leicht OT hier im Foto-Forum, aber:
In Deutschland gibt es eine gesetzliche 2-Jahres Frist, innerhalb der der Händler (und nicht der Hersteller!) die Fehlerfreiheit des Produktes garantieren muss. Treten innerhalb dieser Zeit Fehler im Gerät auf, dann muss man sich an den Händler wenden und dann hat er bis zu 2 Versuche zur Fehlerbehebung. Er kann aber auch schon beim ersten Fehler das defekte gegen ein identisches, funktionierendes Gerät austauschen. Porto und Verpackung und Versicherung bzw. das Risiko für den Versand der Kamera zu Nikon muss so auch der Händler tragen, der einem die defekte Kamera verkauft hat. Ist die Kamera nach 2 Reparatur-Versuchen noch immer defekt kann man theoretisch auch vom Kauf zurück treten. Es muss dafür auch nicht immer der exakt genau selbe Fehler sein, der behoben wird: Der Verkäufer muss laut Gesetz eine mängelfreie Ware liefern und hat bei einem andern Zustand der Ware dafür 2 Versuche zur Nachbesserung laut BGB - und zwar ausdrücklich ohne dass die Art und Weise der Nachbesserung für den Kunden unzumutbar ist. Man muss es also als Kunde nicht hinnehmen, dass die Kamera alle paar Tage wieder mit einem anderen Fehler ausfällt, der dann jedes mal mit 2 Versuchen behoben wird. Nach ein paar erfolglosen Versuchen kann man die Kamera auf den Tisch des Verkäufers stellen, fristlos vom Vetrag zurück treten und sein Geld zurück fordern (abzüglich evtl. Nutzungsentschädigung).
Hier würde ich also mit der wieder defekten Kamera direkt noch mal zum Händler gehen und ihn um eine Austauschkamera oder eine 2. Nachbesserung bitten. Klappt es dann auch noch nicht, dann würde ich auf Austauschkamera oder Rücktritt vom Vertrag bestehen wegen ansonsten "Unzumutbarkeit" nach BGB §400-irgendwas. Aber normalerweise wird man wohl dann von Nikon einfach eine neue Kamera bekommen, Nikon behandelt jedenfalls ganz offiziell die deutsche Gewährleistung wie eine echte 2-Jahres Garantie (ohne Beweislast-Umkehr). Und ist da meiner Erfahrung nach auch relativ kulant, wenn man die Kamera nicht gerade eindeutig selbst beschädigt hat, z.B. durch einen Sturz oder massiven Wasserschaden usw. (Wobei mir Nikon aber auch schon mal eine W100-Kinderkamera, die trotz IPX8 am Display nicht dicht war, gegen eine getauscht hat, die dann auch beim Schnorcheln 100% dicht war. Ohne nach zu fragen wie tief ich damit unten war)