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echte "aggressive" Streetfotografie ...Erfahrungen?...

Ich denke hier kommen wir zum Kern: Man hat kein absolutes Recht, unbelästigt zu bleiben, weil sich bestimmte Belästigungen einfach nicht vermeiden lassen (z. B. Bauarbeiterlärm zu normalen Arbeitszeiten). Aber man hat ein Recht darauf, von vermeidbaren Belästigungen verschont zu bleiben (Bauarbeiterlärm Sonntags um 03.00 Uhr). Und Fotografieren ist ja keine Notwendigkeit, deshalb sollte es unterbleiben, wenn es belästigend wird. Und was belästigend ist, kann eben nur im Einzelfall entschieden werden, und benötigt dann vom Fotografen sehr viel Fingerspitzengefühl - ein Fingerspitzengefühl, dass ich einem Fotografen grundsätzlich abspreche, der agressiv Jagd auf Motive macht.

Da sind wir im Prinzip einer Meinung. Wir haben wohl nur ein leicht unterschiedliches Verständnis von aggressivem Vorgehen hierbei. Zudem ist die Toleranzschwelle bei den Menschen ja auch sehr unterschiedlich ausgeprägt und jemand kann etwas als aggressive Belästigung empfinden, was jemand anderes als harmlos ansieht. Daher sind solche rhetorischen Fragen hier im Thread wie "wie würde es Dir gefallen wenn..." und dann was ganz absurdes hintendran auch so nutzlos. Der eine und das eine sind kein endgültiges oder sinnvolles Maß. Das ist die Konsequenz daraus, dass wir Individualismus zum Ideal erhoben haben und uns selber auch als Individuen verstehen. Das ist ein historisch relativ neues Konzept in der Menschheit, und eins, in dessen Umgang wir offenbar noch eine Menge Übung nötig haben.

Fotografieren ist in der Tat keine Notwendigkeit, aber offenbar ein Bedürfnis, und einem solchen künstlerischen oder auch vom Egotrip geleiteten Drang nachzugehen, muss in einer toleranten Gesellschaft in Grenzen möglich sein, inklusive einer gemäßigten Belästigung anderer. Toleranz ist auf allen Seiten nötig.
 
Ich verfolge das Thema seit längerer Zeit und es gibt einen Punkt der mir nicht in den Kopf will. Ich versuche das mal ganz vorsichtig auszudrücken und möchte niemandem auf den Schlips treten. Einige machen hier den Eindruck, als ob sie jeden zweiten Tag von irgendwelchen "Möchtergern-Photographen" auf der Straße belästigt werden und deshalb so eine niedrige Toleranz gegenüber dieser Art der Photographie haben. Gerade wenn ich so etwas lese wie "ja es könnte sein das mir da die Hand ausrutscht".... Das ist wirklich traurig & führt auch wieder dazu das Streetphotographie heimlich mit dem Teleobjektiv gemacht wird und überhaupt niemand mehr gefragt wird, ganz nach dem Motto, "Was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß". Just my 2 cents... Jetzt darf die Schlammschlacht weitergehen:D
 
Ganz einfach: Der Durchschnittsmensch möchte es sich aussuchen, wem er gegenüber offen, aufgeschlossen und tolerant ist.
Wer sagt das? Wo steht das? Oder sind das deine Durchschnittswerte?

Von jemandem angestarrt zu werden, wird dann schon als Eindringen in die Privatsphäre wahrgenommen, ein Festhalten im Bild dann umso stärker.
Dieser Satz ist der Lustigste den ich hier im Thread bis jetzt gelesen habe:lol:
Darf man also deiner Meinung nach auch nicht gucken und vorher esrt um Erlaubniss bitten?
 
Zitat von TomRohwer
Smart Recovery und ähnliche Software befreit einen da ggf. von der Notwendigkeit lästiger Diskussionen.
Ändert aber nichts an der Sache mit dem Persönlichkeitsrecht etc.
Nein. Aber am Gemecker.

Und auf 10.000, die meckern, kommt vielleicht einer, der tatsächlich hinterher böse Briefe vom Anwalt schreiben lässt. Falls er/sie denn überhaupt je davon erfährt, daß irgendwo ein Foto veröffentlicht wurde.

Insofern ist das "Gemecker vor Ort" das typische, mit dem sich der Fotograf bei der "Streetphotography" auseinandersetzen muß.

("Gehen Sie bei Rot über die Ampel?" "Ja, manchmal natürlich schon. Wenn ich keine Lust habe zu warten, wenn nicht gerade ein Auto kommt und wenn nicht gerade ein Polizist daneben steht...")
 
Sorry, selten so einen Schwachfug gelesen.. Das Rocker - Beispiel erfüllt genau das Kriterium einer "klaren, direkte Regelung" und Durchsetzung des Rechtes am eigenen Bild, wenn der Rocker bildwichtiger Mittelpunkt war.
Und genau da geht die Analogie daneben...

Der Rocker, der bereit ist, mit Fäusten in Selbsjustiz ein Recht durchzusetzen, das er gar nicht hat - er hat nämlich kein Recht auf "nicht fotografiert werden"!!! - der ist automatisch Person öffentlichen Interesses, weil er ein gewalttätiger Straftäter ist.

Und der muß es sich gefallen lassen, fotografiert zu werden.

Das hat nix mit Befehlston oder sonstigen Verklausulierungen zu tun, sondern war klar, unmissverständlich und sofort zur beiderseitigen Zufriedenheit geregelt. Hierzu mussten nicht erst Pharagraphen regeln, wessen Rechte höher zu bewerten sind. Dem Fotografen war klar, hier setzt jemand sein Recht eisenhart durch, das er, der Fotograf nämlich zuvor selbst gebrochen hatte. Ich denke so war das dann auch für den Fotografen kein weiteres Thema.
Das nennt man juristisch Nötigung und Bedrohung bzw. ggf. auch räuberische Erpressung.

Politisch-soziologisch nennt man es auch Terror.
Warum sollte ein Mensch auch, dessen Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, den Fotografen um etwas bitten?
Das Persönlichkeitsrecht wird niemals allein durch das Fotografieren verletzt, und vor allem: ob das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, entscheidet allein ein Gericht. Niemals der Fotografierte.

Langsam wird's hier völlig krude.

Das liebe ich an Rockern... es ist klar, was sie nicht mit sich machen lassen.
Vor allem nicht dann, wenn ein beliebiger Fotograf daher kommt und meint sein Ego mit ihm als Bildinhalt und Blickfang ungefragt ausleben zu können. Klare, direkte Antworten ohne "Anwalts-Liebling" zu werden.
Das kostet den Rocker dann ganz schnell den Verlust der letzten Bewährungsstrafe.

