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Bild geklaut!

g0rd0n

Themenersteller
Hallo,
ich bin heute auf etwas aufmerksam gemacht worden, und zwar auf http://www.marcel-helfert.de/Fotos/handy.jpg

Da ich dieses Foto (oben links) bei Photocase hochgeladen habe, habe ich ja eigentlich auch kein Recht darauf dagegen anzugehen. Nur es geht um das Persönlichkeitsrecht der dort abgebildeten Person (oben links).

Hattet ihr schonmal so etwas und wie kann ich das was gegen machen?


Danke
 
Wenn Du kein Release hast, hättest Du das Foto IMHO gar nicht erst
zu Photocase hochladen dürfen.

PC Upload-Nutzungsbedingungen:

"Allein der Uploader ist für die Inhalte seiner PhotoCase-Datei verantwortlich."

Download-Nutzungsbedingunen:

"Die PhotoCase-Datei darf ohne weitere Kosten für kommerzielle und nicht kommerzielle
eigenständige, grafische Werke genutzt werden."


Gibt es eine Möglichkeit, den Macher der Webung zu kontaktieren und ihn
freundlich zu bitten, in Zukunft einer Verwendung des Fotos Abstand zu nehmen?
 
Deine eigentliche Frage kann ich leider nicht beantworten: bin kein Anwalt.

Offensichtlich machen sich aber viele Leute keine Gedanken darüber, wofür solche hochgeladenen Fotos alles "missbraucht" werden können. Ob die abgebildeten Personen mit dieser Veröffentlichung einverstanden sind, wage ich zu bezweifeln.
 
wahrscheinlich

meint er sein model "linda"!

hm... ich bin zwar kein jurist, aber da du sie im "netz" veröffentlicht hast und sie dir das erlaubt hat, hast du alle rechte abgetreten... und sie auf ihr "persönlichkeits"-recht verzichtet...

so würd ich das meinen... aber wie gesagt, ich bin kein jurist...
 
kann leider das bild nicht ansehen, mein browser straeubt sich dagegen...

soweit ich weiss ist es so, dass wenn das augenmerk offensichtlich auf einen anderen gegenstand gerichtet ist (z.b. ein auto) und dann eine person durchs bild laeuft und mitphotographiert wird, hat diese person "pech" gehabt - wenn das bild allerdings auf die person direkt abzielt und z.b. das auto nebenbei drin ist, kann die person direkt gegen das bild vorgehen - allerdings gibt es da soviele ausnahmen und sonderregelungen (z.b. sind wiederum gruppen ab ?8? personen generell erlaubt) und und und ... da ein pauschalurteil abzugeben ist nicht so einfach.

so ist es z.b. meiner meinung nach erlaubt ohne hilfsmittel ein haus zu photographieren, wenn man aber z.b. eine leiter braucht um ueber eine hecke das gleiche haus zu photographieren verletzt man persoenlichkeitsrechte....

im zweifel wuerde ich bei sowas einfach den webseitenbetreiber etc anschreiben und ihn nett bitten das bild nciht mehr zu verwenden - sollte nichts dabei rumkommen, einen etwas "drohenderen" ton anwenden - meistens hat es sch dann schon erledigt ;)

generell sollte man aber auch schon vorher ueberlegen welche bilder man wo veroeffentlicht, wenn freunde etc drauf sind ;)
 
traumatic schrieb:
Download-Nutzungsbedingunen:

"Die PhotoCase-Datei darf ohne weitere Kosten für kommerzielle und nicht kommerzielle
eigenständige, grafische Werke genutzt werden."


Tja, da würde ich sagen den schwarzen Peter hat gOrdOn selbst....man sollte immer das Kleingedruckte lesen....


Da kommt die abgebildete Person nur raus indem sie selbst Kontakt aufnimmt und kraft des Rechts am eigenen Bild die Einstellung der Werbung verlangt.
 
ja, genau ist das problem, die dort abgebildete Person hat bestimmt keine Lust als "marco" in einem Klingeltonheftchen zu stehen.
Wenns jetzt ein normales Bild ohne Person wäre, wäre es ok. Aber mit einer Person die nicht ihr Einverständniss gegeben hat ist doch was anderes oder?
 
g0rd0n schrieb:
Aber mit einer Person die nicht ihr Einverständniss gegeben hat ist doch was anderes oder?
Ja eben, _Du_ bist aber derjenige, der sich darum hätte kümmern müssen,
immerhin hast Du das Foto doch zur Verfügung gestellt, oder?

Bitte ihn einfach, von dem Bild keinen weiteren Gebrauch mehr zu machen.
Die jetzige VÖ wirst Du nicht stoppen können.
 
g0rd0n schrieb:
ja, genau ist das problem, die dort abgebildete Person hat bestimmt keine Lust als "marco" in einem Klingeltonheftchen zu stehen.
Wenns jetzt ein normales Bild ohne Person wäre, wäre es ok. Aber mit einer Person die nicht ihr Einverständniss gegeben hat ist doch was anderes oder?
Wozu hat die Person ihr Einverständnis gegeben?
 
Ich nehme mal an,daß du voll zur Rechenschaft gezogen werden kannst.
Du bist alleine dafür verantwortlich was du da hochlädst,steht ja deutlich da.Warum überlegst du dir sowas nicht vorher?Du möchtest dein Gesicht auch nicht so urplötzlich in irgendner Zeitung/Werbung wiederfinden :eek:
Ich wäre sehr sauer und würde wenn es mich betreffen würde nen Anwalt kontaktieren,sowas ist ne Sauerei :mad:
Als allererstes würde ich mal die betreffende Person informieren,falls die noch nichts von ihrem Glück weiß...

