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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Fotoversicherung - Ab Januar 2010 noch bessere Bedingungen

Hallo liebe Forumler,

als euer Forums Fotoversicherungs-Makler bin ich immer bemüht die Bedingungen noch weiter zu verbessern.

Jetzt ist es mir gelungen, unsere ohnehin schon sehr guten Bedingungen
zur Pöpping´s Fotoversicherung noch in folgenden Punkten zu verbessern:

- Keine Summenbeschränkung mehr in Kfz während der Nachtzeit (22-6 Uhr)

- Versicherungsschutz jetzt auch in einsehbaren Innenräumen von Kfz

- Möglichkeit der Versicherung einer Pauschalsumme

- Keine Anrechnung einer Unterversicherung bis 10% Abweichung

- Kleinteile wie Speicherkarten, Filter und Akkus sind kostenlos
mit 10% der Versicherungssumme maximal 500 EUR mitversichert

- Leihequipment ist kostenlos bis 20% der Versicherungssumme
maximal 5.000 EUR mitversichert.

- Kostenlose Vorsorgeklausel, neugekauftes und noch nicht gemeldete
Ausrüstungsgegenstände sind automatisch bis zu einem Wert von
3.000 EUR, maximal 10% der Versicherungssumme bis zur nächsten
Hauptfälligkeit mitversichert.

- Im Schadenfall werden die Kosten für ein Leihgerät bis zu 3.000 EUR,
maximal 30% der Versicherungssumme getragen.

- Schadenfreiheitsrabatt bis zu 100% der Selbstbeteiligung.

Ich denke mit diesen Verbesserungen, die automatisch auch für alle Bestandskunden die vorher nach den alten Bedingungen (AVB-PF-09-2007-GE) versichert waren gelten, haben wir Bedingungen geschaffen die in Ihrem Umfang wirklich einmalig in Deutschland sind.

Die genauen Bedingungen werde ich hier verlinken, sobald diese offiziel gültig sind, dies wird im laufe des Januar 2010 geschehen.

Fragen beantworte ich hier aber schon gern !

Hier nochmals der Link zu unserer Internetseite zur Fotoversicherung:

www.fotoversicherung.com

dort sind natürlich noch die alten Bedingungen hinterlegt !

Zur Beantragung der Versicherung verwendet aber bitte nur den hier im Forum hinterlegten Antrag oder vermerkt oben auf dem Antrag "DSLR-Forum", damit wir diesen zuordnen können.

Gruß
Sven
 
nice, da ich es ja nun endlich auch endlich geschafft hab meinen Antrag abzuschicken, eine wunderbare Nachricht, vor allem die automatische aktualisierung der Bedingungen für die Bestandskunden.

Der Schadensfreiheitsrabatt heißt dann soviel wie, dass Kunden die eine bestimmte Zeit keine Schäden melden in der Selbstbeteiligung sinken? Bzw. weniger Prozente pro Jahr zahlen müssen um in eine niedrigere Gruppe der Selbstbeteiligung zu kommen? Oder wie wird das geregelt, wenn man sowieso 0 Euro Selbstbeteiligung hat?

Und zu den versichrten Kleinteilen, müssen diese dann angegeben sein in der Aufstellung um in die Regelung zu fallen? Und wie ist Kleinteile definiert? Nur über deren Wert oder wirklich ihre Größe?
 
Huiuiui... gerade noch rechtzeitig ;-)

Ich wollte schon den Antrag zur Konkurrenz matthiessen schicken, bin aber vorher noch auf diesen thread gestossen.
Hab dann vorne angefangen zu lesen bis Seite 14 und das ganze erschien mir nicht mehr interessant, da eine Auflistung des Equipments notwendig sei.
Naja.. was macht man.. man klickt zum Schluss noch mal zu den neuesten thread-Beiträgen und was seh ich da?
"Möglichkeit der Versicherung einer Pauschalsumme"
Das ist nämlich genau der Grund, weswegen ich von meiner bisherigen Versichernung P&P weg möchte, die auch eine Auflistung verlangt.
Es ist unheimlich ätzend, dauernd die versicherten Geräte anpassen zu müssen, wenn man häufig sein Equipment ändert, wie ich es tue.
Es fallen ja dann auch immer wieder Nachzahlungen, bzw. Erstattungen von Versicherungsbeiträgen an und es artet in einen regelrechten Papierkrieg aus.
Deswegen suche ich nach einer Versicherung, die pauschal anbietet. Einer der wenigen bisher war eben matthiessen. Aber wie's aussieht, könnte dieses Angebot hier besser sein.