Aber danke, daß Du Gewaltkriminalität auf Deutschlands Straßen so leidenschaftlich befürwortest. Da wissen wir wenigstens, in welche Ecke wir Dich einsortieren dürfen.

Hier sollte in der Diskussion nicht vergessen werden, wer zuerst da war.. der Mensch oder der Fotograf mit seinem Blitzdingens
Ach so. Der Fotograf ist kein Mensch... Na dann...

und seinem eingebildeten Recht auf freie Entfaltung zugunsten seines persönlichen Einkommens, Fortkommens oder der Bestätigung seines irgendwie gearteten Lebens
Das ist kein "eingebildetes Recht", sondern ein durch das Grundgesetz garantiertes.

das ihn dazu bringt, eben genau diese Persönlichkeitssphäre in Form eines für die Ewigkeit konservierten Bildes zu verletzen.
Nicht jedes Fotografieren verletzt die Persönlichkeitsrechte des Fotografierten. In den allermeisten Fällen verletzt es diese eben nicht.

Das tut höchstens ein späteres Veröffentlichen oder Verbreiten - und auch das durchaus nicht immer.

Und in der Rechtsgüterabwegung hat hierzulande immer noch der Mensch in seiner Würde, dem Recht am eigenen Bild und dem von gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme geprägten Gemeinwohl der Vorrang vor Verletzungen der Persönlichkeit, egal in welcher Form sie erfolgt, eingeräumt zu werden.
Nein, da irrst Du. Das Recht am eigenen Bild ist überhaupt kein Grundrecht, die Freiheit der Berichterstattung oder die Freiheit der Kunst dagegen sehr wohl. Das Fotografiertwerden verletzt nur in den aller-, allerwenigsten Fällen die Menschenwürde, und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Fotografierten ist immer abzuwägen gegen die Grundrechte des Fotografen.
 
Und auf 10.000, die meckern, kommt vielleicht einer, der tatsächlich hinterher böse Briefe vom Anwalt schreiben lässt. Falls er/sie denn überhaupt je davon erfährt, daß irgendwo ein Foto veröffentlicht wurde.

Hier würde ich eine Version von Kants kategorischem Imperativ als Verhaltensmaßregel empfehlen: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde." - Andere in dieser Situation über die wahren Absichten und Taten zu täuschen (also Löschen vortäuschen) kann sicher keine gewollte allgemeine Handlungs-Maxime sein.
 
Es geht ja nicht nur um Drohungen, die man als bedenkenswerte Konsequenzen betrachten muss. Ich halte das Argument des Verletzens der Privatsphäre eigentlich für wichtiger - da muss dann jeder Fotograf für sich entscheiden, ob er bereit ist, dieses Eindringen in den privaten Raum eines fremden Menschen als Konsequenz seines Fotografierens hinzunehmen oder nicht.
Wir sprechen hier über "Streetphotography".

Die Straße ist niemals "privater Raum".
 
Die Straße ist niemals "privater Raum".
Da du ja ein Freund des offenen Wortes bist: Das ist Quatsch.

Was "privater Raum" ist, enscheidet sich nicht an der Örtlichkeit, sondern an der jeweiligen Situation. Ich habe mal im Studium einen schönen Satz gelernt:

Die Recht des Einzelnen endet dort, wo das Recht des Anderen verletzt wird.

Daran sollte jeder bei der Streetfotografie denken.

lg
Uwe
 
Die Straße ist niemals "privater Raum".

Ich denke, mit "privater Raum" ist hier auch weniger das Äquivalent zum Wohn- oder Schlafzimmer gemeint, sondern der private Raum der eigenen Körperlichkeit. Allgemein bekannt ist das Phänomen als die körperliche Distanz, die wir bei Fremden als angemessen oder zu nah empfinden: Auf Armlänge Abstand können wir mit den meisten Leuten gut auskommen, aber fast Nasenspitze an Nasenspitze würden die meisten sicher lieber auf einen kleinen und ausgewählten Personenkreis beschränken. Das gleiche gilt für eine entgegengehaltene Kamera, aber je nach Situation und Toleranz sowie Verhalten der Beteiligten mit unterschiedlichen Distanzen.
 
Ich denke, mit "privater Raum" ist hier auch weniger das Äquivalent zum Wohn- oder Schlafzimmer gemeint, sondern der private Raum der eigenen Körperlichkeit.
Genau das meine ich. Die "Örtlichkeit" ist unrelevant. Dieser "private Raum" kann auch auf der Straße, in der Bahn, auf einem Fest usw. verletzt werden.

lg
Uwe
 
....
Mir ging es bei dem Bild nicht um mein Ego, sondern um die Abbildung der Stimmung in dem Moment auf der Straße. - Eine sehr nette und allgemein friedliche Stimmung (Straßenfest im Szeneviertel).

Was hier friedlich ist, scheint Deine ureigenste Auffassung zu sein..
Gut, wenn er einfach Beiwerk in einer Szene ist.. ok.
Panoramafreiheit.. aber das ist ja nicht Inhalt des Threads sondern
aggressive Streetfotografie a la Bruce Gilden..

..

Das Recht hat er, und ich würde auch nicht dagegen argumentieren, dass er es einsetzen darf, wenn er will, solange die Mittel verhältnismäßig bleiben.

Wobei "Du" als Fotograf schon wieder dabei bist, die Verhältnismäßigkeit selbst in Deinem Kopf festzulegen. Die gewählten Mittel sind letztlich immer abhängig von der jeweiig höher zu bewertenden Interessenlage. Und wenn er Dir sagt, er will nicht auf dem Bild sein, also auf Löschung besteht, ist ja nix los. Kritisch wird es erst, wenn Du Dich weigern oder ihn verarschen willst. Das war letztlich auch nicht gegen Dich gerichtet, der dem nachkommt, sondern gegen die Vertreter, die sich dann in den Kameras doppelte Kartenslots und "Stripesets" wünschen um den lieben Mitmenschen zu "verarschen", wie es hier bereits schon zu lesen war. Insofern richtete sich das nicht gegen Dich.. sorry wenn es so rüberkam.

"Löschen!" wäre, wenn er in der Tat Mittelpunkt gewesen wäre, angemessen gewesen, damit habe ich kein Problem.

Hätte er mir eine gelangt, wäre es eins gewesen. Zwar argumentieren hier eine Menge Leute anders und behaupten, auch das wäre noch im Rahmen des Nachvollziehbaren, ...

Vermutlich langt er Dir keine, wenn Du der Aufforderung nachkommst. Auch der Rocker ist sich der Strafbarkeit seiner Handlung bewußt. Er hat nur eine glasklare Lebenshaltung. Du Fotografierst ihn nicht zu Deinem Vergnügen, wenn er es nicht will. Die Frage, ob er Dir nun eine scheuert, ist abhängig von Deinem Verhalten bei seiner Aufforderung.. mehr nicht.

