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Wie ist die Rechtslage bei Partyfotos?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

-Hobby-Fotograf-

Themenersteller
Hallo,

ich hab mal eine Frage und wüsste gerne mal, ob ihr mir helfen könnt. Außerdem hoffe ich, das ich im richtigen Bereich gelandet bin.
Und zwar folgendes:
Ich bin angefragt worden, ob ich auf einer Party nächsten Monat Bilder machen könne. Vorher hab ich jedoch ein paar Fragen, vor allem zu den Rechten an den Bildern.
1. Darf ich die Leute auf der Feier einfach so fotografieren? Weil normalerweise gibt es ja die Rechte am eigenen Bild. Ist das vielleicht Ok, wenn ich am Eingang einen Hinweis anbringe, dass man sich mit betreten der Disko damit einverstanden erklärt, fotografiert zu werden?
1.2 Inwieweit darf ich die Bilder dann veröffentlichen (sprich auf Facebook etc.)
2. Sollte ich mit dem Veranstalter (der ein guter Freund von mir ist) einen Vertrag abschließen und wenn ja, was sollte da drin stehen?

Schon mal danke im Vorraus :)
 
Rechtsberatung findet hier nicht statt. Dafür sind nur entsprechend berechtigte Personen zuständig.
Mit den hier lediglich geäußerten persönlichen Meinungen kannst du nichts anfangen, schon gar nicht verbindlich.
 
Meine rechtlich unverbindliche Meinung:

Fotografieren darfst Du, denn das Recht am eigenen Bild verbietet nicht das fotografieren, sondern das Veröffentlichen der Bilder.

Eben darum darfst Du die Bilder von den Leuten nicht veröffentlichen.
Es sei denn Du hast von der abgebildeten Person die Genemigung dazu.

Davon gibt es ein paar Ausnahmen (z.B. große Gruppen auf öffentlichen Veranstaltungen, der Person ist offensichtlich klar das diese Bilder für eine Veröffentlichung gedacht sind) das ist aber alles eine rechtliche Grauzone.

Das ein Schild mit einem Hinweis oder ein auch entsprechender Passus in den AGBs des Veranstalters als Erlaubnis zur Veröffentlichung genügt habe ich zweifel.

Worüber willst Du mit Veranstalter einen Vertrag abschließen?
Er kann Dir nicht Erlauben die Fotos der Leute zu veröffentlichen.
Er kann Dir höchsten verbieten zu fotografieren, aber das wird ja wohl kaum passieren...
Wenn er Deine Bilder veröffentlicht ist er gegenüber den gezeigten Personen haftbar nicht Du.
 
Das ein Schild mit einem Hinweis oder ein auch entsprechender Passus in den AGBs des Veranstalters als Erlaubnis zur Veröffentlichung genügt habe ich zweifel.

Worüber willst Du mit Veranstalter einen Vertrag abschließen?
Er kann Dir nicht Erlauben die Fotos der Leute zu veröffentlichen.
Er kann Dir höchsten verbieten zu fotografieren, aber das wird ja wohl kaum passieren...
Wenn er Deine Bilder veröffentlicht ist er gegenüber den gezeigten Personen haftbar nicht Du.

Laut meiner Erfahtung ist das Standard, dass sich der Veranstalter per AGB gegenüber dem Gast absichert. Er sollte dir dann die Bestätigung geben, dass du das Recht hast, die Bilder von seinen Gästen zu machen und ffg. zu veröffentlichen, dafür bekommst du Naturalien oder Geld und gibt dem Veranstalter dann die Rechte der Bilder fuer Werbezwecke.
 
Moin!

Ich denke mal, ein Passus in den AGB würde schon reichen. Anders machen das die großen auch nicht. Ich war schon auf diversen Metal-Festivals, da läuft das genau so. Die können ja nicht jeden explizit um Erlaubnis fragen.

Das wird dann so geregelt, dass in den AGB ein Passus steht, mit dem Kauf einer Eintrittskarte und dem Betreten des Geländes erkennt man die AGB an und darin steht dann, dass der Veranstalter sich das Recht vorbehält Bilder zu machen und weiterzuveröffentlichen.

Hier mal ein Link zu den AGB des Wacken open air:

http://www.wacken.com/de/woa2013/main-headquarter/agb11/

In Absatz 13 steht diese Regelung und ich gehe mal davon aus, dass das Wacken mittlerweile groß und schlau genug ist, sich da rechtlich vernünftig abzusichern.

