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Auf Reitturnieren fotografieren - Veröffentlichung erlaubt?

Isabelle

Themenersteller
So, wenn ich nun auf einem Reitturnier fotografiert habe und welche sogar was geworden sind, möchte ich sie auch auf meine Seite ausstellen.

Doch darf ich das? Wie ist die Rechtsituation?
Eigentlich werden Tiere ja als "Objekt" gesehen vor dem Gesetz und darf somit fotografiert und ausgestellt werden. Doch nun ist es ja meistens so, dass der Reiter da auch noch mit drauf ist.

Verstoße ich nun gegen den §22? Er besagt:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür daß er sich Abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

So, das Problem ist, dass ich auf einem Turnier nicht die Lust, die Zeit und es auch lächerlich finden würde zu jedem Reiter hinzugehen um zu fragen.
Aber es gibt noch was.
Es gibt auch Ausnahmen von §22:
§ 22 (Ausnahmen zu § 22)
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung oder Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Nun ja - nun kann man es auch so sehen, dass der Reiter ja nur ein "Beiwerk" ist.

Wie ist die Rechtslage? Darf ich die Bilder veröffentlichen und gar an Dritte weitergeben? Oder muss ich das Gesicht des Reiters verdecken?

Hilfe!
 
Moin,

das Recht am eigenen Bild hat NICHT, wer sich öffentlich zur Schau stellt, wie beispielsweise Musiker, Politiker oder auch Reiter.
Wenn Du auf Veranstaltungen fotografierst, auf denen das Fotografieren erlaubt ist, darfst Du diese Bilder auch im Internet zeigen (sofern der Veranstalter dieses nicht untersagt).

Zitat:
Nach § 23 gilt bei "Personen der Zeitgeschichte" kein Zustimmungserfordernis. Foto- und Filmaufnahmen solcher Personen dürfen ohne deren Einverständnis im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verbreitet werden. Der Bereich der Zeitgeschichte ist grundsätzlich weit zu verstehen; er umfasst alles, was bei der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit findet ...
http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html#ausn
 
Hallo Isabelle,

zunächst gehe ich einmal von folgendem aus:
1) es war ein öffentliches Turnier/eine öffentlich Veranstaltung, egal, ob mit oder ohne Eintritt. Also keine reine Privatveranstaltung.
2) Das Fotografieren ist nicht allgemein verboten.

Dann darfst Du Dich getrost auf das Presserecht berufen. Danach darfst Du die Bilder der Teilnehmer im Rahmen einer Berichterstattung "verwerten". Also z.B. auf Deiner Seite zeigen (ist ja einen Art Bildberichterstattung) oder an Zeitungen für Berichte über das Event/den Sportler verkaufen. Die Teilnehmer (also bei Dir die Reiter, so lange sie sich im durch den Zuschauer problemlos einsehbaren Bereichen bewegen) sind relative Personen der Zeitgeschichte. Und damit darf über sie im Rahmen der Veranstaltung auch berichtet werden. Ob Du das als Privatperson oder als "offizielle" Presse tuts, ist unerheblich.

Das Gesagte gilt aber nur für die Teilnehmer (und sicherlich auch die Helfer, also sonstige offizielle der Veranstaltung). Bei Zuschauern, die Du hervorhebst, wird es schon schwieriger.

Jede weitere Verwendung der Bilder ist aber nicht ohne Zustimmung der abgebildeten (und u.U. auch noch des Veranstalters) zulässig. Egal, ob Du die Bilder kostenlos weitergibts, verkaufst oder für Werbung verwendest (auch Turnierplakate oder Programmhefte könnte man, wenn man böswillig ist, schon als Werbung ansehen). Sogar die Verwendung zur Gestaltung Deiner Homepage könnte ein böswilliger Zeitgenosse als rechtswidrig ansehen.

Beim Verkauf der Bilder an die Sportler selber (nur ihre eigenen Bilder) würde ich mal vom impliziten Einverständnis ausgehen, und Du läßt Dir dann vom Abgebildeten Deine Arbeit bezahlen.

