• Herzlich willkommen im "neuen" DSLR-Forum!

    Wir hoffen, dass Euch das neue Design und die neuen Features gefallen und Ihr Euch schnell zurechtfindet.
    Wir werden wohl alle etwas Zeit brauchen, um uns in die neue Umgebung einzuleben. Auch für uns ist das alles neu.

    Euer DSLR-Forum-Team

  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • DSLR-Forum Fotowettbewerb neu erfunden!
    Nach wochenlanger intensiver Arbeit an der Erneuerung des Formates unseres internen Fotowettbewerbes ist es Frosty als Moderator
    und au lait als Programmierer gelungen, unseren Wettbewerb auf ein völlig neues Level zu heben!
    Lest hier alle Infos zum DSLR-Forum Fotowettbewerb 2.0
    Einen voll funktionsfähigen Demowettbewerb kannst du dir hier ansehen.
  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2024
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien der Eigenmarken "Upscreen", "Brotec", "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs März 2024.
    Thema: "Arbeitsmittel"

    Nur noch bis zum 31.03.2024 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Frohe Ostern!

    Wir wünschen allen DSLR-Forum Nutzern, ihren Familien und Freunden sowie unseren Sponsoren und Partnern und deren Familien und Freunden ein frohes Osterfest.

    Euer DSLR-Forum Team!
WERBUNG

Fotografieren von kompromittierden Situationen zukünftig strafbar - reloaded

loge01

Themenersteller
Vor so drei oder vier Jahren gabs hier mal ne heftige Diskussion über ein neues Gesetz (bzw dessen Erweiterung), das darauf abzielte, kompromittierende und allzu persönliche Fotos zu veröffentlichen. Viele lasen aus dem Gesetzentwurf sogar heraus, dass man heute (Zitat) „draußen fast nichts mehr fotografieren dürfe, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen“.
Es ging um die Erweiterung des §201s StGB (mehr: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html )


Über weite Strecken wurde wie folgt argumentiert:

„Was man auch bedenken muss ist, dass dieses Gesetz mit der Vorverlagerung der Strafbarkeit zur Aufnahme dazu führen wird, dass jeder Fotograf mit Kamera als potentieller Straftäter angesehen werden wird, denn er könnte ja jederzeit ein eine Straftat darstellendes Bild aufnehmen oder schon aufgenommen haben.“

„Der zukünftige § 201a stellt nicht auf die Veröffentlichung, sondern auf die Bildaufnahme ab.“

„Dieses Gesetzesvorhaben ist eine massive Bedrohung für die Fotografie in Deutschland.“

„Das doofe ist halt, dass der neue § 201a auf völlig harmloses Verhalten und Dinge die man als Fotograf nicht verhindern kann unter Strafe stellt, da kann man noch so ein netter Kerl sein.“

„Wer ein Bild aufnimmt, das geeignet ist das Ansehen eines anderen erheblich zu schädigen oder auf dem der andere nackt ist, ohne dazu befugt zu sein, der hat den Straftatbestand des neuen § 201a verwirklicht.“



Hm, ist ja, wie gesagt, n Zeitl her. Was hat sich in dieser Zeit verändert? Ist jemand im Sinne des Gesetztes „betroffen“? Hat sich Euer fotografisches Arbeiten verändert? Vielleicht sogar einschränkend verändert? Oder war es seinerzeit nen Sturm im Wasserglas?
Bin neugierig auf Eure Erfahrungen 😊
 
Wenn man kein Paparazzi oder Spanner ist, ist man von diesem Gesetz doch nicht betroffen. Man macht nicht zufällig Bilder, die unter dieses Gesetz fallen, denn wenn man Personen so fotografiert, wie sie sich in der Öffentlichkeit bewegen, sind diese Bilder auch nicht dazu geeignet das Ansehen dieser Person zu beschädigen.

Außerdem stellt ein guter Fotograf ohnehin sicher, dass von den von ihm fotografierten Personen keine Aufnahmen gemacht werden, mit denen diese sich nicht wohl fühlen würden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute die unbefugt nackt sind darf man doch aber fotografieren und anzeigen. :angel:

Ansonsten, ein gutes Gesetzt. Ich bin und war nicht betroffen.
 
