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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

 
Wenn ich mal ein bisschen konstruktive Kritik üben dürfte:
Ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass eure Mitarbeiter teilweise ein bisschen überlastet sind und die Sachen unter Zeitdruck bearbeiten, ich habe jetzt schon gehabt, dass E-Mails von euch mit falschem Betreff verschickt wurden, mein Name ganz falsch abgeschrieben wurde oder wenn ich eine E-Mail mit mehreren Fragen geschrieben habe, wurde nur eine davon beantwortet
es wäre außerdem gut, wenn man wüsste, ob seine Nachweisfotos jetzt ausreichen oder nicht

Zwei Fragen noch:
1. kann man kleinteile auch mit nachweisfotos statt Rechnungen machen? irgendwie kriegt man oft bei amazon gar keine richtige rechnung, würde da dann auch die bestätigungs-e-mail reichen?
2. Ich bin demnächst für ein jahr im ausland, würde es im schadensfall reichen, wenn der versicherungsschein in deutschland aufbewahrt wird?
 
Wenn ich mal ein bisschen konstruktive Kritik üben dürfte:
Ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass eure Mitarbeiter teilweise ein bisschen überlastet sind und die Sachen unter Zeitdruck bearbeiten, ich habe jetzt schon gehabt, dass E-Mails von euch mit falschem Betreff verschickt wurden, mein Name ganz falsch abgeschrieben wurde oder wenn ich eine E-Mail mit mehreren Fragen geschrieben habe, wurde nur eine davon beantwortet
es wäre außerdem gut, wenn man wüsste, ob seine Nachweisfotos jetzt ausreichen oder nicht

Zwei Fragen noch:
1. kann man kleinteile auch mit nachweisfotos statt Rechnungen machen? irgendwie kriegt man oft bei amazon gar keine richtige rechnung, würde da dann auch die bestätigungs-e-mail reichen?
2. Ich bin demnächst für ein jahr im ausland, würde es im schadensfall reichen, wenn der versicherungsschein in deutschland aufbewahrt wird?

Hallo,

schick mir doch mal deinen Namen per PN dann kann ich mir deine Vorgänge anschauen. Es sollte natürlich nicht passieren das dein Name oder ein Betreff falsch ist. Auch sollten alle Fragen beantwortet werden, für die Unannehmlichkeiten entschuldige ich mich natürlich !

Wenn Dir keine ordentlichen Rechnungen vorliegen kannst Du natürlich immer Fotos einreichen. Bei nicht deklarierten Gegenständen wie den Kleinteilen müssen uns die Fotos allerdings immer direkt nach Anschaffung übersandt werden, ansonsten reicht es die Bilder im Schadenfall einzureichen.

Den Versicherungsschein würde ich immer zuhause lassen, diesen benötigst Du für eine Polizeiliche Meldung nicht.

Gruß
Sven
 
Gibt es die Möglichkeit, einen Verkauf über das Forum nachzuweisen? Da ich eine Privatperson bin, kann ich ja keine Rechnung schreiben.

Gruß
Korbi

Nachweis kannst du z.B. mit einem Screenshot deiner Anzeige hier verbunden mit dem Geldeingang auf dem Konto nachweisen - das sollte i.d.R. ausreichen. ;)

So ist es. Der Geldeingang auf deinem Konto mit entsprechendem Verwendungszweck reicht aber auch als Nachweiss, einen Screenshot benötigen wir nicht unbedingt.

Gruß
Sven

Ich habe meine komplette Ausrüstung gewechselt. Jetzt bin ich verunsichert. Brauche ich für den Verkauf wirklich einen Nachweis?! Wenn ja, warum?!
 
Ich habe meine komplette Ausrüstung gewechselt. Jetzt bin ich verunsichert. Brauche ich für den Verkauf wirklich einen Nachweis?! Wenn ja, warum?!

Nein, wenn Du die Teile nur austauscht und der Versicherungswert ungefähr gleich bleibt oder höher wird brauchen wir keine Verkaufsnachweise.

Gruß
Sven
 
Aber angenommen ich veräussere ein Objektiv, das mit 2000€ drin ist. Warum reicht es nicht wenn ich einfach sage, dass ich es verkauft habe und keine Versicherung mehr dafür benötige?

Was ist wenn ich 250€ SB habe, eine Backupcam im Zeitwert unter 50% gefallen ist und ich quasi 0,0€ im Schadensfall dafür bekommen würde. Da braucjt ihr doch auch keinen Verkaufsnachweis?!
 
Aber angenommen ich veräussere ein Objektiv, das mit 2000€ drin ist. Warum reicht es nicht wenn ich einfach sage, dass ich es verkauft habe und keine Versicherung mehr dafür benötige?

Was ist wenn ich 250€ SB habe, eine Backupcam im Zeitwert unter 50% gefallen ist und ich quasi 0,0€ im Schadensfall dafür bekommen würde. Da braucjt ihr doch auch keinen Verkaufsnachweis?!