Die AGB's sind ja sehr deutlich.
Da steht,daß sie die Bilder verwenden und daß der User selbst verantwortlich ist,was er hochläd,dann inklusive dem Einverständnis der fotografierten Person,denn das können die ja schlecht wissen.
 
g0rd0n schrieb:
Wenns jetzt ein normales Bild ohne Person wäre, wäre es ok. Aber mit einer Person die nicht ihr Einverständniss gegeben hat ist doch was anderes oder?


Du hast (wenn die Bedinungen so stimmen wie oben stehend) mit dem Upload jedes Recht daran aufgegeben.

und DU hast den Bock geschossen indem Du das Bild online gestellt hast zu eben diesen Bedingungen.
Der Nutzer hat sich nur auf das verlassen, das Du beim upload angegeben hast, nämlich, dass keine Rechte an diesem Bild vorhanden sind und er es frei verwenden kann.

Trotzdem hebelt das nicht das Recht am eigenen Bild aus, insbesondere wenn die abgebildete Person nicht wusste, dass Du das bei so einer Seite hochlädst...und damit sicher nicht das Einverständnis gegeben hat. Die Person kann also Ihr Recht einfordern, muss das aber selbst oder durch einen Rechtvertreter machen und zwar bei dem Nutzer des Bildes (und am besten auch noch bei der Uploadseite)



Übrigens ist der Titel falsch, das Bild wurde nicht geklaut...
 
Die sind ja sehr deutlich.

Der Uploader sichert zu, dass er das alleinige Urheberrecht und das Recht bzw. die Erlaubniss auf Veröffentlichung seiner PhotoCase-Datei besitzt.

Allein der Uploader ist für die Inhalte seiner PhotoCase-Datei verantwortlich.

Aus welchem Grund läd man dort Bilder hoch :confused:
Das sind ja grauenhafte AGB's,ich mach doch keine Bilder und andere verdienen was dran :eek:
 
hatte ich mir auch schon überlegt, aber um da etwas diffamierendes rauszulesen braucht man schon einen guten Anwalt würde ich mal sagen...
 
Kermit schrieb:
Die sind ja sehr deutlich.

Der Uploader sichert zu, dass er das alleinige Urheberrecht und das Recht bzw. die Erlaubniss auf Veröffentlichung seiner PhotoCase-Datei besitzt.

Allein der Uploader ist für die Inhalte seiner PhotoCase-Datei verantwortlich.

Aus welchem Grund läd man dort Bilder hoch :confused:
Das sind ja grauenhafte AGB's,ich mach doch keine Bilder und andere verdienen was dran :eek:
Glaube aber nicht, dass die AGB's das Recht am eigenen Bild aushebeln können.
 
Unabhängig von den AGB`s haftet der veröffentlicher / Anbieter (hier also Du) für jegliche Säden, die durch die widerrechliche Verwendung dem Modell entsteht. Ich würde an Deiner stelle die Sache sehr schnell bereinigen. Der Schadensersatzanspruch der abgebildeten Person kann sehr schnell in den FÜNFSTELLIGEN Bereich gehen! Ich bin ja auch nicht mit Leuten zimperlich, die meine Bilder klauen und veröffentlichen. Hier entstehen Schadensersatzansprüche nach §823 I,II BGB und nach Kunsturhebergesetz.

Ich hab das ja schon ein paarmal geschrieben, wer Bilder ohne Release veröffentlicht, auch zB hier oder sonstwo im Netz, auch ohne kommerziellen Hintergrund geht ein enormes Risiko ein. Einfach nur Leute knipsen und dann die Bilder veröffentlichen geht so einfach nicht. Und das ist auch gut so - Das ist eine Sauerei! :mad: :mad: :mad:

Gruss
Boris
 
Zuletzt bearbeitet:
Traumatic hat das schon sehr gut erläutert. Du hast keinen Anspruch gegen die Veröffentlichung vorzugehen, da das Bild nicht wie Du geschrieben hast "geklaut" sondern von Dir zur Verfügung gestellt wurde. Für genau solche Einsatzzwecke. Interessant wäre nebenbei noch, ob auf der Veröffentlichung ein Verweis auf Photocase ist. ;)
 
bsm schrieb:
Hier entstehen Schadensersatzansprüche nach §823 I,II BGB und nach Kunstuhrhebergesetz.
zum heben von kunstuhren gibt es ein gesetz? donnerschlag, das'n ding :eek:
(scnr :D )

Ich hab das ja schon ein paarmal geschrieben, wer Bilder ohne Release veröffentlicht, auch zB hier oder sonstwo im Netz, auch ohne kommerziellen Hintergrund geht ein enormes Risiko ein. Einfach nur Leute knipsen und dann die Bilder veröffentlichen geht so einfach nicht. Und das ist auch gut so - Das ist eine Sauerei! :mad: :mad: :mad:
dem kann ich nur beipflichten!
hier in diesem fall ist es einzig und allein g0rd0n, der die konsequenzen aus seinem handeln zu tragen hat.
 
scorpio schrieb:
zum heben von kunstuhren gibt es ein gesetz? donnerschlag, das'n ding :eek:
(scnr :D )


dem kann ich nur beipflichten!
hier in diesem fall ist es einzig und allein g0rd0n, der die konsequenzen aus seinem handeln zu tragen hat.

Cool - ich mach das "H" mal wech :rolleyes:
 
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