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D500: proprietäres WLAN und Bluetoothzwang

Widukind

Themenersteller
http://www.heise.de/newsticker/meld...etaerem-WLAN-mit-Bluetooth-Zwang-3238593.html

Echt? Ist das bei der D500 so? Wenn das so stimmt finde ich das aber auch eine harte Nummer. Manchmal denke ich die Hersteller wollen einen - also das Wort mit ver am Anfang!

Gut das jemand mal den Mumm hat so was an zu gehen. Kann für den "Kunden" (im Allgemeinen) nur von Vorteil sein!
Bitte den Hinweis der Moderation beachten.


Gruß G.

Edit: Ich entschuldige mich das ich im Threadtitel in der Eile das Wort "proprietärem" falsch geschrieben habe - es fehlt das "r"! (bevor jetzt lauter Korrekturen kommen!) :angel:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen propietärem WLAN und Bluetoothzwang

Ob er damit durchkommt ist mehr als fraglich,

a) ist er vermtl. nicht berechtigt abzumahnen, sondern kann allenfalls wegen Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurücktreten
b) ist auch letzteres eher unwahrscheinlich, der Produktbeschreibung ist ja schon zu entnehmen, das es nur mit einer App geht.

Mir erscheint der Fall schon recht konstruiert, als ob hier jemand meine er müsse einem Hersteller mal ans Bein pinkeln und glaubt einen Weg gefunden zu haben.
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen propietärem WLAN und Bluetoothzwang

Natürlich ist die WLAN-Implementierung in der D500 einfach nur kacke, aber auf rechtlichem Weg ist ihnen sicher nicht beizukommen. Es gibt schon merkwürdige Menschen auf dieser Welt...
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen propietärem WLAN und Bluetoothzwang

Letztendlich bekommt NIKON aber hiermit Gegenwind - in den Medien, Foren & einigen Rezensionen.

Damit ist doch ein Teilerfolg bereits erreicht!

Viele Interessierte wissen hiermit bescheid - und ob nun die Produkt-Werbung noch korrigiert wird, oder nicht, spielt nur noch eine geringe Rolle.

Wenn NIKON es aber nun so ähnlich kundenorientiert löst, wie beim Alt-Akku-Problem "01 vs. 20", dann wird am Ende alles gut!
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen propietärem WLAN und Bluetoothzwang

Ja so sehe ich das auch. Hat ja auch nichts mit NIKON als Marke aus meiner Sicht direkt zu tun. Ich halte da andere Hersteller in ihren diversen Gebaren für kaum "besser".

Ich sehe es aber auch so das damit mehr Transparenz in solche Dinge kommt und vlt. sich die Chance erhöht das mehr und mehr offene Standards implementiert werden als immer diese Herstellerspezifischen Süppchen die da gekocht werden.

Es wäre doch kein Problem da ganz normales WLAN direkt zu implementieren.

Juristisch denke ich wird das tatsächlich schwierig werden.

Aber eben wie der Vorredner schon schrieb: Es schlägt Wellen (m.E. zu Recht) in den Medien und dadurch wird schon Druck erzeugt da in Zukunft die Dinge vlt. anders zu machen. Microsoft musste das auch schon diverse Male erleben in der Vergangenheit oder Apple und Google...

Gruß G.
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen propietärem WLAN und Bluetoothzwang

Hallo,
kurze Frage am Rande, wenn ich mich also mit einer D500 verbinde, dann geht das nur per BT? Ist die Verbindung nicht recht langsam? Mit der App geht doch sicherlich auch LiveView, reicht da die Datenrate?
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen propietärem WLAN und Bluetoothzwang

Als Löwe gesprungen, als Salontiger gelandet......
Das ganze ist zwar ein Imageproblem für Nikon, und aufgrund der mangelhaften Funktionalität ist es gut, wenn auch öffentlicher Druck gemacht wird.
Allerdings rechtlich ist der Kunde hier nicht berechtigt, von Nikon Schadensersatz einzufordern. Er ist keine berechtigte Organisation (!!) gem. dem UWG, er kann keinen Schaden gemäss Produkthaftungsgesetz nachweisen und für die Gewährleistung ist der Verkäufer zuständig.