...
Was gäbe es dann für die Belästigung durch einen Vertreter? Einen gebrochenen Arm? Was für Falschparken, bei dem eine Mutter nicht mit dem Kinderwagen den Weg benutzen kann? Gebrochenes Bein? Bei Rot über die Ampel gehen? Überfahren wäre angemessen? - Bevor einige Ja brüllen, wer kann schwören, nie bei Rot über die Ampel gegangen zu sein?


Na das ist nun Quark.. solange der Mensch der falsch parkt einsichtig ist, versteht das ein Behinderter auf seinem Rollstuhl nicht da durch kommt, solange der Vertreter nicht ein zweites Mal klingelt, usw.. ist gar nichts los.

Worauf es ankommt, ist immer die Verhältnismäßigkeit. Bei manchen Arten der Fotografie bleibt es nicht aus, den Leuten ungefragt auf die Pelle zu rücken.

Weil es "Arten" der Fotografie gibt, soll also nach Deiner Meinung dieser Grundsatz "Recht auf das eigene Bild" schon wieder den Bach runter in Deinen Aussagen. Die Art der Fotografie die jemand betreiben will ist da wohl schon wieder der moralisch höher anzusiedelnde Wert, der sich über das Recht am eigenen Bild hinwegsetzen möchte? Es geht hier nicht über in der Öffentlichkeit zufällig in das Bild gelaufenen Passanten, sondern um bewußtes "Angehen" von Personen. Verniedlichend wird dann genau dieser Mist, war "zufällig" im Bild rausgekramt um das eigentliche Vorhaben, solchen Idiotenkram wie BG zu veranstalten.

Aber egal ob der Fotograf dann das Recht auf seiner Seite hat oder der Fotografierte, muss es für beide Seiten möglich sein, ihr Recht nicht wie ein Absolutum zu behandeln, sondern einen Kompromiss zu finden. Es gibt weder ein Naturrecht auf absolutes Unbelästigtsein, noch eins auf volle Ego-Entfaltung.

Von Menschen die uns täglich auf der Straße werden wir auf tausend Weisen täglich "belästigt". Seien dies die 10.000 Autos mit Ihrer Geräsuchkulisse, das Callcenter das die 27igest Versicherung verkaufen will, der Angetrunken auf der Straße "pöbelnde" Mitmensch oder denk Dir selbst was aus. Das alles nehmen wir täglich hin.

Allen Begegnungen gemein ist, das Individualbegegnungen sind, die wir wieder ausblenden. Flüchtige Begegnungen halt. Es bleibt nichts davon übrig und ist nur unter den Menschen für einen Augenblick visuelle "Berührung". Das Foto aber, das Du machst, kann in verschiedene Kontexte gestellt werden, den Menschen zur Schau stellen.. also die ganze Palette die hier auch schon genannt wurde. Damit ist bleibt es nicht bei einer flüchtigen visuellen Begegnung, sondern ist bleibende Erinnerung an eine bestimmte Situation.

Du magst die Situation toll gefunden haben und sie Dich aus den und den Gründen fasziniert. Klar gibt es Situationen, die einmalig sind, aber ist dies deshalb ein höher anzusiedelndes und von Dir bestimmbares Ziel, gegen die Bedürfnisse der Mitmenschen zu verstoßen. Ich glaube nicht.

Das ist kein brauchbares Argument, weil Du weder die Situation erlebt, noch das Bild gesehen hast. Den künstlerischen Wert kannst Du also nicht beurteilen - nicht, dass ich einen behaupten würde, weil Kunst nun mal Ansichtssache ist.
...
Meine Argumentation sollte darauf hinauslaufen, dass die Aggression, die im Titel genannt wird, nicht unbedingt eine gegen die Mitmenschen gerichtete ist, sondern die Vorgehensweise beschreibt, ohne jedoch deswegen jede Achtung vor dem Menschen zu verlieren. Dass das ein scharfer Grat ist, ist mir klar. Aber darum geht es mir gerade: nicht entweder oder radikal durchzusetzen, sondern zu versuchen, diesen Widerspruch zu sehen und zu versuchen, ihm mit angemessenem und kompromißbereiten Verhalten auf beiden Seiten abzuschwächen.

Nochmal, Aktion und Reaktion.. Du wirst nicht geschlagen wenn Deine Kamera im Rucksack bleibt oder nicht gehoben wird. Ansonsten würde ich sie schon zur Beweissicherungszwecken zücken.

Vom Fotografen und seiner Meinung, was er denn für "künstlerisch" wertvoll hält und auf den Sensor/die Speicherkarte zu bannen beabsichtigt, geht hier die Aktion und Bewertung dessen aus.. schon bemerkt. Über künstlerische Aspekte will ich nicht diskutieren oder nur in so weit, als das sich jeder Fotograf seine Definition von künstlerischem Wert selbst zurechtlegt und als Legitimation für sein Handeln herbeiruft, wenn er in Wahrheit gegen Regeln des menschlichen Anstandes und auch der geltenden Gesetzeslagen verstoßen will. Er nutzt dies als Rückzugsgebiet für eben diese "Grenzüberschreitungen". Ja, gerade weil er diese Grenzen vorfindet, scheint es für etliche ansonsten sehr gelangweilte Fotografen genau der Kick zu sein, mal wieder irgendetwas Neues zu machen, weil der Vorrat an eigenen Vorstellungen leider nicht reicht. Damit ist jetzt nicht Dein Straßenfest gemeint, sonder solche Vertreter die an Urinalen Betrunkene ablichten, mit Fotohandys in der Hand darauf warten den Mädels unter den Rock zu schauen, alte Omis auf der Straße zu erschrecken, usw.. Dies alles für den Kick und die Klicks in seine Bildergalerie.. geil.


Ich würde wirklich begrüßen, wenn weniger die verbale Keule geschwungen wird. In Anbetracht des Schicksals anderer Menschen ist "Rechte mit Füßen treten" in diesem Zusammenhang in jeder Hinsicht übertrieben.

Nun klingt die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild aber langsam wie Falsch parken bei Dir !

....
Doch, da darf man sich wundern. Wir haben mit gutem Grund ein (leider nicht immer eingehaltenes) Gewaltmonopol in unserem Staat vergeben. Man sieht allein schon dieser Diskussion an den zumeist vollkommen kompromißunfähigen Standpunkten, dass ein Gewaltmonopol nötig ist.

Stimme ich zu, darf aber nicht dazu führen, das jeder macht was er will nach seinem Gutdünken und das mit der Begründung, das Gewaltmonopol liegt beim Staate, mir passiert also nix. So kommt es letztlich dazu, das eine immer weitere Verrohung der Moral einsetzt. Manchmal finde ich es vorteilhafter, mal wieder direkt zu erfahren, was Menschen mit sich machen lassen und was sie nicht wollen, statt mit der "Advocard" zu winken und zu denken.. ich hab ja meinen Anwalt. Alles klar?

