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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo Sven,

habe da auch paar Fragen. Neben meinem neuen 1 Jahr alten Kram wollte ich noch meine "alte" Ausrüstung mitversichern. Da überlege ich jedoch wegen dem Neuwert/Zeitwert Ding:

- Eine Canon 7D wird nicht mehr als neues Gerät verkauft - da muss ich den Gebrauchtpreis aus eurer Liste als Richtwert eintragen, da dieser nur erstattet wird?

- Ein 24-105 L, das 2010 mit Rechnung usw. für 1100 neu gekauft wurde, gibt es heute auch noch als neues Objektiv beim Händler zu kaufen. Was muss ich in diesem Fall eingeben? Laut eurer Liste gebraucht 480 als Richtwert und beim Händler meines Vertrauens kostet es 889 neu.

- Ein 85mm 1.8, dass irgendwann 2010 bis 2013 (muss ich nachsehen) für 380 EUR neu inkl. Rechnung gekauft wurde, ist bei euch als Richtwert gebraucht bei 225 und neu bei 339.

Bei der Cam werde ich vermutlich den Gebrauchtpreis angeben müssen - aber was soll ich bei den zwei Objektiven angeben? Eher den Neuwert der alten Rechnung, da diese auch heutzutage 1:1 nachbestellt werden können? Oder z.B. nur den aktuellen Zeitwert, den mein Händler für Ersatz verlangt?

Weil dann könnte ich als Versicherungssumme einfach bei meinem Händler den Warenkorb mit meiner kompletten Ausrüstung befüllen, nehme den Wert + den Gebrauchtpreis der alten Cam und nehme das als Wert der Ausrüstung?

Gibt es eigentlich unterschiede zwischen den 3 Versicherern oder worin besteht der Unterschied?
 
Hallo,

zu diesem Thema hätte ich auch noch eine Frage:

Hi!

Wie ist das eigentlich im Reisebus?
Man gibt ja im allgemeinen dem Fahrer - oder Beifahrer - das Gepäck und dieser verstaut es im 'Kofferraum'.

Nun lässt sich ein anderer Fahrgast meinen Koffer geben, ohne dass ich es rechtzeitig merke; als ich meinen Koffer wiederhaben will, ist er schlichtweg verschwunden.

Den Fehler hat ja eigentlich der Fahrer/Beifahrer gemacht, nur wird das schwer zu beweisen sein, da ja keine Kofferzahl auf der Fahrkarte vermerkt ist und auch kein Gepäckschein ausgegeben wird.

Wäre das versichert?

Grüße

Jochen
Bei einem Bus mit frei zugänglichem Kofferraum ohne Ausgabekontrolle musst Du dein Equipment bei Dir behalten ansonsten besteht leider kein Versicherungsschutz.

Gruß
Sven

Und zwar hatte ich schon mal den Fall, dass ich auf einem Rückflug von Brüssel nach München meinen Fotorucksack (Handgepäck) beim Einsteigen in den Flieger abgeben musste (Aussage, der kleine Flieger ist vollbesetzt und dadurch zu wenig Platz im Handgepäckfach - ich hab zwar versucht, das Personal zu überreden, aber keine Chance).
Dann wird der Rucksack mit allen anderen größeren Handgepäckstücken unten im Flieger verstaut. Nach der Landung werden alle diese Gepäckstücke auf einem Wagen aufgelegt, und jeder nimmt sich sein Teil. Hier hab ich dann sofort geschaut, ob alle Linsen, Kameras, etc. in Ordnung waren, was zum Glück auch der Fall war.
Wie verhält sich der Versicherungsschutz da? Denke, so wie ich manche Fluggesellschaften kenne, würden die da nicht aufkommen wollen für Schäden.

Gruß
Werner
 
Hallo Sven,

habe da auch paar Fragen. Neben meinem neuen 1 Jahr alten Kram wollte ich noch meine "alte" Ausrüstung mitversichern. Da überlege ich jedoch wegen dem Neuwert/Zeitwert Ding:

- Eine Canon 7D wird nicht mehr als neues Gerät verkauft - da muss ich den Gebrauchtpreis aus eurer Liste als Richtwert eintragen, da dieser nur erstattet wird?