Natürlich kannst Du zur jeweiligen Hauptfälligkeit jeden Gegenstand auch ohne Verkaufsnachweis ausschließen. Während des laufenden Versicherungsjahres aber nur bei Risikofortfall mit entsprechenden Nachweis. Wenn das nicht so wäre, wäre jede Vertragslaufzeit und jede Kündigungsfrist obsolet.

Gruß
Sven
 
Hallo,
ich hätte auch ein paar fragen:

1. einige meiner Objektive haben auf dem gebraucht Markt einen höheren Preis als in eurer gebraucht Liste welchen wert gebe ich hier an?

2. ich habe ein Nikon 50mm F1.8 E serie Objektiv. Dieses geht gebraucht für 40-50€ weg ist aber nicht in der Gebrauchtliste. Was gebe ich hier an?

3. Wo finde ich allgemeine Preislisten für Objektive und wonach wird entschieden ob das Objektiv unter 50% des Neuwertes liegt?

4. Die Kameras in meinem Besitz sind von 2006,2007 und 2010. Hier kann ich vermutlich den Gebrauchtlisten Preis angeben?

Gruß,

Marc
 
Hallo,
ich hätte auch ein paar fragen:

1. einige meiner Objektive haben auf dem gebraucht Markt einen höheren Preis als in eurer gebraucht Liste welchen wert gebe ich hier an?

2. ich habe ein Nikon 50mm F1.8 E serie Objektiv. Dieses geht gebraucht für 40-50€ weg ist aber nicht in der Gebrauchtliste. Was gebe ich hier an?

3. Wo finde ich allgemeine Preislisten für Objektive und wonach wird entschieden ob das Objektiv unter 50% des Neuwertes liegt?

4. Die Kameras in meinem Besitz sind von 2006,2007 und 2010. Hier kann ich vermutlich den Gebrauchtlisten Preis angeben?

Gruß,

Marc

Hallo Marc,

bitte gib den aktuellen Wert an, unsere Liste soll nur ein Anhaltspunkt sein. Im Schadenfall wird immer geschaut wie der tatsächliche Marktwert ist.

Versichert werden können nur Gegenstände für die, die Ersatzteilversorgung noch vom Hersteller garantiert werden kann, die ist beim 50 E sicherlich nicht mehr der Fall, daher würde dies rausfallen.

Preislisten und Preischarts der letzten Jahre kannst Du Dir gut auf geizhals.de anzeigen lassen.

Wir gesagt soll unsere Gebrauchtpreisliste nur ein Anhaltspunkt sein, obwohl sie schon sehr genau ist und alle 3 Monate von neutraler Stelle neu erstellt wird.
Auch für Kameras gilt allerdings, dass diese nur solange versicherbar sind wie die
Ersatzteilversorgung vom Hersteller garantiert wird.

Gruß
Sven
 
Hallo,


eine Frage zur Preisangabe habe ich.


Ich habe 2014 ein Canon EF-S 18-135mm IS STM für 399€ gekauft.
Zum Zeitpunkt gab es 50€ Cashback.

UVP war soweit mir bekannt 499€ wurde dann kurze Zeit später für 449€ verkauft.

In eurer Liste steht es mit 205€.
Das Objektiv wird jetzt neu für 369-399€ verkauft.
Gebrauchtpreise finde ich von 240-270€.


Welchen Preis trag ich denn jetzt ein ?
 
Hallo,


eine Frage zur Preisangabe habe ich.


Ich habe 2014 ein Canon EF-S 18-135mm IS STM für 399€ gekauft.
Zum Zeitpunkt gab es 50€ Cashback.

UVP war soweit mir bekannt 499€ wurde dann kurze Zeit später für 449€ verkauft.

In eurer Liste steht es mit 205€.
Das Objektiv wird jetzt neu für 369-399€ verkauft.
Gebrauchtpreise finde ich von 240-270€.


Welchen Preis trag ich denn jetzt ein ?

Wie im Vorpost geschrieben, gibst Du bitte den aktuellen Marktwert an, unsere Liste ist nicht bindend.

Gruß
Sven
 
Hallo zusammen.
Ich bin neu hier und eine Anfängerin.
Möchte meine Kameraausrüstung versichern lassen bei Pöppings Fotografenversicherung.
Kann mir einer genau erklären, was diese Deklarationsverzichtsklausel bedeutet? Sorry falls die Frage schon beantwortet wurde.

Danke euch:confused::confused::confused:
 
Hallo zusammen.
Ich bin neu hier und eine Anfängerin.
Möchte meine Kameraausrüstung versichern lassen bei Pöppings Fotografenversicherung.
Kann mir einer genau erklären, was diese Deklarationsverzichtsklausel bedeutet? Sorry falls die Frage schon beantwortet wurde.

Danke euch:confused::confused::confused:

Hallo,

war nen paar Tage krank, darum die späte Antwort, tut mir Leid !

Die Deklarationsverzichtsklausel ist eigentlich ziemlich selbsterklärend, hier mal der Wortlaut:

----
Klausel PF2010-041 - Deklarationsverzichtsklausel

Abweichend von §1 der Bedingungen gelten alle im persönlichen Besitz und
Eigentum des Versicherungsnehmers befindlichen fotografischen/videotechnischen
Gegenstände als versichert.

Als fotografisches/videotechnisches Gerät gelten im Sinne dieser Klausel ausschliesslich:

Fotoapparate
Videokameras
Objektive
Blitzgeräte und Dauerleuchten
maximal 2 Laptop´s
maximal 2 Tablett PC (KEINE Mobiltelefone/Smartphones)
maximal 2 Ferngläser
Stative und Stativköpfe und deren Zubehör
zu den im Besitz befindlichen fotografischen/videotechnischen Geräten passende Speicherkarten, Filter, Gegenlichtblenden, Generatoren, Mikrofone, Kabel und Akkus
Kamerarucksäcke, -koffer und -taschen, -gurte
fotografische/videotechnische Reflektoren und Softboxen

In o.g. Auflistung nicht enthaltenes fotografisches/videotechnisches Zubehör kann durch Einzeldeklaration zusätzlich versichert werden.

Als Besitznachweis müssen im Schadenfall Händlerrechnungen auf Namen des
Versicherungsnehmers vorgelegt werden, hilfsweise können VOR einem Schadenfall auch Fotos der zu versichernden Gegenstände auf einer aktuellen Tageszeitung
eingereicht werden, auf diesen Bildern muß der Zustand, die Funktionsfähigkeit und die Serien Nr. (soweit vorhanden) vollumfänglich zu erkennen sein.

Als Versicherungssumme gilt der Gesamtwert aller o.g. Geräte die sich im Besitz und Eigentum des Versicherungsnehmers befinden.
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Aktuell können wir die Deklarationsverzichtsklausel im Rahmen einer Sonderaktion ohne Mehrkosten anbieten, Du sparst also den 15%igen Zuschlag !

Gruß
Sven
 
Hallo
Wie lange wird diese Sonderaktion noch laufen?
Ich stelle gerade eine neue Ausrüstung zusammen.
Das heißt also nur die normalen Tarife werden fällig?Die 15% sind hinfällig??
VG.
Christoph
 
Hallo
Wie lange wird diese Sonderaktion noch laufen?
Ich stelle gerade eine neue Ausrüstung zusammen.
Das heißt also nur die normalen Tarife werden fällig?Die 15% sind hinfällig??
VG.
Christoph

Hallo,
die Aktion läuft zumindest noch bis Ende des Jahres, dabei zahlst Du auch bei Einschluss der Deklarationsverzichtsklausel den normalen Beitragssatz ohne Zuschlag.

Gruß
Sven
 
Hallo,

könnte mich kurz jemand aufklären, wie es bei Diebstahl bzw. Überfall bei der Versicherung genau aussieht? Vor allem bei Urlaubsreisen ins EU-Ausland, bzw. macht es einen Unterschied, in welches Land man reist? So wie bei den Autofirmen ja Zuschläge in den Ostblock erhoben werden, könnte ich mir das auch bei Fotoversicherungen vorstellen (?).

Beispiel: Man überfällt mich auf offener Straße, und nimmt mir mit Gewalt meinen Rucksack ab. Gilt das dann als ein einzelner Schadensfall? Wie kann ich diesen nachweisen?
Im Rucksack seien mehrere Objektive. Gilt dann der Selbstbehalt PRO Gegenstand, oder gilt der Selbstbehalt auf die versicherte Summe, die im Rucksack enthalten war? Ist der Schadensfall der geraubte Rucksack, oder ist jedes Objektiv ein Schadensfall, für das ich dann (bei Stufe 2%) 250 Euro Selbstbehalt aufwenden muss?

Bzw. wie sieht es bei Diebstahl genau aus, wenn ich die Versicherung habe? Muss die Haustür aufgebrochen sein, das Auto aufgebrochen sein, oder gilt der Diebstahlschutz allumfassend? Meist wird man ja nicht überfallen, sondern es packt einfach jemand in einem Moment blitzschnell zu, und man ist der Dumme... Ob jetzt vor einem tollen Fotomotiv, oder im Gedränge der Stadt.... die Möglichkeiten sind ja leider groß.

Danke für Hinweise (y)
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt möchte ich kurz vor Übermittlung des Antrags doch noch in einer Sache sichergehen. Ich habe im Thread viele Seiten quergelesen und häufiger die Aussage entdeckt, dass Objektive normalerweise nicht unter die Zeitwertklausel fallen.

Ich habe ein Nikon AF-S 70-200 VR I.
Laut Gebrauchtpreisliste ist es noch 885 € wert.
Neu ist es nicht mehr erhältlich.
Zur Markteinführung hat es 2003 laut geizhals ~2.000 € gekostet.
(Aktuell ist der Nachfolger VR II mit einem Neuwert von ~1.840 €.)

Ich würde denken, dass dieses Objektiv durchaus in die Klausel fällt.
Allerdings habe ich mehrere Objektive, auf die die obige Rechnung zutrifft, alles AF-D oder sogar AF-S Objektive, also gar nicht das älteste vom Alten. Daher bin ich verunsichert, weil das im Widerspruch zur "kommt so gut wie nicht vor" Aussage steht.
 
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