...
Bevor die naheliegende Frage kommt, wie denn dann jemand sein Recht durchsetzen soll, wenn sich der Fotograf weigert: Dafür habe ich vielleicht keine Lösung. Aber keine Lösung für einen Konflikt zu haben, heißt nicht, dass die erstbeste Reaktion angebracht ist.

Siehe Kommentar davor. Meine Frau mag sich von fremden absolut nicht fotografieren lassen. Auf einer Veranstaltung war ein Pressefotograf, der den Auftritt einer Band fotografierte. In der Pause war ihm wohl langweilig oder er suchte nach hübschen Mädels. Penetrant wie war, hatte er es immer wieder auf sie angelegt, obgleich sie sich erkennbar stets abwandte sobald die Kamera in ihre Richtung gehalten wurde. Ich hin zu dem Typen, ihn aufgefordert mir die Bilder zu zeigen.. was passiert.. ein Grinsen und er ging weiter. Was nun? Er hat kein Bild von ihr bekommen, das war klar.
Und solche Spacken sind es, die einen letztlich mit ihren Aktionen dazu nötigen, irgendwann einmal in direkter Form das Gewaltmonopol des Staates in eine bestimmte Richtung zu durchbrechen. Das wird dann klar, unmittelbar und vor allem unvergeßlich sein..


Bei manchen Dingen kann man eben schlecht im Voraus fragen, weil es dann nicht mehr funktioniert (üblicherweise frage ich auf der Straße, bevor ich jemanden fotografiere, oder etwas von ihm). Diese Belästigung muss jeder ertragen können. Gleichzeitig muss ich auch ertragen können, dass er das nicht will und dann mit ihm einig werden. Ein Recht auf ein komplett von anderen Menschen unbehelligtes Leben gibt es nicht im öffentlichen Raum. Das gilt für beide Seiten.

Das ist richtig, solange der Fotografierte nicht im Mittelpunkt steht. Und ein Verhandeln gibt es da nicht. Wenn jemand selbst nach dem Vortrag auf Löschung besteht.. löschen.


Das ist sinnlose Polemik und trägt nicht zur Stärkung Deiner Argumente bei. Kunst wird nicht nur von staatlich geprüften Künstlern gemacht, sondern von jedem Menschen, der sich inspiriert fühlt und aus der Inspiration eine Schöpfung entstehen lässt. Dass dabei manchmal Schrott und manchmal nur Banales herauskommt, sollte nicht dazu führen, den künstlerischen Drang in allen Menschen abzuwürgen, deren Werke man (wer?) nicht für ausreichend wertvoll erachtet.

Unter diesem Deckmantel dessen was jemand als künstlerisch "für sich" als wertvoll erachtet. Und jeder der sich "inspieriert" fühlt und die Schöpfungsgeschichte hier scheinbar neu erfindet, soll nun nach Deiner Meinung dazu führen, das ich wenn jemand in Dein Bild kommt, dies nicht will, auf Löschung besteht, nun das künstlerische Jahrhundertfoto für die Nachwelt "versaut". Was willst Du damit legitimieren?

Auf der anderen Seite darf niemand gezwungen werden, über das notwendige und abwägbar sinnvolle Maß (inklusive kleiner Belästigung) zum Objekt dieser künstlerischen Tätigkeit zu werden. Extreme und Ekalation sind im gesellschaftlichen Umgang am Ende für alle Seiten unerfreulich.

Und genau da sind wir wieder zusammen und das finde ich den richtigen Ansatz. Wenn dann noch das Denken dazukommt, von wem Aktionen ausgehen, wird ein Schuh draus. Diese Klarheit im Handeln, vorher zu fragen oder simpel danach zu zeigen und zu fragen, den Menschen teilhaben zu lassen an dem was so künstlerisch wertvoll war, erst das macht es zu einer
wertvollen Art des Miteinanders, wo nicht das Foto des Fotografen über das
des Recht aufs eigene Bild gestellt wird unter dem stereotypen.. es dient der Kunst. Welcher eigentlich? Kunst ensteht im Auge des Betrachters.
Der Fotograf ist Beobachter und Aufzeichner.. Die wahre Kunst, ist die Realität, die uns umgibt, aber mal mehr mal weniger von jedem Einzelnen wahrgenommen wird. So ist es eigentlich ein Kinderspiel wie das "ich sehe was, was Du nicht siehst".. keine Kunst, sondern Spielerei.

LG
Hinnerker
 
Zitat:

hinnerker Beitrag
Sorry, selten so einen Schwachfug gelesen.. Das Rocker - Beispiel erfüllt genau das Kriterium einer "klaren, direkte Regelung" und Durchsetzung des Rechtes am eigenen Bild, wenn der Rocker bildwichtiger Mittelpunkt war.
-----
Tom Rohwers Beitrag
Und genau da geht die Analogie daneben...

Der Rocker, der bereit ist, mit Fäusten in Selbsjustiz ein Recht durchzusetzen, das er gar nicht hat - er hat nämlich kein Recht auf "nicht fotografiert werden"!!! - der ist automatisch Person öffentlichen Interesses, weil er ein gewalttätiger Straftäter ist.

Und der muß es sich gefallen lassen, fotografiert zu werden.

-------------------------

Ach wirklich.. seit wann ist das so das ein Mitglied einer Rocker-Gang automatisch Gewalttäter ist? Kann man dann ja den vermutlichen Straftätern künftig im Gerichtssaal bei der Verhandlung schon die Mützen vom Kopf reißen.. wie braun ist das denn?

Um Deiner eigenen Logik, dem Aufzählen von falschen Sachlagen nun noch
einen draufzusetzen, nehmen wir den Grundsatz, das jeder erst dann ein Straftäter ist, wenn er rechtskräftig verurteilt ist. Aber das hast Du ja auch schon direkt stellvertretende für die Deutsche Gerichtsbarkeit übernommen.

Tja juristisch Nötigung nennt man vieles. Was ist es übrigens mal so als Frage, wenn jemand von seinem Recht gebraucht machen möchte, nicht ungefragt fotografiert zu werden, ausser er ist zufällig ins Bild geraten?

Und ob Du über Streetphotography oder sonstirgendeine Begrifflichkeit, die dazu dient, sich über das Recht am eigenen Bild hinwegzusetzen sprichst, ist sowas von Schnuppe.

Das Persönlichkeitsrecht wird niemals allein durch das Fotografieren verletzt, und vor allem: ob das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, entscheidet allein ein Gericht. Niemals der Fotografierte.

Aber was höher anzusiedeln ist, bestimmt dann der Fotograf vor Ort.. selten so einen schwachfug gelesen. Das kostet den Rocker dann ganz schnell den Verlust der letzten Bewährungsstrafe.


