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Persönlichkeitsrecht in Österreich

andreasdervergessliche

Themenersteller
Hallo erstmal an alle.

War schon unter einem anderen nick hier registriert, bei dem ich mich aus unerfindlichen Gründen nicht mehr anmelden kann. Deshalb ein zweiter account.
Man möge mir verzeihen.
Ich bin nicht in der Lage die Sache länger in mir ruhen zu lassen.

zu meinem Problem
für einen Kulturverein in Österreich organisiere ich HipHop & Breakdance Workshops. Um diese dem Zielpublikum schmackhaft zu machen, haben wir an 2 Schulen in der Gegend Infoveranstaltungen abgehalten.

10 minütige Shows mit 2 Tänzern, Musik, ein wenig Gerede, Flyerverteilen.....
Selbstverständlich mit den Direktionen abgesprochen und begeistert aufgenommen worden.

Ich bin dort natürlich mit meiner Kamera gewesen (DSLR, BG, Blitz - war offensichtlich das das Fotos werden sollen, die auch für irgendeinen Zweck gemacht werden)

Das Bild wurde mit dem Text für die Website des Kulturvereines auch an Medienvertreter geschickt, die haben es jetzt auch in 2 Zeitungen veröffentlicht.

Jetzt erreichte mich ein Anruf der Direktion, das das gegen die Rechte der Schüler verstosse, deren Eltern für die Veröffentlichung einwilligen hätten müssen.

Das wiederspricht aber meiner Auffassung des geltenden Rechtes (bin kein Jurist, habe aber die übrigen Diskussionen gründlich verfolgt, allerdings bezieht sich das ja alles auf deutsches Recht) abe vielleicht hatte in Österreich schon einmal jemand Ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob sich die Schüler im Hintergrund (habe mal die Augen unkenntlich gemacht, sodaß ich damit auf der sicheren Seite sein müsste) hier in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen dürfen oder nicht.

Selbstverständlich habe ich der Direktion meine Auffassung des Rechtes am eigenen Bild zu erklären versucht und bin im speziellen auf den Punkt des "Beiwerkes" eingegangen, aber es scheint sich die Angst vor streitbaren Eltern über meine Erklärungen zu stellen.

Ich habe im Vorfeld keine Sekunde darüber nachgedacht, das das so sein könnte, sonst hätte ich die Sache garantiert vorher mit der Direktion abgesprochen, das könnt ihr mir glauben.....

Wäre schön, könnte mir einer einen Tipp geben.

Noch eine Bitte...
sollte einer die Schule, den Verein, oder was auch immer (er)kennen, bitte sagt es mir per PN, wenn ihr es loswerden wollt. Ich möchte hier keinesfalls irgendetwas oder irgendjemanden kritisieren, oder schlecht machen.

Danke
andreasdervergessliche
 
bin im speziellen auf den Punkt des "Beiwerkes" eingegangen, aber es scheint sich die Angst vor streitbaren Eltern über meine Erklärungen zu stellen.

Das wirds sein. Eher Angst vor Eltern, die dann der Schule gegenüber
alle rechtlichen Geschütze auffahren.
Ich sehe dir gegenüber eher die Schule in der Verantwortung. Dem Direktor
sind rechtliche Probleme eher bekannt, die hätte er (oder ein Lehrer) dir
mitteilen sollen, wenn du fotografierst. Das ist unterblieben.
Die hätten eigentlich fragen müssen: 'Was passiert mit den Bildern?'
Die Schülern im Hintergrund sollten wirklich eher als 'Beiwerk' bewertet werden,
ich weiss aber nicht, ob die Lage anders bewertet wird, da das Foto nicht in
der Öffentlichkeit, sondern in der Schule geschossen wurde.
 
Ich sehe dir gegenüber eher die Schule in der Verantwortung. Dem Direktor
sind rechtliche Probleme eher bekannt, die hätte er (oder ein Lehrer) dir
mitteilen sollen, wenn du fotografierst. Das ist unterblieben.
Die hätten eigentlich fragen müssen: 'Was passiert mit den Bildern?'

obwohl ich nie davon gesprochen habe Bilder machen zu wollen?