Sven, kannst du mal genau erläutern, wie es bei Pauschalversicherung abläuft?
Reicht es aus, wenn ich die Versicherungssumme einfach schätze?
Wird bei jedem Schaden kontrolliert, ob die Versicherungssumme hoch genug war, und wenn ja, wie geht das?
Sind die Beiträge die gleichen wie bei der bisherigen Variante mit Auflistung?


Ich hab jetzt nicht alle 743 Beiträge gelesen.. das ginge ja einen ganzen Tag ;-)
Deswegen hier noch mal ein paar Fälle, die ich gerne beantwortet hätte:

1. Erstmal mein potentielles Outdoorfotografenrisiko: Ich shoote an einem Bachlauf mit rutschigen Steinen. Ich rutsche aus.. Kamera knallt runter und ist kaputt. => Dies ist versichert.

2. Gleich wie bei 1., aber diesmal hat mein Model die Kamera in der Hand und vor lauter Übermut wegen den coolen Fotos fällt ihr die Kamera runter.

3. Nach einem shooting fahr ich nachts um 23 Uhr über die Autobahn heim. Die zwei Bierchen, die ich beim Pizzabäcker getrunken hab, drücken natürlich auf die Blase.. also fahre ich an einem Parkplatz raus, schliesse das Auto ab und gehe auf die Toilette. Mein Fotorucksack liegt auf der einsehbaren Rückbank des Autos. Die Kamera liegt oben drauf. Als ich erleichtert von der Toilette zurückkomme, bin ich sogleich nicht mehr ganz so erleichtert, weil die Scheibe eingeschlagen ist und alles weg ist.

4. Ich shoote gerne am Bodensee.. ist ja auch schön dort ;-) Die schönsten Bilder entstehen natürlich, wenn ich mit meinem Model ins Wasser reinlaufe um knapp über die Wasseroberfläche zu fotografieren. Es ist unmöglich, dabei den ganzen Fotorucksack mitzunehmen... also gehe ich nur mit Kamera und einem Objektiv raus, während der Rucksack mit dem restlichen Equipment am Strand liegt. Ich bin zwar in Sichtweite des Rucksackes, kann aber nicht vermeiden, dass sich ein Dieb an dem Rucksack zu schaffen macht und wegrennt. Eine dritte Person, die aufpassen hätte können, ist nicht dabei.

5. Da es ja so schön ist am Bodensee, schliesse ich nach dem shooting mein ganzes Zeug ins Auto ein (naja, so viel ist es ja nicht mehr *hrhr*) und geh' noch mal ne Runde schwimmen im See. Meinen Autoschlüssel lege ich unters Handtuch, welches ich am Strand liegen lasse und schwimme raus. Als ich nach 10 Minuten wieder an Land komme, ist der Schlüssel weg... nun gut.. das wär ja nicht so schlimm.. aber das Auto mitsamt dem ganzen Equipment ist auch weg !!

6. Genauso schön wie am Bodensee ist es im Europapark. Dort gibt es so billige Schliessfächer, in denen man sein Zeug wegpacken kann, um zB mit der neuen bluefire zu fahren (echt coole Achterbahn ;-). Die Schliessfächer haben zwar einenSchlüssel.. aber ich denke, diese Dinger könnte sogar ich knacken. Der Rucksack ist leider nicht mehr drin, als ich von der bluefire zurückkomme.

7. Ich benutze mein Smartphone (Wert ca. 400€) immer um bei shootings Beispielfotos zu zeigen. Dabei fällt mir das Handy runter. Kann das Handy mitversichert werden und wenn ja, muss man dies dann explizit angeben?


Ich würde gerne ab 01.01.2010 versichern, aber möchte natürlich die neuen offiziellen Bedingungen zuerst lesen.
Wann werden diese vorliegen?
Und ganz wichtig: In dem Angebot im Forum steht: "Achtung: Diese Aktion läuft nur bis zum 31.12.2009!"
Gilt das ganze nächstes Jahr auch noch??... Sonst müsste ich mich ja beeilen ;-)

Die Fragen meines Vorschreibers interessieren mich auch brennend.

Gruß,
Wolfgang
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo duranbah,

Kleinteile müssen nicht einzeln aufgeführt werden, diese sind zu den genannten Summen automatisch mitversichert, mit Kleinteile meinen wir Filter, Speicherkarten, Akkus, also kleines Zubehör.

In den Genuss der Verringerung der Selbstbeteiligung bei Schadenfreiheit kann man natürlich nur kommen wenn man eine solche Selbstbeteiligung gewählt hat, weniger wie 0 geht nicht ;-)


____________________________________________


Hallo Wolfgang,

schön das Dir unsere Bedingungen scheinbar gut gefallen, dass was Du Dir wünscht ist bei uns über die kostenlose Vorsorgeklausel abgesichert, darüber sind neugekaufte Ausrüstungsgegenstände automatisch bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert.

Mit der Pauschalversicherungssumme gehen wir noch einen Schritt weiter, viele Leute haben ja eine sehr umfangreiche Ausrüstung, nehmen aber meist nur einen Teil davon mit zu einem Shooting/Fotoreise. Mit der Pauschalversicherungssumme geben wir euch nun die Möglichkeit nur für einen Teil des Ausrüstungswertes Prämien bezahlen zu müssen, aber alles bis zu einer bestimmten, selbstgewählten Versicherungssumme versichert zu haben.

Als Beispiel, man hat eine Ausrüstung im tatsächlichen Wert von 10.000 EUR, weiss aber aus Erfahrung, dass man maximal Ausrüstung im Wert von 5.000 EUR mit raus nimmt. Jetzt kann mann seine gesamte Ausrüstung mit echtem Wert im Antrag angeben, wählt aber eine Pauschalversicherungssumme von 5.000 EUR und muss auch nur dafür Prämie bezahlen (Prämienaufschlag 20%), so das man 30% an Prämie gespart hat.

Grundsätzlich ist und war auch bisher schon versehendliches fallenlassen mitversichert, ob Du oder ein Modell die Kamera in der Hand hat ist dabei egal. Natürlich solltest Du nicht im reissenden Wasser, auf allgenüberwachsenen, glitschigen Steinen rumturnen, allein schon um Dir nicht den Hals zu brechen :)

In den neuen Bedingungen wird die Ausrüstung auch im einsehbaren Innenraum eines verschlossenen PKW versichert sein, allerdings darf die
Ausrüstung von aussen nicht als solches erkennbar sein. Du musst also zumindest eine Decke oder ähnliches darüber legen.

Wenn Du die Ausrüstung unbeaufsichtigt am Strand rumliegen lässt, besteht natürlich kein Versicherungsschutz, dass ist, denk ich mal allgemein verständlich, grobe Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt für den zurück gelassenen Schlüssel am Strand, dazu hättest Du dann auch das, wahrscheinlich größere Problem das der KfZ-Versicherer die Entschädigung für den gestohlenen Wagen ablehnen wird.

Da ich die Schliessfächer im Europapark nicht kenne, kann ich nichts dazu sagen, wichtig ist das diese von der Sicherung her für Wertsachen ausgelegt sind und nicht überall Hinweise hängen das man dort keine Wertsachen einschließen soll. Besser ist die Ausrüstung in solchen Fällen wie auch im oben stehenden Strandbeispiel sicherlich im Kofferraum deines Wagens verstaut.

Handys sind über den Vertrag leider nicht versicherbar.

Wie ich schon weiter oben schrieb, werde ich die Bedingungen hier verlinken sobald diese offiziell gültig sind. Dies wird im Laufe des Januars der Fall sein.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven, danke für deine schnelle Antwort.

Wenn ich es richtig verstehe, muss auch mit der Pauschalversicherung in jedem Fall das komplette Equipment mit Nachweis angegeben werden ?
Dann würde ich die neue Möglichkeit nicht "Pauschalversicherung" nennen, denn dieser Begriff impliziert, dass man nur noch eine Summe angeben muss und sich nicht um den Kleinkrieg mit den einzelnen Ausrüstungsgegenständen einlassen muss.

Die kostenlose Vorsorgeklausel greift auch nicht wirklich.
Wenn die versicherungssumme, wie in deinem Beispiel 5000 Euro ist, können nur Sachen im Wert von 500 Euro neu dazu gekauft werden, ohne gemeldet zu werden. Jedes L-Objektiv kostet aber mehr. Also müsste ich bei einem Objektivtausch halt auch wieder die Liste ändern lassen.

Trotzdem... die Möglichkeit, die Versicherungssumme auf die Gegenstände zu begrenzen, die man gleichzeitig dabei hat, finde ich gut. Ich nehem an, die 20% Aufschlag beziehen sich immer auf die Versicherungsprämie. Dann wäre nämlich deine Beispielrechnung falsch:
Alt: 2,5% * 10000Euro = 250 Euro
Neu: 2,5% * 5000Euro * 1,2 = 150 Euro
Also würde man bei dem Beispiel nicht 30% sparen, sondern sogar 40%. Ist das so richtig ?

Wenn man beispielsweise 10 Objektive hat, aber immer nur 2 oder drei mitnimmt, könnte man so viel Geld sparen.
Wie hoch wäre dann im Schadenfall die Entschädigungssumme, wenn man ausnahmsweise doch die Versicherungssumme überschritten hat, oder wenn jemand ins Haus einbricht und ALLES klaut? Ich vermute in diesen Fällen ist die Entschädigung genau gleich der Versicherungssumme?

Deine Beantwortung meiner Fallbeispiele habe ich eigentlich genau so erwartet. Wobei es, gerade beim Fall "Rucksack am Bodensee" immer darauf ankommt, wie kulant der Schaden geregelt wird.
Was ist denn, wenn ich am Bodensee wirklich nur 5m vom Rucksack weg stehe und der Dieb kommt angerannt und schnappt sich den Rucksack. Wenn so etwas nicht abgedeckt ist, dann kann man sich die Versicherung getrost sparen ;-)

Gruß
Wolfgang
 
Zuletzt bearbeitet:
Prosit Neujahr !!!

Also ich hab jetzt nicht alle 75 Seiten durchgelesen, aber fast :D

Das Angebot ist wirklich Top(y)

Ichhabe ein paar Fragen dazu:...

1; Ich komme aus Österreich und habe mir vor ca 2 Wochen einen gebrauchten Body und ein neues Objektiv dazu bei einem Fachhändler gekauft. Für beides habe ich einen Rechnung.

Wie hoch wäre die Prämie ?


2; Zum Thema Versicherungsschutz in Kriegs- und Krisengebieten:

Wer legt fest, bzw wo kann ich nachlesen, ab wann ein Land/Gebiet als Kriegs/Krisengebiet zählt?


3; Nehmen wir an es findet ein unvorhersehbares Ereignis statt ( Erdbeben; Überschwemmung, Bombenanschlag ). Da ich nun in der Nähe des Ereignisses bin, fotografiere ich dort und im Zuge meiner fotografischen Tätigkeit passiert mit meiner Aussrüstung etwas. Ist meine Ausrüstung dann versichert oder nicht?

Liebe Grüße aus Wien
Manfred
 
Prosit Neujahr !!!

