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Klar kann man ne juristische Person nicht fotografieren, diese kann aber trotzdem Persönlichkeitsrechte besitzen (Vgl. "Medienrecht" Fechner, 8. Auflage, S. 70).
Ergänzend dazu:
In anderen Threads wir viel über das "Recht am eigenen Bild" diskutiert (§ 22 KunstUrhG). Dieser Paragraph dient eigentlich dazu natürliche Personen nach dem allgem. Persönlichkeitsrecht im Zivilrecht zu schützen. natürliche Personen sind Personen aus Fleisch und Blut.
Im Bereich...
Werbeagentur muss ja nicht gleich Werbeagentur sein. Wenn die nen guten AD haben, wird dieser ungeachtet deines "Genres" deine fotografische Qualität sehen.
Zum Thema Wassertropfen: Weis wirklich nicht, warum immer alle glauben das würden Werber sehen wollen?! (mein Outing als Werber) Das...
Dazu im Gesetz:
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." § 22, Satz 1 KunstUrhG => Inkludiert auch I-Net, etc.
ABER
"Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine...
Moin!
Fakt ist, dass das Berufsbild des Fotografen sich im klassischen mit Portrait-Fotografie, etc. beschäftigt. Deshalb fällt es unter das Handwerk und der Begriff "Fotograf" ist geschützt. Wenn Du dich so nennen willst solltest du ne Ausbildung machen, oder auf einen Begriff wie...
Was heisst denn per Urheberrecht ausgehebelt? Ist sie doch höchstselbst im (Kunst-)Urheberrecht verankert § 23, I
Etwas mehr Sachverstand, wenn ich bitten darf! :cool:
Also ich kann nur die Vorschriftensammlung "Medienrecht" vom Fechner empfehlen (ISBN 978-3-8114-7520-5, 3. Auflage, ist so'n gelbes Buch). Da stehen alle relevanten Vorschriften, oder Auszüge derselben drinnen:
KunstUrhG, BGB, GG, MarkenG, StGB, StPO, UrhG, UrhWG, etc.
Für alle wo keine Ahnung...