- Ein 24-105 L, das 2010 mit Rechnung usw. für 1100 neu gekauft wurde, gibt es heute auch noch als neues Objektiv beim Händler zu kaufen. Was muss ich in diesem Fall eingeben? Laut eurer Liste gebraucht 480 als Richtwert und beim Händler meines Vertrauens kostet es 889 neu.

- Ein 85mm 1.8, dass irgendwann 2010 bis 2013 (muss ich nachsehen) für 380 EUR neu inkl. Rechnung gekauft wurde, ist bei euch als Richtwert gebraucht bei 225 und neu bei 339.

Bei der Cam werde ich vermutlich den Gebrauchtpreis angeben müssen - aber was soll ich bei den zwei Objektiven angeben? Eher den Neuwert der alten Rechnung, da diese auch heutzutage 1:1 nachbestellt werden können? Oder z.B. nur den aktuellen Zeitwert, den mein Händler für Ersatz verlangt?

Weil dann könnte ich als Versicherungssumme einfach bei meinem Händler den Warenkorb mit meiner kompletten Ausrüstung befüllen, nehme den Wert + den Gebrauchtpreis der alten Cam und nehme das als Wert der Ausrüstung?

Gibt es eigentlich unterschiede zwischen den 3 Versicherern oder worin besteht der Unterschied?

Hallo,

ruf am besten mal unter 0251-789000 bei uns Büro an damit wir die einzelnen Positionen durchgehen können.

Hallo,

zu diesem Thema hätte ich auch noch eine Frage:




Und zwar hatte ich schon mal den Fall, dass ich auf einem Rückflug von Brüssel nach München meinen Fotorucksack (Handgepäck) beim Einsteigen in den Flieger abgeben musste (Aussage, der kleine Flieger ist vollbesetzt und dadurch zu wenig Platz im Handgepäckfach - ich hab zwar versucht, das Personal zu überreden, aber keine Chance).
Dann wird der Rucksack mit allen anderen größeren Handgepäckstücken unten im Flieger verstaut. Nach der Landung werden alle diese Gepäckstücke auf einem Wagen aufgelegt, und jeder nimmt sich sein Teil. Hier hab ich dann sofort geschaut, ob alle Linsen, Kameras, etc. in Ordnung waren, was zum Glück auch der Fall war.
Wie verhält sich der Versicherungsschutz da? Denke, so wie ich manche Fluggesellschaften kenne, würden die da nicht aufkommen wollen für Schäden.

Gruß
Werner

Hallo Werner,

in solch speziellen Fällen muss man in die Einzelfallprüfung gehen und mit dem Versicherer verhandeln, ich denke aber schon das wir hier eine Entschädigung durchsetzen könnten.

Gruß
Sven
 
Auch ich hätte eine Frage:

Ich finde in der AVB der Fotoversicherung auf der Homepage kein Versicherungsunternehmen/Risikoträger. Wie erlangt diese AVB jemals Gültigkeit?
 
Hallo,

ruf am besten mal unter 0251-789000 bei uns Büro an damit wir die einzelnen Positionen durchgehen können.

Gruß
Sven

Hey Sven, kannst du mir da hier im Forum Infos geben? Meine Arbeitszeiten kollidieren leider mit euren Bürozeiten und ich müsste warten bis ich mal frei habe ;) Und ich denke die Frage(n) haben auch andere im ähnlichen Stil oft. Danke dir!
 
Hallo Sven,

habe da auch paar Fragen. Neben meinem neuen 1 Jahr alten Kram wollte ich noch meine "alte" Ausrüstung mitversichern. Da überlege ich jedoch wegen dem Neuwert/Zeitwert Ding:

- Eine Canon 7D wird nicht mehr als neues Gerät verkauft - da muss ich den Gebrauchtpreis aus eurer Liste als Richtwert eintragen, da dieser nur erstattet wird?

- Ein 24-105 L, das 2010 mit Rechnung usw. für 1100 neu gekauft wurde, gibt es heute auch noch als neues Objektiv beim Händler zu kaufen. Was muss ich in diesem Fall eingeben? Laut eurer Liste gebraucht 480 als Richtwert und beim Händler meines Vertrauens kostet es 889 neu.

- Ein 85mm 1.8, dass irgendwann 2010 bis 2013 (muss ich nachsehen) für 380 EUR neu inkl. Rechnung gekauft wurde, ist bei euch als Richtwert gebraucht bei 225 und neu bei 339.