Also ich hab jetzt nicht alle 75 Seiten durchgelesen, aber fast :D

Das Angebot ist wirklich Top(y)

Ichhabe ein paar Fragen dazu:...

1; Ich komme aus Österreich und habe mir vor ca 2 Wochen einen gebrauchten Body und ein neues Objektiv dazu bei einem Fachhändler gekauft. Für beides habe ich einen Rechnung.

Wie hoch wäre die Prämie ?
Hallo Manfred,

wenn Du fast den gesamten Thread durchgelesen hast (Glückwunsch!), sollte Dir dieser Beitrag auf dessen erster Seite aufgefallen sein. Er beantwortet zumindest Deine erste Frage...

Viele Grüße,

Markus.
 
Hallo Wolfgang,

da man ja eine Pauschale Summe angeben kann, denke ich das der Begriff eigentlich ganz passend ist, kann man natürlich auch anders sehen :D

Wenn man eine pauschale Summe wählt, ist diese Pauschalsumme natürlich
auch die maximale Entschädigung, sonst hätte die Sache ja keinen Sinn ;)

Solange Du die Sachen unter Kontrolle hast besteht natürlich Versicherungsschutz, wenn der Rucksack aber in einer dichten Menschenmenge 5m von Dir entfernt steht ist das natürlich eine andere Sache.

--------------------------------------

Hallo Manfred,
bezüglich der Prämie benötige ich natürlich den Wert deiner Ausrüstung, bitte sende mir doch unter sp@otoversicherung.com eine Mail dann kann ich dir ein Angebot zuschicken.

Was ein Kriegs- oder Krisengebiet ist, kann man auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachlesen und dort besteht leider kein Versicherungsschutz auch wenn Du dort fotografisch Tätig bist.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

ich habe Interesse an eine folgende Konstruktion, wenn dies möglich ist.

Pauschale Versicherungssumme in etwa 4000 Euro, Gesamtwert ca 8000 Euro (9000 Euro mit Stativ, ist das versicherbar?) (wie ist das mit den Fototaschen bei Diebstahl?), das langt mir in der Praxis.

Ist mein Bestand auch versichert, wenn im Haushalt lebende Familienmitglieder (Ehefrau und Kinder), das Equipment nutzen? - das wäre wichtig.

In den 8000 Euro ist ein Leica X1 für 1550 Euro dabei, die erst demnächst (die nächsten Wochen) dazukommt, d.h. momentan beträgt der Gesamtwert ca 6500 Euro, dürfte also bei der Pauschalen Versicherungssumme Konstruktion ohne Belang sein. Ist das richtig? Wie melde ich dann nach? Oder soll ich warten, bis sie dann da ist?

Details würde ich per PN oder Email schicken.

Gruß

Thomas
 
Hallo Sven,
kannst du bitte noch das Rechenbeispiel bestätigen ?

Ich nehem an, die 20% Aufschlag beziehen sich immer auf die Versicherungsprämie. Dann wäre nämlich deine Beispielrechnung falsch:
Alt: 2,5% * 10000Euro = 250 Euro
Neu: 2,5% * 5000Euro * 1,2 = 150 Euro
Also würde man bei dem Beispiel nicht 30% sparen, sondern sogar 40%. Ist das so richtig ?

Und meine zweite Frage ist noch: Wie lange muss die Versicherung schadenfrei laufen, damit man den Schadenfreiheitsrabatt bekommt. Gibt es hier eine Staffelung?

Achja.. und bis wann kann ich mit dem neuen Antragsformular rechnen ? Ich denke, ich warte mit dem Antrag, bis alles da ist.

Gruß,
Wolfgang
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ab wann treten denn die neuen Bedingungen genau in Kraft?
Ich fliege im Februar in Urlaub und würde evtl. vorher noch so eine Versicherung abschließen.


Gruß
Lateng
 
Hallo,

ab wann treten denn die neuen Bedingungen genau in Kraft?
Ich fliege im Februar in Urlaub und würde evtl. vorher noch so eine Versicherung abschließen.