Aber danke, daß Du Gewaltkriminalität auf Deutschlands Straßen so leidenschaftlich befürwortest. Da wissen wir wenigstens, in welche Ecke wir Dich einsortieren dürfen.

So langsam wirst Du echt peinlich und beleidigend

LG
Hinnerker
 
Was hier friedlich ist, scheint Deine ureigenste Auffassung zu sein..

Den Sinn und Inhalt dieser Bemerkung verstehe ich nicht.

Wobei "Du" als Fotograf schon wieder dabei bist, die Verhältnismäßigkeit selbst in Deinem Kopf festzulegen. Die gewählten Mittel sind letztlich immer abhängig von der jeweiig höher zu bewertenden Interessenlage. Und wenn er Dir sagt, er will nicht auf dem Bild sein, also auf Löschung besteht, ist ja nix los. Kritisch wird es erst, wenn Du Dich weigern oder ihn verarschen willst. Das war letztlich auch nicht gegen Dich gerichtet, der dem nachkommt, sondern gegen die Vertreter, die sich dann in den Kameras doppelte Kartenslots und "Stripesets" wünschen um den lieben Mitmenschen zu "verarschen", wie es hier bereits schon zu lesen war. Insofern richtete sich das nicht gegen Dich.. sorry wenn es so rüberkam.

Kam es nicht. Wegen der doppelten Kartenslots: Darum habe ich vorhin bei dem einen Post als Antwort auch den kategorischen Imperativ angeführt. Sein Gegenüber über die wahren Absichten zu täuschen, halte ich für keine erstrebenswerte allgemeine Handlungsmaxime.

Na das ist nun Quark.. solange der Mensch der falsch parkt einsichtig ist, versteht das ein Behinderter auf seinem Rollstuhl nicht da durch kommt, solange der Vertreter nicht ein zweites Mal klingelt, usw.. ist gar nichts los.

Natürlich ist es Unsinn. Du hast den Hintergrund meiner absichtlich absurden Beispiele hier falsch interpretiert. Mir ging es in dem Absatz gerade darum, zu zeigen, dass die in diesem Thread so oft angeführten Extrembeispiele in beiden Richtungen unsinnig sind und bei konsequenter Auslegung zu vollkommen absurden gesellschaftlichen Auswüchsen führen würden.

Weil es "Arten" der Fotografie gibt, soll also nach Deiner Meinung dieser Grundsatz "Recht auf das eigene Bild" schon wieder den Bach runter in Deinen Aussagen.

Woher Du diese Forderung aus meinen Postings ableitest, ist mir schleierhaft.

Allen Begegnungen gemein ist, das Individualbegegnungen sind, die wir wieder ausblenden. Flüchtige Begegnungen halt. Es bleibt nichts davon übrig und ist nur unter den Menschen für einen Augenblick visuelle "Berührung". Das Foto aber, das Du machst, kann in verschiedene Kontexte gestellt werden, den Menschen zur Schau stellen.. also die ganze Palette die hier auch schon genannt wurde. Damit ist bleibt es nicht bei einer flüchtigen visuellen Begegnung, sondern ist bleibende Erinnerung an eine bestimmte Situation.

Richtig. Und das kann, muss aber nicht schlimm sein. Dass es schlimm sein kann, darf aber weder zu einem allgemeinen Verbot führen, es als Fotograf zu probieren, wenn es einem angemessen erscheint, und andererseits ebenso wenig dazu, dass der Fotograf alle späteren Konsequenzen für seine Motive aus den Abwägungen zwischen Moral und seinem Fotobedürfnis ausblendet.

Bei Streetfotografie ergibt sich aus der Natur der Sache, dass man, wenn man sich für ein Bild entschieden hat, erst im Nachhinein um Erlaubnis fragen kann. Die eben erwähnte Abwägung ist dann eine Sache, die zwischen den Beteiligten im Nachhinein verhandelt werden muss. Verhandeln muss dabei aber kein großes Gespräch sein, kann ein Nicken sein, kann "Löschen!" sein oder was auch immer. Zu Fehlinterpretationen kann es kommen, aber ich gehe davon aus, dass die meisten Menschen in den meisten Fällen sinnvoll miteinander zu kommunizieren in der Lage sind.

Vom Fotografen und seiner Meinung, was er denn für "künstlerisch" wertvoll hält und auf den Sensor/die Speicherkarte zu bannen beabsichtigt, geht hier die Aktion und Bewertung dessen aus.. schon bemerkt.

Davon kann nur ausgehen, ob er sich entscheidet, ein Bild zu machen. Ein weiterer Bewertungsvorgang ist die Kommunikation im Nachhinein mit dem betroffenen Motiv.

Über künstlerische Aspekte will ich nicht diskutieren oder nur in so weit, als das sich jeder Fotograf seine Definition von künstlerischem Wert selbst zurechtlegt und als Legitimation für sein Handeln herbeiruft, wenn er in Wahrheit gegen Regeln des menschlichen Anstandes und auch der geltenden Gesetzeslagen verstoßen will.

Ich halte es für sinnlos, über die Rechtmäßigkeit einer Handlung zu diskutieren, wenn von vornherein als Definition der Handlung ihre Unrechtmäßigkeit angeführt wird. Wir sind uns sicher alle im Klaren darüber, dass unrechtmäßige Handlungen unrechtmäßige Handlungen sind. Interessant sind die Grenzfälle jenseits eindeutiger Gesetzeslagen oder eindeutiger moralischer Situationen.

Nun klingt die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild aber langsam wie Falsch parken bei Dir !

Das tut sie hoffentlich nicht. Denn ich behaupte weder ihre ebsolute Harmlosigkeit noch das Gegenteil, sondern die Notwendigkeit ihrer jeweils von neuem durchzuführenden Bewertung. Das ist eine Aufgabe, die dem Fotografen obliegt, und zugleich abhängig ist von der Toleranz der Leute, die es betrifft. Weder das eine noch das andere sollte man von außen vorgeben und für alle Zeit und jede Situation festlegen.

Stimme ich zu, darf aber nicht dazu führen, das jeder macht was er will nach seinem Gutdünken und das mit der Begründung, das Gewaltmonopol liegt beim Staate, mir passiert also nix. So kommt es letztlich dazu, das eine immer weitere Verrohung der Moral einsetzt. Manchmal finde ich es vorteilhafter, mal wieder direkt zu erfahren, was Menschen mit sich machen lassen und was sie nicht wollen, statt mit der "Advocard" zu winken und zu denken.. ich hab ja meinen Anwalt. Alles klar?

Nicht wirklich. Anwendung von Gewalt ohne Not kann ich in keinem Fall nachvollziehen und billigen.