Bei der Cam werde ich vermutlich den Gebrauchtpreis angeben müssen - aber was soll ich bei den zwei Objektiven angeben? Eher den Neuwert der alten Rechnung, da diese auch heutzutage 1:1 nachbestellt werden können? Oder z.B. nur den aktuellen Zeitwert, den mein Händler für Ersatz verlangt?

Weil dann könnte ich als Versicherungssumme einfach bei meinem Händler den Warenkorb mit meiner kompletten Ausrüstung befüllen, nehme den Wert + den Gebrauchtpreis der alten Cam und nehme das als Wert der Ausrüstung?

Gibt es eigentlich unterschiede zwischen den 3 Versicherern oder worin besteht der Unterschied?

Hallo,

bitte gebe bei der 7D und dem 24-105 den aktuellen Zeitwert an, beim 85er den aktuellen Neuwert. Bei allen 3 Versicherern liegen die gleichen Bedingungen zugrunde, diesbezüglich gibt es also keine Unterschiede.

Gruß
Sven
 
Dazu habe ich auch nochmal eine Frage. Ab wann genau gebe ich nun den mittleren Zeitwert und wann noch den derzeitigen Neuwert an?
Das 24-105er ist ein gutes Beispiel. Mittlerer Preis bei Markteinführung lag bei ca. 1000€ laut Preisvergleichen. Aktueller Neupreis bei den meisten Händlern wie Amazon, Foto Koch oder Foto Köster bei ca. 900€.
In der Gebrauchtpreisliste steht es mit 480€.

Nehmen wir also mal folgendes an:
Wenn ich das Objektiv nun jetzt für 900€ brandneu kaufe, liegt ja vollkommen unabhängig vom derzeitigen Neupreis der mittlere Gebrauchtwert schon nur bei weniger als der Hälfte des mittleren Neupreises zur Markteinführung. Muss ich dann das gerade gekaufte Objektiv mit ~480€ versichern und bekomme, wenn es mir am zweiten Tag kaputt gehen würde, schon nur noch 480€ ersetzt, obwohl ich gerade 900€ bezahlt habe? Oder versichere ich es für 900€, weil es ja noch neu ist? Aber wann ist dann genau DAS Objektiv aus diesem Beispiel an dem Punkt, es auf 480€ runterzusetzen?
 
Dazu habe ich auch nochmal eine Frage. Ab wann genau gebe ich nun den mittleren Zeitwert und wann noch den derzeitigen Neuwert an?
Das 24-105er ist ein gutes Beispiel. Mittlerer Preis bei Markteinführung lag bei ca. 1000€ laut Preisvergleichen. Aktueller Neupreis bei den meisten Händlern wie Amazon, Foto Koch oder Foto Köster bei ca. 900€.
In der Gebrauchtpreisliste steht es mit 480€.

Nehmen wir also mal folgendes an:
Wenn ich das Objektiv nun jetzt für 900€ brandneu kaufe, liegt ja vollkommen unabhängig vom derzeitigen Neupreis der mittlere Gebrauchtwert schon nur bei weniger als der Hälfte des mittleren Neupreises zur Markteinführung. Muss ich dann das gerade gekaufte Objektiv mit ~480€ versichern und bekomme, wenn es mir am zweiten Tag kaputt gehen würde, schon nur noch 480€ ersetzt, obwohl ich gerade 900€ bezahlt habe? Oder versichere ich es für 900€, weil es ja noch neu ist? Aber wann ist dann genau DAS Objektiv aus dem Beispiel an dem Punkt, es auf 480€ runterzusetzen?

Hallo Cuco,
wie gehen da schon mit ein wenig Verstand ran :) Bei einem Nagelneuen 24-105er wird der Zeitwert schon höher angesetzt wie bei einem 6 Jahre alten Objektiv. So da Du speziell bei diesem Modell (dass für ein Massenprodukt ungewöhnlich lange unverändert am Markt ist), davon ausgehen kannst das bei Teilen die noch keine 3 Jahre alt sind davon ausgegangen wird das der Zeitwert über 50% des Neuwert liegt und somit der aktuelle Neuwert versichert werden kann und auch erstattet wird.

