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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Ich nutze nur HP Laptops aus dem professionellen Segment (NP > 3.500€) die ich aus Leasing- Firmenrückläufen, als gebraucht (3-4 Jahre alt) über entsprechenden Gebrauchthändler erwerbe.
Die Laptops sind einwandfrei, relativ wenig genuzt und haben wegen Zustand und Robustheit für mich noch einen hohen Nutz- und Gebrauchswert. Der Handelswert der Lapis beträgt in der Regel noch zwischen 800 € und 1.400 €

Wegen der 3-Jahres Frist nach Neukauf (des Erstbesitzers) sind diese Laptops dann wohl nicht mehr versicherbar; neue Konsumerlapis z.B. von ALDI und CO für 199 € dagegen schon. Ist meine Annahme richtig?

Schuldigung für die späte Antwort bin seit einiger Zeit im Urlaub und habe vergessen den Tread zu schließen. Deine Annahme ist aber richtig, Laptops können über die Top Klausel nur bis 3 Jahre versicherbar. Bei Listenführung gibt es keine Altersgrenze. Beim Einschluss dürfen die Laptops hier aber nicht älter wie ein Jahr sein.

So, jetzt mach ich den Tread bis zum 02.012018 zu. Bei Fragen steht euch unser Team Telefonisch unter 0251-789000 gern zur Verfügung.

Wünsche allen frohe Feiertage!

Gruß
Sven
 
So bin aus dem Urlaub zurück und habe den Tread wieder geöffnet.

Ab sofort stehe ich euch hier für eure Fragen wieder zur Verfügung.

Gruß
Sven
 
Hallo Herr Pöpping,

normalerweise kläre ich ja alles telefonisch, da ich aber mittlerweile wirklich keine Lust/Zeit mehr habe und einfach nur genervt bin (nach mindestens 6-8 Anrufen), schreibe ich nun hier. Ich gehe nämlich auch nicht davon aus, dass meine Beschwerden durch die Mitarbeiter an Sie weitergeleitet wurden.

  • Schadeneintritt Mitte November (24-70 2.8 fiel auf den Boden)
  • Mails mit den Schadensmeldungen verloren gegangen (--> Mails wurden nach meinen Hinweisen auf das Versanddatum wiedergefunden. Zudem kein Hinweis auf ein Leihgerät, weshalb ich mir direkt Ersatz besorgen musste, worüber ich heute glücklich bin)
  • Die Reparaturfreigabe dauerte nicht wie von Ihnen am Telefon angekündigt 1-2 Tage, sondern über eine Woche und wurde erst Mitte Dezember erteilt, nachdem ich Druck gemacht habe (keine Rückmeldung bis dato durch die bearbeitende Person)
  • Nach Rücksendung des reparierten Artikels (nach über 5 Wochen) habe ich die Rechnung direkt weitergeleitet und es ist schon wieder über eine Woche nichts passiert. (--> keine Mail, nichts)

Ich weiß zum aktuellen Zeitpunkt nicht, wie hoch meine Selbstbeteiligung ist (Keine Auskunft bis jetzt. Wenn ich mich nicht täusche halbiert sie sich jährlich ohne Schaden) und wann ich mein Geld zurück erhalte.

Ich hatte noch nie einen Schadenfall bei einer Kameraversicherung/Haftpflichtversicherung/o.ä. und bin aktuell einfach ziemlich enttäuscht und hoffe, dass nie mehr etwas passiert. Zudem denke ich über Sinn und Zweck dieser Versicherung nach, wenn mir nicht (zeitgerecht) geholfen wird.

Sie können sich gerne hier direkt melden, da es für andere sicher auch interessant ist oder Sie schreiben mir eine PN/E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
 
Hallo Thomas,

da Du den Vorgang hier so öffentlich machst muss ich dies leider kurz komplett darstellen, damit Unbeteiligte den Vorgang richtig einordnen können:

13.11.2017, 15:28 Uhr - Schadenkurzmeldung durch Dich per Onlineformular

13.11.2017, 15:33 Uhr - Reaktion unseres Schadensachbearbeiters mit einer Mail in der Dir mitgeteilt wird welche Unterlagen wir zur weiteren Schadenbearbeitung benötigen.