Aktueller Fall:
http://www.infranken.de/regional/ro...bei-schwerem-verkehrsunfall;art165839,3247538
Gaffer fotografiert anstatt zu helfen
Ersthelfer kümmerten sich um die Dame bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Während die Rettungskräfte die Erstversorgung vor Ort übernahmen, fotografierte ein 30-jähriger Schwabacher aus ungefähr fünf Metern Entfernung die am Boden liegenden Dame. Nachdem die Beamten den Herrn auf sein Handeln ansprachen, reagierte dieser sofort verbal aggressiv und war völlig uneinsichtig.
Das Anfertigen von derartigen Bildaufnahmen ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern stellt auch einen Straftatbestand dar. Der 30-Jährige muss nun deshalb mit einem Strafverfahren wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen rechnen.
Ich denke, solche Strafverfahren sind viel zu selten.
 
Leute die unbefugt nackt sind darf man doch aber fotografieren und anzeigen. :angel:

In der Schweiz vielleicht!?
In DE glaube ich das eher nicht...Persönlichkeitsrecht und so! ;)
Jedenfalls würde ich mich kaum auf das dünne Eis begeben das verletzten zu wollen (und potenziell auch noch den hier relativ neuen Teil des §201) nur um ne allenfalls profane OWiG anzustoßen. :angel:

Zumal "öffentliche Nacktheit" (ohne sexuellen Kontext oder eine spezifische "Belästigung") alleine hier erstmal keine separater Strafbestand ist...da muss afair schon mehr zusammenkommen damit es überhaupt (nennenswert) sanktioniert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man kein Paparazzi oder Spanner ist, ist man von diesem Gesetz doch nicht betroffen. Man macht nicht zufällig Bilder, die unter dieses Gesetz fallen, denn wenn man Personen so fotografiert, wie sie sich in der Öffentlichkeit bewegen, sind diese Bilder auch nicht dazu geeignet das Ansehen dieser Person zu beschädigen.

Außerdem stellt ein guter Fotograf ohnehin sicher, dass von den von ihm fotografierten Personen keine Aufnahmen gemacht werden, mit denen diese sich nicht wohl fühlen würden.

Eines der Probleme des Gesetzes ist es das es gewisse Aufnahmen gibt die

a) Gemacht werden sollten
b) Dem Fotographierten SEHR unangenehm sind

Etwa das Bild wie der Bürgermeister vom örtlichen Bauunternehmer "diskreet" den "braunen Umschlag" bekommt. Oder das wo der "EHELICHTE TREUE UND CHRISTLICHE WERTE" Politiker aus dem Puff kommt.

Auch die fallen ja unter das Gesetz.

=====================

Dazu kommen die Grauzonen wo Auffassungen aufeinander prallen, wo Mensch etwas tut was zwar legal ist aber bei dem er trotzdem nicht unbedingt im Internet landen will. Und nein, die meisten Menschen haben keine Lust ihr Leben einzuschränken nur weil heute an jeder Ecke Wildgewordene Kameraschwinger lauern. Das Gesetz ist derartig "schwammig" formuliert (wie viele Gesetze der letzen 10, 20 Jahre) das da ne Menge Streitpotential besteht.
 
Hat sich Euer fotografisches Arbeiten verändert? Vielleicht sogar einschränkend verändert?

Nach dem Fall Espen Eichhöfer habe ich mit Street-Fotografie aufgehört - zumindest in Deutschland. Wenn schon ein bei der Klägerin wahrgenommener "mürrischer Blick" sowie "unvorteilhafte Kleiderfalten" (sic!) als kompromittierend bewertet und mit Unterlassungsklage nebst Abmahnkosten abgeurteilt wird, ist mir das zu riskant. Auch bei (Hochzeits-)Reportagen agiere ich inzwischen vorsichtiger, sowohl im öffentlichen, als auch im geschlossenen Bereich. Highlight des letzten Jahres: die sich überschlagende Stimme eines ca. 17jährigen Auszubildenden, der beim Eindecken der Festtafel hinter mir lautstark zum Besten gibt, das er nicht fotografiert werden möchte. Und dieses gefühlte 20-mal am Abend wiederholte.

