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Alt 20.07.2008, 12:56   #951
rcpeter
Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2008
Beiträge: 12
Standard AW: www.topvision-online.de

Wovon sollen wir was halten ??? Was meint der PRETRACK denn ?

Und was soll dieses Gezicke wegen "Privatkorrespondenz öffentlich machen" Herr Meerbuscher, tut da irgendwas irgendwem weh ??

Wohl kaum.

Ich hätte hier viel lieber mal ein paar mehr "Privatinformationen", zum Beispiel zu Mr. Udo V. und seiner Pia V., ich wüsste zu gerne mehr darüber, warum er jetzt alleiniger Gesellschafter der FA.TOPVISION ist, und was er sonst noch so macht beruflich und privat, wo er wohnt zum Beispiel.

Das ganze wird doch zu einem richtigen Krimi, wo wir jetzt auch mitspielen, als die Opfer zwar, aber immerhin. Jetzt liegt es doch bei uns wie wir diese Rolle ausfüllen.

Sind so meine Gedanken zum Sonntag.

RC Peter
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Nikon D 80, D70 und 5 Sigma Objektive dazu...
rcpeter ist offline  
Alt 20.07.2008, 13:03   #952
scorpio
Stellv. Administrator
 
Benutzerbild von scorpio
 
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Beiträge: 31.200
Standard AW: www.topvision-online.de

Zitat:
Zitat von rcpeter Beitrag anzeigen
Ich hätte hier viel lieber mal ein paar mehr "Privatinformationen", zum Beispiel zu Mr. Udo V. und seiner Pia V., ich wüsste zu gerne mehr darüber, warum er jetzt alleiniger Gesellschafter der FA.TOPVISION ist, und was er sonst noch so macht beruflich und privat, wo er wohnt zum Beispiel.
Dafür ist dieses Board mit Sicherheit die falsche Plattform!
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Gruß, scorpio - aka Rüdiger

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scorpio ist offline  
Alt 20.07.2008, 13:06   #953
champagener
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Registriert seit: 20.07.2008
Beiträge: 2
Standard AW: www.topvision-online.de

Hallo, ich bin auch Geschädtigter und will versuchen, einen Mahnbescheid zu erwirken. Das in Niedersachsen zuständige zentrale Mahngericht in Uelzen hat mir eine Monierung geschickt und gefragt, welches Mahngericht für TOPVISION zuständig ist. Das Gericht fragt deshalb, weil TOPVISION eine ausländische Rechtsform hat. Ich muss ausdrücklich die Abgabe an das in Deutschland zuständige Gericht beantragen.

An welches Gericht hast Du den Mahnbescheid gerichtet? Kannst Du mir die Adresse mitteilen? Musstes Du besondere Unterlagen vorlegen, um die Zuständigkeit zu begründen (z. B. Handelsregisterauszug)?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.


Zitat:
Zitat von Chrescht Beitrag anzeigen
Nachdem mein Anwalt jetzt Post von Topvision bekommen hat und die ganz dreist den gerichtlichen Mahnbescheid ohne Begründung abgelehnt haben, geht es jetzt in die nächste Runde. Vor Gericht holen wir uns jetzt den Vollstreckungstitel und dann kucken wir mal ob es bei dem Drecksladen (noch) Geld zu holen gibt oder nicht. Ich frage mich echt wieso diese Leute immer noch, trotz so vieler Anzeigen ganz unbehelligt weiter machen dürfen.
Mit den Mahnbescheiden allein werdet ihr nicht weit kommen denke ich. Falls es, wie bei mir nicht nur um 10€ geht, holt euch lieber direkt einen Anwalt, weil diese Spassvögel von Topvision wollen nur Zeit gewinnen, denn ich warte jetzt schon seit Februar 2008 auf mein Geld. Ich werde weiterhin mit allen Mitteln um mein Geld kämpfen und werde euch über den Verlauf auf dem laufenden halten.
Ich wünsche auch allen anderen Mitbeteiligten viel Glück.
champagener ist offline  
Alt 20.07.2008, 18:25   #954
Meerbuscher
Benutzer
 