Gruß
Sven
 
Da scheine ich ja (wie vermutet) eine Frage getroffen zu haben, die einige beschäftigt :D

Noch einmal eine Detailfrage dazu: Gibt es bei genannten Fällen, wie dem 24-105 usw. eine pauschale Halbwertszeit an X Jahren wo die Grenze zwischen Neuwert/Zeitwert liegt?

Sprich wenn meine Objektive, die diese Fälle betreffen, mit Rechnung von 2013-2016 wären (deine oben genannten 3 Jahre) dann Neuwert angeben, wenn es 2009-2012 gewesen wäre, dann nur Zeitwert nach deiner Liste?

So Kameras wie die 1er und 5er Reihen werden ja auch immer alle 5-6 Jahre aktualisiert. Da ist das sicherlich auch interessant zu wissen, ab wie viel Jahren man pauschal dann Neuwert oder Zeitwert angeben muss - bzw. vorhandene Gerätelisten/Versicherungswerte anpassen muss?
 
Da scheine ich ja (wie vermutet) eine Frage getroffen zu haben, die einige beschäftigt :D
Ja, irgendwie schon, zumindest mich auch :D

Noch einmal eine Detailfrage dazu: Gibt es bei genannten Fällen, wie dem 24-105 usw. eine pauschale Halbwertszeit an X Jahren wo die Grenze zwischen Neuwert/Zeitwert liegt?

Sprich wenn meine Objektive, die diese Fälle betreffen, mit Rechnung von 2013-2016 wären (deine oben genannten 3 Jahre) dann Neuwert angeben, wenn es 2009-2012 gewesen wäre, dann nur Zeitwert nach deiner Liste?

So Kameras wie die 1er und 5er Reihen werden ja auch immer alle 5-6 Jahre aktualisiert. Da ist das sicherlich auch interessant zu wissen, ab wie viel Jahren man pauschal dann Neuwert oder Zeitwert angeben muss - bzw. vorhandene Gerätelisten/Versicherungswerte anpassen muss?
Das ist noch eine sehr gute Zusatzfrage, die auch mich interessiert. Denn ich besitze genau den Fall, also eine 5Dmk3 und ein 24-105er, beides wurde gegen Ende 2012 gekauft. Das Objektiv ist vermutlich von einem neuen überhaupt nicht zu unterscheiden. Die Kamera hat auch nur minimale Benutzungsspuren und noch weit unter 10.000 Auslösungen. Daher habe ich beides bisher noch zum derzeitigen Neuwert versichert.

Ich habe nämlich keine Lust, nach einem eventuellen Schadensfall diskutieren zu müssen, warum ich für diese Teile den Neuwert ersetzt haben möchte (im Schadensfall ist wohl schwer zu beweisen, in welchem Zustand die Teile vorher waren), obwohl die Teile über 3 Jahre alt sind. Denn wenn ich dann nur den mittleren Gebrauchtwert ersetzt bekomme/bekäme, habe ich erstens zu viel Versicherungsprämie bezahlt (müsste das also dringend anpassen) und kann mir zweitens wohl auch von dem Geld, was ich dann bekäme, keine Teile in gleichem Zustand wieder kaufen.
 
Guten Morgen Sven,

ich bin mir sicher, dass die Frage bereits beantwortet wurde. Aber fast 200 Seiten möchte ich nicht alles durchlesen....

Woher bekomme ich die Neuwerte von der Kamera bzw. Objektive? Aus dem Internet? Oder meinen Sie die Preise aus der Rechnungen?

Vielen Dank für die Antwort. (y)
 
Hi!

Ich häng' mich da mal an: ich tausche nun - nach langem Überlegen - mein Canon-Equipment gegen Sony aus (A99).
Nun kaufe ich das Sony-Material überwiegend gebraucht.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich von den gebraucht erworbenen Sache Fotos auf der Tageszeitung machen sollte?

grüße

Jochen
 
Erstmal möchte ich mich entschuldigen das ich krankheitsbedingt das Forum ein wenig vernachlässigt habe :)

Ja, irgendwie schon, zumindest mich auch :D


Das ist noch eine sehr gute Zusatzfrage, die auch mich interessiert. Denn ich besitze genau den Fall, also eine 5Dmk3 und ein 24-105er, beides wurde gegen Ende 2012 gekauft. Das Objektiv ist vermutlich von einem neuen überhaupt nicht zu unterscheiden. Die Kamera hat auch nur minimale Benutzungsspuren und noch weit unter 10.000 Auslösungen. Daher habe ich beides bisher noch zum derzeitigen Neuwert versichert.

