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Veröffentlichung von Bildern, mehr als drei Personen

Maren J.

Themenersteller
Hallo,
eine Bekannte sagte mir, dass Bilder, auf denen mehr als drei Personen abgelichtet sind, ohne das Einverständnis der jeweiligen Personen veröffentlicht werden dürfen. Stimmt das?
 
Ja und Nein!
Wie allgemein bei solchen Fragen ist das Recht hier sehr kompliziert.
Ich bin kein Jurist und kann daher auch keine Rechtsberatung geben.

Meine Einschätzung:
Bei Personengruppen kannst du in der Regel das Foto veröffentlichen, es kommt hier nur selten zu Beschwerden. Rechtlich meine ich mich noch zu erinnern, dass etwa die Hälfte der Personen der Veröffentlichung widersprechen muss, damit du verpflichtet bist das Foto zu entfernen.

Ich persönlich halte es aber so, dass ich schon bei der ersten Anfrage das Foto entferne, das auch schnellstmöglich damit es nicht in die diversen Sozialen Netze gerät ;)
Mit ein bisschen Feingefühl und fotografischem Anspruch solltest du selbst rausfinden, welche Fotografien potentiell Ärger machen könnten - und bei solchen würde ich von einer Veröffentlichung absehen ^^

Massenfotos, z.B. bei Konzerten oder öffentlichen Versammlungen, darfst du grundsätzlich immer veröffentlichen.
 
Jesus...

Du bist zwar neu hier, aber allein auf der ersten Seite hier im "Allgemein" Forum gibt es drei Themen dazu. :rolleyes:

Aber gerne auch nochmal für Dich:
Wenn Die Gruppe kein zentrales Bildelement ist = Kein Problem !
Sprich: Du fotografierst den Kölner Dom von der Platte aus und da sind Touristen mit drauf, geht das in Ordnung.

Massenfotos, z.B. bei Konzerten oder öffentlichen Versammlungen, darfst du grundsätzlich immer veröffentlichen.
Versammlungen ?!
Demos sind so ein Thema für sich.
Oftmals haben die Veranstalter etwas dagegen, oftmals die stattlichen Behören. :D
Ich trage auf Demos grundsätzlich mein Ausweis und lasse mich im Vorfeld als Fotograf eintragen.
 
Die entsprechenden Gesetzestexte sind übrigens nicht so lang. Die kann man sich einfach selber durchlesen und weiß bescheid:
§22 KunstUrhG
§23 KunstUrhG

(Und eine Anzahl Personen ist dort für nichts relevant.)
 
Versammlungen ?!
Demos sind so ein Thema für sich.
Oftmals haben die Veranstalter etwas dagegen, oftmals die stattlichen Behören. :D
Ich trage auf Demos grundsätzlich mein Ausweis und lasse mich im Vorfeld als Fotograf eintragen.

Mag sein, rein grundsätzlich gesehen ist das Gesetz da aber mal, Ausnahmsweise, sehr deutlich.
Solche Veranstaltungen zu begleiten und abzulichten ist durchweg erlaubt.

Meistens werden Fotografen dann abgewiesen, da Sie "die Sicherheit gefährden" oder wegen anderer Gründe (ein Fotograf kann bei einer Demo auch schnell mal die "Aufmerksamkeit" der Demonstrierenden auf sich ziehen). Ich hatte bisher aber weder bei den kleinen noch den großen Demos ein Problem - manchmal waren die Veranstalter nicht froh, das stimmt, aber letztlich können und dürfen Sie es nicht verhindern. Gleiches gilt für die "Ordnungshüter". Solange man ruhig bleibt und denen nicht im Weg steht, können die einem Nix ^^


@Maren:
Eine Sache ist natürlich immer das Gesetzt, eine andere ist das, was Gerichte entscheiden. Leider. Wenn du Dich näher für die Thematik interessierst würde ich Dir das Abbonoment der RSS-Feeds diverser Rechts-Blogs (law blog, Kanzlei Dr. Bahr, etc) empfehlen - dort gibt es immer wieder derartige Entscheidungen.
 
eine Bekannte sagte mir, dass Bilder, auf denen mehr als drei Personen abgelichtet sind, ohne das Einverständnis der jeweiligen Personen veröffentlicht werden dürfen. Stimmt das?

Diese Grenze mit 3 Personen gibt es nicht - also nein.
Etwas ähnliches gibt es im Musikbereich - man dürfte Songteile kostenfrei abspielen, wenn sie nur 10 Sekunden Länge haben - auch falsch.
 
Diese Grenze mit 3 Personen gibt es nicht - also nein.

Jein.
Es gibt sie nicht im Gesetz, aber diese Grenze ist dennoch bei der Auslegung relevant und wird in der Lehre erwähnt.

Insgesamt ist es aber mal wieder müßig, darüber zu diskutieren. Solange das Gesetz nicht eindeutig ist, geht es um die Auslegung. Und da sollte man sich einfach die Mühe machen, mal nach Urteilen zu suchen, wenn es einen schon interessiert.

EDIT: Ok, ich sag noch was: Es geht im Kern darum, ob die Personen eine (eher anonyme) Menschenmenge darstellen oder nicht. Wenn 4 Personen nebeneinander alle deutlich identifizierbar sind, Bildmittelpunkt sind und sonst kein Schwein da ist, dann kann man sich vorstellen, das das noch keine Menschenmenge ist.
Es geht darum, das Persönlichkeitsrecht von Menschen zu schützen. Das ist der Zweck dieser Schutznormen! Im Zweifelsfall wird da dann nicht gezählt, sondern abgewogen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
eine Bekannte sagte mir, dass Bilder, auf denen mehr als drei Personen abgelichtet sind, ohne das Einverständnis der jeweiligen Personen veröffentlicht werden dürfen. Stimmt das?
Nein.

Das gehört - unausrottbar - in die Rubrik "Spinne in der Yucca-Palme".
 
@PartyNation

Seit wann entscheidet jeder 2te, 4te, 6te oder 8te darüber was ich als 1te, 3te, 5te oder 7te möchte oder nicht möchte. Rechtlich völlig haltlos, diese " Vermutung ".
Grundsätlich muß niemand widersprechen. Im Gegenteil du benötigst die Zustimmung. Von jedem einzelnen.
 
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