Radfahrerin
Themenersteller
Rau, Wolfgang: Recht für Fotografen
Galileo-Design, 2. aktualisierte und erweiterte Auflage 2013
Wolfgang Rau ist Jurist und selber Fotograf und schildert somit praxisnahe Fälle aus seinem Berufsleben. Das Buch beinhaltet alle wichtigen Vorschriften und Paragraphen zu den auch hier im Forum immer wieder diskutierten Fragen: Was darf ich fotografieren und veröffentlichen? Autor Rau gibt darauf in drei großen Kapiteln Antwort: Urheberrecht allgemein / Panoramafreiheit, Designschutz, Hausrecht bzw. Privatsphäre / Recht am eigenen Bild.
Besonders wichtig finde ich das Kapitel zum Thema Fotografie von Menschen. Das Recht am eigenen Bild sowie das Persönlichkeitsrecht haben oberste Priorität und hier gehen die Gerichte auch streng gegen den sog. Verletzter vor. Das muss auch beim Ablichten und der anschließenden Veröffentlichung in Internet, in Foren und dergleichen beachtet werden und betrifft nicht nur Berufsfotografen, sondern auch Hobbyfotografen, die kein Geld mit Fotos verdienen. Natürlich gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Sieht sich jedoch der Fotografierte plötzlich ohne seine Einwilligung im Internet, ist das eindeutig ein Verstoß des Fotografen. Es gilt somit, beim Ablichten von Personen entweder vorher eine schriftliche Genehmigung einzuholen oder die Person unkenntlich zu machen bzw. so zu fotografieren, dass sie nicht identifizierbar ist – dazu gibt es nur wenige Ausnahmen, die vom Autor erklärt werden.
Weiteres Beispiel: Bei der Panoramafreiheit (nehmen wir mal das Fotografieren eines fotogenen Gebäudes an) ist nur das Ablichten der Außenansicht, also die Straßenfront erlaubt. Steigt man hierfür auf eine Mauer, benutzt eine Leiter, ein Stativ mit 2 Meter Auszug oder fotografiert von einem Balkon eines gegenüber liegenden Hauses, ist dies wiederum verboten. Unbedenklich sind Landschafts- und Tieraufnahmen in freier Natur, auch der Hund der Nachbarin darf abgelichtet werden, wenn man hierfür nicht ohne Erlaubnis den Grund jener Nachbarin betritt. Schade: Nach der Lektüre geht man nicht mehr so sorglos an Motive ran, was aber auch durchaus sinnvoll ist, denn: Unwissenheit schützt vor nicht vor Strafe.
Der Autor befasst sich aber nicht nur mit den Vorschriften, die ein Fotograf beachten muss, sondern gibt in den weiteren Kapiteln Hilfestellung bei der Verwertung von Bildern. So gibt es detaillierte Hinweise für die Vertragsgestaltung mit Kunden, aber auch mit Models. Die häufigsten Fallstricke, über die man beim gewerblichen Fotografieren stolpern kann, werden aufgeführt. Rau gibt auch Hilfestellung, wie vorgegangen werden kann, wenn Fotos ohne Einwilligung des Fotografen verwendet werden, erläutert die Möglichkeiten des Unterlassungsanspruches und Schadensersatzanspruches und wie man diesen durchsetzen kann. An dieser Stelle würde ich mir allerdings gerne noch mehr Beispiele aus der Praxis wünschen.
Neu in der zweiten Auflage ist ein Kapitel über Fotorecht im Internet. Deutlich wird, wie leichtfertig viele User Facebook, Twitter und Co. Nutzungsrechte einräumen, die sie vermutlich ihrem besten Freund niemals erteilen würden – Ahnungslosigkeit und Bequemlichkeit sind die Ursachen. Was mir dabei fehlt sind Tipps, wie man gegen die Nutzung eigener Bilder durch Dritte z.B. bei Dienstleistern wie Blogger, Picstopin etc. vorgehen kann oder wenn auf Webseiten ohne Impressum Fotos unauthorisiert gezeigt werden.
Ein weiteres neues Kapitel befasst sich mit den Besonderheiten des Fotorechts in Österreich und der Schweiz.
Im Anhang findet der Leser die wichtigsten Gesetzestexte zum Thema sowie Vertragsmuster.
Fazit: Es gibt viele schöne Fotobücher, die man gerne haben würde. Dieses hier ist in diesem Sinne kein Genuss, bietet aber 440 Seiten geballte Informationen, auf die ich nicht mehr verzichten möchte.