Gruß
Lateng

Hallo Lateng,

die neuen Bedingungen werden im laufe des Januars in Kraft treten, sobald es soweit ist, werde ich dies hier sofort posten. Natürlich gelten bis dahin
noch die alten Bedingungen, diese werden dann automatisch auf die neuen
geupdatet. Du kannst also beruhigt jetzt schon zu den alten Bedingungen abschließen und kommst automatisch in den Genuss der neuen.

@mutenroshi
Wie kommst Du darauf das die alten Bedingungen zum 31.12.2009 ausgelaufen sind ? Natürlich gelten die alten fort bis die neuen aktiviert sind. Die Begrenzung 31.12.2009 galt nur für die Forumsaktion, da hat Thomas wohl vergessen die
Verlängerung einzupflegen, dass hat aber nischt mit der Versicherung an sich zu tun.

ALSO, WER EINE VERSICHERUNG BENÖTIGT, KANN DIESE JEDERZEIT ABSCHLIESSEN !! EINE BEGRENZUNG ZUM 31.12.2009 GIBT ES NICHT !!

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte gerade das Formular ausfüllen, da stolpere ich ständig über diesen Satz im Formular:

"Mir ist bekannt,
dass durch diese Erklärung mein Haftungsanspruch gegen die Fa. SKP Versicherungsmakler stark eingeschränkt wird."

Was hat dieser Satz für einen Hintergrund?

Gruß
Ducksi
 
Das wird wohl bedeuten, daß Du den Makler nicht haftbar machen kannst, wenn Dir ein Schaden entsteht. Dein Anspruch besteht gegen die Versicherung, wenn diese den Vertrag angenommen hat. Einen Makler kannst Du nur in Regreß nehmen bei arglistiger Täuschung oder Sittenwidrigkeit. Im Klartext bedeutet diese Klausel, daß ein Makler für nichts verantwortlich ist, weder Versicherungs- noch Immobilienmakler. Noch nicht einmal dafür, daß Dein Antrag auch zum Versicherer geleitet wird.
 
Hallo,
nein mit der Fotoversicherung haben diese Fragen nichts zu tun, ich zitiere
dazu einfach mal von unserer Homepage (FAQ):

------------------------
Was haben die 3 Fragen zum weiteren Beratungsbedarf im Antrag zu bedeuten ?

Als Versicherungsmakler sind wir nach dem Vermittlerrecht verpflichtet, jeden Kunden der auch nur eine
Versicherung über uns abschließt, auch in allen anderen Versicherungssparten (z.B. Krankenversicherung, Rechtsschutz, Kfz, Hausrat, Lebensversicherung ect.) zu beraten, dies tun wir natürlich gern, die meisten Kunden wollen aber nur eine bestimmte Versicherung abschließen und wollen nicht mit anderen Fragen belästigt werden. Daher haben Sie die Möglichkeit uns durch einfaches
ankreuzen mitzuteilen, was Ihre diesbezüglichen Wünsche sind. Die Haftung in Bezug auf die Fotografenversicherung wird dadurch natürlich nicht eingeschränkt, die Haftungseinschränkungen gelten
nur für die anderen Sparten, in denen wir Sie ggfls. auf Ihren Wunsch hin nicht beraten haben.
--------------------

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,
kannst du bitte noch das Rechenbeispiel bestätigen ?



Und meine zweite Frage ist noch: Wie lange muss die Versicherung schadenfrei laufen, damit man den Schadenfreiheitsrabatt bekommt. Gibt es hier eine Staffelung?

Achja.. und bis wann kann ich mit dem neuen Antragsformular rechnen ? Ich denke, ich warte mit dem Antrag, bis alles da ist.

Gruß,
Wolfgang


Stichwort: Schadenfreiheitsrabatt

Würde mich auch interessieren!

Grüße
Ro4d-Runner
 
Der Aktionstext und die Anhänge wurden soeben von mir im ersten Beitrag aktualisiert.

Weitere Einzelheiten kann euch sicherlich Sven Pöpping (papagei2000) dazu sagen.
 
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