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Hochzeitsfotografie als Nebengewerbe?

maria7

Themenersteller
Hallo zusammen,
ich beschäftige mich hobbymäßig schon seit einigen Jahren mit der Fotografie. Letztes Jahr habe ich die Hochzeit von Bekannten fotografiert und nun von Freunden/Bekannten 2 weitere Anfragen für kommenden Sommer erhalten.
Ich würde das leidenschaftlich gerne tun, und habe überlegt ein kleines Nebengewerbe anzumelden......doch kann man als "Fotograf" überhaupt nebengewerblich tätig sein? Wo ist die Grenze zwischen
"Liebhaberei"/Nebengewerbe/Fotograf?

Vielen Dank für eure Hilfe!!
 
Nein? Geh' halt zur HWK, wenn es Dir zu mühselig ist, die hier extra auch für Dich oben angepinten Freds zu lesen, die werden dafür bezahlt, Dich aufzuklären.

In diesem Fall hat Maria aber schlicht Recht. Sie fragt mit keinem Wort nach Ratschlägen zur Hochzeitsfotografie. Den richtigen Thread hat A.V.Foto schon verlinkt.

@Maria:
Als Liebhaberei gilt nur, wenn das Ganze ohne Gewinnabsicht (und Gewinn) abläuft. Also wenn du deine Unkosten ersetzt bekommt + frei Kost und Unterkunft. Aber das liegt am Ende immer im Ermessen des Finanzbeamten. Wenn du dich "richtig" bezahlen lassen willst, würde ich das mit dem FA klären.

Im Übrigen hilft da durchaus ein Anruf beim zuständigen FA. Als "kleiner Einkommenssteuerzahler" oder auch (damals) als nebeher freiberuflich arbeitender Student habe ich nur gute Erfahrungen mit den Finanzbeamten gemacht.


Gruß
Rainer
 
Zuletzt bearbeitet:
Melde ein sog. "Kleingewerbe" an - das geht sehr schnell und die Buchhaltung ist sehr einfach. Am Ende des Jahres musst Du nur Deine Einnahmen und Deine Ausgaben angeben. Der Gewinn wird dann versteuert.

Du musst keine MWSt. ausweisen oder abführen - kannst sie aber auch nicht selbst geltend machen.

Ich denke, das wäre genau das Richtige für Dich.

Die Unterlagen musst Du halt 10 Jahre aufbewahren.
 
Vergiß erst einmal sämtliche Anmeldungen.

Du machst Dir unnötige Arbeit.

Du machst dem Finanzamt und anderen Behörden unnötige Arbeit.

Liste auf, was Deine Ausrüstung wert ist.

Notiere, was Du verdienst.
Noch hat niemand bezahlt.
Der Wunsch nach Fotoaufnahmen von einem Berufsfotografen ist oftmals gekoppelt mit der Bereitschaft, für die Bilder gutes Geld zu zahlen. Wenn jemand Aufnahmen aus der Bekanntschaft, oder von einem guten Amateur haben will, schwindet oft der Zahlungswille, wenn die Preise genannt werden.
Nur als Beispiel: Zu mir kommen gelegentlich "alte Bekannte", die dann nur eine Frage haben. Wenn das dann so formuliert ist, dass sie mir ihr Anliegen damit ankündigen, dass sie mich "nur privat" einmal etwas fragen wollen, weiß ich, dass meine Bemühungen für lau erwartet werden. Das kommt leider vor.

Hast Du dann irgendwann mehr Geld verdienst als Deine Ausgaben für die Ausrüstung, das Material, die Fahrtkosten und sonstige Beträge waren und Du kaufst Dir von der Einnahme neuen Fotokrams, bleibt es immer noch ein Hobby.
Erst wenn Du auf Dauer mehr verdienst als Du ausgibst und eine auf Dauer ausgerichtete Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, gehst Du zum Steuerberater und lässt alles prüfen, bevor Du etwas anmeldest.