15.11.2017, 20:55 Uhr - Deine Antwort das Du einen Totalschaden vermutest

16.11.2017, 08:32 Uhr - Antwort unseres Sachbearbeiters, dass wir Aufgrund deiner Schadenbeschreibung nicht von einem Totalschaden ausgehen und um
Erstellung eines Kostenvoranschlag durch eine Fachwerkstatt bitten.

27.11.2017, 13:35 Uhr - Übersendung des angeforderten KV durch dich, aus dem hervorgeht das nur ein Schaden von knapp 200 € entstanden ist.

Hier entsteht ein Hänger da deine Mail in unserem SPAM-Schutz hängen geblieben ist. Das tut mir sehr leid.

07.12.2017, 09:53 Uhr - Du fragst telefonisch nach was mit dem Schaden ist.

07.12.2017, 10:46 Uhr - Nachdem der Systemfehler gefunden wurde, werden die Schadenunterlagen an den Versicherer zur Freigabe weitergeleitet. Nach neuster Rechtsprechung dürfen Makler/Vermittler keine direkte Schadenbearbeitung mehr vornehmen, dies verzögert die Bearbeitung leider extrem und hilft keinem weiter.

15.12.2017, 12:23 Uhr - Reparaturfreigabe durch den Versicherer an uns

15.12.2017, 13.24 Uhr - Wir geben die Reparaturfreigabe an Dich weiter.

28.12.2017, 13.01 Uhr - (Also zwischen den Feiertagen) Einreichung der Reparaturrechnung durch Dich, die Rechnung stammt schon vom 21.12.2017

03.01.2018 - Schadenabrechnung durch den Versicherer, die Entschädigung sollte von diesem nun umgehend überwiesen werden.

Sicherlich ist nicht alles in deinem Schadenfall rundgelaufen und wenn kommt alles zusammen, so das sich sowohl wir, wie auch der Versicherer und auch Du an die Nase fassen müssen. Wie man aus vielen anderen Berichten über unsere Schadenabwicklung ersehen kann, ist dies aber nicht Standard bei uns sondern ein bedauerlicher Sonderfall für den ich mich hier in aller Form entschuldigen möchte.

Wie Du durch meine ausführliche Antwort erkennen kannst versuche ich solche Sonderfälle genau zu analysieren damit so etwas in der Zukunft abgestellt werden kann. Der Vorgang wäre mir sicherlich auch vorher aufgefallen wenn ich nicht ungünstiger weise seit dem 12.12.2017 im Urlaub gewesen wäre.

Zu deiner letzten Frage: Die gewählte Selbstbeteiligung reduziert sich durch jedes vollständig schadenfreie Jahr um 25%. Genauere Vertragsdaten von Dir möchte ich hier im öffentlichen Forum verständlicherweise nicht Preis geben. Stehe Dir aber gern unter 0251-789000 zur Verfügung. Lass Dich in der Zentrale einfach mit Sven verbinden.

Gruß
Sven




Hallo Herr Pöpping,

normalerweise kläre ich ja alles telefonisch, da ich aber mittlerweile wirklich keine Lust/Zeit mehr habe und einfach nur genervt bin (nach mindestens 6-8 Anrufen), schreibe ich nun hier. Ich gehe nämlich auch nicht davon aus, dass meine Beschwerden durch die Mitarbeiter an Sie weitergeleitet wurden.