Street-Fotografie existiert natürlich weiterhin. Allerdings nicht mehr als Dokumentar- bzw. Kunstform denn als mittels Myriaden von Überwachungskameras erzeugten Herrschaftswissens.
 
Das Gesetz ist derartig "schwammig" formuliert (wie viele Gesetze der letzen 10, 20 Jahre) das da ne Menge Streitpotential besteht.

Schon...die Frage ist aber ob es

A) ein weiterer Schnellschuss des Gesetzgebers ist, der in der Praxis erst potenziell durch Gerichte über Grundsatzurteile in eine ansatzweise sinnvolle Form gepresst werden muss. Ergo für die Gerichte und Bürger mehr Aufwand bedeutet!
oder
B) einfach nur eine handwerklich schlechte gemachte Gesetzesleiche ist die einfach vor sich hin schlummert, faktisch aber kaum Auswirkungen auf irgendwelche Belange hat, weil es halt anderweitig im wesentlichen schon abgedeckt wird oder geklärt wurde. Ergo zwar da ist, aber dennoch keinem so wirklich "weh" tut aber auch niemandem so wirklich hilft!

Bisher sieht es doch eher aus wie B) und nicht danach aus das sich Großartig irgendwas verändert hat oder irre ich mich?! ;)

Man sollte es wohl eher einen Gesetzgewordenen Debattenbeitrag zur Gafferkultur im Handyzeitalter nennen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Eines der Probleme des Gesetzes ist es das es gewisse Aufnahmen gibt die

a) Gemacht werden sollten
b) Dem Fotographierten SEHR unangenehm sind

Etwa das Bild wie der Bürgermeister vom örtlichen Bauunternehmer "diskreet" den "braunen Umschlag" bekommt. Oder das wo der "EHELICHTE TREUE UND CHRISTLICHE WERTE" Politiker aus dem Puff kommt.

Auch die fallen ja unter das Gesetz.

Nein, Fotografien, die journalistischen Zwecken dienen die fallen nicht unter das Gesetz:

" Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen."

Es geht bei dem Gesetz um Paparazzi, Spanner und Gaffer.
 
Nein, Fotografien, die journalistischen Zwecken dienen die fallen nicht unter das Gesetz:

" Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen."

Es geht bei dem Gesetz um Paparazzi, Spanner und Gaffer.

Es ist aber etwas schwammig weil es die Berichterstattung einschränkt und Luft für Klage/Diskussion lässt. Was ist Zeitgeschehen? Schon der korrupte Lokalpolitiker?
 
Was ist Zeitgeschehen? Schon der korrupte Lokalpolitiker?

Wenn das nicht unter Zeitgeschehen fällt, was bitte dann?!
Zumal "korruption" hier ja schon stark ein öffentliches Interesse nahelegen sollte...grade bei einer Person die in ihrer Funktion per definition öffentliche Interessen vertritt. ;)

Was anderes wäre es wohl wenn es rein um private Angelegenheiten ginge...z.B. kompromittierende Aufnahmen rein persönliche Aspekte betreffen. (heimliche Aufnahmen beim Sex mit einer Geliebten...oder was weiß ich...ab da hängt es zu einem gewissen Grad wohl davon ab worum es geht und wie "öffentlich" die Person wirklich ist)

Davon abgesehen ist ja auch das "öffentliche" Straßenfest von Nebenan schon "Zeitgeschehen", weshalb man dort als Fotograf in seinen Spielräumen da schon wesentlich freier ist, als wenn man normal durch die Innenstadt schlendert.
Insofern hängt das wohl weniger von der Lokalität oder dem Umfang als vielmehr dem konkreten Geschehen und dem Rahmen ab in dem dieses Geschehen von statten geht.
So hab ich es zumindest bisher immer verstanden! :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon...die Frage ist aber ob ...
Öhm ...

"Ist jemand im Sinne des Gesetztes „betroffen“? Hat sich Euer fotografisches Arbeiten verändert? Vielleicht sogar einschränkend verändert?"