Benutzerbild von Meerbuscher
 
Registriert seit: 12.10.2007
Beiträge: 383
Standard AW: www.topvision-online.de

Zitat:
Zitat von rcpeter Beitrag anzeigen
[...]Und was soll dieses Gezicke wegen "Privatkorrespondenz öffentlich machen" Herr Meerbuscher, tut da irgendwas irgendwem weh ?? [...]
Dann muss ich es wohl erklären: Sollte es sich um private Korrespondenz handeln, deren Inhalt nur für dich bestimmt war, besteht mindestens die Gefahr, dass du das Recht am eigenen Wort verletzt. Damit wiederum bringst du die Verantwortlichen des Boards ins Spiel, schließlich geht es hier um eine brisante Sache, bei der schnell Post vom Anwalt kommt.

Hier hilft einfache Zusammenfassung. Aber vielleicht war das auch mit dem Absender abgestimmt, dann hättest du es sicherheitshalber dazuschreiben sollen.

Abgesehen davon veröffentlicht man halt keine private Korrespondenz.
Meerbuscher ist offline  
Alt 21.07.2008, 13:31   #955
RAHein
Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2008
Beiträge: 1
Standard www.topvision-online.de - Mythen, Legenden, Wahrheiten

Mythen, Legenden, Wahrheiten

Hallo,

Ich habe am 03.07.08 (weil´s in 2007 bei topvision funktioniert hat) einen Fernseher gekauft und (offensichtlich glücklicherweise) per Kreditkarte bezahlt. Da die Ware noch trotz Mahnung und Fristsetzung noch nicht geliefert wurde und wahrscheinlich auch nicht bis zum 23.07.2008 geliefert sein wird, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und meiner Kreditkartengesellschaft den Missbrauch melden. Meine Bank hat mir bereits den entsprechenden Reklamationsantrag der Kreditkartengesellschaft zugesandt. Auch wenn ich vielleicht Glück haben werde und mein Geld zurückbekomme, werde ich Strafanzeige wegen versuchten Betruges bei der StA Trier erstatten und drücke euch die Daumen, dass ihr euer Geld zurück bekommt. Hier noch ein paar Tipps:

Bevor ihr von einem zunächst nach §433 BGB abgeschlossenen wirksamen Kaufvertrag zurücktreten könnt / wollt, müsst ihr eine angemessene Frist für die Lieferung setzen. Gerade bei als vorrätig angepriesenen Waren braucht diese Frist nicht länger als eine Woche zu betragen.

Nach Ablauf der Frist könnt ihr vom Kaufvertrag zurücktreten. Dabei solltet ihr darauf achten, dass ihr im Streitfall den Zugang des Rücktritts beweisen könnt. Also den Rücktritt am besten faxen (mit Faxbestätigung) und mailen. Wenn ihr den Rücktritt als Einschreiben sendet, bitte nur als Einwurfeinschreiben und nicht als Übergabeeinschreiben, da der Empfänger bei letzterem das Einschreiben einfach annehmen oder anschließend abholen muss und der Rücktritt damit nicht zugegangen ist.

Nach erfolgtem Rücktritt kann eine angemessene Fristsetzung zur Rückwabwicklung, bzw. der Zahlung des bereits gezahlten Kaufpreises inkl. Versandkosten erfolgen. Angemessen ist hierbei (der Gesetzgeber sieht keine bestimmte Frist vor) auf jeden eine Frist von einer Woche. Abweichende Geschäftsbedingungen, die die Frist auf einen Monat verlängern, sind meiner Meinung nach unwirksam, da Sie die Rechte des Verbrauchers unangemessen beschränken und insbesondere das Rücktrittsrecht des Verbrauchers einschränken. Der Gesetzgeber hat nämlich bewusst keine Frist zur Rückabwicklung vorgesehen. Es ist einem Unternehmer aber zumutbar Geld, auf das er keinen Anspruch mehr hat binnen einer Frist von einer Woche zu erstatten.