  • Schadeneintritt Mitte November (24-70 2.8 fiel auf den Boden)
  • Mails mit den Schadensmeldungen verloren gegangen (--> Mails wurden nach meinen Hinweisen auf das Versanddatum wiedergefunden. Zudem kein Hinweis auf ein Leihgerät, weshalb ich mir direkt Ersatz besorgen musste, worüber ich heute glücklich bin)
  • Die Reparaturfreigabe dauerte nicht wie von Ihnen am Telefon angekündigt 1-2 Tage, sondern über eine Woche und wurde erst Mitte Dezember erteilt, nachdem ich Druck gemacht habe (keine Rückmeldung bis dato durch die bearbeitende Person)
  • Nach Rücksendung des reparierten Artikels (nach über 5 Wochen) habe ich die Rechnung direkt weitergeleitet und es ist schon wieder über eine Woche nichts passiert. (--> keine Mail, nichts)

Ich weiß zum aktuellen Zeitpunkt nicht, wie hoch meine Selbstbeteiligung ist (Keine Auskunft bis jetzt. Wenn ich mich nicht täusche halbiert sie sich jährlich ohne Schaden) und wann ich mein Geld zurück erhalte.

Ich hatte noch nie einen Schadenfall bei einer Kameraversicherung/Haftpflichtversicherung/o.ä. und bin aktuell einfach ziemlich enttäuscht und hoffe, dass nie mehr etwas passiert. Zudem denke ich über Sinn und Zweck dieser Versicherung nach, wenn mir nicht (zeitgerecht) geholfen wird.

Sie können sich gerne hier direkt melden, da es für andere sicher auch interessant ist oder Sie schreiben mir eine PN/E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:
03.01.2018 - Schadenabrechnung durch den Versicherer, die Entschädigung sollte von diesem nun umgehend überwiesen werden.

Sicherlich ist nicht alles in deinem Schadenfall rundgelaufen und wenn kommt alles zusammen, so das sich sowohl wir, wie auch der Versicherer und auch Du an die Nase fassen müssen. Wie man aus vielen anderen Berichten über unsere Schadenabwicklung ersehen kann, ist dies aber nicht Standard bei uns sondern ein bedauerlicher Sonderfall für den ich mich hier in aller Form entschuldigen möchte.

Guten Morgen,

danke für die schnelle Antwort. Wenn das nun angewiesen wird, bin ich zufrieden. Dass es nicht rund gelaufen ist, hast du ja selbst gemerkt. Die Analyse finde ich gut.

7 Wochen Bearbeitungszeit (wovon ungefähr 10 Tage an mir liegen), finde ich aber persönlich zu lange. Die fehlende Kommunikation eurerseits fand ich auch nicht prickelnd.

Dass es viele positive Berichte gibt ist sehr gut (für euch), ändert aber nichts an meinem persönlichem Erlebnis in diesem Fall. Ich habe ja noch keinen weiteren Schaden gehabt.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine andere Frage:
Ein Versicherungsnehmer hat u.a. eine Kompaktkamera neu gekauft, versichert, aber dann einem Enkelkind zum Geburtstag geschenkt.
Was muß er jetzt vorlegen, um die Versicherung kündigen zu können?
Weil diese möchte im Kündigungsfall einen Verkaufsbeleg sehen.
 
Zur TOP Klausel hätte ich noch eine Frage zum Besitz und Zustandsnachweis:

1) bei Gebrauchtkauf schicke ich Euch nach wie vor den Besitznachweis mit Fotos des Equipments. Wie wird aber der Wert festgelegt?

2) bei Neuware miss ich die Rechnung inkl meines Namens/Anschrift haben. Muss hier auf die Seriennummer des Geräts direkt auf der Rechnung stehen ? Was wenn die SN nicht auf der Rechnung steht ?

3) was ist bei Gebrauchtequipment welches ich von Händlern (wie zB rebuy.de) kaufe ? Selbes wie 2) ?

Danke und Gruss
Tom
 
Eine andere Frage:
Ein Versicherungsnehmer hat u.a. eine Kompaktkamera neu gekauft, versichert, aber dann einem Enkelkind zum Geburtstag geschenkt.
Was muß er jetzt vorlegen, um die Versicherung kündigen zu können?
Weil diese möchte im Kündigungsfall einen Verkaufsbeleg sehen.

Hallo,

für eine gewöhnliche Kündigung ist kein Verkaufsbeleg notwendig, einfach bis spätestens 3 Monate vor Hauptfälligkeit die Kündigung einreichen.