Rau, Wolfgang: Recht für Fotografen, Galileo-design 2013, ISBN 978-3-8362-2580-9, 440 Seiten, 34,90 Euro
Galileo-Design, 2. aktualisierte und erweiterte Auflage 2013
Wolfgang Rau ist Jurist und selber Fotograf und schildert somit praxisnahe Fälle aus seinem Berufsleben. Das Buch beinhaltet alle wichtigen Vorschriften und Paragraphen zu den auch hier im Forum immer wieder diskutierten Fragen: Was darf ich fotografieren und veröffentlichen? Autor Rau gibt darauf in drei großen Kapiteln Antwort: Urheberrecht allgemein / Panoramafreiheit, Designschutz, Hausrecht bzw. Privatsphäre / Recht am eigenen Bild.
Besonders wichtig finde ich das Kapitel zum Thema Fotografie von Menschen. Das Recht am eigenen Bild sowie das Persönlichkeitsrecht haben oberste Priorität und hier gehen die Gerichte auch streng gegen den sog. Verletzter vor. Das muss auch beim Ablichten und der anschließenden Veröffentlichung in Internet, in Foren und dergleichen beachtet werden und betrifft nicht nur Berufsfotografen, sondern auch Hobbyfotografen, die kein Geld mit Fotos verdienen. Natürlich gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Sieht sich jedoch der Fotografierte plötzlich ohne seine Einwilligung im Internet, ist das eindeutig ein Verstoß des Fotografen. Es gilt somit, beim Ablichten von Personen entweder vorher eine schriftliche Genehmigung einzuholen oder die Person unkenntlich zu machen bzw. so zu fotografieren, dass sie nicht identifizierbar ist – dazu gibt es nur wenige Ausnahmen, die vom Autor erklärt werden.
Weiteres Beispiel: Bei der Panoramafreiheit (nehmen wir mal das Fotografieren eines fotogenen Gebäudes an) ist nur das Ablichten der Außenansicht, also die Straßenfront erlaubt. Steigt man hierfür auf eine Mauer, benutzt eine Leiter, ein Stativ mit 2 Meter Auszug oder fotografiert von einem Balkon eines gegenüber liegenden Hauses, ist dies wiederum verboten. Unbedenklich sind Landschafts- und Tieraufnahmen in freier Natur, auch der Hund der Nachbarin darf abgelichtet werden, wenn man hierfür nicht ohne Erlaubnis den Grund jener Nachbarin betritt. Schade: Nach der Lektüre geht man nicht mehr so sorglos an Motive ran, was aber auch durchaus sinnvoll ist, denn: Unwissenheit schützt vor nicht vor Strafe.
Der Autor befasst sich aber nicht nur mit den Vorschriften, die ein Fotograf beachten muss, sondern gibt in den weiteren Kapiteln Hilfestellung bei der Verwertung von Bildern. So gibt es detaillierte Hinweise für die Vertragsgestaltung mit Kunden, aber auch mit Models. Die häufigsten Fallstricke, über die man beim gewerblichen Fotografieren stolpern kann, werden aufgeführt. Rau gibt auch Hilfestellung, wie vorgegangen werden kann, wenn Fotos ohne Einwilligung des Fotografen verwendet werden, erläutert die Möglichkeiten des Unterlassungsanspruches und Schadensersatzanspruches und wie man diesen durchsetzen kann. An dieser Stelle würde ich mir allerdings gerne noch mehr Beispiele aus der Praxis wünschen.
Neu in der zweiten Auflage ist ein Kapitel über Fotorecht im Internet. Deutlich wird, wie leichtfertig viele User Facebook, Twitter und Co. Nutzungsrechte einräumen, die sie vermutlich ihrem besten Freund niemals erteilen würden – Ahnungslosigkeit und Bequemlichkeit sind die Ursachen. Was mir dabei fehlt sind Tipps, wie man gegen die Nutzung eigener Bilder durch Dritte z.B. bei Dienstleistern wie Blogger, Picstopin etc. vorgehen kann oder wenn auf Webseiten ohne Impressum Fotos unauthorisiert gezeigt werden.
Ein weiteres neues Kapitel befasst sich mit den Besonderheiten des Fotorechts in Österreich und der Schweiz.
Im Anhang findet der Leser die wichtigsten Gesetzestexte zum Thema sowie Vertragsmuster.
Fazit: Es gibt viele schöne Fotobücher, die man gerne haben würde. Dieses hier ist in diesem Sinne kein Genuss, bietet aber 440 Seiten geballte Informationen, auf die ich nicht mehr verzichten möchte.
Rau, Wolfgang: Recht für Fotografen, Galileo-design 2013, ISBN 978-3-8362-2580-9, 440 Seiten, 34,90 Euro