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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Guten Morgen,

Meine zweite Frage war, wenn ich zur Hauptfälligkeit die Werte meines Equipment nicht anpasse, ob ich dann trotzdem bei einem Schaden nur den geringeren Wert oder den nicht angepassten erstattet bekomme.

Danke dir Sven.

Lg und einen schönen Sonntag.

Hallo Sven,

danke für die Antwort, leider befriedigt das mein Informationsbedürfnis nicht komplett und ich finde, dass das gar nicht so theoretisch ist.

Aus den Informationsdokumenten zur angebotenen Versicherung bzw. dem Versicherungsschein selbst geht das nämlich m.M.n. nicht wirklich konkret hervor und bei mir herrschte bislang die Meinung, dass ich bei halbwegs aktuellen Sachen den aktuellen Neuwert erstattet bekomme was ja nun anscheinend nach einer unbestimmten und nicht konkretisierten Zeitspanne de facto nicht der Fall ist.

Auf Basis deiner Antwort stellt sich nun die Frage, welchen Wert man dann nach dem ersten Jahr nach Neukauf anzusetzen hätte? Ist man bei >1 Jahr direkt bei der Gebrauchtpreisliste oder wie genau wird der "Restwert" ermittelt?

Ich frage deswegen so explizit nach, weil ich ja solange der halbe, mittlere Preis bei Markteinführung des versicherten Objekts kleiner ist als der Wert aus der Gebrauchtpreisliste den aktuellen Neuwert versichere bzw. als Prämienberechnungsgrundlage ansetze. Sollte ich nun aber nach einem Jahr (oder xx Monaten, wie auch immer) gar nicht mehr den aktuellen Neuwert des versicherten Objekts ersetzt bekommen, wäre dieser Wert ja zu hoch und ich bezahle für etwas, das so dann in der Form und Höhe nicht geleistet würde.

Ich habe hier wirklich viele Seiten durchgelesen und tatsächlich nichts Konkretes gefunden. Mit welcher Formel wird denn bei den Versicherern gerechnet, um den Restwert der einzelnen Teile zu bestimmen? Oder erhalte ich unabhängig vom Alter den Neuwert, weil ich ja für diesen Wert auch bezahle und eine Police abgeschlossen habe?

Es wäre sehr hilfreich, wenn du das mal konkretisieren könntest.

Vielen Dank,
Christian

Moin,

zur Beantwortung der beiden Fragen zitiere ich am besten mal aus der FAQ auf der ersten Seite dieses Treads:

-------
Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?
Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist (Neuwert = Mittlerer Verkaufspreis bei Markteinführung) , muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.
-------

Das heisst wenn der Zeitwert unter die 50% des Neuwertes gefallen ist muß nur
noch dieser versichert werden, man zahlt also nicht den Beitrag für den Neuwert und bekommt nur den Zeitwert ersetzt. Wenn im laufe der Jahre der Zeitwert unter die 50% fällt kann man die Versicherungssumme herunter setzen damit man nicht unnötig zuviel Beitrag bezahlt. Für gewöhnlich wird die 50% Grenze bei hochwertigen Objektiven eigentlich nie oder erst nach vielen, vielen Jahren erreicht, dass Canon 17-55 ist ein seltener Sonderfall da es einen extrem ungewöhnlichen Preisverlauf hat.

Der Zeitwert ist ein Marktwert, also der Wert der für gebrauchte Gegenstände allgemein am Gebrauchtmarkt erzielt wird, einen festen Prozentualen Abschlag pro Jahr gibt es nicht, dass wäre bei Fotogerätschaften unrealistisch.

Ich hoffe ich konnte euch mit den Ausführungen weiterhelfen, bei Rückfragen ruft mich am besten unter 0251-789000 im Büro an, in einem Gespräch lassen sich Fragen meist besser klären.