*Das* waren die eigentlichen Fragen des TO, nicht die Debatte über das Gesetz und seine rechtlichen Auslegungen oder laienhafte Interpretationen.
Wir sind hier nämlich in einem Fotografie-, nicht in einem Jura-Forum.
 
*Das* waren die eigentlichen Fragen des TO,

Häh!?? Das ist doch genau das wo mein Beitrag eigentlich drauf abgezielt hat! :ugly:

Ich habe jedenfalls bisher nicht den Eindruck das sich durch den Paragrafen wirklich einschränkend etwas verändert hätte.
Ne Flut von Verfahren gegen ehrbare Fotografen oder Journalisten scheint es deswegen ja wohl auch nicht zu geben...oder etwa doch?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist aber etwas schwammig weil es die Berichterstattung einschränkt und Luft für Klage/Diskussion lässt. Was ist Zeitgeschehen? Schon der korrupte Lokalpolitiker?

Ein Person in einem öffentlichen Amt ist immer Zeitgeschehen. Da ist auch nichts schwammig dran, das gilt ja für die Persönlichkeitsrechte ganz genauso.
Als Fotograf braucht man seine Gewohnheiten nicht umzustellen, solange man sich nicht als Paparazzi, Spanner oder Gaffer betätigt.




Öhm ...

"Ist jemand im Sinne des Gesetztes „betroffen“? Hat sich Euer fotografisches Arbeiten verändert? Vielleicht sogar einschränkend verändert?"


*Das* waren die eigentlichen Fragen des TO, nicht die Debatte über das Gesetz und seine rechtlichen Auslegungen oder laienhafte Interpretationen.
Wir sind hier nämlich in einem Fotografie-, nicht in einem Jura-Forum.

Das gehört doch zusammen und das weißt Du auch! Wenn sich Leute jetzt nicht mehr trauen zu fotografieren, dann wird man sie doch wohl darauf hinweisen dürfen, *warum* das unbegründet ist.
 
Das gehört doch zusammen und das weißt Du auch! Wenn sich Leute jetzt nicht mehr trauen zu fotografieren, dann wird man sie doch wohl darauf hinweisen dürfen, *warum* das unbegründet ist.
Nein, eine Diskussion des Gesetzestextes und dessen Auslegung ist hier unerwünscht.
Das kann man in den vor Jahren geführten Threads und andernorts gerne nachlesen.

Es geht darum, ob nach den Jahren der Gültigkeit das Gesetz eure Fotografiergewohnheiten beeinflusst hat. Mehr nicht.
Die Laienhafte Begründung irgendwelcher Zulässigkeiten aufgrund eigener Stammtisch-Juisten-Auslegung kann einen anderen in massive Schwierigkeiten bringen, falls er sich daran hält.
Und genau deshalb sind solche juristischen Diskussionen hier nicht erlaubt. Und das weißt *Du* ganz genau.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man kein Paparazzi oder Spanner ist, ist man von diesem Gesetz doch nicht betroffen. Man macht nicht zufällig Bilder, die unter dieses Gesetz fallen,....

Genau!

Selbst wenn ich bei einem Feuerwehreinsatz die Kamera dabei habe unterlasse ich es grundsätzlich, betroffenen Personen oder gar Unfallopfer zu Fotografieren, obwohl dies wahrscheinlich sogar eine erlaubte Ausnahme laut dem §201a Absatz 4 darstellen würde.

Ich wurde bei einem Feuerwehreinsatz auch schon von einem Polizisten darauf angesprochen, was das mit der Kamera da soll. Gut, ich war in zivil unterwegs, weil ich als Ersthelfer am Unfallort war und unser Kommandant mich dann um ein Dokumentationsfotos gebeten hat. War aber dann kein Problem.
 
Einen „Paparazzi“ gibt es laut Definition nicht; es ist ein Paparazzo.

Vielleicht nützt diese Erinnerung, dem einen oder anderen Kollegen, irgendwann einmal...
 
Aus der Art und Anzahl der Antworten und der Resonanz allgemein zu schließen:
Viel dürfte sich für die Fotografiergewohnheiten des einzelnen dadurch nicht geändert haben...
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten