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D-BG4 zerlegen

10553

Themenersteller
Hat schon mal jemand den D-BG 4 in seine Einzelteile zerlegt?
Ich bin nur bis zu dem Punkt gekommen, dass ich alle sichtbaren Schräubchen entfernt bekomme. Aber die Metalplatte, auf der der Block mit den Kontakte sitzt, lässt sich trotzdem nicht abnehmen. Und auch die beiden Gehäuseschalen gehen nicht auseinander. Ich sehe aber nicht, wo oder wie die evt. zusammengesnappt sind. Habe Angst, etwas zu beschädigen, wenn ich mit zuviel Gewalt weitermache.

Also: Gibt es jemanden, der mir sagen kann, wie ich weiter vorgehen muss?
 
Zuletzt bearbeitet:
10533 schrieb:
Der Batteriegriff wurde stets pfleglich behandelt und weist nur geringe Gebrauchsspuren auf.
Alle Bedienelemente und der Schließmechanismus funktionieren einwandfrei.
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1826816

Wäre es in Deiner Verkaufsanzeige nicht erwähnenswert, dass Du schon mal erfolglos versucht hast, das Gerät zuhause auseinanderzuschrauben und warum genau das geschah?

Was denken die anderen hier? Wolltet Ihr das wissen?
 
Naja, er bietet immerhin 2 Exemplare an. Wahrscheinlich hat er noch zum Basteln einen 3-ten....

Exakt so ist es.


https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1826816

Wäre es in Deiner Verkaufsanzeige nicht erwähnenswert, dass Du schon mal erfolglos versucht hast, das Gerät zuhause auseinanderzuschrauben und warum genau das geschah?

Wenn ich lediglich die Schrauben ausgeschraubt habe, dann aber die Metallplatte nicht abnehmen konnte, und daraufhin alle Schrauben wieder eingesetzt habe, wüsste ich nicht, warum ich das, sofern ich das mit einem der angebotenen BGs gemacht hätte, auch hätte erwähnen müssen.

Ich wüsste zudem auch nicht, warum Du deshalb offenbar den Wahrheitsgehalt meiner, in den Verkaufsangeboten getätigten Aussagen in Zweifel zu ziehen scheinst. Denn selbst der Versuch, einen BG zu demontieren, stünde, bei entsprechend vorsichtigem Vorgehen, keineswegs im Widerspruch zu der, in den Verkaufsangeboten getätigten Aussage, was den allgemeinem Umgang mit meinen Geräten betrifft.

Was denken die anderen hier? Wolltet Ihr das wissen?
Die Frage ist, selbst wenn es sich um einen der angebotenen BGs handeln würde, ob es jemanden etwas angehen würde. Die einwandfreie Funktion der von mir angebotenen Geräte zum Zeitpunkt des Verkaufs wird von mir in der Artikelbeschreibung angegeben, ist somit eine im Angebot zugesicherte Eigenschaft. Und eine solche Aussage ist auch entsprechend justiziabel.
 
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