Hallo,

eine Frage: Habe vor ein paar Tagen jetzt schon 2 mal den Link zu den Bildern meiner Kamera eingesendet (hab sie in meine Dropbox gepackt), zusammen mit der Bitte mir zu bestätigen, wenn sie heruntergeladen sind, damit ich sie dann aus der Dropbox löschen kann. Hab leider beide Male keine Antwort bekommen :( Hätte aber bevor ich verreise gerne eine Bestätigung dass a) die Bilder heruntergeladen wurden und b) die Bilder komplett sind, wäre das möglich?

viele Grüße,

highwaychile

Sende mir mal deine Namen und deine Mailadresse per Mail, dann kann ich den Vorgang prüfen.

Gruß
Sven
 
Danke für deine Antwort.

Woher nehme ich den Zeitwert eines Tamron 70-300 für Nikon?
Für die Neuwertermittlung darf ich nur Fotofachhändler online auswählen? Amazon würde nicht gehen? Darf ich mir den Wert aussuchen, wenn die Preise der Händler unterschiedlich sind oder muss ich den niedrigsten nehmen?

In dem Beitrag habe ich weiter vorne gelesen, dass in den ersten 4 Jahren immer der Neupreis erstattet wird, ist dem immernoch so?
Wie ist das bei Stativen und Köpfen mit dem Zeitwert?


Sorry für die vielen Fragen.

Vielen Dank Sven.

Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für deine Antwort.

Woher nehme ich den Zeitwert eines Tamron 70-300 für Nikon?
Für die Neuwertermittlung darf ich nur Fotofachhändler online auswählen? Amazon würde nicht gehen? Darf ich mir den Wert aussuchen, wenn die Preise der Händler unterschiedlich sind oder muss ich den niedrigsten nehmen?

In dem Beitrag habe ich weiter vorne gelesen, dass in den ersten 4 Jahren immer der Neupreis erstattet wird, ist dem immernoch so?
Wie ist das bei Stativen und Köpfen mit dem Zeitwert?


Sorry für die vielen Fragen.

Vielen Dank Sven.

Beste Grüße

Hallo,

darfst auch gern Amazon zu rate ziehen, den Neuwert bekommst Du solange erstattet wie der Zeitwert nicht unter 50% des Neuwertes bei Markteinführung gefallen ist, schau dazu doch mal in meine letzten Posts da habe das nochmals genau erklärt :)

Gruß
Sven
 
Und die Gebrauchtpreise für Tamrons?
Wie läuft das mit Stativen und Köpfen?

Lg
 
Mich würde auch der Gebrauchtpreis vom Tamron 70-300 VC interessieren, der mittlere EInführungspreis liegt ja bei 440€... kann man dieses noch zum Neupreis versichern?

Ersma
 
Hallo Sven,
Für mein Stativ und Kopf ist es eindeutig, für das Tamron leider nicht.
Magst du mir da unter die Arme greifen?

Lg
Hobbl
 
Hallo,

für Produkt- oder Vertragsspezifische Fragen ruft uns am besten im Büro unter 0251-789000 an oder schreibt uns unter info@fotoversicherung.com eine Mail.

Der Tread hier im Forum sollte nur für allgemeine Fragen genutzt werden.

Gruß
Sven
 
Ich habe im Moment meine Nikon Ausrüstung versichert und bin jetzt auf ein Fuji System umgestiegen...Dazu habe ich zwei Fragen:

1. Die Versicherungssumme wird etwas geringer sein. Die Hauptfälligkeit ist dummerweise gerade vorbei und der Betrag wurde noch gemäß der Nikon Ausrüstung abgebucht. Wird da irgendetwas verrechnet oder wird der Beitrag dann erst zur nächsten Hauptfälligkeit (in ziemlich genau einem Jahr) verringert.

2. Die Fuji Ausrüstung habe ich letzten Samstag bei einem Fotofachgeschäft gekauft. Kassenbelege mit dem Datum sind vorhanden. Allerdings steht da natürlich nicht mein Name drauf (ob die Seriennummern drauf stehen weiß ich gerade nicht auswendig). Ich wollte heute Abend den Änderungsantrag ausfüllen. Muss ich jetzt Fotos machen oder reicht die Rechnung vom 19.07.2014 (angenommen ohne Name und ohne Seriennummer)?
 