Letzteres könnte dann auch nochmal in die Hose gehen, wenn er selbst gewerblich handelt.


Deswegen dürfte Nikon Versuchen, hier einen Schadensersatz einzuklagen, recht gelassen entgegensehen.
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen propietärem WLAN und Bluetoothzwang

Vermutlich liegt jetzt in allen Service-Centern ein dicker Hinweis auf diesen "besonderen" Kunden vor. Es wäre cleverer gewesen, er hätte vielleicht mal vor seiner Aktion rechtlichen Rat einholen sollen.
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen propietärem WLAN und Bluetoothzwang

Aber eben wie der Vorredner schon schrieb: Es schlägt Wellen (m.E. zu Recht) in den Medien und dadurch wird schon Druck erzeugt da in Zukunft die Dinge vlt. anders zu machen. Microsoft musste das auch schon diverse Male erleben in der Vergangenheit oder Apple und Google...
Durch die Medien??? Durch dieverse Verbraucherzentralen und letztendlich entsprechende EU-Gremien, ja, aber durch ein paar Medienberichte? Wo hat MS oder Google auf Grund von ein paar Presseberichten ernsthaft etwas an seinem Verhalten oder den Produkten geändert?

Ich glaube noch nicht einmal, dass der Austausch des D600-Sensores (oder gar der Austausch gegen eine D610) auf Grund des negativen Medien-Echos erfolgte.

Gibt es schon nur einen positiven Bericht über die Windows-10 Update Quälerei von MS oder hätte MS deshalb den Mist geändert? Da half bisher noch nicht einmal eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg von Ende 2015 und die deutschen Gerichte sind so lahm, dass es auch nichts mehr helfen wird.

Es wäre doch kein Problem da ganz normales WLAN direkt zu implementieren.
So lange nur wenige Kunden die D500 vor allem auf Grund eines verkrüppelten Wifi nciht kaufen, setzen sie eher auf den Verkaufsgewinn durch den ext. WLan-Ziegelstein.

Die D500s wird es dann vieleicht etwas besser können. Ist halt in der D500 leider eine HW-Limitierung, da das Signal nicht weiter reicht wie BT.

kurze Frage am Rande, wenn ich mich also mit einer D500 verbinde, dann geht das nur per BT? Ist die Verbindung nicht recht langsam? Mit der App geht doch sicherlich auch LiveView, reicht da die Datenrate?
Laut den Vorabinfos (SnapBridge Werbung von Nikon) sah es so aus. Jetzt wird aber wohl zur Datenübnertragung von BT auf Wifi umgeschaltet. Ob die Kamera damit auch das komplette Bild (oder, wie für SnapBridge anfänglich beworben, nur ein FullHD-Bild) übertragen würde, muss jemand berichte, der D500 und ein Android-Gerät besitzt.
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen proprietärem WLAN und Bluetoothzwang

Bitte aufmerksam alles zuende lesen.

Es geht nicht um Schadensersatz, sondern um eine Unterlassungserklärung, die jeder durch einen Anwalt zustellen kann. Es geht darum, dass Nikon keine falschen Angaben in der Produktbeschreibung veröffentlicht.
1. Bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fällig werdenden Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 € es ab sofort zu unterlassen, das Produkt Nikon D500 öffentlich mit dem Hinweis auf ein ‚integriertes WiFi’ oder ‚Snapbridge’ zu bewerben.
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen propietärem WLAN und Bluetoothzwang

.... wenn ich mich also mit einer D500 verbinde, dann geht das nur per BT? Ist die Verbindung nicht recht langsam? ...

ich hab keine D500 (und werde keine kaufen) aber die implementierung entspricht so wie ich das verstanden habe etwa 1:1 der der letzten Samsungs (NX1/NX500)

BT wird benutzt um die Verbindung zwischen Cam und Phone zu kontrollieren, nicht um darüber Daten zu übertragen (Die NX hat ein BT Remote-Auslöser ...der ist schneller als der WLAN aber dumm)

BT benötigt deutlich weniger resourcen um die Verbindung zu halten (siehe BT headsets und Freisprechanlagen)

Wenn über BT die Anfrage kommt: Hey daten bitte wird die WLAN verbindung aufgebaut und darüber werden dann die Daten geschauftelt...

