahre ?

Dann benötigen wir einfach ein, zwei Fotos auf aktueller Tageszeitung auf denen man den Gesamtzustand und die Serien Nr. erkennen kann.

Gruß
Sven
 
Hallo
Wie versichere ich denn meine Sachen ?
Bei den neuen Sachen gebe ich ja immer den Neuwert des z.B. Objektives oder der Kamera an
Wenn ich nun sehe das der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist und somit auch nur noch der Zeitwert erstattet wird, dann kann ich den Wert des Teils senken ?

Wenn das so ist muss ich also immer selber nachsehen was meine Teile noch Wert sind um meine Beiträge anzupassen, richtig ?

Gruss

Richtig einmal im Jahr zur Hauptfälligkeit kannst du die Werte den aktuellen Gegebenheiten anpassen.

Gruß
Sven
 
Ein Verkauf kann natürlich nur durch einen notariel beglaubigten Kaufvertrag
nachgewiesen werden :rolleyes::D

Nein, eine glaubhafte Mitteilung das ein Gegenstand verkauft wurde reicht uns aus, Vertrauen gegen Vertrauen.

Gruß
Sven
 
nachdem ich diverse versicherungen gewälzt habe mal die frage, ob jemand die versicherung hier abgeschlossen hat und wie die bisherige erfahrung ist?!?

viele grüße
 
Ich habe damals die 400D mit Kitobjektiv für 660€ gekauft. Demnächst möchte ich dieses Objektiv verkaufen, da ich es sowieso nie benutzt habe. Angenommen ich bekomme dafür noch 50€. Muss ich als Versicherungswert dann 590€ angeben oder 660€?

Ein Objektiv habe ich gebraucht gekauft für 500€, Originalpreis auf der Rechnung ist 720€. Welchen Wert muss ich angeben?

Danke :)

edit: was muss ich in "Wert in Euro" bzw "Neu- oder Zeitwert" eintragen? In welcher Zeile muss ich das gebrauchte 500€ Objektiv eintragen, dessen Neupreis lt. Rechnung bei 720€ und aktueller Wert bei 620€ liegt?
edit2: 2.Seite im Antrag heißt es:
"Ich bin ausreichend beraten [...]. Mir ist bekannt, dass durch diese Erklärung mein Haftungsanspruch gegen die Fa. SKP Versicherungsmakler stark eingeschränkt wird"

D.h. konkret im Schadensfall?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe damals die 400D mit Kitobjektiv für 660€ gekauft. Demnächst möchte ich dieses Objektiv verkaufen, da ich es sowieso nie benutzt habe. Angenommen ich bekomme dafür noch 50€. Muss ich als Versicherungswert dann 590€ angeben oder 660€?

Ein Objektiv habe ich gebraucht gekauft für 500€, Originalpreis auf der Rechnung ist 720€. Welchen Wert muss ich angeben?

Danke :)

edit: was muss ich in "Wert in Euro" bzw "Neu- oder Zeitwert" eintragen? In welcher Zeile muss ich das gebrauchte 500€ Objektiv eintragen, dessen Neupreis lt. Rechnung bei 720€ und aktueller Wert bei 620€ liegt?
edit2: 2.Seite im Antrag heißt es:
"Ich bin ausreichend beraten [...]. Mir ist bekannt, dass durch diese Erklärung mein Haftungsanspruch gegen die Fa. SKP Versicherungsmakler stark eingeschränkt wird"

D.h. konkret im Schadensfall?




Hallo,
du musst immer den aktuellen Neupreis für den Versicherten Gegenstand angeben, also den Preis für den einzelnen Body und das einzelne Objektiv. In der Spalte Neuwert / Zeitwert musst du nur das Kürzel NW oder ZW eintragen um zu zeigen ob du den Neu- oder Zeitwert angegeben hast.

Die 3 Antwortmöglichkeiten auf Seite 2 des Antrags haben nichts mit der Haftung aus der Versicherung zu tun sondern nur mit unserer Maklerhaftung wenn wir dich nicht ordentlich beraten. Als Makler sind wir dazu verpflichtet dich vollumfassend zu beraten, nur wenn du dies nicht wünscht und diesen Willen durch ein entsprechendes Kreuzchen im Antrag kund tust, müssen wir dich nicht auch mit Fragen zur Lebens-, Kfz- und sonstigen Versicherungen löchern und dich beraten. So ist das heute im modernen Verbraucherschutz, du kriegst tausend Informationen die du wahrscheinlich gar nicht haben willst weil wir durch das VVG 2008 und die EU-Vermittlerordnung dazu verpflichtet sind. Daher lassen wir jedem Kunden die Wahl ob er dies möchte oder nicht.

Gruß
Sven

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
du musst immer den aktuellen Neupreis für den Versicherten Gegenstand angeben, also den Preis für den einzelnen Body und das einzelne Objektiv.

Ah okay, im Schadensfall wird mir dann der angegebene Neuwert im Vertrag ausgezahlt, und nicht der auf der Rechnung den ich bezahlt habe, richtig?
 
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