Der Hotelbetreiber hat das Hausrecht, kann also grundsätzlich bestimmen, was Du im Hotel tun darfst und was nicht. Das wird auch genutzt z.B. mit einem Rauchverbot.
Klar, das kann er:
1) Im Bestellprozess aufdie unübliche Einschränkung explizit hinweisen.
2) Schilder aufhängen, da eine AGB Klausel nicht ausreicht.
Dann weiß man es vorher.
Solange das nicht gegeben ist ist jede Einschränkung seitens des Hotelbetreibers ungültig, da es kein gesetz gibt die es verbietet.
Macht natürlich kaum jemand, wer will schon bei einem Korinthenkacker nächtigen. Argumentation: "Wenn auf der Website schon das Fotografieren verboten ist was soll dann vor Ort noch alles kommen. Lass was anderes buchen."
mfg
cane