Viele Menschen haben Angst, dass sie etwas falsch machen, oder sich gar strafbar machen, wenn sie etwas nicht anmelden.
Natürlich möchten die Mitarbeiter des Finanzamtes nicht "bemogelt" werden, wenn jemand als Fotograf echtes Geld verdient. Sie mögen es aber auch nicht, wenn jemand eine Gewinnerzielungsabsicht vortäuscht, im Grunde wenig Geld macht und eigentlich gar nichts zu versteuern hat, sondern nur Anschaffungskosten geltend machen will.
Und nur zur Klarstellung sei gesagt, dass der, der sich getürkte Quittungen beschafft über Einnahmen, die er nicht gehabt hat und diese dann dem Finanzamt zum Nachweis vorlegt, er wolle doch viel verdienen, sei auf dem besten Weg und wolle daher seine Ausgaben absetzen, sich auch strafbar macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@libifax

Das meinst doch wohl hoffentlich nicht im Ernst ? Wer solche irrsinnigen "Ratschläge" ernst nimmt, kann unter Umständen mächtig draufzahlen.
 
So pauschal lässt sich der Rat von líbifax nicht von der Hand weisen, wenn ich ihn richtig verstanden habe!

Erst mal Inventur machen, dann kalkulieren (Kosten, Aufwand, Ertrag). Wenn dann immer noch realistisch potentielle Kunden bereit sind, einen Auftrag zu geben, erst dann lohnt es sich mit "Bezahltfotografie" und ihren Konsequenzen auseinanderzusetzen. Meist landet man sehr ernüchtert auf dem Boden der Tatsachen und gibt sich mit seinen seitherigen Einkommensquellen zufrieden.
 
Eigene Erfahrung oder woher hast diese Information? :)
In dem Augenblick, in dem man dezidiert beauftragt wird, zur Hochzeit zu gehen und da Bilder zu machen, kann man davon ausgehen, dass das als Gewerbe eingestuft wird, sofern man sich dann für die Bilder bezahlen lässt.
Kommt man "zufällig" vorbei, macht "künstlerische" Bilder ohne Beauftragung und räumt hinterher nur die Nutzungsrechte an den Bildern ein, könnte man das als freiberufliche Tätigkeit sehen. Wobei die zuständigen Stellen das sicherlich anders einstufen würden ... :lol:
 
Fotografie = kreativ = freiberuflich ist durchaus denkbar.

Künstler, Journalisten, Dozenten - das war's. Der Rest sind Gewerbetreibende. Daß Hochzeitsfotografen explizit zu diesem Rest gehören, ist seit Jahren gefestigte Rechtssprechung. Mit Pragmatismus fängt sich da jeder Finanzbeamte einen Rüffel vom Vorgesetzten.

Man kann freilich als Freiberufler auch Hochzeiten fotografieren - wenn eines von Queen Elizabeths Enkeln heiratet und die SuperIllu davon Bilder will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hochzeiten wird man kaum als freiberufliche Tätigkeit darstellen können. Die Voraussetzungen an Freiberuflichkeit sind da einfach nicht gegeben.

Man wird nicht nur nicht darstellen können, man kann es nicht. Es gibt genug Urteile explizit zu dieser Frage.

Sie sind auch bei vielen anderen Fällen, in denen sich Freiberuflichkeit für Fotografen etabliert hat, nur dank des Ermessensspielraums der Finanzämter gegeben.

Nein. Bildberichterstatter sind als solche im § 18 EStG genannt, da haben die Finanzämter keinen Ermessensspielraum. Und wenn ein Finanzbeamter etwas mißversteht, dann hat er sich geirrt und nicht einen Ermessensspielraum ausgeschöpft.

Vereinfacht: Wer fürs Fotografieren bezahlt wird, der handelt in aller Regel gewerblich.
Wer seine Fotos frei von Auftrag und Anweisungen auf eigene Rechnung und Risiko erstellt und dann die Werke verkauft (vorzugweise nur Nutzungsrechte) der handelt u.U. freiberuflich, aber nicht zwangsläufig.

Freiberuflichkeit ist hier wie bei so ziemlich allen Fällen von Hochzeitsfotografen einfach keine Option. (Natürlich kann man das konstruieren, passt dann aber nicht mehr zur Frage der TO)

Man kann es auch nicht konstruieren. Fotografiert jemand freiberuflich eine Hochzeit, dann nur als Fotojournalist im Auftrag eines Verlages zur Berichterstattung und nicht im Auftrag des Hochzeitspaares für deren Fotoalbum. Und das sind halt nicht die Hochzeiten, die in der fotocommunity oder bei myHammer vergeben werden.
 
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