Wo jetzt der öffentliche Charakter eines Turnieres/einer Veranstaltung anfängt, ist m.W. nach nirgendwo definiert.

Gruß Bernhard
 
Vielen lieben Dank!

Ich habe das gerade erst in einem anderen Forum diskutiert und dort kamen wir zu keinem Ergebnis, alle ratlos.

Danke vielmals! :)
 
Isabelle schrieb:
Was ist wenn ich den reiter unkenntlich mache? Darf ich dann die Bilder weitergeben?

Naja, mit pech ist das nun grad ein bekanntes Pferd bzw. man kann es anhand bestimmter Merkmale auf den Besitzer zurückführen.. und darauf hat der Besitzer soweit ich weiss auch ein Recht..

Was genau meinst du mit "weitergeben"?

Reportage, und "Als Poster vergrößern und verkaufen" sind ja 2 ganz unterschiedliche sachen..
 
:D nicht lachen :D

Ich rede von sogenannten virtuellen Reiterhöfen. Wie gesagt - sie sind virtuell und existieren nicht wirklich nur die brauchen oft Bilder für "Verkaufspferde".

Oft wurde ich schon gefragt ob man meine Bilder für diese Dinge nutzen dürfte, bisher lehnte ich ab.

In meinem forum wurde ich aber nun nachgefragt wie genau das recht aussieht. einige meinen wenn der reiter unkenntlich gemacht ist, ist es in ordnung.

Was denn nun?

LG
 
Ich sag mal so. Die Profis die da rumlaufen, verkaufen ihre Bilder auch an Zeitungen und Verlage. Ok, die haben die Erlaubnis vom Veranstalter. Aber woher soll ein Außenstehender wissen, ob deine Bilder nicht auch von einem der Profis kommen? Und wer hat Zeit und Geld das zu recherchieren? Oder sind deine Bilder so schlecht, das du eine Verleumdungsklage befürchtest? :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Tango schrieb:
Ich sag mal so. Die Profis die da rumlaufen, verkaufen ihre Bilder auch an Zeitungen und Verlage.
S.o. Für alles, was über eine Berichterstattung hinaus geht, brauchst Du offiziell die Erlaubnis des abgebildeten und u.U. auch noch zusätzlich die Erlaubnis des Veranstalters.

Und wer hat Zeit und Geld das zu recherchieren?
Es reicht doch vollkommen, wenn es zufällig auffällt und der abgelichtete dann nicht zur EMail, sondern zum Telefonhörer greift und direkt seine Anwalt anruft. Vieleicht ist der Betroffene ja selber Teilnehmer der entsprechenden Internetseite und hat etwas dagegen, wenn gerade er bzw. sein Pferd dort gehandelt wird.
 
Isabelle schrieb:
mir geht es um diese situation und ich möchte nun wissen was sache ist.
Dann gehe zum BGH (oder welches Bundesgericht auch immer dafür zuständig ist) und strenge dort ein Grundsatzurteil zu exakt diesem Thema an.

Die Argumente hier und auch dort zeigen doch wohl eindeutig, daß dies, wie so vieles, eine (bzw. eigentlich mehrere) Auslegungssache(n) ist (sind). Da es anscheinend keinen vergleichbaren Fall in der Rechtssprechung gibt, wird es immer vom Geschick der Anwälte abhängen, die Richter in einem eventuellen (in meinen Augen möglichen) Rechtsstreit von Deinem Standpunkt zu überzeugen. Endgültig klären können wird das wohl nur ein höheres Gericht.

Isabelle schrieb:
es geht hier ja nicht um eine "einmalige" weitergabe evtl. sondern um mehrfache.
Auch schon die einmalige Weitergabe kann u.U. unrechtmäßig sein. Wenn der Geschädigte sie mitbekommt und sich dagegen zur Wehr setzt, kann es für Dich teuer werden. Oder Du weiß danach, daß die Weitergabe doch erlaubt war, hattest vorher aber trotzdem den Streß.

Gruß Bernhard
 
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