In soweit sehe ich das als extrem positiv.

Das die Funktion Snapbridge nicht der Funktion WiFi von vorher entspricht ist eine andere Sache
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen propietärem WLAN und Bluetoothzwang

b) ist auch letzteres eher unwahrscheinlich, der Produktbeschreibung ist ja schon zu entnehmen, das es nur mit einer App geht.

Mir erscheint der Fall schon recht konstruiert

An welcher Stelle steht das, dass es _nur_ mit der App geht? Auf der Produktseite bei nikon.de finde ich diese Einschränkung nicht. Stattdessen steht dort

Die integrierte Wi-Fi-Funktion der Kamera ermöglicht eine schnelle Wireless-Bildübertragung zu Smartgeräten. Darüber hinaus ist die D500 mit dem optionalen Wireless-LAN-Adapter WT-7A kompatibel. Hiermit können Dateien mit einer Geschwindigkeit von bis zu 866,7 MBit/s an einen FTP-Server oder Computer übertragen werden.

Und es wird beworben, dass dies die erste DSLR sei, die mit Snapbrigge kompatibel sei.

In den Technischen Details findet sich dann

Wi-Fi (Wireless LAN) – Verbindungsprotokolle: Bluetooth 4.1-Spezifikation

Und es fehlt im Gegensatz zu D750 oder D7200:

Wi-Fi (Wireless LAN) – Zugriffsprotokolle: Infrastruktur

Daraus kann der normale Verbaucher nichts schliessen, der glaubt, er kann die Kamera in sein WLAN integrieren, weil er diesen Zusatz nicht versteht, wenn er ihn denn überhaupt findet. Auf den kommt es aber leider an und den hab ich überlesen. Hätte mir aber bei der D600 auch als IT Profi nix dabei gedacht.

Obendrein trägt die Kamera das Logo der Wi-Fi Alliance. Ich bin mir grad nicht sicher, ob die D500 das Logo überhaupt tragen darf. Sie ist zumindest noch nicht in der Datenbank. Unabhängig davon geht es beim Verbraucherschutz auch um die Erwartung des Verbrauchers. Das ist aus dieser Sicht alles andere als konstruiert.

Dennoch kann das Ergbnis einer Abmahnung ein anderes sein als erwünscht. Die lassen einfach in Zukunft jeden Verweiss auf Wi-Fi und dem Recht ist genüge getan. Dann steht da nur noch Snapbridge, wie das in den unteren Schichten funktioniert ist egal.

die jeder durch einen Anwalt zustellen kann. Es geht darum, dass Nikon keine falschen Angaben in der Produktbeschreibung veröffentlicht.

Nein. Er beruft sich auf das UWG. Dafür müsste er im Wettbewerb mit Nikon stehen. Das können stellvertretend nur Verbraucherschutzverbände.
Weiter bezieht er sich auf Sachmängel und verlangt Nachbesserung. Dem hat Nikon mit der angebotenen Rücknahme entsprochen.
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen proprietärem WLAN und Bluetoothzwang

Bitte aufmerksam alles zuende lesen.

Es geht nicht um Schadensersatz, sondern um eine Unterlassungserklärung, die jeder durch einen Anwalt zustellen kann. Es geht darum, dass Nikon keine falschen Angaben in der Produktbeschreibung veröffentlicht.


Er beruft sich ausdrücklich auf das UWG. Da er aber nicht zum Kreis derer gehört, denen gem. $8 UWG Ansprüche zur Beseitugung resp. Widerholungsgefahr zustehen, kannst du das vergessen.
Er hätte in diesem Fall eine IHK, einen Mitbewerber oder z.B. die Verbaucherschutzzentrale einschalten müssen.
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen propietärem WLAN und Bluetoothzwang

Was ich mit einer Verbindung mit 40 KB/s bei einer modernen DSLR anfangen soll, ist mir völlig unverständlich. Ein 20 Megapixel Bild mit 14 Bit Auflösung bringt ohne Kompression 35 MB auf die Waage. Dauert bei 40 KB/s dann ca 1000 Sekunden oder in etwa eine Viertelstunde, bis das übertragen ist. Mit Kompression bekommt mans natürlich schneller hin, aber brauchbare Geschwindigkeiten sind da immer noch längst nicht drin, selbst mit JPEG schlechter Qualität dürfte man immer noch in der groben Größenordnung von einer Minute verbleiben.