...
Und solche Spacken sind es, die einen letztlich mit ihren Aktionen dazu nötigen, irgendwann einmal in direkter Form das Gewaltmonopol des Staates in eine bestimmte Richtung zu durchbrechen. Das wird dann klar, unmittelbar und vor allem unvergeßlich sein..

Das ist eine sehr fragwürdige Haltung, finde ich.

Unter diesem Deckmantel dessen was jemand als künstlerisch "für sich" als wertvoll erachtet. Und jeder der sich "inspieriert" fühlt und die Schöpfungsgeschichte hier scheinbar neu erfindet, soll nun nach Deiner Meinung dazu führen, das ich wenn jemand in Dein Bild kommt, dies nicht will, auf Löschung besteht, nun das künstlerische Jahrhundertfoto für die Nachwelt "versaut". Was willst Du damit legitimieren?

Ich verstehe den Absatz glaube ich nicht. Kannst Du das ausführen?

...
So ist es eigentlich ein Kinderspiel wie das "ich sehe was, was Du nicht siehst".. keine Kunst, sondern Spielerei.

Ich hoffe, Kunst und Spielerei sind für Dich keine Gegensätze?
 
..
Kam es nicht. Wegen der doppelten Kartenslots: Darum habe ich vorhin bei dem einen Post als Antwort auch den kategorischen Imperativ angeführt. Sein Gegenüber über die wahren Absichten zu täuschen, halte ich für keine erstrebenswerte allgemeine Handlungsmaxime.

Absolut deckungsgleiche Meinungen, aber hier auf den über 60 Seiten doch geäußert.

...
Dass es schlimm sein kann, darf aber weder zu einem allgemeinen Verbot führen, es als Fotograf zu probieren, wenn es einem angemessen erscheint, und andererseits ebenso wenig dazu, dass der Fotograf alle späteren Konsequenzen für seine Motive aus den Abwägungen zwischen Moral und seinem Fotobedürfnis ausblendet.

Ein Verbot des Fotografierens hab ich zu keiner Zeit gefordert. Mir geht es
wie vermutlich Dir auch darum, in eben dieser Abwägung zwischen Moral und seinem Fotobedürfnis, sich bewußter für die zwischenmenschliche Moral zu entscheiden. Bei BG und dessen Nachahmern, vermisse ich diese Orientierung an der moralischen Instanz. Es ist nach meinem Dafürhalten rein sein Foto- und Geltungsbedürfnis.

Bei Streetfotografie ergibt sich aus der Natur der Sache, dass man, wenn man sich für ein Bild entschieden hat, erst im Nachhinein um Erlaubnis fragen kann. Die eben erwähnte Abwägung ist dann eine Sache, die zwischen den Beteiligten im Nachhinein verhandelt werden muss. Verhandeln muss dabei aber kein großes Gespräch sein, kann ein Nicken sein, kann "Löschen!" sein oder was auch immer. Zu Fehlinterpretationen kann es kommen, aber ich gehe davon aus, dass die meisten Menschen in den meisten Fällen sinnvoll miteinander zu kommunizieren in der Lage sind.

Die Fehlinterpretationen gehen da los, wo der Fotograf sich eben nicht um die Persönlichkeitsrechte des Fotografierten schert, weil das Foto ihm wichtiger ist. Ich rede nicht von den Leuten, die bereitwillig auf Ansprache oder bei klaren Anzeichen die Kamera senken. Das wäre genau das, worauf es ankommt. Wenn klar erkennbare Zeichen da sind, es will jemand nicht auf das Bild, dann verzichte im Vorab. Bei Szenen die sonst nicht wiederbringlich wären (und das scheinen ja die Leute auf den Straßen zu sein, sonst könnte man die Straßen auch nachts oder früh morgens ablichten) sollten die Leut, die abgelichtet werden die Möglichkeit erhalten selbst zu entscheiden, ob sie auf dem Bild bleiben wollen oder nicht. Aber ich kenne keinen Fotografen dieses Genre, der dies auch nur im Ansatz macht.


Ich halte es für sinnlos, über die Rechtmäßigkeit einer Handlung zu diskutieren, wenn von vornherein als Definition der Handlung ihre Unrechtmäßigkeit angeführt wird. Wir sind uns sicher alle im Klaren darüber, dass unrechtmäßige Handlungen unrechtmäßige Handlungen sind. Interessant sind die Grenzfälle jenseits eindeutiger Gesetzeslagen oder eindeutiger moralischer Situationen.

Einverstanden, wobei letztlich aber die Grenzfallbetrachtung meist nur nach
Wegen sucht, sich aus dem eigentlich Dilemma zu befreien. Dies dann meist in Richtung des Fotografenwunsches nach seinem Bild. Deswegen sind diese Grenzbetrachtungen eigentlich genauso zweckbestimmt, wie der Schutz des Persönlichkeitsrechtes. Nur das da ausgelotet wird, was noch nicht in Gesetze gepackt wurde. Und letztlich dreht sich diese gesamte Debatte immer wieder im Kreise, weil einerseits Gesetze als nervig und störend angesehen werden, aber wenn sich jemand auf kurzem Wege ohne gerichtliche Instanzen sein Persönlichkeitsrecht in einer nicht diskutanten Form einfordert, dann sofort nach den Gesetzen als Legitimation gegen eine direkte Konfrontation herbeigeschrien werden.

Der Rocker will auch nur seine Ruhe, wie meine Frau ihre Ruhe vor wildgewordenen Fotografen will und die Omi will auch nicht erschreckt werden. Die Kinder der Nachbarn sollen auch nicht aufs Bild und foten auf dem Kinderspielplatz ist auch Tabu.. noch was vergessen?

Allein unter dem letzten Aspekt könnten hier echte Stürme losbrechen.

Anwendung von Gewalt ohne Not kann ich in keinem Fall nachvollziehen und billigen.

Ich auch nicht, aber das Problem ist doch, wer Gewalt sät (in diesem Beispiel darüber zu entscheiden, ob jemand als wichtiger Teil des Bildes erscheint), muss damit rechnen, das er Gewalt erntet. Und die Frage, was Not ist, denke ich, ist klar. Wenn der Fotograf diesem Wunsche nicht Folge leistet und somit das Persönlichkeitsrecht wissentlich verletzt.

Solange man einer Meinung ist, in einen Prozess einbezogen ist, dürfte es da kaum Schwierigkeiten geben.

Gewalt ist niemals ein Mittel unter vernünftigen Menschen, aber leider spielt das Ego des einen oder anderen oft verrückt.

Ich hoffe, Kunst und Spielerei sind für Dich keine Gegensätze?[/QUOTE]

Es sind keine Gegensätze, aber zu spielen mit den Belangen, Unsicherheiten und vielleicht unpassende Situationen meiner Mitmenschen, kann ich nicht als Kunst begreifen sondern als ein Ärgernis. Zumal dann, wenn sie unabgesprochen dann noch zum Aufzeigen der "Genialität" eines Bruce Gilden hochstilisiert werden und öffentlich Nachahmer auf den Plan rufen, die ebenfalls glauben, als Trittbrettfahrer quasi derartigen Schwachfug imitieren oder weiterentwickeln zu wollen und damit Teilen der Bevölkerung gehörig auf den Senkel gehen und sich unter der Berufung auf Panoramafreiheit, öffentliches Interesse oder sonstigen Blödsinn über geltende Gesetzeslagen hinwegsetzen glauben zu können. Das es da Leute gibt, die auf sehr direkte Art diesem Tun Einhalt gebieten werden, dürfte als sicher gelten und wurde ja schon mit dem Begriff "Risiko" treffsicher erkannt.

An genau dieser Stelle tritt dann der wahre Jacob auf den Plan. Ausloten, wie man sich an den Gesetzeslagen vorbei seine künstlerisch so wertvollen Bilder sichern kann, die man mit eben der moralischen Umschiffung geltenden Rechts, verteidigen will gegen das Löschbegehren des Abgebildeten.

Wenn es dann zur direkten Konfrontation dieser zwei Standpunkte kommt, sind komischerweise dann die Gerichte dran. Und das ist störend und geradezu verlogen. Man kann nicht einerseits stets danach trachte, sich seine Umgehungen unter Berufung auf das eigene Recht zu suchen, dies höher als das des Abgelichteten zu stellen und sich dann wundern, wenn es zu direkten Konfrontationen kommt. Sofort ist dann der Gutmensch, der sich vorher nicht an diese Grundsätze hält dabei, sich mit dem Gewaltmonopol des Staates zu verteidigen, wenn ihm unmissverständlich klar gemacht wird, ich will nicht, das Du das mit mir tust.

Das war gegen keinen Diskutanten persönlich gerichtet, selbst wenn sich der eine oder andere den Schuh jetzt anziehen mag.
 
Zitat:

hinnerker Beitrag
Sorry, selten so einen Schwachfug gelesen.. Das Rocker - Beispiel erfüllt genau das Kriterium einer "klaren, direkte Regelung" und Durchsetzung des Rechtes am eigenen Bild, wenn der Rocker bildwichtiger Mittelpunkt war.
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Tom Rohwers Beitrag
Und genau da geht die Analogie daneben...

Der Rocker, der bereit ist, mit Fäusten in Selbsjustiz ein Recht durchzusetzen, das er gar nicht hat - er hat nämlich kein Recht auf "nicht fotografiert werden"!!! - der ist automatisch Person öffentlichen Interesses, weil er ein gewalttätiger Straftäter ist.

Und der muß es sich gefallen lassen, fotografiert zu werden.

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Ach wirklich.. seit wann ist das so das ein Mitglied einer Rocker-Gang automatisch Gewalttäter ist?
Das "automatisch" hast Du jetzt da reingelesen. Das steht nirgendwo.

Kann man dann ja den vermutlichen Straftätern künftig im Gerichtssaal bei der Verhandlung schon die Mützen vom Kopf reißen.. wie braun ist das denn?
Ein Angeklagter in einem Strafverfahren ist übrigens eine "Person öffentlichen Interesses" und muß es sich im Normalfall gefallen lassen, fotografiert und veröffentlicht zu werden. (Das Verfahren ist ja auch öffentlich...)

Tja juristisch Nötigung nennt man vieles. Was ist es übrigens mal so als Frage, wenn jemand von seinem Recht gebraucht machen möchte, nicht ungefragt fotografiert zu werden, ausser er ist zufällig ins Bild geraten?
Nochmal: es gibt kein "Recht, nicht fotografiert zu werden"!!!!

Das Fotografieren an sich verletzt nicht das "Recht am eigenen Bild". Das Fotografieren selbst kann unter extremen Umständen als Beleidigung oder Nötigung gewertet werden, im Normalfall aber nicht.

Weiter:
Ob es einen Anspruch darauf gibt, nicht mittels Bild veröffentlicht zu werden, hängt immer vom Einzelfall ab.

Im Moment, wo Herr A Herrn B fotografiert, weiß weder A noch B überhaupt, ob es eventuell eine Rechtslage dafür geben kann, das Bild von Herrn B ohne dessen Einwilligung zu veröffentlichen.

Diese Rechtslage kann ja durchaus auch erst eintreten, nachdem Herr B fotografiert wurde.

Da es keinen generellen Rechtsanspruch gibt, nicht fotografiert zu werden, gibt es logischerweise auch keine Rechtsgrundlage, einfach mal so auf Grundlage des Notwehrrechts gegen einen Fotografen vorzugehen.

Im Zweifelsfall muß der Fotografierte die Polizei rufen, die nimmt dann den Sachverhalt und die Personalien auf, und dann entscheidet Monate später ggf. ein Gericht, ob vielleicht ein Anspruch des Fotografierten auf eine Unterlassungsverpflichtung des Fotografen besteht, daß dieser die Fotos nicht veröffentlicht oder verbreitet.

So herum läuft es, und nicht andersrum.

Und jeder, der meint, mit Gewaltanwendung gegen ein ihm mißfallendes Fotografieren der eigenen Person vorgehen zu wollen, sollte sich darüber klar sein, daß die schmerzhaften Folgen für ihn um ein vielfaches größer sein werden als die schmerzhaften Folgen einer unerlaubten Foto-Veröffentlichung es für den Fotografen je sein werden.


Das Persönlichkeitsrecht wird niemals allein durch das Fotografieren verletzt, und vor allem: ob das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, entscheidet allein ein Gericht. Niemals der Fotografierte.

Aber was höher anzusiedeln ist, bestimmt dann der Fotograf vor Ort.. selten so einen schwachfug gelesen.
Nein. Das entscheidet im Zweifelsfall das Gericht. Und deutsche Gerichte und Richter können "Selbstjustiz" absolut nicht ausstehen, da sehen die regelmäßig richtig rot.

Aber danke, daß Du Gewaltkriminalität auf Deutschlands Straßen so leidenschaftlich befürwortest. Da wissen wir wenigstens, in welche Ecke wir Dich einsortieren dürfen.

So langsam wirst Du echt peinlich und beleidigend
Tatsachen können nicht beleidigen, und "peinlich" sind höchstens Deine Äußerungen hier.
 
Hier würde ich eine Version von Kants kategorischem Imperativ als Verhaltensmaßregel empfehlen: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde." -
Das ist die vornehm formulierte Variante von "Wo kämen wir denn da hin, wenn das jeder machen würde?!"

Bei roten Fußgängerampeln halte ich es da lieber mit den alten Römern: quod licet jovi non licet bovi. Die Ochsen bleiben halt stehen, wenn die Ampel Rot ist.

