Das "Problem" dabei ist halt dass eine Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, und daher von ihm an (fast) frei gestaltbare Bedingungen geknüpft sein kann.
@TO:
Du schreibst nur dass du die Kamera eingeschickt hast - an wen:
An den Hersteller mit dem du bis dahin gar kein Vertragsverhältnis hattest, oder hast du beim Händler reklamiert bei dem du die Kamera gekauft hattest?
Hier würde die Gewährleistung/Sachmängelhaftung greifen, welche gesetzlich geregelt ist.
@TO:
Du schreibst nur dass du die Kamera eingeschickt hast - an wen:
An den Hersteller mit dem du bis dahin gar kein Vertragsverhältnis hattest, oder hast du beim Händler reklamiert bei dem du die Kamera gekauft hattest?
Hier würde die Gewährleistung/Sachmängelhaftung greifen, welche gesetzlich geregelt ist.