Gruß, Augenthaler
 
Laut meiner Erfahtung ist das Standard, dass sich der Veranstalter per AGB gegenüber dem Gast absichert. Er sollte dir dann die Bestätigung geben, dass du das Recht hast, die Bilder von seinen Gästen zu machen und ffg. zu veröffentlichen, dafür bekommst du Naturalien oder Geld und gibt dem Veranstalter dann die Rechte der Bilder fuer Werbezwecke.

Absichern kann man sich nur durch Bestimmungen in AGB, die vor Gericht standhalten. In die AGB wird aber alles (Un)mögliche reingeschrieben, unter anderem auch die Wunschvorstellung, daß der Gast mit dem Betreten der Disco seine Persönlichkeitsrechte an der Garderobe abgegeben habe. Es ist insofern nicht abwegig, sich einfach mal darüber zu informieren, womit andere vor einem schon auf die Nase gefallen sind. Google ist auch Dein und des Fredstarters Freund ...

Der Gastwirt kann dem Fotografen nicht Rechte übertragen, die er selber nicht hat: um fotografiert zu werden, geht man in ein Fotostudio und nicht in einen Tanzschuppen. Und der Portalbetreiber der Partyseite, die die Bilder hostet und veröffentlicht, will ebenfalls die Verantwortung auf den gewerblich tätigen Fotografen abwälzen. Bißchen viel Risiko für ein geschenktes Glas Cola.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Gastwirt kann dem Fotografen nicht Rechte übertragen, die er selber nicht hat: um fotografiert zu werden, geht man in ein Fotostudio und nicht in einen Tanzschuppen.
Aber, wenn man den Tanzschuppen betritt, erlaubt man dem Betreiber bzw. seinem Personal (hier der Fotograf), das man ggf. fotografiert wird und die Bilder veröffentlicht werden.

Ist bei jedem Konzert/Festival/Party so.
Mir wäre jetzt noch kein Fall bekannt, in dem sich auch nur eine Person beschwert hätte wegen den Bildern. Und ich hab schon so bisl Erfahrung auf dem Gebiet :D
 
Aber, wenn man den Tanzschuppen betritt, erlaubt man dem Betreiber bzw. seinem Personal (hier der Fotograf), das man ggf. fotografiert wird und die Bilder veröffentlicht werden.

Nein. Dann betritt man den Tanzschuppen, weiter nichts. Die Erlaubnis nach § 22 KunstUrhG kann nicht von irgendwas hergeleitet, sondern muß von den jeweiligen Personen explizit erteilt werden. Und selbst wenn man die Disco nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG als öffentliche Veranstaltung hinstellen könnte, würde § 23 Abs. 2 KunstUrhG es immer noch verbieten, Discobesucher mit unvorteilhaften Bildern öffentlich bloßzustellen.

Ist bei jedem Konzert/Festival/Party so.
Mir wäre jetzt noch kein Fall bekannt, in dem sich auch nur eine Person beschwert hätte wegen den Bildern. Und ich hab schon so bisl Erfahrung auf dem Gebiet :D

Wenn sich jemand, der bestohlen wurde, darüber nicht beschwert, wird deshalb der Diebstahl noch lange nicht legal. Das Veröffentlichen von Abbildungen anderer Leute abseits der Ausnahmen des § 23 Abs. 1 KunstUrhG ist schlichtweg rechtswidrig. Und man kann eine Demonstration oder ein Festival nicht einfach mit irgendeinem Tanzschuppen oder Frisörsalon in einen Topf werfen.

Zur Erinnerung: hier wurde nach der Rechtslage und nicht danach gefragt, wie das der Wirt vom Grünen Baum in Hinterposemuckel handhabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn sich jemand, der bestohlen wurde, darüber nicht beschwert, wird deshalb der Diebstahl noch lange nicht legal. Das Veröffentlichen von Abbildungen anderer Leute abseits der Ausnahmen des § 23 Abs. 1 KunstUrhG ist schlichtweg rechtswidrig.
Du machst es dir viel zu einfach. Es hat seinen Grund, weshalb man 6+ Jahre Jura studiert. Sowohl der Tatbestand Diebstahl(der hier aber nichts zur Sache tut, völlig anderes Rechtsgebiet) als auch eine Verletzung des "Rechts am eigenen Bild" erfordern, dass keine Einwilligung vorliegt.
"Einwilligung" ist ein juristischer Begriff der mit dem Umgangssprachlichen auf keinen Fall gleichgesetzt werden darf.

