• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Alle Informationen dazu gibt es demnächst hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Kommerzieller Vertrieb von Fotografien moderner Architektur verboten?

meganie

Themenersteller
Liebe Forumsgemeinde,

vor kurzem habe ich bei einer Bildagentur ein Bild von einer Außensicht der BMW-Welt in München eingereicht, welches aus urheberrechtlichen Gründe abgelehnt wurde. Das hatte mich so erstaunt, dass ich gleich bei Corbis nachgeschaut habe, ob sie solche Fotografien anbieten. Zum nochmaligen Erstaunen sind alle Fotos dieses Gebäudes nicht kommerziell nutzbar (als redaktionell bezeichnet). Ich weiß (durch das Forum) von der Panoramafreiheit, diese sollte doch auch in diesem Fall gelten, oder? Wird generell der kommerzielle Vertrieb von moderner Architektur verboten oder ist dies eine Ausnahme?!

Leider bin ich mir nicht sicher, ob ich die richtige Kategorie ausgewählt habe, diese erschien mir am passendsten.
 
Den Eiffelturm bei Nacht darf man auch nicht gewerblich fotografieren. Evtl. mal
die Suche benutzen, vielleicht ist die Rechtslage ähnlich
 
Ok, danke für die Antworten.

Habe durch die Suche noch diese Liste gefunden:

Habe hier eine Liste mit Namen von Gebäude, Produkte, Logos, Markenzeichen und Kunstwerke die man nicht als Bilder im Internet veröffentlichen darf:

* Adidas - Logos (Streifen, Schriftzug)
* Barbiepuppen (Name oder Produkte)
* BMW
* Chevrolet (Logo) * Chrysler Building in New York City
* CN Tower in Toronto/Kanada
* Coca Cola (Produkte, Warenzeichen, Logos etc.)
* DaimlerChrisler
* Disney Figuren und Disneyland
* Emmy und/oder Grammy Award Trophäen
* Empire State Building in New York
* Ferrari (Autos)
* Flatiron Building in New York City
* Harley Davidson
* Indy 500 - Autorennen
* Las Vegas - Haupthotels einschließlich NY, NY und MGM-Hotel
* Major League - Sport Aufnahmen USA
* Maserati (Auto)
* McDonald's !!! Läden und Das "goldene M"
* Mustang (Ford - Auto inkl. Logo )
* NIKE - Logos
* NASCAR - Bilder der Autos und der Rennen
* Olympia ( Athleten, Logo etc.)
* Oscar Preisverleihung ( Trophäe)
* Porsche (Auto inkl. Logo)
* Rock & Roll - Hall of Fame (Bilder aus dem Inneren)
* Rockefeller Center - alle Gebäude und Skulpturen
* Rolls Royce ( Auto incl. Logo & Emily)
* San Diego - Zoo von San Diego
* Sea World - USA, Florida & Californien
* Sears Tower
* Schwanenboote im "Boston Public Garden" USA
* Thunderbird (Auto inkl. Logo)
* Tupperware Tower USA
* Universal Studios USA
Quelle: http://www.piqs.de/forum/1/226/?PHPSESSID=39a17434ad6f625e4ebe039

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das nur für die Marke BMW gilt oder für alle Gebäude, die etwas mit BMW zu tun haben, gilt.

Komisch finde ich's trotzdem, das ist doch eigentlich ein Widerspruch zur Panoramafreiheit?!

Den Eiffelturm bei Nacht darf man auch nicht gewerblich fotografieren. Evtl. mal
die Suche benutzen, vielleicht ist die Rechtslage ähnlich
Habe nachgeschaut, laut dem Thread gilt die Panoramafreiheit in Frankreich nicht, deswegen wohl nicht vergleichbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
geht es in der Liste nur um die reine Veröffentlichung oder ist damit Handel mit
diesen Fotos gemeint?

ich frage mich gerade, wie ich bei Ebay Adidas Schuhe ohne Bild verkaufen
könnte, das gibt eineurofünfzig und mehr nicht.
 