Soweit dann keine Erstattung innerhalb einer Woche erfolgt, sollte sofort Klage eingereicht werden, da gegen den Mahnbescheid offensichtlich Widerspruch eingelegt wird und sich damit das Ziel, ein vollstreckungsfähiger Titel, weiter verzögert.

Die Klage kann, soweit ihr Verbraucher seid – je nach Streitwert beim Amtsgericht oder Landgericht euers Wohnsitzes !!! eingereicht werden. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 16 EuGVVO. Gemäß Art. 5 Abs. 4 des EWG Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ) ist deutsches Recht anwendbar da Topvision zwar eine luxemburgische Gesellschaft ist, ihr Internetportal aber in deutscher Sprache betreibt und ein Verkaufsangebot / Werbung dem Kläger in Deutschland zugegangen ist. Darüber hinaus erfolgten die zum Abschluss des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen in Deutschland.

Mit einer Klage am eurem Wohnsitz, macht ihr die Hemm- und Kostenschwelle für Topvision höher eine lediglich auf Zeitverzögerung angelegte Verteidigung anzugehen.

Mit dem dann hoffentlich erhaltenen Titel (Urteil) kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden.

Falls eine Vollstreckung erfolglos sein sollte, z.B. wegen zwischenzeitlicher Insolvenz, sollte daran gedacht werden den Geschäftsführer persönlich in Anspruch zu nehmen. Dies wäre z.B. bei einer Verurteilung wegen Betruges (im Strafverfahren) ein gangbarer Weg um nicht auf die begrenzte Haftung der sarl (vergleichbar mit der deutschen GmbH) verwiesen zu werden.

Ich hoffe ich konnte euch an wenig unterstützen ! Falls ihr weitere Fragen habt, schießt los !
RAHein ist offline  
Alt 21.07.2008, 15:20   #956
chris_7384
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Registriert seit: 03.04.2008
Beiträge: 6
Standard AW: www.topvision-online.de

Zitat:
Zitat von Meerbuscher Beitrag anzeigen
... , schließlich geht es hier um eine brisante Sache, bei der schnell Post vom Anwalt kommt.
Wünschen wir uns nicht alle schnell Post vom Anwalt? Dann würde man zumindest mal den Anwalt kennenlernen können, wenn schon nicht Herrn Valerius persönlich, denn bis jetzt hat Topvision nur in Einzelfällen auf die Mahnbescheide reagiert und abgelehnt, oder?!

@Meerbuscher - mußt du hier jeden Eintrag/Kommentar kritisieren?
Laß doch jeden schreiben, was er persönlich für wichtig hält hier preiszugeben (zu seinem Betrugsfall)... Dank dir!
chris_7384 ist offline  
Alt 21.07.2008, 15:48   #957
Meerbuscher
Benutzer
 
Benutzerbild von Meerbuscher
 
Registriert seit: 12.10.2007
Beiträge: 383
Lächeln AW: www.topvision-online.de

Zitat:
Zitat von chris_7384 Beitrag anzeigen
[...]@Meerbuscher - mußt du hier jeden Eintrag/Kommentar kritisieren?
Sorry, aber das ist sachlich und inhaltlich nicht korrekt:

Ich finde von mir 7 Beiträge hier im Thread (hoffe, es waren nicht mehr):
- Hinweis: Mithaftung Verbraucherportal
- Hinweis: Problematik IP-Adressenwechsel - Identifizierung
- Hinweis: Bei Foto Oehlig findet sich ein Name wieder
- Kritik: Kritik am Vorschlag der "persönlichen Sachverhaltsprüfung"
- Hinweis: Betroffene vor Ausscheiden von Besier aus Verwaltungsrat
- Kritik: Private Post nicht im Forum veröffentlichen
- Erläuterung: Erläuterung, warum nicht privat veröffentlicht werden sollte

Also 4 sachdienliche Hinweise, 2 Kritiken mit einer Erläuterung. Gefühlt ist anders als real - wie so oft im Leben

Zitat:
Zitat von chris_7384 Beitrag anzeigen
[...]Laß doch jeden schreiben, was er persönlich für wichtig hält [...]
Jupp, mache ich. Aber bedenke auch, das ist ein Forum und keine Pinwand. Foren leben vom Austausch.