Ob und unter welchen Bedingungen ein Discobesucher durch konkludentes Handeln der Veröffentlichung seiner Fotos zustimmt kann hier selbstverständlich nicht abschließend und pauschal beurteilt werden, da das immer EInzellfallentscheidungen sind.

Worauf man sich aber verlassen kann: Lässt sich ein Partygast vom Partyfotografen fotografieren(was oft ja auch auf Aufforderugn geschieht) und nimmt von diesem ein Kärtchen entgegen, ist von einer Einwilligung auszugehen, da in dem Moment beiden Parteien unzweifelhaft bewusst ist, dass die Fotos auf die Website kommen.

Die Erlaubnis nach § 22 KunstUrhG kann nicht von irgendwas hergeleitet, sondern muß von den jeweiligen Personen explizit erteilt werden.
Das ist schlicht falsch, google "konkludentes Handeln". Weiß aber auch garnicht wo du das her hast? Vgl. die Supermarktkasse, an der man in aller Regel auch nicht explizit erklärt, man wolle nun einen Kaufvertrag eingehen. :lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Worauf man sich aber verlassen kann: Lässt sich ein Partygast vom Partyfotografen fotografieren(was oft ja auch auf Aufforderugn geschieht) und nimmt von diesem ein Kärtchen entgegen, ist von einer Einwilligung auszugehen, da in dem Moment beiden Parteien unzweifelhaft bewusst ist, dass die Fotos auf die Website kommen.
Oder der Gast dachte, er - und nur er - könne die Fotos hinterher beim Fotografen gegen Geld bestellen. Soviel zu "darauf verlassen". :eek:
 
Oder der Gast dachte, er - und nur er - könne die Fotos hinterher beim Fotografen gegen Geld bestellen. Soviel zu "darauf verlassen". :eek:
Partyfotografen und deren Webseiten sind nicht erst seit gestern allgemein üblich und dem entsprechenden Publikum bekannt - das weiß auch der Richter bei seiner Bewertung.

Zu schnell stellt man letztere als dumm und unwissen dar...
 
Partyfotografen und deren Webseiten sind nicht erst seit gestern allgemein üblich und dem entsprechenden Publikum bekannt - das weiß auch der Richter bei seiner Bewertung.
Zu schnell stellt man letztere als dumm und unwissen dar...
Das hat niemand geschrieben, ist also irrelevant. Im Gegenteil: So wie es Partywebsites gibt, gibt es genauso Fotografen, die bei diversen Events Leute ablichten und dann die Fotos diesen Leuten zum Kauf anbieten. Die Existenz ersterer schliesst letztere - und damit die Möglichkeit meiner Darstellung - nicht aus. Und das weiß der Richter ebenso.
Deine Argumentation von "darauf verlassen" hat ein dickes logisches Loch.
 
Du machst es dir viel zu einfach. Es hat seinen Grund, weshalb man 6+ Jahre Jura studiert. Sowohl der Tatbestand Diebstahl (der hier aber nichts zur Sache tut, völlig anderes Rechtsgebiet) als auch eine Verletzung des "Rechts am eigenen Bild" erfordern, dass keine Einwilligung vorliegt.

Als Beispiel hätte ich anstelle von "Diebstahl" auch jede andere Rechtsverletzung nennen können. Die Aussage war, daß die Veröffentlichungen notwendig rechtens sein müßten, weil der Vorposter noch nichts von einschlägigen Beschwerden oder Gerichtsverfahren gelesen hat.

Worauf man sich aber verlassen kann: Lässt sich ein Partygast vom Partyfotografen fotografieren (was oft ja auch auf Aufforderung geschieht) und nimmt von diesem ein Kärtchen entgegen, ist von einer Einwilligung auszugehen, da in dem Moment beiden Parteien unzweifelhaft bewusst ist, dass die Fotos auf die Website kommen.

Das Bewußtsein eines Partygastes ist mitunter getrübt. Man kann also von ihm weder verlangen, daß er gegen das Fotografieren selbst aktiven Widerstand leistet, noch daß er die Tragweite des Fehlers erkennt, die ihm aufgedrängte Karte in den nächstbesten Aschenbecher anstatt dem Fotografen in den Mund zu stecken.

Ich schlage vor, daß Du einmal im Leben so eine Krawallbude besuchst, bevor Du dort herumhängende Fotografen berätst.