Vom ersten Link:
a) Panoramafreiheit und Architektenurheberrecht

Im Hinblick auf Urheberrechte des Architekten und die Außenansicht eines Bauwerkes hat der Gesetzgeber in § 59 UrhG entschieden, dass Außenaufnahmen und deren Verwertung ohne Zustimmung des Urhebers (=Architekten) zulässig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufnahme nicht von einem Privatgrundstück, sondern von öffentlicher Straße (Straße ist der öffentlich gewidmete Verkehrsraum inkl. Fahrbahn, Gehweg und Radweg) aus erfolgt. Es darf also kein anderer Aufnahmestandpunkt gewählt werden, als ein allgemein zugänglicher. Deshalb dürfen nach der Rechtsprechung des BGH keine Hilfsmittel (z.B. Leiter, Hubschrauber, Superstativ, Balkon des gegenüberliegenden Hauses) genutzt werden, um eine bessere, der Allgemeinheit aber nicht öffentlich zugänglichen Perspektive zu erreichen. Bei Aufnahmen von einem Boot als Hilfsmittel von Gebäuden im Ufer oder Küstenbereich ist es zweifelhaft, ob die Panoramafreiheit gegeben sein kann. Rechtsprechung hierzu ist noch nicht bekannt.

Werden diese Voraussetzungen eingehalten, bedarf es weder für das Fotografieren, noch für die Verwertung der Fotos einer Zustimmung Architekten. Gleiches gilt für andere Werke, die sich um öffentlichen Raum befinden, etwa Kunst am Bau, Skulpturen etc. Hier muss jedoch eine weitere Voraussetzung eingehalten werden: das Werk muss zum dauerhaften Verbleib in der Öffentlichkeit vorgesehen sein und nicht nur für einen Ausstellungs- oder Aktionszeitraum. Aufnahmen des von Christo verhüllten Reichtags – vom BGH als Werk der bildenden Kunst eingeordnet – durften nicht ohne Zustimmung von Christo im Rahmen der Panoramafreiheit auf Gedenkmünzen und Postkarten verwertet werden, da die Verhüllung nur für einen bestimmten Zeitraum geplant war. Eine Fotoveröffentlichung im Rahmen der Tagesberichterstattung, § 50 UrhG, über das Kunstereignis war jedoch zulässig.

Liegen die Voraussetzungen der Panoramafreiheit vor, kommt es - anders als beim Recht am eigenen Bild - nicht auf die Unterscheidung zwischen redaktioneller und werblicher Nutzung der Architekturfotos an, beides ist bei Außenaufnahmen von einem öffentlichen Aufnahmestandpunkt aus zulässig.

Quelle: http://www.fotorecht.de/publikationen/architekturfotografie-v.html

Die Sache ist ja die, dass das Gebäude NICHT auf privatem Grundstück aufgenommen wurde, sondern von der öffentlichen Straße aus. Kann man auf dem Bild auch sehen.
Wenn's wenigstens in den USA oder was weiß ich sonst wo wäre, aber der Absatz stellt eigentlich relativ klar die Rechtslage in Deutschland dar. Und trotzdem sind alle Bilder, die ich dazu auf corbis oder gettyimages finde, mit redaktionell bzw. editorial gekennzeichnet. Hmmm...

geht es in der Liste nur um die reine Veröffentlichung oder ist damit Handel mit
diesen Fotos gemeint?

ich frage mich gerade, wie ich bei Ebay Adidas Schuhe ohne Bild verkaufen
könnte, das gibt eineurofünfzig und mehr nicht.

Gilt laut diesem Link anscheinend nur für RF-Bilder.
 
Das Problem koennte das BMW Logo sein (das ist doch auf dem Dach, oder?).

Nein, es ist definitiv kein BMW-Logo zu sehen (Das "Dach-Logo" ist am Dach des Hauptquartiers (?), die BMW-Welt hat kein Logo, nur so eine Lichtsäule, die aber auf dem Foto nicht zu sehen ist). Auch auf vielen Fotos von anderen Fotografien bei den gängigen Agenturen ist nichts davon zu sehen, sind aber trotzdem eben nur eingeschränkt nutzbar.

Dann darf ich nicht mal unseren eigenen BMW fotographieren und das Bild auf meiner HP veröffentlichen? Oder wie jetzt?

Anscheinend nicht, lies meinen vorigen Beitrag nocheinmal ;), gilt laut dem Link von der fotocommunity nur für Royalty-Free-Fotos.


So, ich werde mal den Support darauf anschreiben, Hoffnung auf eine vernünftige Antwort habe ich aber nicht.
 
In diesem Forum komm ich mir echt vor wie die hinterletzte Trotteline :(.