Gruß
Sven
 
Zur TOP Klausel hätte ich noch eine Frage zum Besitz und Zustandsnachweis:

1) bei Gebrauchtkauf schicke ich Euch nach wie vor den Besitznachweis mit Fotos des Equipments. Wie wird aber der Wert festgelegt?

2) bei Neuware miss ich die Rechnung inkl meines Namens/Anschrift haben. Muss hier auf die Seriennummer des Geräts direkt auf der Rechnung stehen ? Was wenn die SN nicht auf der Rechnung steht ?

3) was ist bei Gebrauchtequipment welches ich von Händlern (wie zB rebuy.de) kaufe ? Selbes wie 2) ?

Danke und Gruss
Tom

Hallo Tom,

richtig, bei gebrauchten Gegenständen, egal ob vom Händler oder von Privat gekauft benötigen wir die Nachweisfotos. Bei Neuware eine Rechnung auf deinen Namen mit eingetragener Serien Nr. oder, falls die Serien Nr. nicht vermerkt wurde, zusätzlich einen Scan des Garantiescheins bzw. Foto der Verpackung aus denen die Serien Nr. hervorgeht.

Gruß
Sven
 
Ich meinte eine Kündigung vor regulärer Frist.

Bei einer Kündigung während der Vertragslaufzeit benötigen wir natürlich einen Verkaufs- bzw. anderweitigen Abgabenachweis, ansonsten bist Du an die Vertragslaufzeit gebunden.

Würde ein solcher Nachweis nicht verlangt, wären Vertragslaufzeiten obsolet, da jeder nach 3 Wochen Urlaub behaupten könnte die Ausrüstung abgegeben zu haben. Da bitten wir um Verständnis das, dass nicht geht.

Gruß
Sven
 
....und wie könnte so ein Nachweis ausshen?

etwa so: Mein Opa hat mir zum Geburtstag eine Kamera geschenkt

Wenn das ganze glaubhaft dargestellt wird, kann so etwas aus Kulanz anerkannt werden. Probleme gibts wenn vorher versucht wurde den Vertrag zu kündigen, dann plötzlich alles verschenkt wurde, wenn gemerkt wird das die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Solche Spezialisten gibts auch :)

Gruß
Sven
 
So wie sich manche Versicherungen anstellen, bei Kündigungen der VN, ist großer Einfallsreichtum gefragt.
Aber davon möchte ich mich eindeutig distanzieren!









Geschäftspartner lernt man am besten kennen, wenn man sich von ihnen trennt. (Ausspruch aus dem Netz)
 
Hallo,
ist es möglich ein Objektiv das als Grauimport neu gekauft wurde mit einzuschließen? Wird die Rechnung aus England inkl. Seriennummer und Ausstellung auf meinen Namen anerkannt? - oder werden trotzdem Bilder benötigt? ( Objektiv ist 2 Wochen alt)
 
Zitat auf Wunsch von dörrhorst gelöscht

Warum so negativ? Er hat doch gesagt, dass Kaufbelege reichen oder eine glaubhafte Schilderung. Bei mir hat es bisher keine Probleme gegeben. Auch nicht, als man mir z.B. ein Teil am Flughafen abgenommen hat (Gewicht eines UW-Gehäuses). Das habe ich so geschildert und schon wurde das rausgenommen und mir mein Geld erstattet. Dafür brauchte es keinen Gutachter...
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann freue Dich! Ich habe bis heute noch kein Geld.

Wir hatten Ihnen den Ausschluss bereits am 05.01.2018, also innerhalb von einem Arbeitstag per Mail bestätigt, daher kann ich leider nicht nachvollziehen woher Ihre Verärgerung rührt. Die Dokumentierung von Ausschlüssen nimmt zu Anfang des Jahres, da hier sehr viel dokumentiert werden muss, etwa 4 Wochen in Anspruch, sollte Ihnen also kurzfristig zugehen.

Die 7,49 € Guthaben werden Ihnen dann umgehend überwiesen.

Gruß
Sven Pöpping
 
Zuletzt bearbeitet:
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