Das ist schlicht falsch, google "konkludentes Handeln". Weiß aber auch garnicht wo du das her hast? Vgl. die Supermarktkasse, an der man in aller Regel auch nicht explizit erklärt, man wolle nun einen Kaufvertrag eingehen. :lol:

Kennst Du das: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. In den Supermarkt geht man um einzukaufen (also einen Kaufvertrag abzuschließen), in die Disco um zu Tanzen und sich einen hinter die Binde zu gießen, um fotografiert zu werden dagegen in ein Fotostudio. Aus der Tatsache, daß jemand tanzen geht, ist nicht zu schließen, daß er von diesem weltbewegenden Ereignis unbedingt Bilder auf irgendwelchen Internetseiten sehen will.

Der Vorschlag hier lautete, die Disco solle doch einfach in ihre AGB schreiben, daß sie Bilder von allen Leuten veröffentlichen darf, die die Frechheit besaßen, den Tanzschuppen zu betreten. Daß das so nicht funktioniert, weißt Du selber.
 
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In Absatz 13 steht diese Regelung und ich gehe mal davon aus, dass das Wacken mittlerweile groß und schlau genug ist, sich da rechtlich vernünftig abzusichern.
Nur weil so jemand "großes" einen solchen Passus in seinen AGB hat muss der noch lange nicht einer AGB-Prüfung standhalten.
Der ADAC hatte sehr lange einen äußerst bedenklichen Gewährleistungsausschluss in seinem Gebrauchtwagenkauf-Mustervertrag.
 
Es gibt ein Interview mit einem Anwalt, demnach kommt zum Gesetz noch die gelebte Rechtspraxis, die sich auch aus Urteilen bildet, dazu:
kwerfeldein.de - “Darf ich, darf ich nicht?” – Ein Interview mit Rechtsanwalt Philipp Dorowski zum Fotografieren auf der Straße - Obzwar das Herstellen eines Fotos nicht gegen den Gesetzestext des § 22 KUG verstößt, kann aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten betroffen sein. Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass durch die Herstellung der Fotografie das Bildnis des Betroffenen von seiner Person abgelöst, datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsgewalt entzogen wird. Einfach gesagt, soll niemand mit dem Gefühl leben, dass irgendjemand irgendwelche Fotos von einem besitzt, die irgendwann veröffentlicht werden könnten.
Daraus leite ich für mich ab, dass man eigentlich immer vorher fragen muss.
 
Moin!

Nur weil so jemand "großes" einen solchen Passus in seinen AGB hat muss der noch lange nicht einer AGB-Prüfung standhalten.
Der ADAC hatte sehr lange einen äußerst bedenklichen Gewährleistungsausschluss in seinem Gebrauchtwagenkauf-Mustervertrag.

Hatte mich ja selber im von mir in Beitrag Nr. 10 gesetzten Link widerlegt.

LG, Augenthaler
 
Mal einige frische Erfahrungen zum Thema "mal eben in nem Tanzschuppen um sich schiessen"- gerade von der samstäglichen Knipsertour für eines der hier vielzitierten Partyportale zurück. Ort des Geschehens: Lokale Grossraumdisse. Dort rennt u.a. seit Jahren ein Hausfotograf rum, und die Stammgäste/Personal dort kennen mich seit gut 2 Jahren.

Bilanz des Abends: min 5x habe ich wohl beim Hochheben der Kamera, um diese oberhalb Schulterhöhe durch den Raum zu tragen (und damit aus der Gefahrenzone von tieffliegendem Bier, wahlweise frisch aus dem Glas oder versehentlich bei irgendwelchen Wiederkäuvorgängen von sich gegeben zu bewegen...), irgendwelche Leute komisch angesehen, die ich allesamt kannte und auch schon mehrfach fotografiert habe. Resultat war ein eindeutiges abwinkendes Signalisieren, dass man/frau gerade nicht in Stimmung für Bilder ist. Irgendwann bin ich aus Raum A in Raum B gegangen, lief mir noch ein Partygast hinterher, und fragte etwas aufgeregt, ob ich ihn gerade geknipst hätte. Nachdem wir dann mal kurz die letzten Bilder durchgegangen sind, und er nirgendwo drauf war (auch im Hintergrund nicht), klopfte er mir noch kurz mit nem Dankeschön auf die Schulter und verschwand im Treiben...