Kurze Frage ob ich die Wert-Angabe richtig verstehe: auch bei fast neuen Objektiven z.B. gebe ich den aktuellen Wert an (z.B. was das Ding bei Amazon gerade kostet) und nicht das, was auf meiner Rechnung steht?

Wird der Amazon Preis als Referenz akzeptiert?
(50% Regel kommt nicht in Frage da alles recht neu ist.)

Kann ich auch meine Kompaktkamera (immerhin eine RX100M2) auch mit aufführen oder muss das getrennt laufen?

EDIT: noch eine Frage: es wird von einem Raum in einem festen Gebäude gesprochen. Was ist auf einem Kreuzfahrtschiff? Es sind ebenso Räume wie in einem Hotel, allerdings ist es nicht direkt ein festes Gebäude... Zählt der Versicherungsschutz auf einem Ozeanriesen trotzdem?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe im Moment meine Nikon Ausrüstung versichert und bin jetzt auf ein Fuji System umgestiegen...Dazu habe ich zwei Fragen:

1. Die Versicherungssumme wird etwas geringer sein. Die Hauptfälligkeit ist dummerweise gerade vorbei und der Betrag wurde noch gemäß der Nikon Ausrüstung abgebucht. Wird da irgendetwas verrechnet oder wird der Beitrag dann erst zur nächsten Hauptfälligkeit (in ziemlich genau einem Jahr) verringert.

2. Die Fuji Ausrüstung habe ich letzten Samstag bei einem Fotofachgeschäft gekauft. Kassenbelege mit dem Datum sind vorhanden. Allerdings steht da natürlich nicht mein Name drauf (ob die Seriennummern drauf stehen weiß ich gerade nicht auswendig). Ich wollte heute Abend den Änderungsantrag ausfüllen. Muss ich jetzt Fotos machen oder reicht die Rechnung vom 19.07.2014 (angenommen ohne Name und ohne Seriennummer)?

Hallo,

Du kannst jederzeit verkaufte Gegenstände aus- und neue Gegenstände in den Vertrag einschließen. Wenn Du keine auf deinen Namen ausgestellte und mit Serien Nr. versehenen Rechnung hast benötigen wir die im Antrag und unserer Website näher beschriebenen Nachweisfotos.


Kurze Frage ob ich die Wert-Angabe richtig verstehe: auch bei fast neuen Objektiven z.B. gebe ich den aktuellen Wert an (z.B. was das Ding bei Amazon gerade kostet) und nicht das, was auf meiner Rechnung steht?

Wird der Amazon Preis als Referenz akzeptiert?
(50% Regel kommt nicht in Frage da alles recht neu ist.)

Kann ich auch meine Kompaktkamera (immerhin eine RX100M2) auch mit aufführen oder muss das getrennt laufen?

EDIT: noch eine Frage: es wird von einem Raum in einem festen Gebäude gesprochen. Was ist auf einem Kreuzfahrtschiff? Es sind ebenso Räume wie in einem Hotel, allerdings ist es nicht direkt ein festes Gebäude... Zählt der Versicherungsschutz auf einem Ozeanriesen trotzdem?

Du musst den aktuellen mittleren Neuwert angeben, die Amazonpreise sind meist in diesem Bereich, darum kannst diese gut verwenden. Gerne kannst Du auch eine Kompaktkamera in den Vertrag einschließen. Auf Kreuzfahrtschiffen gilt der gleiche Versicherungsschutz wie in Hotels.

Gruß
Sven
 
Hallo liebe Forumler/innen,

es ist mal wieder soweit das ich in meinen (hoffentlich verdienten :confused: :) ) Sommerurlaub gehe.

Daher werde ich euch in den nächsten 2 Wochen hier leider nicht zur Verfügung stehen können und schließe den Tread in der Zeit

vom 25.07.2014 bis 11.08.2014

Natürlich steht euch unser Büro weiterhin zur Verfügung, bei Fragen schreibt daher bitte an

info@fotoversicherung.com

oder ruft einfach unter

0251-789000

an. Meine Kollegen werden euch gerne weiterhelfen.

Ab dem 11.08.2014 werde ich euch in neuer Frische wieder zur Verfügung stehen :)


Sonnige Grüße
Sven

 
Zuletzt bearbeitet:
hi, habe letztens bei euch ne versicherung abgeschlossen, nun habe ich mir ganz spontan nen bg gekauft, kann ich das noch mitversichern? der beitrag wurde eh noch nicht abgebucht

mfg
 
hi, habe letztens bei euch ne versicherung abgeschlossen, nun habe ich mir ganz spontan nen bg gekauft, kann ich das noch mitversichern? der beitrag wurde eh noch nicht abgebucht

mfg

Hallo,

Du kannst jederzeit neue Gegenstände in deine Kameraversicherung einschließen,
sende uns dazu einfach einen Änderungsantrag, diesen findest Du unter folgendem Link:

http://www.fotoversicherung.com/downloads/

Gruß
Sven
 
Hallo,

will hier nicht alle Seiten durchlesen.

Ist Ausrüstung in einem abschließbaren Mobilhome auf Campingplätzen in Italien/Frankreich etc. voll versichert?
Gilt ein Funkauslöser (Wert ca. 70 EUR) incl. Empfänger als Kleinteil? Noch eine Ergänzung.
Wenn das PKW gestohlen wird und Ausrüstung im Kofferraum drin ist, ist sie vermutlich auch versichert?

Da die Selbstbeteilung jedes Jahr %-tual sinkt...kann man nach 3-4 Jahren in den Tarif mit den 1.000 EUR Selbstbeteiligung
wechseln und damit die Beiträge senken trotzdem diese durch die Dauer des Vertrags dann bei 0 liegt?

gruss
schlufti
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

will hier nicht alle Seiten durchlesen.

Ist Ausrüstung in einem abschließbaren Mobilhome auf Campingplätzen in Italien/Frankreich etc. voll versichert?
Gilt ein Funkauslöser (Wert ca. 70 EUR) incl. Empfänger als Kleinteil? Noch eine Ergänzung.
Wenn das PKW gestohlen wird und Ausrüstung im Kofferraum drin ist, ist sie vermutlich auch versichert?

Da die Selbstbeteilung jedes Jahr %-tual sinkt...kann man nach 3-4 Jahren in den Tarif mit den 1.000 EUR Selbstbeteiligung
wechseln und damit die Beiträge senken trotzdem diese durch die Dauer des Vertrags dann bei 0 liegt?

gruss
schlufti

Alle deine o.g. Fragen kann ich mit JA beantworten :)



Hi,
wie kann ich eine Kamera versichern, die im Ausland (Schweiz) gekauft wurde (Rechnung liegt vor)

Ganz normal im Antrag angeben, wo Du deine Ausrüstung kaufst ist für die Fotoversicherung nicht von belang.

Gruß
Sven
 
Ich habe euch bereits vor über einer Woche eine Frage und dann bereits den ausgefüllten Antrag samt Fotos geschickt, da ich gehofft habe, dass sich die Versicherung noch vor meinem Urlaub ausgeht.

Jedoch habe ich bis heute noch keine Rückmeldung erhalten... :confused:

Die Mailadresse info@fotoversicherung.com ist doch korrekt, oder?

mfg
 
Ich habe euch bereits vor über einer Woche eine Frage und dann bereits den ausgefüllten Antrag samt Fotos geschickt, da ich gehofft habe, dass sich die Versicherung noch vor meinem Urlaub ausgeht.

Jedoch habe ich bis heute noch keine Rückmeldung erhalten... :confused:

Die Mailadresse info@fotoversicherung.com ist doch korrekt, oder?

mfg

Anträge bestätigen wir für gewöhnlich innerhalb eines Arbeitstages, gib mir bitte per PN deinen Namen und deine Mailadresse dann kann ich den Vorgang prüfen.

Gruß
Sven
 
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