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Panoramafreiheit im Ausland

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sailor71

Themenersteller
In D gibt es ja die Panoramafreiheit. D. h. ich darf von öffentlichem Grund aus Gebäude/Landschaften fotografieren und verwerten. Wie sieht das eigentlich bei Bildern aus, die ich im Ausland (hier konkret Dänemark) mache?
 
In D gibt es ja die Panoramafreiheit. D. h. ich darf von öffentlichem Grund aus Gebäude/Landschaften fotografieren und verwerten. Wie sieht das eigentlich bei Bildern aus, die ich im Ausland (hier konkret Dänemark) mache?

Ähnlich, mit einem Unterschied: Ist das Hauptmotiv ein Kunstwerk, darf das Foto nicht gewerblich veröffentlicht werden.

Dänisches Urheberrecht in engl. Übersetzung (s. Par. 24):
http://www.wipo.int/edocs/lexdocs/laws/en/dk/dk150en.pdf
 
In rechtlichen Sachen wendet Euch lieber/bitte an eine Rechtsberatungsquelle oder an darauf ausgerichtete Plattformen.

Im DSLR-Forum geht es um fotografische Diskussionen.
Rechtstalk ist nicht Diskussionsgegenstand des DSLR-Forums.
Und Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.

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