Ich habe nämlich keine Lust, nach einem eventuellen Schadensfall diskutieren zu müssen, warum ich für diese Teile den Neuwert ersetzt haben möchte (im Schadensfall ist wohl schwer zu beweisen, in welchem Zustand die Teile vorher waren), obwohl die Teile über 3 Jahre alt sind. Denn wenn ich dann nur den mittleren Gebrauchtwert ersetzt bekomme/bekäme, habe ich erstens zu viel Versicherungsprämie bezahlt (müsste das also dringend anpassen) und kann mir zweitens wohl auch von dem Geld, was ich dann bekäme, keine Teile in gleichem Zustand wieder kaufen.


Da scheine ich ja (wie vermutet) eine Frage getroffen zu haben, die einige beschäftigt :D

Noch einmal eine Detailfrage dazu: Gibt es bei genannten Fällen, wie dem 24-105 usw. eine pauschale Halbwertszeit an X Jahren wo die Grenze zwischen Neuwert/Zeitwert liegt?

Sprich wenn meine Objektive, die diese Fälle betreffen, mit Rechnung von 2013-2016 wären (deine oben genannten 3 Jahre) dann Neuwert angeben, wenn es 2009-2012 gewesen wäre, dann nur Zeitwert nach deiner Liste?

So Kameras wie die 1er und 5er Reihen werden ja auch immer alle 5-6 Jahre aktualisiert. Da ist das sicherlich auch interessant zu wissen, ab wie viel Jahren man pauschal dann Neuwert oder Zeitwert angeben muss - bzw. vorhandene Gerätelisten/Versicherungswerte anpassen muss?


Und nun zu den angehäuften Fragen :rolleyes: :

Eine Halbwertzeit X gibt es nicht, grundsätzlich gilt die Regel mit dem Marktgerechten Zeitwert, dadurch gibt es bei 95% der Objektive dieses Problem nicht. Beim 24-105er könnt Ihr die in meinem Vorpost genannte Zeitregel anwenden. Wenn Ihr wie Cuco ein aussergewöhnlich guterhaltenes Exemplar des Objektivs habt solltet Ihr im Vorfeld entsprechende Zustandsnachweise einreichen, dann werde ich alles dran setzten auch für die älteren Stücke den Neuwert für euch durchzusetzen :)


Guten Morgen Sven,

ich bin mir sicher, dass die Frage bereits beantwortet wurde. Aber fast 200 Seiten möchte ich nicht alles durchlesen....

Woher bekomme ich die Neuwerte von der Kamera bzw. Objektive? Aus dem Internet? Oder meinen Sie die Preise aus der Rechnungen?

Vielen Dank für die Antwort. (y)

Den aktuellen Neuwert entnimmst Du am besten einer Preissuchmaschine z.B. www.preissuchmaschine.de


Hi!

Ich häng' mich da mal an: ich tausche nun - nach langem Überlegen - mein Canon-Equipment gegen Sony aus (A99).
Nun kaufe ich das Sony-Material überwiegend gebraucht.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich von den gebraucht erworbenen Sache Fotos auf der Tageszeitung machen sollte?

grüße

Jochen

Richtig, von gebraucht gekauften Gegenständen benötigen wir immer Fotos als Zustandsnachweis.

--------------------

So nun möchte ich mich für die nächsten 3 Wochen in den Urlaub und Fortbildung abmelden.

In dieser Zeit werde ich diesen Tread schließen!.

Bei Fragen könnt Ihr euch wie gewohnt direkt an unser Büro wenden:

Tel. +49-(0)251-789000
Mail: info@fotoversicherung.com

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Antwort in den passenden Tread verschoben:

Hallo,
ich habe eine Frage zu der Selbstbeteilung:
Ich habe seit 5 jahren eine Versicherung bei Ihnen und bin seit dem Schadensfrei. Die Selbstbeteilgung reduziert sich ja dann automatisch auf 0€?
Kann ich dann auch in den günstigsten Tarif mit 1,60% wechseln und habe trotzdem 0€ Selbstbeteilgung?

2. Frage: Gilt das nur für Geräte die auch seit 5 Jahren Versichert sind, oder ist die Selbstbeteiligung bei allen meinen Geräten dann 0€?