Die Schülern im Hintergrund sollten wirklich eher als 'Beiwerk' bewertet werden,
ich weiss aber nicht, ob die Lage anders bewertet wird, da das Foto nicht in
der Öffentlichkeit, sondern in der Schule geschossen wurde.

gilt das mit dem Beiwerk nicht dort auch?
ich meine bei dem Bild geht es ja offensichtlich um den Tänzer.....

dieses Bild hätte überall entstehen können, in dem Artikel ist auch nirgends die Rede davon, in was für einer Schule das Bild geschossen wurde.
Wenn das von einer Datenbank irgendwoher gekommen wäre, wäre es den Lesern, ausser denen, die ihre Kinder oder den Raum darauf erkennen, auch nicht bewusst wo und in welchem Rahmen das aufgenommen wurde....



ich gehe jetzt schlafen und träum mal von einem Auftritt vor dem Elterverein....:D
 
obwohl ich nie davon gesprochen habe Bilder machen zu wollen?

Die Vorführung haben doch zumindest Lehrer beigewohnt? Die sind
doch alle auf dem gleichen Kenntnisstand?!

ich gehe jetzt schlafen und träum mal von einem Auftritt vor dem Elterverein....:D

Aua! Das kann hart werden...
 
Auf die Idee auf einem Privatgelände ohne Genehmigung zu fotografieren muss man erst mal kommen. In Deutschland könntest Du schon einmal deswegen mit der Schule Probleme bekommen. Wegen der Rechte am eigenen Bild könntest Du Probleme mit den Eltern der Kinder bekommen. Und hast Du die Erlaubnis des/der Tänzer? Sonst könnte es auch da Probleme geben.

Versuch doch mal eine schriftliche Erklärung von der Schule zu bekommen, was sie bezüglich der Eltern befürchten. Möglicherweise könnte man das als stillschweigendes Einverständnis der Schule für die Fotos auf ihrem Grundstück werten, denn das könnte das größte Problem werden.

Gruß

Andreas
 
So ein Schwachfug, sorry.

Alle Veranstaltungen an Schulen sind öffentlich, wenn dort was vorgestellt oder veranstaltet wird, dann wird es oft auch dokumentiert.
Vom Veranstalter selber oder von Personen der Gruppen/Einzelpersonen, die dort an der Veranstaltung teilnehmen.

Eltern die meinen das man Ihren Nasepopelden Nachwuchs dort nicht ablichten darf, haben das Recht auf das persönliche Bild nicht verstanden.

Datt sach ick mal so, als ähemalischer langjährischer Schulpflegschaftsvorsitzender ;)
 
wenn du die tänzer mitgebracht hast, sollte es kein problem geben. siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte aufnahmen von personen.

Aufnahmen mit Personen
Stellt eine Aufnahme eine oder mehrere Personen dar, kann die Veröffentlichung durch Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten eingeschränkt werden. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden. (siehe Recht am eigenen Bild) Sofern der Abgebildete keine Erlaubnis für diese Veröffentlichung gewährt hat, ist das Hochladen generell nicht möglich.

Ausnahmen: Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein. Demnach ist es erlaubt, eine Menge von Fußballfans auf einer Tribüne zu zeigen, jedoch nicht, einen einzelnen Fußballfan ohne dessen Einwilligung herauszugreifen und in einem Portraitfoto darzustellen. Der Gesetzgeber hat außerdem festgelegt, dass durch solche erlaubten Ausnahmen die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden dürfen.

da kann der direktor wohl nichts dagegen haben!
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn ich mir diesen Zeitungsausschnitt anschaue, dann handelt es sich dabei um ein "Reportagefoto", sollte also rechtlich kein Problem sein

ansonsten wäre ein "Model Release" Vertrag mit den fotografierten Personen bzw. in diesem Fall Erziehungsberechtigten erforderlich; ich bin jedoch auch kein Jurist - meine Kenntnisse reichen auch nicht weiter, als dass man zwischen "Reportage" und "Vermarktung" von Bildern unterscheiden muss und ich im konkreten Fall auf "Reportage" tippen würde

ich würde an deiner Stelle aber jedenfalls diese Bilder nicht auf einer Website zum (allgemeinen) Verkauf anbieten bzw. besser vielleicht gar nicht erst präsentieren, erst recht nicht, da sich ja offenbar schon jemand beschwert hat (man muss es ja nicht provozieren ...)
 
Schulen sind doch öffentliche Gebäude (zumindest in Österreich) sofern es keine Privat-Schulen sind.
 
