AW: Sammelthread: Street-Fotografie
Dieses Bild ist zwar aus Groningen, aber vielleicht interessiert es einige hier im Thread, dass nach einem Bericht in der heutigen Frankfurter Allgemeinen Zeitung das Bundesverfassungsgericht Straßenfotografie innerhalb bestimmter Grenzen auch ohne vorherige Zustimmung der Abgebildeten für zulässig erklärt hat, einschließlich der Veröffentlichung der Fotos. Siehe hier
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1882372, ausführlicher in der heutigen FAZ (S.16) oder sicher auch in anderen Zeitungen bzw. online
Danke, ich glaube Dein Link hat nicht gefunkt, aber ich konnte es auch so nachlesen.
Irgendwie war ja das schon klar, dass Fotografie in dem Sinn natürlich auch Kunst ist oder sein kann (liegt im Auge des Betrachters). Andererseits haben wir in Deutschland seit einigen Jahren ein verschärftes Recht am eigenen Bild, das ja eigentlich deswegen eingeführt wurde, um Kinder und oder gerade von Prominenten zu schützen. Bzw das Papparazzi-Wesen zu unterbinden. Was rechtlich draus gemacht wurde, ist ja nicht unlogisch, es gilt halt jetzt für alle. Was daran unfair ist, ist das nicht nur der Kunstschaffende, sondern auch jeder andere mit einem Fotoapparat in der Hand kriminalisiert wird.
Es denken ja auch einige Fotografen, die liebend gerne andere fotografieren (alles schon erlebt...), dass sie selbst nicht auf irgendwelchen Fotos sein wollen. Das kommt natürlich alles noch dann quasi in den Clinch mit dem Medienzeitalter, indem jeder ein Handy oder auch eine Minikamera, Drohne usw. für kleines Geld kaufen und benutzen kann.
An diesem Urteil ist jetzt nur fraglich, wie ich gelesen habe, dass nicht nur dann ein Foto problematisch sein kann, wenn es an einer großen Kreuzung ausgestellt wird, sondern doch vielmehr Anlass zu Beschweren geben könnte, wenn jd. ZB unvorteilhaft oder gar kompromittierend fotografiert ist. Das ist ja auch bei dem noch gültigen Recht am eigenen Bild ein Problem, das bisher gar nicht thematisiert wurde und Anlass zu weiteren Reformen geben wird.
Da bin ich gespannt, wie es weitergeht. Das jd. wie in diesem Fall Schmerzensgeld oder eine Entschädigung fordert, weil ein Bild von ihm/ihr ausgestellt ist und aber dieses gar nicht zugesprochen bekommt, der Beklagte aber dann für Anwalts-und Gerichtskosten der Klägerin aufkommen muss, ist wohl ein Treppenwitz und kann einfach nicht so stehen bleiben - auch wenn es darum bei dieser Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht gar nicht ging.