Ja, das kannst Du so machen, die geringe SB gilt für alle Gegenstände im Vertrag
für den ersten eintretenden Schadenfall, danach erhöht sich die SB wieder auf die Tarifmässig gewählte Höhe.

Gruß
Sven
 
Ich habe vor vier Jahren bei Dir die Fotoapperateversicherung für meine Canon-Ausrüstung abgeschlossen. Irgendwann so nach einem Jahr kam ein Schreiben von Ergo, dass die Versicherung nun darüber läuft.
Vor zwei Wochen kam auch wieder eine neue Rechnung, die auch schon bezahlt ist.

Nun habe ich mir heute eine neue Ausrüstung gekauft (Olympus mit drei guten Objektiven). Wie muss ich jetzt vorgehen?
- Bist Du weiterhin Ansprechpartner (habe es ja über Dich abgeschlossen) oder Ergo?
- Wieder Fotos von Kamera und den Objektiven mit aktueller Tageszeitung sowie Fotos MIT den Geräten... wohin muss ich die schicken?
- Die Ausrüstung ist jetzt günstiger. Vorher war der Wert bei gut 5000 EUR, jetzt sind es 4000 EUR (Ich weiß, ich hätte wohl schon eher eine Reduzierung beantragen können, weil der Zeitwert gesunken ist). Bekomme ich dann Geld zurück?

Das ganze eilt ein wenig. Mitte Januar gehts in den Urlaub und bis dahin muss das Ganze versichert sein (lieber eher, gern schon Silvester). Da ich die Ausrüstung nicht im Internet, sondern bei einem lokalen Fotohändler gekauft habe, bekomme ich eine richtige Rechnung auch erst nächste Woche (aktuell habe ich nur eine hadschriftliche Quittung und Kassenbon).
 
Ich habe vor vier Jahren bei Dir die Fotoapperateversicherung für meine Canon-Ausrüstung abgeschlossen. Irgendwann so nach einem Jahr kam ein Schreiben von Ergo, dass die Versicherung nun darüber läuft.
Vor zwei Wochen kam auch wieder eine neue Rechnung, die auch schon bezahlt ist.

Nun habe ich mir heute eine neue Ausrüstung gekauft (Olympus mit drei guten Objektiven). Wie muss ich jetzt vorgehen?
- Bist Du weiterhin Ansprechpartner (habe es ja über Dich abgeschlossen) oder Ergo?
- Wieder Fotos von Kamera und den Objektiven mit aktueller Tageszeitung sowie Fotos MIT den Geräten... wohin muss ich die schicken?
- Die Ausrüstung ist jetzt günstiger. Vorher war der Wert bei gut 5000 EUR, jetzt sind es 4000 EUR (Ich weiß, ich hätte wohl schon eher eine Reduzierung beantragen können, weil der Zeitwert gesunken ist). Bekomme ich dann Geld zurück?

Das ganze eilt ein wenig. Mitte Januar gehts in den Urlaub und bis dahin muss das Ganze versichert sein (lieber eher, gern schon Silvester). Da ich die Ausrüstung nicht im Internet, sondern bei einem lokalen Fotohändler gekauft habe, bekomme ich eine richtige Rechnung auch erst nächste Woche (aktuell habe ich nur eine hadschriftliche Quittung und Kassenbon).

Hallo,

wenn Du das so beschreibst, lief und läuft dein Vertrag schon immer über die ERGO, bei uns kannst Du ja zwischen 3 verschiedenen Versicherern wählen. Dies gilt aber nur für die technische Abwicklung, sämtliche Korrespondenz bei Änderungen, Schäden oder sonstigen Fragen läuft immer über uns, als deinem Versicherungsmakler.

Alle Unterlagen für die Änderung findest Du auf unserer Internetseite unter folgendem Link:

http://www.fotoversicherung.com/downloads/

Zur Beantwortung deiner weiteren Fragen ruf uns am besten einmal unter 0251-789000 an.

Gruß
Sven
 
Nutze die TOP Klausel mit 5000€.
Nun hat sich jedoch einiges am Equipment geändert und ich komme alleine mit der 5D IV schon nah an die 5k.
7500 € sind es jedoch nicht.
Ist es möglich den Vertrag umzustellen auf die "normale" ?
Damit werde ich wahrscheinlich günstiger wegkommen.
 
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