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Die Auslegung der Fotowettbewerbsregeln

AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Wenn 2-3 kleine temporäre Pickel entfernt werden, geht das in Ordnung [...] Sollen gewisse Dinge nicht im Foto auftauchen, müssen sie vor dem Druck auf den Auslöser aus dem Motiv entfernt werden.
Hm..., da wird sich das Model sicher freuen ;-)
 
Objektivkorrektur erlaubt?

Ist in diesem Zusammenhang die Objektivkorrektur via Lightroom erlaubt? Habe ein Objektiv mit leider teilweise starker Vignettierung, die Objektivkorrektur nimmt das normalerweise ziemlich gut raus.
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Automatische Objektivkorrekturen sind erlaubt.
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Automatische Objektivkorrekturen sind erlaubt.

Und wie unterscheidest Du eine automatische Objektivkorrektur von einer manuell gehandhabten, wie sie z.B. ältere Bildbearbeitungsprogramme noch standardmäßig vornehmen?

LG Steffen
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Wie will man sie denn überhaupt feststellen?
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Weiss nicht, mir ging es auch nicht um das, was festzustellen ist, sondern einfach um die Regeln. Vielleicht bin ich da zu Gutmensch, aber wenn es Regeln für so nen Wettbewerb gibt bleib ich gern im Rahmen, egal ob nachweisbar oder nicht.
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Und wie unterscheidest Du eine automatische Objektivkorrektur von einer manuell gehandhabten, wie sie z.B. ältere Bildbearbeitungsprogramme noch standardmäßig vornehmen?
An derartige manuelle Eingriffe hatte ich nicht gedacht. Mir war nicht bewußt, daß sowas überhaupt noch genutzt wird. Was ich meine, ist, daß Objektivfehler korrigiert werden dürfen. Aber nicht darüber hinausgehende Änderungen wie Perspektivenänderungen.
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Ab heute, dem 01. August 2014, sind einige der bisherigen EBB-Beschränkungen aufgehoben.

Nur folgende Bildbearbeitungen sind weiterhin nicht erlaubt:

- Montagen aller Art (inkl. Titel und Texte), Ausnahme: Signatur
- alle Rahmen und schwarze Balken (oben und unten)
- extremes Entrauschen bzw. Weichzeichnen
- DRI und HDRI
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Die Regelung finde ich gut, auch wenn sie mir persönlich nicht viel bringt. Mein bisschen Freizeit nutze ich lieber, um mich fotografisch zu verbessern. Ich glaube mit meinen Kenntnissen hinsichtlich Bildbearbeitung würde ich ein Bild nur verschlechtern (ausgenommen ein wenig Kontrast, Schärfe....). Ich bin ja schon mal auf die tollen Ergebnisse ab August gespannt, glaube aber auch, dass die Bildbearbeitung gar nicht so umfangreich zum Tragen kommt. LG Sylvia
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Zählt Wegstempeln zu Montagen?

Ist also Fusseln oder Äste o.ä. wegstempeln jetzt erlaubt?
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Ist jetzt erlaubt.
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Sollen bei der Abstimmung nur Kommentare zu den bewerteten Bildern abgegeben werden oder auch zusätzlich zu möglichst vielen Wettbewerbbeiträgen? Finde es gerade im August schwierig, da mir sehr viele Bilder gefallen.
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Die bepunkteten Bilder müssen kommentiert werden.
Bei den anderen darfst du kommentieren. Ich mache das üblicherweise so, bei allen Bildern, die ich als punktewürdig betrachte, die aber wegen der Beschränkung auf 12 Punkte leer ausgehen.
Ebenso verfahre ich bei Bildern, die meiner Ansicht nach das Thema verfehlen, egal, ob sie nun gut oder schlecht sind.
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Wie sieht es mit von der Kamera erzeugten HDR Bildern aus? Wird ja mittlerweile von diversen Modellen angeboten.
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Wie sieht es mit von der Kamera erzeugten HDR Bildern aus? Wird ja mittlerweile von diversen Modellen angeboten.
Es wird nicht danach unterschieden, ob die Bildbearbeitung in der Kamera oder nachträglich am PC vorgenommen wird. Deshalb gilt, daß wenn für ein HDR-Foto mehr als eine Aufnahme verwendet wird, eine Montage vorliegt und das ist gem. den Regeln nicht erlaubt.
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Moin,

da ich über die erweiterte Suche keinen Treffer angezeigt bekommen habe, bitte ich auch auf die Gefahr hin, dass hier irgendwo verbuddelt doch schon einmal die Frage gestellt und beantwortet worden ist, um Bewertung folgender EBV-Bearbeitung als regelkonform oder eben nicht regelkonform.

Ist es erlaubt Ebenentechnik aus z.B. PS einzusetzen oder fällt soetwas schon unter die nicht erlaubte Kategorie "Montage"?

Problem ist bei mir folgendes: Einige der in Frage kommenden Motive bedürfen etwas stärkerer Nachschärfung, wodurch außer dem Hauptmotiv auch der Hintergrund bzw. das Drumherum anschließend ebenfalls "anders" aussieht, also deutlich unruhiger als zuvor. Meine noch nicht realisierte Idee ist, das Hauptmotiv und den Hintergrund isoliert zu bearbeiten und anschließend mittels Ebenentechnik wieder zu verschmelzen, also keine Motivänderungen vorzunehmen, sondern halt nur den Hintergrund beim Nachschärfen möglichst aus der Schußlinie zu nehmen.

Wäre das nach dem Regelwerk erlaubt?

Tschau, Debilofant
 
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AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Nach meinem Verständnis ja. Da das Ausgangsmaterial aus genau einer Aufnahme stammt, handelt es sich dabei um eine selektive Bearbeitung und nicht um eine Montage.
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Das ist ein Graubereich im Regelwerk. Grundsätzlich spricht nichts gegen Ebenentechniken, schon allein deshalb, weil sie von Natur aus erstmal aufs Ganze Bild wirken, bevor sie mit einer Auswahl kombiniert werden.

Bearbeitet man nun einzelne Bildteile anders als den Rest des Fotos, auf welche Art auch immer, ist man beim letztendlichen Resultat schnell bei etwas, daß dem Ergebnis einer Montage sehr ähnlich ist, so daß man nicht sagen kann, grundsätzlich erlaubt oder nicht erlaubt.

Es kommt deshalb darauf an, wie groß die Bearbeitungsunterschiede sind. Ist der Bildinhalt anschließend noch plausibel in seiner inneres Struktur, dann gehts regelmäßig in Ordnung. Sind aber bspw. Unschärfebereiche/verläufe oder Kontraste weit jenseits der Originalaufnahme als auch dem tatsächlichen Eindruck vor Ort, dann ists problematisch.
 
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AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

Unschärfebereiche/verläufe oder Kontraste weit jenseits der Originalaufnahme als auch dem tatsächlichen Eindruck vor Ort, dann ists problematisch.

Ich habe "vor Ort" noch nie einen Unschärfebereich gesehen. Ehrlich gesagt erschließt sich mir daher der Inhalt Deiner Ausführungen genauso wenig wie deren Sinnhaftigkeit.
 
AW: Die Auslegung der Fotowettbewerbsthemen, -vorgaben und -regeln

puh, da könnte ich dir jetzt Samstagnacht-Geschichten mit sehr grossem Unschärfebereich vor Ort erzählen... :p
 
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