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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Mahlzeit, kurze Frage, auch wenn sie wahrscheinlich schon tausend Mal gestellt wurde:

Kann ich zur Hauptfälligkeit auch Gegenstände ausschließen, ohne dass ich einen Verkaufsnachweis beifüge?

Habe nämlich einige ältere Sachen in meiner Liste, bei denen es sich meiner Meinung nach nicht mehr lohnt, die versichert zu lassen.

Ach ja, und wäre es zur Hauptfälligkeit auch möglich, auf eine andere Selbstbeteiligungssumme zu wechseln? Oder müsste dafür ein komplett neuer Vertrag abgeschlossen werden?

Danke und viele Grüße
Tobias

Hallo Tobias,

zur Hauptfälligkeit kannst Du sowohl die zu versichernden Gegenstände ändern wie auch die Selbstbeteiligung.

Bitte sende uns die gewünschten Änderungen spätestens 4 Wochen vor der HF.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,
ich interessiere mich gerade für Eure Fotoversicherungsangebote, klingt gut.

Ein paar Fragen sind trotz des langen Threads noch aufgetaucht:

1. Verstehe ich das richtig, dass eine Rechnung mit Namen und Seriennummer nicht ausreicht, wenn der Kauf länger als 3 Monate zurückliegt? D.h. ich muss dann trotz vorliegender Rechnung Fotos machen und an Euch schicken?
Wenn also bei Versicherungsabschluss meine gesamte Ausrüstung älter als 3 Monate ist, muss ich von allem Fotos einreichen?

Gilt das auch für die TOP-Variante, bei der ja keine Liste geführt werden muss, der Besitz also erst im Schadensfall nachgewiesen wird?
Muss ich dann doch jede Neuerwerbung mit Fotos nachmelden, um den Besitz im Schadensfall belegen zu können?

2. Ist es richtig, dass ich von jedem Teil mehrere Fotos brauche, jeweils auf Tageszeitung: Seriennnummer, vorne, hinten, angeschaltet und eines, das mit dem Teil gemacht wurde?

3. Was ist mit Teilen, die keine Seriennummer haben, z.B. Stative, reicht es da, im Schadensfall die Rechnung vorlegen zu können?

Danke schon im Voraus!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven,
ich interessiere mich gerade für Eure Fotoversicherungsangebote, klingt gut.

Ein paar Fragen sind trotz des langen Threads noch aufgetaucht:

1. Verstehe ich das richtig, dass eine Rechnung mit Namen und Seriennummer nicht ausreicht, wenn der Kauf länger als 3 Monate zurückliegt? D.h. ich muss dann trotz vorliegender Rechnung Fotos machen und an Euch schicken?
Wenn also bei Versicherungsabschluss meine gesamte Ausrüstung älter als 3 Monate ist, muss ich von allem Fotos einreichen?

Gilt das auch für die TOP-Variante, bei der ja keine Liste geführt werden muss, der Besitz also erst im Schadensfall nachgewiesen wird?
Muss ich dann doch jede Neuerwerbung mit Fotos nachmelden, um den Besitz im Schadensfall belegen zu können?

2. Ist es richtig, dass ich von jedem Teil mehrere Fotos brauche, jeweils auf Tageszeitung: Seriennnummer, vorne, hinten, angeschaltet und eines, das mit dem Teil gemacht wurde?

3. Was ist mit Teilen, die keine Seriennummer haben, z.B. Stative, reicht es da, im Schadensfall die Rechnung vorlegen zu können?

Danke schon im Voraus!

Hallo,

deine Annahmen sind alle richtig. Von Teilen die keine Serien Nr. tragen musst ebenfalls Fotos anfertigen wenn Sie älter als 3 Monate sind.

Gruß
Sven
 
Hallo,

deine Annahmen sind alle richtig. Von Teilen die keine Serien Nr. tragen musst ebenfalls Fotos anfertigen wenn Sie älter als 3 Monate sind.

Gruß
Sven

Dankeschön!
 
Gilt das auch für die TOP-Variante, bei der ja keine Liste geführt werden muss, der Besitz also erst im Schadensfall nachgewiesen wird?
Muss ich dann doch jede Neuerwerbung mit Fotos nachmelden, um den Besitz im Schadensfall belegen zu können?

d.h. auch im Toptarif muss ich euch eine Geräteliste zukommen lassen und auch Neuerwerbungen an euch senden ?

Und für alles was ich bereits länger als 3 Monate habe auch noch Fotos erstellen und zusenden ?

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass im Top Tarif keine Listen, Fotos oder ähnliches eingereicht werden müssten und man nur in einem evtl. Schadensfall die Eigentürmerschaft mittels Rechnung nachweisen müsste ?
 
d.h. auch im Toptarif muss ich euch eine Geräteliste zukommen lassen und auch Neuerwerbungen an euch senden ?

Und für alles was ich bereits länger als 3 Monate habe auch noch Fotos erstellen und zusenden ?

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass im Top Tarif keine Listen, Fotos oder ähnliches eingereicht werden müssten und man nur in einem evtl. Schadensfall die Eigentürmerschaft mittels Rechnung nachweisen müsste ?

Nein, eine Liste musst Du bei Wahl der TOP-Klausel nie führen. Wenn Du Rechnungen auf deinen Namen hast und die Ausrüstungsgegenstände bei Abschluss der Versicherung noch keine 3 Monate alt waren musst Du auch keine Zustandsnachweise einreichen.

Gerne würden wir auch bei älteren Gerätschaften auf die Zustandsnachweise verzichten wenn nicht täglich versucht werden würde bereits beschädigte Gegenstände nachträglich zu versichern. Die Welt ist leider keine Gute :)

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass im Top Tarif keine Listen, Fotos oder ähnliches eingereicht werden müssten und man nur in einem evtl. Schadensfall die Eigentürmerschaft mittels Rechnung nachweisen müsste ?

Ja, das hatte ich zunächst auch so verstanden, zumal der TOP-Tarif ja quasi einen Risikozuschlag beeinhaltet. Schade, so muss ich doch (fast) alles fotografieren, was ich versichern will.

Vorteil des TOP-Tarifs bleibt aber, dass ich problemlos "unterversichern" kann, z.B. wenn ich weiß, dass ich immer nur einen Teil meiner Ausrüstung bei mir habe. Natürlich in dem Wissen, dass ich am Ende auch nur max. die Versicherungssumme und nicht den Wert der gesamten Ausrüstung ersetzt bekomme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das hatte ich zunächst auch so verstanden, zumal der TOP-Tarif ja quasi einen Risikozuschlag beeinhaltet. Schade, so muss ich doch (fast) alles fotografieren, was ich versichern will.

Vorteil des TOP-Tarifs bleibt aber, dass ich problemlos "unterversichern" kann, z.B. wenn ich weiß, dass ich immer nur einen Teil meiner Ausrüstung bei mir habe. Natürlich in dem Wissen, dass ich am Ende auch nur max. die Versicherungssumme und nicht den Wert der gesamten Ausrüstung ersetzt bekomme.

Genau das war auch meine Überlegung, ist natürlich die Frage ob das zulässig ist wechselndes Equipment unter dem Top Tarif zu haben, also einmal nimmt man Equipment 1,2,3 mit, nächstes Mal 3,4,5, natürlich immer im Rahmen der Versicherungsdeckung.

Interessant wäre auch wenn man Zustandsnachweise für z.B. 10.000 Euro einricht, aber nur 5000 Euro versichert weil man nie mehr als 5000 Euro mithat.

Leider führt anscheinend der Missbrauch einiger Kunde dazu, dass man mühsam sein ganzes Equipment durchfotografieren muss mit Funktionstests, da ist sicherlich bei wenig Equipment einfach, wenn man aber ein Studio hat kann das ganz schon zeitraubend sein.
 
Genau das war auch meine Überlegung, ist natürlich die Frage ob das zulässig ist wechselndes Equipment unter dem Top Tarif zu haben, also einmal nimmt man Equipment 1,2,3 mit, nächstes Mal 3,4,5, natürlich immer im Rahmen der Versicherungsdeckung.

Interessant wäre auch wenn man Zustandsnachweise für z.B. 10.000 Euro einricht, aber nur 5000 Euro versichert weil man nie mehr als 5000 Euro mithat.

Leider führt anscheinend der Missbrauch einiger Kunde dazu, dass man mühsam sein ganzes Equipment durchfotografieren muss mit Funktionstests, da ist sicherlich bei wenig Equipment einfach, wenn man aber ein Studio hat kann das ganz schon zeitraubend sein.

Die TOP-Klausel ist dafür konzipiert nur einen Teilwert zu versichern, es ist also kein Problem wenn Du Nachweise für Equipment mit einem Wert höher als die Versicherungssumme einreichst.

Das mit dem Nachweisen nervt uns genauso wie euch, ist aber leider nicht zu
umgehen um Versicherungsbetrug zu erschweren.

Gruß
Sven
 
Nein, eine Liste musst Du bei Wahl der TOP-Klausel nie führen. Wenn Du Rechnungen auf deinen Namen hast und die Ausrüstungsgegenstände bei Abschluss der Versicherung noch keine 3 Monate alt waren musst Du auch keine Zustandsnachweise einreichen.

Gerne würden wir auch bei älteren Gerätschaften auf die Zustandsnachweise verzichten wenn nicht täglich versucht werden würde bereits beschädigte Gegenstände nachträglich zu versichern. Die Welt ist leider keine Gute :)

Gruß
Sven

Sorry, hatte gedacht, ich hab’s verstanden, die Einträge der letzen Tage haben mich aber etwas verunsichert, daher nochmals explizit die Nachfrage:
Es geht um die TOP Klausel und zukünftige Erweiterungen.
Bisher wurde immer gesagt, dass für Gegenstände, die bei ABSCHLUSS der Versicherung älter als 3 Monate sind, ein separater Zustandsnachweis benötigt wird. Soweit klar und verstanden.