Und 20 Megapixel sind nicht mal eine besonders hohe Auflösung, eher die untere Grenze akzeptabler Auflösung derzeit.



Natürlich ist die WLAN-Implementierung in der D500 einfach nur [schlecht]
QFT.

Aber mäßige deine Sprache bitte.
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen proprietärem WLAN und Bluetoothzwang

In technischer Hinsicht ist die Zusammenarbeit zwischen BT und WLAN eigentlich gar nicht so schlecht.
Ärgerlich ist natürlich die Beschränkung auf Android. Als Android-Hasser ;), der lieber ein privates Windowsphone und ein geschäftliches iPhone nutzt, ist man eh immer außen vor...:grumble:
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen proprietärem WLAN und Bluetoothzwang

@GymFan:

Nun das ist ja immer ein komplexes System aus Medienberichten und daraus resultierenden Untersuchungen etc.

Zunächst bemängeln viele Benutzer in der "Öffentlichkeit" eine Fehlfunktion oder Monopolbildungen etc. - dies führt häufig dazu das Verbraucherzentralen etc. dadurch oder auf direktem Wege über Beschwerden auf diese Problematiken aufmerksam werden und daraus wiederum ergeben sich oder auch nicht juristische Folgen, Urteile oder Aktionen die wiederum in der entsprechenden Fachpresse oder gar bei breitem Interesse gar auch in übergeordneten Medien diskutiert und publiziert werden.

Ein "Medium" ist dabei ein Forum genau wie ein Zeitungsartikel oder eine Meldung in einer Plattform eben wie heise oder jedwede Art über die Meinungen oder Berichte geäußert werden.

Hätte es keine Proteste gegeben hätte Microsoft seine Plattform für alternative Browser gesperrt und es gäbe auf 95 % der Rechner und 100 % der Windows Rechner heute nur den Internet Explorer oder seinen neuen Nachfolger den Edge Browser.

Mit Windows 10 übertreibt es Microsoft wieder einmal - aber es ist die Frage ob es diesmal nicht wirklich einen Dämpfer gibt. Meine mittelständischen Kunden jedenfalls meiden Win 10 wie der Teufel das Weihwasser! :D
 
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AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen propietärem WLAN und Bluetoothzwang

Der Hinweis von Nikon (in dem Heise-Artikel), dass bald die IOS-App erscheint, ist ja witzig. Das Erscheinen dieser App ändert rein gar nichts an dem Problem, außer, das Eifon -Nutzer das quasi am eigenen Leibe erfahren können.

Hallo,
kurze Frage am Rande, wenn ich mich also mit einer D500 verbinde, dann geht das nur per BT? Ist die Verbindung nicht recht langsam? Mit der App geht doch sicherlich auch LiveView, reicht da die Datenrate?

Man kann die Kamera NUR und AUSSCHLIEßLICH mit SB verbinden. Diese App kann aber so gut wie nichts, außer das LV-Bild auf das Smartgerät übertragen und auszulösen. Fotos werden auch NUR in 2MB-Größe übertragen, da kann man auch nix auswählen!
Und das dauert schon einige Zeit, besonders fix ist das nicht.
 
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AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen proprietärem WLAN und Bluetoothzwang

Öhm - aha - also wenn ich das so richtig verstehe dann hat die Kamera also für meine Begriffe überhaupt kein WLAN - jedenfalls nicht ansatzweise so wie ich als "normaler" Kunde diese Begrifflichkeit und die damit aus der normalen Erfahrung mit WLAN Geräten im Hausgebrauch resultierenden Möglichkeiten interpretieren würde! :cool:

Gruß G.
 
AW: D500: Kunde vs. Nikon wegen proprietärem WLAN und Bluetoothzwang

Es scheint ja nix zu nutzen, ihr wollt euch wohl aufregen über nix

Wi-Fi (Wireless LAN) – Standards
IEEE 802.11b, IEEE 802.11g

Die Verbindung zwischen den beiden Geräten wird via BT kontrolliert exact so wie es bei der NX1 schon seit zwei Jaren etwa funktioniert :devilish:
 
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