In Amsterdam übrigens wurde ich mal von einem Polizeiauto angehupt, weil ich an einer roten Ampel stehen geblieben bin, obwohl weit und breit weder Autos noch Fußgänger noch Radfahrer kamen. (Nach dem Motto: "Da kommt nichts...! Nu fahr schon, du blöder Deutscher... Wir sind hier in Amsterdam!")

Und einem Römer (des Jahres 2009) zu erzählen, er möge doch unbedingt in jedem Fall an einer roten Ampel stehenbleiben...

...äh... ausschließlich dann, wenn genügend hübsche junge Frauen passieren.

Da steht der dann aber sowas von stehend... :D
 
Absolut deckungsgleiche Meinungen, aber hier auf den über 60 Seiten doch geäußert.

Ich schätze, wir haben beide einen Standpunkt, mit dem man überleben kann, aber der Teufel liegt im Detail...

Ein Verbot des Fotografierens hab ich zu keiner Zeit gefordert. Mir geht es
wie vermutlich Dir auch darum, in eben dieser Abwägung zwischen Moral und seinem Fotobedürfnis, sich bewußter für die zwischenmenschliche Moral zu entscheiden. Bei BG und dessen Nachahmern, vermisse ich diese Orientierung an der moralischen Instanz. Es ist nach meinem Dafürhalten rein sein Foto- und Geltungsbedürfnis.

Mag sein, ich kann in den Menschen nicht hineinsehen. Ich gebe aber zu bedenken, dass Kunst auch stören und empören können muss. Wie gesagt, immer in gewissen Grenzen, die ich aber nicht festlegen kann.

Die Fehlinterpretationen gehen da los, wo der Fotograf sich eben nicht um die Persönlichkeitsrechte des Fotografierten schert, weil das Foto ihm wichtiger ist. Ich rede nicht von den Leuten, die bereitwillig auf Ansprache oder bei klaren Anzeichen die Kamera senken. Das wäre genau das, worauf es ankommt. Wenn klar erkennbare Zeichen da sind, es will jemand nicht auf das Bild, dann verzichte im Vorab.

Das ist ja nun gerade ein nicht lösbares Problem, weil man das so gut wie nie wirklich wissen kann, wenn man das Foto für den Betroffenen überraschend macht.

Bei Szenen die sonst nicht wiederbringlich wären (und das scheinen ja die Leute auf den Straßen zu sein, sonst könnte man die Straßen auch nachts oder früh morgens ablichten) sollten die Leut, die abgelichtet werden die Möglichkeit erhalten selbst zu entscheiden, ob sie auf dem Bild bleiben wollen oder nicht. Aber ich kenne keinen Fotografen dieses Genre, der dies auch nur im Ansatz macht.

Das könnte natürlich ein Darstellungsproblem sein. In so einer Doku soll natürlich der Action-Teil hervorgekehrt werden und nicht die eventuell manchmal auftretende nachfolgende Diskussion, das Bild wieder zu löschen. Wenn die Nachahmer sich eine solche Doku ansehen, und meinen, das dort gesehene entspräche genau dem, wie es ohne Anwesenheit eines TV-Kamera-Teams im Action-Doku-Mode auch ablaufen würde, ist das vielleicht eine etwas zu einfache Auffassung von der Authentizität der Medien... Ich hoffe, da sind die meisten hier ein bisschen reifer.

Ich auch nicht, aber das Problem ist doch, wer Gewalt sät (in diesem Beispiel darüber zu entscheiden, ob jemand als wichtiger Teil des Bildes erscheint), muss damit rechnen, das er Gewalt erntet. Und die Frage, was Not ist, denke ich, ist klar. Wenn der Fotograf diesem Wunsche nicht Folge leistet und somit das Persönlichkeitsrecht wissentlich verletzt.

Mir ist da wohl nicht so klar, was Not in dem Fall ist. Ich kann da wirklich nicht folgen. Hier werden verschiedene Verhaltensweisen als Gewalt bezeichnet (und natürlich gibt es neben physischer Gewalt nocht andere Arten), aber als Reaktion physische Gewalt akzeptiert. Letzteres darf meiner Ansicht nach aber, vollkommen egal, was passiert, immer nur die allerletzte Eskalationsstufe sein und nur dann, wenn zuvor ebenso physische Gewalt vom Fotografen ausgegangen ist (oder abgewehrt werden muss). Wenn er einen Passanten festhält und gegen die Wand drückt, um ihn gegen seinen Willen abzulichten z.B. - Aber das ist wieder ein absurdes Beispiel, das weit von realistischen Szenarien entfernt ist. Aber alles geringere darf keine physische Gewalt als Reaktion zur Folge haben. Wir reden hier ja über Streetfotografie und da ist es wohl unwahrscheinlich, dass man keine Möglichkeit in Reichweite hat, notfalls die Polizei zu rufen, um Anzeige zu erstatten. Das ist ärgerlicher Aufwand und ein Fotograf, der es so weit kommen lässt, hat eindeutig Grenzen überschritten, da sind wir sicher einig. Aber eine härtere Reaktion steht niemandem und unter keinen Umständen zu.

Es sind keine Gegensätze, aber zu spielen mit den Belangen, Unsicherheiten und vielleicht unpassende Situationen meiner Mitmenschen, kann ich nicht als Kunst begreifen sondern als ein Ärgernis.

Kunst ist oft ein Ärgernis... Das ist eine ihrer Aufgaben.

...
Das es da Leute gibt, die auf sehr direkte Art diesem Tun Einhalt gebieten werden, dürfte als sicher gelten und wurde ja schon mit dem Begriff "Risiko" treffsicher erkannt.

Ja, das ist leider sicher so. Es ist auch versteh- und erklärbar. Aber nicht zu billigen.

...
Das war gegen keinen Diskutanten persönlich gerichtet, selbst wenn sich der eine oder andere den Schuh jetzt anziehen mag.

Ich fühle mich jedenfalls nicht angegriffen oder betroffen, da ich diese Konflikte für mich bisher ja lösen konnte.
 
Das ist die vornehm formulierte Variante von "Wo kämen wir denn da hin, wenn das jeder machen würde?!"

Es geht darüber hinaus.

Bei roten Fußgängerampeln halte ich es da lieber mit den alten Römern: quod licet jovi non licet bovi. Die Ochsen bleiben halt stehen, wenn die Ampel Rot ist.

Um die roten Ampeln geht es hier nur nicht. Daher ist Rest auch irrelevant und kein Argument in der Sache hier.
 
Nicht jeder mit einer DSLR in Händen ist automatisch Journalist oder Künstler.

Und die alte ausgelutschte Leier von den Bilder die man macht, aber nieee verbreiten oder veröffentlichen wird ist einfach Wortklauberei, hoffentlich wird das in den Gesetzestexte baldmöglichst mal präziser gefasst.
 
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