Wie sieht es aus, wenn bei einem laufenden Vertrag noch Neuanschaffungen dazu kommen?
Für ältere, gebrauchte Gegenstände sicher wie beim Vertragsabschluss, auch ein Zustandsnachweis.
Für neue Gegenstände, mit Rechnung auf Vertragsnehmer? Hatte es bisher so verstanden, dass wenn Rechnung für Neuware mit Name auf Vertragsnehmer vorhanden ist, kein Nachweis/Foto notwendig ist.
In den bisherigen Antworten würde das zwar in die Richtung bestätigt, dann aber immer nur auf den ABSCHLUSS des Vertrags relativiert.

Gruß
Peter
 
Hi,

ich habe am Sonntag einen Schaden über die Homepage gemeldet. Nach telefonischer Rücksprache sollte ich das Objektiv einschicken und laut der Mail den kompletten Schadensmeldungsbogen erst mit dem Kostenvoranschlag einschicken. Ist das nun ok so lange zu warten bis Tamron da in die Pötte kommt oder sollte ich das Formular schonmal schicken und den Kostenvoranschlag nachsenden?
 
Sorry, hatte gedacht, ich hab’s verstanden, die Einträge der letzen Tage haben mich aber etwas verunsichert, daher nochmals explizit die Nachfrage:
Es geht um die TOP Klausel und zukünftige Erweiterungen.
Bisher wurde immer gesagt, dass für Gegenstände, die bei ABSCHLUSS der Versicherung älter als 3 Monate sind, ein separater Zustandsnachweis benötigt wird. Soweit klar und verstanden.

Wie sieht es aus, wenn bei einem laufenden Vertrag noch Neuanschaffungen dazu kommen?
Für ältere, gebrauchte Gegenstände sicher wie beim Vertragsabschluss, auch ein Zustandsnachweis.
Für neue Gegenstände, mit Rechnung auf Vertragsnehmer? Hatte es bisher so verstanden, dass wenn Rechnung für Neuware mit Name auf Vertragsnehmer vorhanden ist, kein Nachweis/Foto notwendig ist.
In den bisherigen Antworten würde das zwar in die Richtung bestätigt, dann aber immer nur auf den ABSCHLUSS des Vertrags relativiert.

Gruß
Peter

Hallo Peter,
wenn Du während der Vertragslaufzeit etwas neues kaufst reicht natürlich auch die Rechnung auf deinen Namen mit Serien Nr., ein Anmeldung muss nicht erfolgen.

Hi,

ich habe am Sonntag einen Schaden über die Homepage gemeldet. Nach telefonischer Rücksprache sollte ich das Objektiv einschicken und laut der Mail den kompletten Schadensmeldungsbogen erst mit dem Kostenvoranschlag einschicken. Ist das nun ok so lange zu warten bis Tamron da in die Pötte kommt oder sollte ich das Formular schonmal schicken und den Kostenvoranschlag nachsenden?

Hallo,
am besten sende uns alles zusammen zu, die Schadenmeldung hast Du ja bereits erledigt :)

Gruß
Sven
 
Hi,

Wie kann ich einen bestehenden Vertrag auf einen mit TOP Klausel ändern ?

Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich mit TOP Klausel bei Gebrauchtgegenständen zwar Zustandsnachweise erstellen und im Versicherungsfall zur Verfügung stellen, ich muss aber wie jetzt ohne TOP Klausel keine Vertragsänderungsformulare mit Bildern zu Euch schicken, richtig ?

Danke und Gruss
Tom
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Wie kann ich einen bestehenden Vertrag auf einen mit TOP Klausel ändern ?

Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich mit TOP Klausel bei Gebrauchtgegenständen zwar Zustandsnachweise erstellen und im Versicherungsfall zur Verfügung stellen, ich muss aber wie jetzt ohne TOP Klausel keine Vertragsänderungsformulare mit Bildern zu Euch schicken, richtig ?

Danke und Gruss
Tom

Sende uns zum Einschluss der TOP-Klausel in deinen bestehenden Vertrag einfach, den nachstehend verlinkten Antrag und trage unter Vorversicherung deinen aktuellen Vertrag ein, dieser wird dann entsprechend umgestellt.

Link:
http://www.fotoversicherung.com/dow...herung-TOP-Klausel-30000-FORMULAR-03-2016.pdf

Bei bestehender TOP-Klausel musst Du uns für neugekaufte Gegenstände für die Dir eine Rechnung auf den Namen vorliegt keine Meldung machen. Wenn Du allerdings Ausrüstungsgegenstände gebraucht kaufst benötigen wir vor einem etwaigen Schadenfall entsprechende Nachweisfotos.


Wie groß sollen die einzureichenden Fotos von der Dateigröße her sein?

Die Fotos müssen eine Mindestgröße von 1.500 Pixeln auf der kürzesten Seite haben.

Gruß
Sven
 
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