Schulen sind doch öffentliche Gebäude (zumindest in Österreich) sofern es keine Privat-Schulen sind.

wohl, dennoch darfst du auch auf der strasse (also im öffentlichen raum) nicht einfach so leute fotografieren, die bilder davon ins netz stellen, vermarkten, verkaufen ... bzw. gibt es da exakte richtlinien (also etwa bei einem fussballmatch: in die zuschauerränge hineinfotografieren, ja - aber einzelne personen isolieren und die bilder vermarkten - nein)

wobei ich im konkreten fall, wie ich ja schon geschrieben habe, eher keine rechtlichen probleme erwarte - dennoch, mit personenfotos muss man immer etwas vorsichtig sein

(in letzter zeit, kommt mir vor, ist da auch die empfindlichkeit der öffentlichkeit extrem gestiegen; verwundert auch nicht wirklich, wenn man etwa jüngste berichte von "handy-slapping" oder so ähnlich liest, war diese woche in den österr. medien: leute auf der strasse werden zusammengeschlagen oder sexuell belästigt, all das mit handy-cam gefilmt und ins internet gestellt: soll in manchen gegenden europas schon ein regelrechter sport sein - und im internet angeblich DER hit: da wundert's einen dann nicht mehr, dass die leute allmählich dagegen allergisch werden, von fremden leuten abgelichtet zu werden ...)
 
wenn ich mir diesen Zeitungsausschnitt anschaue, dann handelt es sich dabei um ein "Reportagefoto", sollte also rechtlich kein Problem sein


ich würde an deiner Stelle aber jedenfalls diese Bilder nicht auf einer Website zum (allgemeinen) Verkauf anbieten bzw. besser vielleicht gar nicht erst präsentieren, erst recht nicht, da sich ja offenbar schon jemand beschwert hat (man muss es ja nicht provozieren ...)

wollte das auch nur als Anschauungsmaterial zeigen....
ist ja letztendlich jetzt ein abfotografierter Zeitungsartikel und mit dem kanns schon mal keine Probleme mehr geben....

verkauft sollen sie sowieso nicht werden
war nur als Reportagebild gedacht und ist auch nur als solches verwendet worden


gibts in Ö irgendwo eine Kammer oder so, die über solche Gschichteln Bescheid wissen?
 
gibts in Ö irgendwo eine Kammer oder so, die über solche Gschichteln Bescheid wissen?

da bin ich überfragt, aber du könntest in österreichischen Fotoforen nachfragen, wo kompetentere Leute als ich unterwegs sind, die auch Erfahrung mit dem österreichischen Recht haben
(fotografie.at, fotobazar.at und wohl auch noch andere)

falls der Direktor keine Ruh gibt, dann solltest du dir aber wohl gleich besser Rat bei einem Anwalt holen: damit wärst du dann auch gleich für die Zukunft besser gewappnet und wüsstest genau, was OK ist und was nicht
 
Zumindest in Deutschland hätte die Schule an dieser Stelle Hausrecht und kann damit nach eigenem Ermessen festlegen ob und unter welchen Bedingungen Fotos gemacht werden dürfen (vergleichbar mit dem Fotografieren im Zoo) - wie das in Österreich aussieht - keine Ahnung.

Der Schulleiter zielt allerdings darauf ab, dass es Probleme mit den Eltern geben könnte. Da stellt sich mir die Frage, ob es sich um eine Schul-/Unterrichtsveranstaltung handelt. Da ist es höchstwahrscheinlich richtig, dass (zumindest in Deutschland) die Eltern aller Kinder, die auf dem jeweiligen Foto zu sehen sind, der Veröffentlichung zustimmen müssen.

In der Praxis ergeben sich extrem selten Probleme, auch wenn Veröffentlichungen eigentlich nicht rechtens sind, da Kinder (und deren Eltern) es eher toll finden, wenn von ihnen ein Bild in der Zeitung ist.

Im wesentlichen war dass Ganze wohl ein grober strategischer Fehler, da der Schulleiter nicht vorab gefragt/informiert wurde.

Wenn ich Fotos auf Schulveranstaltungen mache, erstelle ich als erstes mal eine ordentliche CD mit den besten Fotos für die Schule und stelle die der Schulleitung für eigene Publikationen/Dokumentationen (Webseite, Hauszeitschrift, Plakate) zur Verfügung. Bisher war das Echo auf meine Fotos immer extrem positiv und dies wäre dann auch eine gute Basis für die Frage nach Veröffentlichungen (wobei ich kein direktes Interesse am Abdruck meiner Fotos in der Zeitung habe).

Gruß
MaE
 
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