Sprich: Auch in ner Bude, wo oft die Leute ankommen und einen hinter sich herzerren wollen zu ihren Kumpels am anderen Rand der Tanzfläche, halten sich nich genug Leute auf, die nicht abgelichtet werden wollen. Und auch wenn das da seit Jahren so normal ist, und auch ein Hausfotograf ständig anwesend ist, ist das lange kein Freibrief, einfach so durch die Gegend zu ballern.

Das Portal, für das ich hier unterwegs bin, hält das so, auch als Anweisung an die Leute, die da unterwegs sind:
- Erst fragen, dann schiessen. Ausnahme: Die Leute winken einen ran und wollen geschossen werden.
- Ausnahmen sind hier Übersichtsschüsse über eine homogen gefüllte Tanzfläche und Showacts
- Weitere praktische Ausnahme: Bei Leuten, die man kennt (und weiss, dass das ok ist) spontan schiessen und dann fragen, ob Bild ok.

Und "fragen" kann auch nonverbal erfolgen, sowas wie Blickkontakt, Kamera hochheben und draufdeuten.

Ich überreiche danach, wenn das Bild für ok befunden wurde, eine Karte des Partyportals. Wir tragen hier auch entweder "Halsband und Hundemarke" mit Name/URL des Portals, oder Shirts mit Logo, sprich sind erkennbar keine Privatknipser.

Mal als Hausnummer: Ich habe in der Zeit bei dem Laden insgesamt um die knapp 20.000 Bilder von Discos, Abiparties, Fasching in seinen Varianten hier im Badener Raum etc. veröffentlicht, und ungefähr 10 Bilder wurden nachträglich moniert und sollten gelöscht werden. Grund in den meisten Fällen: "Oh Gott, da seh ich doch Panne aus, meine Haare sind doof, etc."- also Sachen, die man ggf. aufm Kameradisplay nicht gesehen hat. Alter dieser Leute: U18. Highlight war hier mal ein Kollege, der mich extra gebeten hat, ne Veranstaltung, die er mitorganisiert hat, zu schiessen, sich dann mit nem Mädel im Arm ablichten lässt, und beide finden das Bild gut. Montag komme ich ins Büro, werde schon von nem armwedelnden Kollegen empfangen, der schon nervöse Flecken hatte...
Stellte sich heraus, dass das seine Ex war, und ihm dann einfiel, dass die neue Flamme, an der er gerade dran war, das vielleicht nicht sehen sollte...

Anderes Highlight war der Vater einer noch nicht ganz 18jährigen, die sich mitsamt Freundinnen mehrfach bei verschiedenen Kollegen (wir waren bei dem bekanntesten Volksfest der Stadt mit drei Leuten unterwegs) brav hingestellt und in die Kamera gelächelt hatte. Vati schob ne ziemliche Welle, dass Fotos im Internet ja die Wurzel alles Bösen seien und seine Tochter ja garnicht wusste, dass sie irgendwo hinkommt...
Nachdem man ihn aufgeklärt hat, dass
a) das Foto nach 22:00 aufgenommen wurde und somit die Leute, die auf so einer Art Festival anwesend sein dürfen, entweder alt genug sind, um generell selbst zu wissen, was ungefähr geht (oder in Begleitung gemäss Jugendschutzgesetz zu sein haben)
b) sich in mehreren Fällen bei verschiedenen Leuten, die auch alle Ausweise gemäss Regelung des Veranstalters zu tragen haben, haben ablichten lassen
c) zumindest einer der Leute (in diesem Falle ich) definitiv niemanden angesprochen hat, sondern in dem Zeitraum, wo ich an der fraglichen Bühne war, in jedem Falle von den Kiddies rangezerrt wurde (und danach jeder die Hand ausstreckt mit: Gib Karte, wo wir runterladen können)

Wurde der Tonfall etwas leiser und es hiess dann in einer der nächsten Mails, dass zumindest die Fotos gelöscht werden sollen (kein Thema, ist sein gutes Recht, wenn Kind U18) und er mal beim nächsten Elternabend fragt, wie andere das so halten...


Fazit für den TO: Erst fragen, dann schiessen. Wenn das ne Party ist, wo die Leute es gewohnt sind, dass da Fotografen rumrennen, kommen die auch oft von alleine an. Den Rest lässt man entweder in Ruhe feiern oder versucht ggf. nonverbal Kontakt herzustellen. Sollten im Normalfall einige anständige Bilder bei rauskommen.
 
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