docmarten
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Mich interessiert doch sehr, welche Rechtsregel / RSpr. Deiner Aussage zugrundeliegt. (Weil Du offenbar ganz genau bescheid weißt.)
Im link unten steht so einiges drin, es reicht als künstlerisch tätiger Frei/Nebenberufler eine Anmeldung beim Finanzamt, Einnahme und Ausgaben mache ich seit zwei Jahren beim Finanzamt geltend, so langsam hab ich ein Plus auf der Einnahmenseite, da ich kaum noch neues Equipment anschaffe. Aber Ausbildungskosten laufen auch weiter...
Weiter oben hat ja schon jemand den Unterschied erklärt zw. der Art, wie ich angemeldet bin und versteure und dem eines gewerblich tätigen Fotografen.
http://nebenberuf-fotograf.de/neben...-durchstarten-schritt-fuer-schritt-anleitung/