Versuche mich hier zu zügeln.
Meerbuscher ist offline  
Alt 21.07.2008, 15:55   #958
bludger
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Registriert seit: 21.07.2008
Beiträge: 1
Standard AW: www.topvision-online.de

Ich habe auch von dieser Firma mein Geld nicht zurückbekommen. Kann jemand mir einen guten Anwalt empfehlen? Lieber jemand mit Erfahrung in solchen Fällen und mit Sitz in München.
bludger ist offline  
Alt 21.07.2008, 19:01   #959
Salz
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2008
Beiträge: 22
Standard AW: www.topvision-online.de - Mythen, Legenden, Wahrheiten

Zitat:
Zitat von RAHein Beitrag anzeigen
Mythen, Legenden, Wahrheiten
Mit Mythen und Legenden ist hier niemandem geholfen.

Zitat:
Zitat von RAHein Beitrag anzeigen
gekauft und (offensichtlich glücklicherweise) per Kreditkarte bezahlt.
Ich verstehe nicht, wie jemand lieber einen romanartigen Beitrag mit Selbstverständlichkeiten und Allgemeinwissen verfasst, als einfach das Geld über seine Kreditkartengesellschaft rückbelasten zu lassen.

Die Kreditkarte ist das einzig brauchbare Zahlungsmittel im Web. Wird nicht geliefert, kann man sein Geld einfach über die ausgebende Bank rückbuchen lassen.
Kann der Lieferant nicht beweisen, dass er die abgebuchte Leistung erbracht hat, dauert die Rückbuchung in der Regel nur wenige Tage. Ich hatte (leider) schon mehrfach dieses Problem und weiss wovon ich Spreche.

Hätte jeder bei topvisionshop mit Kreditkarte bezahlt, wäre dieser Thread eigentlich überflüssig oder er wäre erheblich kürzer ausgefallen


Deshalb nochmals mein Rat an alle die bei Topvisionshop noch Geld zu bekommen haben und mit Kreditkarte in Vorleistung getreten sind:

Vergesst den ganzen Tralala mit Fristsetzungen, Mahnbescheiden und Paragraphenreiterei und löst das Problem über die Bank. Das spart (sehr viel) Zeit, Neven, Anwaltskosten und Ärger




Zitat:
Zitat von RAHein Beitrag anzeigen
(im Strafverfahren) ein gangbarer Weg um nicht auf die begrenzte Haftung der sarl (vergleichbar mit der deutschen GmbH) verwiesen zu werden.
Wenn die Informationen hier im Forum richtig sind, handelt es sich nicht um einen S.à.r.l sondern eine S.A. http://de.wikipedia.org/wiki/Soci%C3%A9t%C3%A9_anonyme

Zitat:
Zitat von RAHein Beitrag anzeigen
Falls eine Vollstreckung erfolglos sein sollte, z.B. wegen zwischenzeitlicher Insolvenz, sollte daran gedacht werden den Geschäftsführer persönlich in Anspruch zu nehmen.
Wenn der sich inzwischen auf den Seychellen sonnt, hilft das alles nix mehr.
Salz ist offline  
Alt 21.07.2008, 19:18   #960
heidbraake
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Registriert seit: 12.03.2008
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Beiträge: 159
Standard AW: www.topvision-online.de

Zitat:
Deshalb nochmals mein Rat an alle die bei Topvisionshop noch Geld zu bekommen haben und mit Kreditkarte in Vorleistung getreten sind:
Das gilt aber m.E. nur für die, deren Kauf noch nicht länger als sechs Wochen zurückliegt.

Ich habe den Betrag auch zurückbuchen lassen können. Habe aber immer noch die Befürchtung, dass das Geld wieder retour geht. Denn was ist, wenn das Konto zum Zeitpunkt der Rückbuchung gar kein Guthaben aufwies??
heidbraake ist offline  
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