Ich kapier diese ganze Fachsprache einfach nicht *schäm*

Da steht also:

Royalty Free (im deutschen etwas missverständlich als "lizenzfrei" bezeichnet) ist eine Lizenzierungsart, in der der Kunde für sämtliche Veröffentlichungen ein einmaliges Honorar zahlt.

Dann noch:

Folgende Gebäude / Produkte / Logos / Markenzeichen / Kunstwerke etc sollten deshalb in Zukunft AUF KEINEN FALL in Royalty Free Bildern auftauchen, auch nicht als sog. Beiwerk!

Demzufolge muss ich was bezahlten um RF-Bilder zu haben. Wenn ich nichts bezahle, sind es keine RF-Bilder und ich darf die Bilder doch einstellen?
Ich kapiers nicht :( sorry.
 
Naja, aber den Eifelturm darfst du hier auch nicht beleuchtet zeigen, da die Veröffentlichung hier im Forum bereits als eingeschr. kommerzielle Verwertung gilt. ;)
 
Hallo,

ich habe vor einiger Zeit Bilder der Bastei (Elbsandsteingebirge) gemacht und diese meiner
Internetagentur angeboten. Die haben die Bilder zwar Online gestellt, mir aber eine Mail
geschickt das es sich hierbei um ein Gebäude, Bauwerk etc. handelt und bei urheberrechtlichen Ansprüchen
ich verantwortlich bin und nicht die Agentur.
Gut, habe ich akzeptiert und die Bilder sofort gelöscht. Sicher ist sicher.
Meine Versuche herauszufinden ob ich diese Bilder verkaufen darf oder nicht blieben erfolglos.
Auf keine meiner Mails wurde geantwortet.

Zur Panoramafreiheit:
Irgendwo stand das man Bilder von Kirchen nicht verkaufen darf, egal von welchem Standpunkt aus
man diese fotografiert hat. Ich werde mal sehen ob ich den Link finde.


Gruß

Holger
 
In Saudi-Arabien ist die öffentliche Darstellung nackter (Frauen-)Körper bei Todesstrafe verboten. Tja, Leute: Da können jetzt wohl die Hälfte aller Forumsleser hier schon mal ihr Testament machen.

Ernsthaft: In Deutschland gilt (bis auf den verhüllten Reichstag) die Panoramafreiheit. Fertig. Wer mir das Gegenteil beweisen will, bitte. Dann aber mit Urteil und Aktenzeichen. Das übliche Bla-Bla-steht-irgendwo-im-Internet-Bla-Bla ist wertlos.

Ach ja: Auch ein Baguette-Fresser mit Beleuchtungsmonopol wird mich wohl hier in D. verklagen müssen. ;)

Mein Buchtipp: Foto- und Bildrecht von Wanckel/Nitschke. Verlag C.H. Beck.
 
Liebe Lesser,

gibt es ein Buch über europäische Foto- und Urheberrechte, die auch den unterschied der anderen Länder zeigt und erklärt.
Das Buch sollte auch in deutscher Sprache geschrieben sein.

Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen
 
Naja, aber den Eifelturm darfst du hier auch nicht beleuchtet zeigen, da die Veröffentlichung hier im Forum bereits als eingeschr. kommerzielle Verwertung gilt. ;)

Bist du sicher? In Frankreich kann es ja verboten sein, das Foto zu machen. Aber da es z. B. hier in der Schweiz legal ist, können mir die Franzosen ja nichts anhaben, wenn ich Turmbilder mache und zeige und verkaufe.
 
Interessant wir das Ganze erst wenn es sich bei dem Gebäude um
ein eingetragenes Markenzeichen oder ein geschütztes Design handelt.

Allianz-Arena in München

http://209.85.129.104/search?q=cach...e+geschütztes+design&hl=de&ct=clnk&cd=9&gl=de

Ein Beispiel aus der Autoindustrie:

Einen Mercedes darf man IMHO gewerblich fotografieren und veröffentlichen solange man den geschützten Stern (Markenzeichen) entfernt.

Bei Porsche geht gar nichts.

Dadurch, dass dieses Halbwissen dauernd wiederholt und kopiert wird, wird der Inhalt nicht wahrer. Wer so etwas behauptet, muss die passenden Urteile nennen.

Der Link ist so ein Beispiel. Die angeblichen Einschränkungen der Panoramafreiheit sind Nonsens. Also: Erst ein Fachbuchlesen, dann posten.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten