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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Ich interessiere mich auch sehr für eure Versicherung(y)

Kurze Verständnisfrage: Angenommen, ich wähle die Variante mit 250€ SB, dann macht es doch keinen Sinn, Gegenstände mit Wert unter 250€ zu versichern, da ich diese ja im Schadensfall sowieso selbst bezahlen müsste? Oder liege ich grad falsch?


Ach und ich habe mich bei den Preisen jetzt an Amazon orientiert, geht das auch? Hatte schon mal in einer der vorherigen Seiten was ähnliches gelesen war mir aber nicht mehr sicher....

Danke und Gruß

Zu deiner ersten Frage:
Theoretisch ist das richtig. Nehmen wir aber an, dass du eine Aufrüstung im Gesamtwert von 2000,- Euro hast und diese dir komplett gestohlen wird, dann hast du ja auch dort 250,- SB. Hier würde es sich also lohnen, selbst wenn jedes einzelne Objekt unter 250,- Euro wäre.
Sofern dir nur ein einzelnes Objekt kaputt geht oder gestohlen wird, welches einen Wert < 250,- Euro hat und du 250,- Euro SB wählst, bringt dir das dann natürlich relativ wenig - das stimmt.

Zur zweiten Frage:
Auch Amazon sollte in Ordnung sein.
 
Hallo,

ich frage sicherheitshalber auch noch mal nach.

Ich versichere einen Body, der neu bei 1500 lag und jetzt einen Zeitwert von 1000 hat. Dann gebe ich 1000 an und bekomme diese auch im Schadenfall, richtig?

Wenn dann im nächsten Jahr der Body im Zeitwert auf 500 fällt, also unter den halben Neuwert bekomme ich dann auch nur die 500 ersetzt, die ich dann per Änderung angeben muss, richtig? Zeitwert gibt es quasi nur, solange der Zeitwert nicht unter 50% Neuwert rutscht?

Die Berechnung Zeitwert/Neuwert ist ein Jahr gültig für den Zeitraum der Vertragslaufzeit? Schaden ist im 11. Monat eingetreten und der Zeitwert ist in diesem Zeitraum auf unter 50% des Neuwertes gefallen. Ersetzt wird trotzdem die Summe, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegeben ist, richtig?

Ich schließe die Versicherung jetzt ab und bekomme in 3-5 Monaten ein Objektiv, das wird dann nachgetragen und dementsrechend per Nachzahlung mit eingerechnet, soweit richtig verstanden?

Meine Firma hat mir einen Laptop gegeben, den ich ausschließlich selbst nutze, auch privat. Kann ich diesen mit einschließen oder wird es hier kompliziert? Ich vermute mal, das dies eher nicht möglich ist, würde mich doch sehr wundern.

Gruß
Thalbadar
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich würde gerne meine D600 versichern. Diese wird (zu recht) nicht mehr so häufig neu verkauft. Wie ermittele ich den Neupreis, wenn die drei von Ihnen vorgeschlagenen Fachhändler sie nicht mehr führen?

Kann ich den von Amazon nehmen?

Hallo,

wenn ein Artikel nicht mehr allgemein neu zu erhalten ist schau am besten bei Geizhals rein wie der letzte Neukaufpreis war. Den Link für die D600 findest Du hier:

http://geizhals.de/?phist=837408

Du kannst das gute Stück also für 1.300 EUR (Neuwert) versichern.


Ich interessiere mich auch sehr für eure Versicherung(y)

Kurze Verständnisfrage: Angenommen, ich wähle die Variante mit 250€ SB, dann macht es doch keinen Sinn, Gegenstände mit Wert unter 250€ zu versichern, da ich diese ja im Schadensfall sowieso selbst bezahlen müsste? Oder liege ich grad falsch?


Ach und ich habe mich bei den Preisen jetzt an Amazon orientiert, geht das auch? Hatte schon mal in einer der vorherigen Seiten was ähnliches gelesen war mir aber nicht mehr sicher....

Danke und Gruß

Bezüglich der SB hat es mgr_ schon richtig erklärt, die SB wird nur einmal je Schadenfall fällig so das es auch sinnvoll ist Gegenstände zu versichern die einen Wert unterhalb der gewählten SB haben. Oder man wählt eine geringere SB um auch die Einzelteile versichert zu haben :)

Die Amazonpreise sind auch OK.


Hallo,

ich frage sicherheitshalber auch noch mal nach.

Ich versichere einen Body, der neu bei 1500 lag und jetzt einen Zeitwert von 1000 hat. Dann gebe ich 1000 an und bekomme diese auch im Schadenfall, richtig?

Wenn dann im nächsten Jahr der Body im Zeitwert auf 500 fällt, also unter den halben Neuwert bekomme ich dann auch nur die 500 ersetzt, die ich dann per Änderung angeben muss, richtig? Zeitwert gibt es quasi nur, solange der Zeitwert nicht unter 50% Neuwert rutscht?

Die Berechnung Zeitwert/Neuwert ist ein Jahr gültig für den Zeitraum der Vertragslaufzeit? Schaden ist im 11. Monat eingetreten und der Zeitwert ist in diesem Zeitraum auf unter 50% des Neuwertes gefallen. Ersetzt wird trotzdem die Summe, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegeben ist, richtig?

Ich schließe die Versicherung jetzt ab und bekomme in 3-5 Monaten ein Objektiv, das wird dann nachgetragen und dementsrechend per Nachzahlung mit eingerechnet, soweit richtig verstanden?

Meine Firma hat mir einen Laptop gegeben, den ich ausschließlich selbst nutze, auch privat. Kann ich diesen mit einschließen oder wird es hier kompliziert? Ich vermute mal, das dies eher nicht möglich ist, würde mich doch sehr wundern.

Gruß
Thalbadar

Also, solange der Zeitwert über 50% des Neuwertes bei Markteinführung liegt, gibts Du bitte immer den aktuellen Neuwert an. Dieser wird solange ersetzt wie der Zeitwert nicht unter die 50% Grenze fällt.

Gerne kannst Du auch einen Laptop versichern den Dir dein Arbeitgeber geschenkt hat.

Gruß
Sven
 
Hallo und danke für die fixe Antwort,

bleiben die zwei Fragen offen.

Dieser wird solange ersetzt wie der Zeitwert nicht unter die 50% Grenze fällt.

Die Berechnung Zeitwert/Neuwert ist ein Jahr gültig für den Zeitraum der Vertragslaufzeit? Schaden ist im 11. Monat eingetreten und der Zeitwert ist in diesem Zeitraum auf unter 50% des Neuwertes gefallen. Ersetzt wird trotzdem die Summe, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegeben ist?

Ich schließe die Versicherung jetzt ab und bekomme in 3-5 Monaten ein Objektiv, das wird dann nachgetragen und dementsrechend per Nachzahlung mit eingerechnet, soweit richtig verstanden?

Danke vorab für die Antworten, sehr lobenswert der Service.

Gruß
 
Hallo und danke für die fixe Antwort,

bleiben die zwei Fragen offen.



Die Berechnung Zeitwert/Neuwert ist ein Jahr gültig für den Zeitraum der Vertragslaufzeit? Schaden ist im 11. Monat eingetreten und der Zeitwert ist in diesem Zeitraum auf unter 50% des Neuwertes gefallen. Ersetzt wird trotzdem die Summe, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegeben ist?

Ich schließe die Versicherung jetzt ab und bekomme in 3-5 Monaten ein Objektiv, das wird dann nachgetragen und dementsrechend per Nachzahlung mit eingerechnet, soweit richtig verstanden?

Danke vorab für die Antworten, sehr lobenswert der Service.

Gruß

Nein, ich meine das schon so wie ich es schreibe :)

Im Schadenfall wird geschaut, was ist der aktuelle Wert, ist dieser über 50% des Neuwertes wird der dann aktuelle Neuwert ersetzt, maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Ist der Zeitwert unter 50% gerutscht dann gibt es nur den aktuellen Zeitwert.

Den Versicherungswert kannst Du einmal im Jahr zur Hauptfälligkeit anpassen.

Wenn Dir die Sache jetzt noch unklar sein sollte ruf am besten einmal unter 0251-789000 bei uns an, manchmal kann man Sachverhalte besser in einem Gespräch klären.

Gruß
Sven
 
Danke für das nochmalige Klarstellen, jetzt habe ich das auch verstanden.

Habe es fast schon befürchtet, gut, muss man eben aufpassen, was man da einsetzt als Summe. Muss ich mir dann mal in Ruhe anschauen.

Danke dir nochmals.
 
Hallo Leute,

finde den Thread genial... hier zwei Fragen von mir.

1. Wenn ich nebenberuflich selbstständig bin, sprich ein Kleingewerbe habe, zähle ich dann als Berufsfotograf? Noch verdiene ich so wenig Geld, dass es eher ein kleiner Nebenjob ist... noch... :D

2. Ich benötige bezüglich der Berechnung des Neuwertes mal ein Beispiel:
- Canon 60D: Laut der Gebrauchtwarenliste beträgt der aktuelle Zeitwert 415 €
- Preisentwicklung (beste Preise laut Geizhals) nach Markteinführung:
* 26.08.10 (Markteinführung): 1148 €
* 26.09.10: 1028 €
* 26.10.10: 1009 €
* 26.11.10: 875 €

Korrekt, dass sich nun ein durchschnittlicher Neuwert bei Einführung von 1015 € ergibt?

Für die Berechnung der Versicherungssumme benötigt man also drei Preise, korrekt?

Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden?
Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist (Neuwert = mittlerer Verkaufspreis bei Markteinführung) , muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.


1. Neuwert bei Markteinführung (3-Monatsdurchschnitt) - Xnm: 1015 €
2. Neuwert bei aktueller Anschaffung - Xna: 752 €
3. Aktueller Gebrauchtwarenwert - Xg: 415 €

Da Xg < 1/2 Xnm -> Versicherungssumme Xg = 415 €
Wäre Xg bei über 508 €, somit Xg > 1/2 Xnm -> Versicherungssumme Xna = 752 €????

Ist das so korrekt?
Ich frage, da ich in den FAQs verschiedene Definitionen von "Neuwert" lese. Einmal bezogen auf Markteinführung und einmal bezügen auf die aktuelle Anschaffung.

Gruß
Tito
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

Kleine Frage :

Ich kaufe meine Sachen meist gebraucht. Dann muss ich ja fotos bei ihnen hinterlegen. Werden die bilder von ihnen überprüft,ob sie den anforderungen genugen oder wird das erst im schadenfall geprüft ?

Also bekomme ich sofort ein feedback zu den bildern wenn etwas als beweis nicht ausreicht oder erst im schadenfall wenn es zu spät ist?
 
@Tito
Dein Fragen hatten wir glaub ich schon per Mail beantwortet, darum gehe ich jetzt hier nicht nochmals darauf ein.


Hallo!

Kleine Frage :

Ich kaufe meine Sachen meist gebraucht. Dann muss ich ja fotos bei ihnen hinterlegen. Werden die bilder von ihnen überprüft,ob sie den anforderungen genugen oder wird das erst im schadenfall geprüft ?

Also bekomme ich sofort ein feedback zu den bildern wenn etwas als beweis nicht ausreicht oder erst im schadenfall wenn es zu spät ist?

Wie die Nachweisbilder aussehen müssen, ist ja im Antrag auf Seite 3 genau beschrieben und wird in der Deckungsbestätigung nochmals aufgeführt. Da wir täglich unzählige Nachweisbilder bekommen, können wir leider nicht jedes einzelne prüfen und mit den versicherten Gegenständen abgleichen. Wenn Du dich nach unserer Beschreibung richtest (Von allen Seiten ohne Deckel, soweit sich die versicherten Gegenstände einschalten lassen halt eingeschaltet und ein Foto mit jedem Gegenstand) wirst Du im Schadenfall keinerlei Schwierigkeiten haben. :)

Gruß
Sven
 
Hallo,

ich hätte da auch mal eine Frage:

Habe ich richtig verstanden, dass ich, wenn ich auf die Deklarationspflicht verzichte, nur Fotos von gebrauchtem Equipment ohne vorhandene Rechnung dem Antrag beifügen muss?
Für die restliche Ausrüstung, wofür ich eine Rechnung auf meinem Namen habe (auch gebrauchte Sachen z.B. bei Calumet gekauft) muss ich keine Fotos beifügen und die Rechnungen erst bei Eintritt eines Schadenfalles vorlegen?

Vielen Dank im Voraus.

Memi
 
Hallo,

ich hätte da auch mal eine Frage:

Habe ich richtig verstanden, dass ich, wenn ich auf die Deklarationspflicht verzichte, nur Fotos von gebrauchtem Equipment ohne vorhandene Rechnung dem Antrag beifügen muss?
Für die restliche Ausrüstung, wofür ich eine Rechnung auf meinem Namen habe (auch gebrauchte Sachen z.B. bei Calumet gekauft) muss ich keine Fotos beifügen und die Rechnungen erst bei Eintritt eines Schadenfalles vorlegen?

Vielen Dank im Voraus.

Memi

Hallo Memi,

die Deklarationsverzichtsklausel ist hauptsächlich für Fotografen und Agenturen gedacht die neues Equipment nutzen und dieses häufig austauschen. Für Hobbyfotografen ist diese Klausel nur bedingt sinnvoll, da wir von gebrauchtgekauften Gegenständen oder von Gegenständen die bei Abschluss der Versicherung älter als 3 Monate sind immer die Fotonachweise benötigen. Da kann man besser direkt eine Liste machen und sich den Beitragszuschlag von 15% für die Deklarationsverzichtsklausel sparen.

Gruß
Sven
 
Hi,

ich habe eine ~3400€ teure Kameraausrüstung. (Body, 2 Linsen, Stativ, Akkus,Filter,Tasche). Unter anderem ein 30 Jahres gebrauchtes Altglas.

Im Sommer bin ich auf einer Trekkingreise in Schweden. Völlig unwegsames Gelände, Flussquerungen, lange An-/Abfahrt.

Wichtig ist mir:

-Versichert gegen Diebstahl, u.a in Zügen, Flughäfen, im Zelt.
-Versichert gegen Wasserschäden
-Versichert gegen Bruchschäden beim Trekking

Bin ich da bei euch richtig? :)

Danke und LG
 
Hi,

ich habe eine ~3400€ teure Kameraausrüstung. (Body, 2 Linsen, Stativ, Akkus,Filter,Tasche). Unter anderem ein 30 Jahres gebrauchtes Altglas.

Im Sommer bin ich auf einer Trekkingreise in Schweden. Völlig unwegsames Gelände, Flussquerungen, lange An-/Abfahrt.

Wichtig ist mir:

-Versichert gegen Diebstahl, u.a in Zügen, Flughäfen, im Zelt.
-Versichert gegen Wasserschäden
-Versichert gegen Bruchschäden beim Trekking

Bin ich da bei euch richtig? :)

Danke und LG

Hallo,

die von Dir genannten Punkte gelten versichert, allerdings können wir nur Ausrüstungsgegenstände versichern für die der Hersteller noch eine Ersatzteilversorgung garantiert. Bei einem 30 Jahre altem Objektiv könnte das schon zu Problemen führen.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

ich habe euch gestern kurz nach 17 Uhr einen Versicherungsantrag unterschrieben per Mail geschickt. Bis jetzt (einen Tag später, 21.20 Uhr) habe ich noch keinerlei "Lebenszeichen" von euch gehört.
Wenigstens, dass mein Antrag eingegangen ist, hätte ich per Bestätigung erwartet.

Aber so rein gar nichts: Ganz ehrlich - das enttäuscht mich.
 
Hallo Sven,

ich habe euch gestern kurz nach 17 Uhr einen Versicherungsantrag unterschrieben per Mail geschickt. Bis jetzt (einen Tag später, 21.20 Uhr) habe ich noch keinerlei "Lebenszeichen" von euch gehört.
Wenigstens, dass mein Antrag eingegangen ist, hätte ich per Bestätigung erwartet.

Aber so rein gar nichts: Ganz ehrlich - das enttäuscht mich.

Ich vermute mal das dein gewünschter Versicherungsbeginn nicht heute war, sonst hättest Du schon eine Deckungsbestätigung. Zu den Sommerferien und dazu noch an einem Montag haben wir unzählige Anträge zu bearbeiten, da wird schon mal nach Dringlichkeit sortiert und abgearbeitet, wir sind halt auch nur Menschen und keine Roboter :)

Kannst mir ja mal per PN deinen Namen senden dann kann ich Morgenfrüh prüfen ob dein Antrag angekommen ist.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven,

zum Thema Wasserschaden habe ich mal eine Frage..
Grundsätzlich sind Wasserschäden ja erstmal mitversichert.
Unterscheidet ihr hier nochmal irgendwie von Fall zu Fall oder ist Wasserschaden = Wasserschaden?

Praktische Beispiele:
Kamera & Objektiv werden nass während eines Regens - versichert?
Kamera & Objektiv fallen während einer Kanufahrt ins Wasser - versichert?
Kamera & Objektiv werden versehentlich (mit oder ohne Tasche) bei einer Pause liegen gelassen und erhalten dadurch Schaden - versichert?
Kamera & Objektiv fallen während einer Langzeitbelichtung am Meer durch zurückfließendes Wasser um - versichert?
 
Hallo Sven,

zum Thema Wasserschaden habe ich mal eine Frage..
Grundsätzlich sind Wasserschäden ja erstmal mitversichert.
Unterscheidet ihr hier nochmal irgendwie von Fall zu Fall oder ist Wasserschaden = Wasserschaden?

Praktische Beispiele:
Kamera & Objektiv werden nass während eines Regens - versichert?
Kamera & Objektiv fallen während einer Kanufahrt ins Wasser - versichert?
Kamera & Objektiv werden versehentlich (mit oder ohne Tasche) bei einer Pause liegen gelassen und erhalten dadurch Schaden - versichert?
Kamera & Objektiv fallen während einer Langzeitbelichtung am Meer durch zurückfließendes Wasser um - versichert?

Das sind alles Fragen die nicht einfach mit ja oder nein beantwortet werden können da es immer auf die Begleitumstände ankommt. Am besten rufst Du mal unter 0251-789000 bei uns Büro an um deine Fragen zu klären.

Gruß
Sven
 
Guten Abend,

ich bin bereits bei Ihnen seit einem Jahr versichert und gerade dabei meine Ausrüstung für die nächste große Reise umzustellen. Meine Frage: Muss ich bei einem Änderungsantrag (Gesamtliste) wieder von jedem noch angemeldeten Artikel Bilder machen oder nur von den neu-dazugekommenen?

Freundliche Grüße
niuhap
 
Guten Abend,

ich bin bereits bei Ihnen seit einem Jahr versichert und gerade dabei meine Ausrüstung für die nächste große Reise umzustellen. Meine Frage: Muss ich bei einem Änderungsantrag (Gesamtliste) wieder von jedem noch angemeldeten Artikel Bilder machen oder nur von den neu-dazugekommenen?

Freundliche Grüße
niuhap

Hallo Niuhap,

Bilder benötigen wir natürlich nur von den neueingeschlossenen Gegenständen,
die alten sind ja bereits versichert, so das zwischenzeitlich eingetretene Schäden gedeckt wären.

Gruß
Sven
 
Das sind alles Fragen die nicht einfach mit ja oder nein beantwortet werden können da es immer auf die Begleitumstände ankommt. Am besten rufst Du mal unter 0251-789000 bei uns Büro an um deine Fragen zu klären.

Gruß
Sven

Hallo!

Mich würde interessieren wie hier die Antworten ausgefallen sind und bei welchen praktischen Beispielen bzw. bei welchen Umständen es Probleme gibt bzw. geben könnte. Und welches klar mit JA oder NEIN beantwortet werden kann.

Danke!
 
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